Ausgabe 
4.7.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 154

Erstes Blatt. 152. Jahrgang

Freitag 4. Juli ITOS

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Keffischen Landwirt die Siebener Zamllien- blötter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver* lag bu, Brü h l'sche- Univers. Buch-u.Stei. I^uckerfstPletjch Erben) ikeöafiiL. Expedition um Druckerei:

Schul st ratze 7.

filbreffe für Depeschen: Anzeiger Gtetzeu.

s^rnsprrchanschluß Nr. 51.

GietzenerAnzeiger

" General-Anzeiger w

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen

Bezugspreis: monatlich 75Pf., viertes jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- il Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch die Post Aik. 2. viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12 Pf* auswärts 20 Pfg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Witt ko- für Stadt und Land^ und Gerichtssaal*: Eurt Plato; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

KeKanntmachung,

Betr.: Amtstage in Hungen.

Die unterzeichnete Behörde wird

Donnerstag den 10. Juli d. I.

von vormittags 9 1/i Uhr ab

tm Rathause zu Hungen einen Amtstag abhalten nnd wird den Kreiseingesesienen aus den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Lich und Nidda anheimgestellt, etwaige Anliegen in diesem Termin vorzubringen.

Gießen, den 3. Juli 1902.

.Großherzogliches Kreisamt Gießen-

v- Bechtold.

Gießen, 3. Juli 1902. Betr.: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der in den Amts­gerichtsbezirken Hungen, Lich und Nidda gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen.

Vorstehende Bekanntmachnng wollen Sie in Zwischen­räumen von 8 Tagen zweimal in Ihren Gemeinden auf orts­übliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen lassen.

Gießen, den 3. Juli 1902.

Betr.: Ausführung des Körgesetzes; hier: Feststellung des Bestandes an zuchtfähigen weiblichen Tieren.

Das Grsßheyogliche Kreisamt Gießen

au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 8. März l. I. (Kreisblatt Nr. 31) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert.

v- Bechtold.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Schaumweinsteuergesetzes vom 9. Mai 1902; insbesondere die Erhebung der Schaumwein-Nachsteuer.

Wir bringen den § 3 de ^^>astvov^hx^^ des § 31 des Schaumweinsteuergesetzes vom 1902 vom Bundesrat

erlassenen Schaumwein-Nachste^>Ordnung zur öffentlichen Kenntnis und bemerken hierbei,\ "e.ß als Hebestellen im Sinne der Nachsteuer-Ordnung die Großh. Hauptsteuerämter, Salz­steuerämter, Steuerämter und Ortseinnehmereien anzusehen sind, und daß die Erhebung der Nachsteuer nach den Hebe­bezirken der einzelnen Stellen erfolgt.

Gießen, den 3. Juli 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- v. Bechtold.

§ 3.

Wer am 1. Juli 1902 im freien Verkehr befindlichen Schaumwein iiu Besitz oder Gewahrsam hat, hat ihn spätestens am 3. Juli 1902 bei der Hebestelle seines Bezirks schriftlich unter Angabe der Art und Menge und des Aufbewahrungs­raumes anzumelden. Schaumwein, der sich am 1. Juli 1902 unterwegs befindet, ist vom Empfänger anzumelden, sobald er in dessen Besitz gelangt ist. Anzumelden ist auch der am 1. Juli 1902 bei Wirten, Händlern und den im § 2 Abs. 2 bezeichneten Vereinigungen vorhandene Bestand an aus­ländischem verzollten Schaumweine.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich:

1. für Schaumwein, der nach § 1 Absatz 2 unter b von der Nachsteuer befreit bleibt;

2. für Schaumwein, der im Lagerbuch' einer Schaum­weinfabrik (§ 22 der Ausführungsbestimmungen) nachzuweisen ist.

Zur Nachsteueranmeldung sind Vordrucke nach Muster"a zu benutzen, welche von der Hebestelle unentgeltlich geliefert werden.

Die Hebestelle hat die ihr übergebenen Anmeldungen sogleich in das nach Muster b zu führende Schaumwein- Nachsteuer-Anmeldungsbuch einzutragen und unverzüglich den mit der Nachsteuer-Revision beauftragten Beamten zuzustellen.

Gießen, den 1. Juli 1902. Betr-: Landwirtschaftliche Bodenbenutzung.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 7. Mai 1902 (Kreisblatt Nr. 52) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert.

v- Bechtold.

KeKanntmachung.

Betr.: Die Ausführung der Verordnung, das Gewerbe der Gesindevermieter und Stellenoerinittler betr. vom 5. Februar 1901.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die von den hiesigen Vermielfrauen beanspruchte Gebühr beträgt

1. für Vermittlung eines Dienstboten an eine Herrschaft in Gießen .......... Mk. 5.,

2. für Vermittlung eines Dienstboten an eine Herrschaft nach auswärts ........ Mk. 7,, (Frau Heßler Mk. 5.)

wovon der Dienstbote jeweils Nkk. 2. zu entrichten hat.

Gießen, 2. Juli 1902.

Gvoßherzvgliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß unsere Diensträume von heute ab sich im alten Sparkaffegebäude (Gartenstraße Nr. 11) befinden.

Gießen, den 4. Juli 1902.

Großh. Steuerkommiffariat.

Dr. Metzler.

Komische Tagesschau.

Mr. Morgan als Gast des Kaisers.

Man schreibt uns aus Berlin, 3. Juli:

Zur kaiserlichen Frühstückstafel an Bord derHohen- zollern" war heute auch der berühmteTrustkönig" Mr*. Tierpont Morgan geladen. Die Nachricht kommt einiger­maßen überraschend, da bisher von einer Beteiligung Mr. Morgans an den Kieler Regatten nichts verlautet hatte. Nicht überraschen kann jedoch, daß der Kaiser die erste Ge­legenheit benutzte, diesen Organisator riesenhafter geschäft­licher und industrieller Unternehmungen, der ja jetzt auch zur deutsch-atlantischen Schiffahrt in engen Beziehungen steht, persönlich kennen zu lernen. Kaiser Wilhelm, selbst ein Träger kraftvoller Initiative, liebt es, mit hervorragen­den und energischen Persönlichkeiten Zwiesprache zu pflegen. So empfing er s. Zt. auch denNapoleon Südafrikas", Cecil Rhodes, dem Mr. Morgan ja in mancher Hinsicht ähnelt. Wäre die Gewißheit nicht schon durch den Trust­vertrag der beiden deutschen Großrhedereien mit Mr. Morgan gegeben, so könnte man aus dem Empfange des Letzteren durch Kaiser Wilhelm entnehmen: daß die Be­fürchtung, dem nationalen Charakter der deutschen Handels­flotte drohe von amerikanischer Seite Gefahr, unbe­gründet ist. __

Graf Vallestrem und die Polen.

Aus dem Wahlkreise des Reichstagspräsidenten wird uns geschrieben:

DasHauptquartier der polnischen Bewegung, als welches die in Posen erscheinenden polnischen Blätter zu betrachten sind, hat verfügt, daß Graf Ballestrem bei den nächsten Reichstagswablen um ein anderes Mandat als dasjenige der Wähler des Kreises Ovpeln 4 sich bewerben soll. Die Oberschlesier polnischer Zunge würden ihrem bisherigen Vertreter die Stimme nicht mehr geben. Und warum? Weil Graf Ballestrem, der Zentrumsmann, das staats- und reichsseindliche Treiben der polnischen Dema­gogen gelegentlich scharf verurteilt und dadurcheine be­klagenswerte Nichtachtung der Wünsche des polnischen Vol­kes" bekundet hat. DiePatentpolen" in Posen irren sich, wenn sie glauben, den Grafen Ballerstem auf diese Weise ins Bockshorn jagen zu können. Er nimmt von dem gegen ihn gerichteten Preßfeldzug mit gewohntem philosophischem Gleichmut Notiz, denkt aber selbstver­ständlich nicht entfernt daran, sich, vom polnischenHaupt­quartier" Vorschriften machen zu lassen. Es kann viel­mehr als feststehend gelten, daß Gras Ballestrem bei den Neuwahlen sich wieder um sein bisheriges Mandat be­werben wird. Einen Mißerfolg hat er lanm zu befürchten, denn die oberschlesischen Polen haben sich der großpolnischen Sache noch keineswegs mit Haut und Haaren verschrieben, am wenigsten die im Wahlkreise des Grafen Ballestrem. DieGroßspurigkeit" der polnischen Presse ist also in Thatsachen nicht begründet. Die sympathische Persönlichkeit des Grafen Ballestrem, sein ausgeprägtes Gerechtigkeits­gefühl und sein reger Wohlthätigkeitssinn haben ihm das Vertrauen und die Zuneigung eines großen Teils auch der polnischen Bevölkerung seines Wahlkreises erworben. Das wird durch die Neuwahl zum Reichstag bestätigt werden.

Zur Lage der Seeschiffahrt.

Die Hamburg-Amerim-Linie har dieser Tage 300 Heizer, Trimmer und Matrosen entlassen. Die Entlassung ist dar­auf zurückzuführen, daß mehrere Seedampfer der genann­ten Rhederei aus der Fahrt gezogen werden sollen. Hier­aus allgemein auf eine Verschlechterung der Lage der Ozeanrhederei zu schließen, wäre wohl nicht zutreffend. Es handelt sich offenbar um eine vorübergehende Erschei­nung, wie sie in jedem Jahre mit nicht durchweg, d. h. auf allen Linien, befriedigendem Geschäftsgang beobachtet werden kann. Daß speziell die hier in Frage stehende Hamburger Großrhederei nicht pessimistisch in die Zukunft blickt, läßt sich ermessen an ihren auf die Einrichtung neuer Schifsslinien abzielenden Bestrebungen. So ver­lautete jüngst wieder von dem Projekt einer Dampfer- verbindung zwischen Newyork und Südbrasilien (Rio Grande). Wenn es bisher noch nicht realisiert worden ist, mag dies der seit geraumer Zeit stockenden wirtschaft­lichen Entwickelung in Brasilien zuzuschreiben sein. Die letzthin aus den deutschen Siedelungen Südbrasiliens ein- gegangenen Meldungen aber lauten bereits hoffnungsvoller und berechtigen zu der Erwartung, daß die geplante Schiffs­verbindung bald in Wirksamkeit treten kann.

Gesetzentwurf über kaufmännische Schiedsgerichte.

Nach einem Berliner Abendblatt wird der Gesetzent­wurf über Einrichtung von kausmännis chen SchiedZ -

gerichten voraussichtlich im nächsten Winter an den Bundesrat und Reichstag gelangen. Es ist zu wünschen, daß diese Hoffnung sich erfüllt. Aba. 23 aff er mann (nl.) kann das Verdienst in Anspruch nehmen, auf diesem Gebiet die Gesetzgebung mobil gemacht zu haben. Gegen die Ver­mehrung von Sondergerichten hat man zwar Bedenken er­hoben, und im allgemeinen wird hier die Bedürfnisfrage sehr sorgfältig zu prüfen sein, aber die Entscheidung von Streitigkeiten aus dem kaufmännischen Anstellungsverhält­nis geht einen so gewaltigen Kreis von Interessenten an, die prompte Rechtsprechung wie die sachverständige Be­urteilung des einzelnen Falles kommen so sehr in Betracht, daß die Neueinrichtung geradezu als eine Abstellung lang empfundener Unzuträglichkeit empfunden werden wird. Die ordentlichen Gerichte sind mit bürgerlichen Streitigkeiten überhäuft; Wochen, ja Monate liegen zwischen den Ter­minen. Mancher Angestellte ist durch dies notgedrungene Warten auf die Entscheidung einer Klage in Bedrängnis gekommen.

Süddeutsche Offiziere im Kolouialdieust.

Es wurde einmal int Reichstage, irren wir nicht, seitens des Abg. B e ck h - Koburg (freif. Vp.) Klage geführt, daß bei Besetzung der Offiziersstellen bei den Schutztruppen vorzugsweise preußische Offiziere berücksichtigt würden. Der parlamentarische Kritiker hatte im besonderen Kä­me run im Auge. Der Vertreter der Regierung bestritch daß ein differenzielles Verfahren bei der Auswahl der Offiziere für den Kotonialdienst obwalte, und das wird wohl zutreffen. Thatsächlich aber liest man im Verhältnis selten daß Offiziere von süddeutschen Truppenteilen herangezogen werden. Es bleibt der Schluß, daß die Meldungen süd­deutscher Offiziere zum Kolonialdienst minder zahlreich er­folgen, als die preußischer Offiziere. Seit längerer Zeit wird erst jetzt wieder die Berufung eines süddeutschen Offi­ziers, des bayerischen Oberleutnants Kuhn, in den Kolonialdienst bekannt. Oberleutnant Kuhn tritt in die Ver­waltung Deutsch-Südwestafrikas ein, und zwar alZ Distriktschef. Seine Gattin begleitet ihn auf den vewnb- wortungsvollen Posten im dunklen Erdteill

Die Zolltariskommisfion

nahm unverändert die Positionen 504, 505 und 506, wasser­dichte Gewebe, ausgenommen Kautschuk und Guttapercha, 507 Schmirgeltuch, Bimst ein tuch usw., 508, 509 und 510, Fußbodenbelag und Tapeten aus Linoleum und ähnlichen Stoffen an. Die Kommission fetzte in Position 511, Watte zu Seilzwecken, den Zoll für Aufmachungen von ein Kilo und darunter auf 24 Mk. statt 30 Mk. der Vorlage herab,' und nahm unverändert den zweiten Teil der Position 511 sowie 512 (andere Watte) an. Zwischen der Beratung der Positionen 510 und 511 schob sich eine lange erregte Geschäftsordnungsdebatte ein. Bauderi (Soz.) bemerkt, oie Mehrheit wolle die erste Lesung durchpeitschen und die Minderheit strangulieren durch Schlußanträge. Der Vor­sitzende Rettich bittet, derartige Ausdrücke zu unterlassen. Hahn und Paasche sagten, die Mehrheit höre die Sozial­demokraten mit wahrer Engelsgeduld an. Geyer (Soz.) wirst der Mehrheit Winkelzüge vor. Rettich rügt diesen Ausdruck. Reißhaus (Soz.) sagt, die Kommission dürfe nicht die Diäten einstecken, und sie während der Feriem verzehren. Rettich rügt diese Bemerkung als unzulässig. Arendt sagt, die Sozialisten suchten die Mehrheit zu terro­risieren. Rettich betont, die Zeit dränge, der Tarif müsse bis zum 14. Oktober erledigt sein. Die Kommission nahm ferner unverändert die Position 513, Filze aus Rindvieh- und anderen groben Tierhaaren an, und setzte in Pos. 514, Wollfilze usw., den einheitlichen Zollsatz, von LOO Mk. unter Streichung des höheren Zolls für Klavier­filze ein. Sie nahm schließlich unverändert die Posi­tionen 515 und 516, Pferdehaare und Waaren daraus, nebst den sricher zurückgestellten Positionen 413 und 471, Kroll- Haare und Krollhaarersatzstoffe, an. Im Laufe der De­batte bemängelt Molkenbuhr die bestehenden Desinfektions- vorschristen für Pferdehaare gegen Milzbrand als unge­nügend . Graf Pofadowsky erklärt, das Reichsgesundheits- amt beschäftigt sich fortgesetzt mit dem Studium dieses' schwierigen Frage und der Aufsuchung noch besserer Des-> infektionsmittel. Die Kommission begann den Abschnitt 5H, Kleider, Putzwaren usw. Weiterberatung morgen.

Deutsches Wich.

Berlin, 3. Juli. Aus Kiel wird gemeldet: Der Kaiser begab sich nach 4i/3 Uhr nachmittags an Bord des österreichischen KreuzersSzigetvar", welcher die Groß­admiralsflagge hißte. Kurz nach 5 Uhr fuhr der Kaiser mit oem Verkehrs'bootHulda" nach der Hachtklubbrücke, um der heutigen Preisverteilung der bisher ausgesegelten Re­gatten beizuwohnen. Weiterhin wird aus Kiel ge­meldet: Der Kaiser empfing an Bord derHohenzollern" den Kronprinzen von Sachsen, welcher die Notifikation der Thronbesteigung des Königs Georg überreichte. 23ei dem darauf folgenden Gala diner trank der Kaiser auf das Wohl des Königs Georg und seines Hauses, indem er zunächst mit Worten wärmster Dankbarkeit des verewigten Königs gedachte. Derselbe habe seinerzeit Kaiser Friedrich und ihm selbst versprochen, ihm stets ein väterlicher Freund und Berater zu sein und habe das Gelöbnis in jeder Lebens­lage, auch in den kleinsten Dingen, bis an fein Lebensende treu gehalten. Der Kaiser bewahre ihm stets herzliche ehr­erbietige Dankbarkeit. Auch der jetzt regierende ifönig, der gleich dem verewigten Bruder Gelegenheit hatte, an dem Aufbau des Deuffchen Reiches mitzuwirken, habe in dem Notifikationsschreiben in so herzlicher Weise den Willen kundgegeben, die altbewährten Traditionen zu ihm, seinem Hanse und Reiche aufrecht zu erhalten, daß er mit vollem