Ausgabe 
4.6.1902 Drittes Blatt
 
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Hessischer Landtag.

AweUe Yesstsche StändeLammer.

105. Sitzung.

Darmstadt, 5. Juni.

Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 10.15 Uhr.

Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exc., Fi­nanzminister Gnauth Exc., Geh. Staatsrat v. Krug, Mini­sterialräte Eivald, Braun. Breidert und Eisenhuth.

Als erste Position der heutigen Tagesoronung steht zur Beratung die Vorstellung der Polizei- und Gemeinde diener der Provinz Rheinhessen, die Rege­lung ihrer Gehaltsverhältnisse betreffend, sowie in gleichem Betreff die Vorstellungen dieser Beamten der Meise Zeppen­heim, Dieburg, Offenbach und Friedberg. Letztere richten au die Hammer das Ersuchen, veranlassen zu wollen, daß chnen für die zu Gunsten des Staates errichteten Dienstleistungen eine angemessene Vergütung gewährt werde und auch für den Eintritt eines etwaigen Unfalls durch entsprechende Versicherung eine Unfallrente zur Auszah­lung gelangen möge. In Verbindung hiermit wird mit- beraten der Antrag des Ah g. Köhler-Langsdorf, betr. die Gehalts- und Einkommens- sowie Altersversorgungs-Verhältnisse der Orts- und Polizegdiener. Der Antrag bezweckt, die Re­gierung zu veranlassen, den Ständen eine Gesetzesvorlage Angehen zu lassen des Inhalts:

1. Regelung der Gehalte der Orts-Polizei- und Orts­gerichtsdiener, entsprechend der Gehaltsregelung der staat­lich bestätigten Forstwarte;

2. Vereinigung der Pensions- und Hinterbliebenen-Ver- sorgungskasse mit einer zu gründenden Kasse für die ge­nannten Gemeindediener.

Der Ausschuß hält es für recht und billig, wenn den Polizeidienern für Dienstleistungen, die nicht zum Polizei- uud Gemeindedienst gehören, Vergütungen gewährt werden, und zwar wird vorgeschlagen:

1. Für sämtliche Dien st ge schäfte im Auftrag der Staats- mrd Amtsanwaltschaft und den damit verbundenen gericht­lichen Aufträgen eine entsprechende Vergütung aus der Staatskasse.

2. Desgleichen für das Austragen der Staatssteuerzettel, der Anforderuugszettel für Forst- und Feldstrafen und der Beitragszettel für die land- und forstwirtschaftliche Be- rufsgenvssenschaft, sowie für alle bannt zusammenhängenden Bekanntmachungen.

3. Für die im Interesse der Jnvaliditäts- und Alters­versicherungsanstalt geleisteten Dienstverrichtungen eine ent­sprechende Vergütung von der Jnvaliditatsversicherungs- anstalt.

Da demnächst mit dem Erlasse eines neuen Ge - meindebeamten-Gesetzes alle diese schwebenden Fragen eine gründliche Regelung erfahren, beantragt der Ausschuß, die Vorstellungen für erledigt zu erklären.

Staatsminister Rothe erklärt, die Erledigung aller dieser Fragen sei abhängig von dem demnächstigen Erlaß eines besonderen Gerneindebeamtnigesetzes, in dem nameut- lich auch die Vergütungen für Dienstleistungen im Interesse des Staates zu regeln wären, wozu der Ausschußbericht der Regierung in dankenswerter Weise nutzbringendes Mate­rial biete. Im übrigen glaube er, daß eine heutige Be­sprechung zu einem weiteren Ergebnis nicht führen werde.

Abg. Köhler-Langsdorf (fr. w. V.) ist mit dem Ausschußbericht einverstanden. Er wünscht, daß das neue Gesetz, das in Bälde erscheinen werde, von guter Wirkung sein möge.

Abg. Weidner (fr. w. V.) will schon vor Erlaß des neuen Gesetzes den Polizeidienenr auf dem Verordnungs­wege etwas bewilligt wissen. Beispielsweise erwüchsen diesen durch die Untererheberstellen viel Arbeit; hier müsse etwas geschehen.

Abg. Bähr (fr. w. B.) führt aus, daß die für den Staat geleisteten Arbeiten dieser Beamten auch von der Staatskasse bezahlt werben müßten.

Sobann wirb ber Ausschußantrag einstimmig ange­nommen.

Es folgen bie Anfragen ber Abgg. Bähr unb Weibner, bie Bureaukoste n unb bas Dienst- e i n k o m m e n b e r G r o ß h. B ü r g e r m c i ft er betr. Die Regierung hat in bie)em Betreff eine frühere Anfrage beant­wortet, bereu Besprechung beantragt wirb.

Abg. Weibner (fr. w. V.) erklärt, baß er bei ber Wichtigkeit ber Sache bas Odium auf sich nehme, pro domo zu sprechen. Die laue Art der Behandlung ber Sache seitens der Regierung gefalle ihm nicht. Die Regierung halte eine Erhöhung der Bureaukosten nicht für notwendig, da sich alle Kreisämter^ mit Ausnahme eines einzigen gegen eine solche ausgesprochen hätten. Indes habe er in Erfahrung gebracht, daß die Kreisräte der Provinz Oberhessen sich in Gießen dahin ausgesprochen hätten, baß ber Erlaß einer neuen Gebührenorbnung für bie Bürgermeister erforberlich sei. Die Regierungsantwort befriebige ihn nicht; ein jeber Arbeiter sei seines Lohnes wert. Aber selbst wenn auch einzelne Bürgermeister sich gegen eine Erhöhung ber Bureau- kosten ausgesprochen hätten, so bestehe doch bei ber Allge­meinheit eine anbere Ansicht. Seines Erachtens habe bie Regierung in dieser Beziehung sich von dicken und reichen Bürgermeistern in Rheinhessen irre führen lassen. Bis zum Jahre 1874 habe man sagen können, daß ein Bürgermeister in einer Reihe von Jahren wohlhabend werden könne. Gegen früher aber habe man nun den Bürgermeistern alle möglichen Arbeiten aufghalst, für die sie feine Bezahlung erhielten. Tas Exekutionsverfahren in Privatsachen in Starkenburg und Oberhessen habe, da der Bürgermeister meist gleich Ortsgerichtsvorsteher wäre, eine ziemliche Ein­nahme geliefert; dies habe sich nun vollständig geändert. Durch das Invaliden und Krankenversicherungsgesetz sei ihnen eine kolossale Arbeitslast erwachsen. Alles dies müsse ber Bürgermeister umsonst thun Auch burch bas Rauschbrandgesetz seien sie sehr in Anspruch genommen; hier müsse er sich unsauberen Arbeiten auf Weisung des Kreis­tierarztes unterziehen unb bekomme nichts dafür. (Abg. lUrich (Soz.):Dafür ist er Bürgermeister!")) Durch das Dranbversicherungsgesetz sowie bie Hilfsthätigkeit für bie Staatsanwaltschaft erwachse eine bedeutende Arbeitslast. Di.eS sei eine ungerechtfertigte Bereicherung des Staates. Für diese Thätigkeit des Bürgermeisters müßten Gebühren bewilligt unb festgesetzt werden. Es sei hoch an der Zeit, den Bürgermeistern das znlommen zu lassen, nmd ihnen rechtlich gehöre.

tSaatsminister Rothe verwahrt die Regierung gegen den Vorwurf der Lauheit in dieser Beziehung. Tie Regie­rung halte fest an dem ehrenamtlichen Eharatter im Inter­esse der Bürgermeister selbst; sie wisse wohl den Wert und die Arbeitslast ber Bürgermeister zu schätzen. Alle Kreis­ämter hätten auf eine Erhöhung ber Bureaukosten bereits hingewirkt.

ALg. W o l f(fr. w. V.) ist ber Ansicht, daß den Bürger- meistern ihre Thätigkeit in der Arbeiterschutzgesetzgebung etwas gewährt werden müsse; im übrigen müsse das Bür­germeisteramt ein Ehrenamt bleiben. Werde dasselbe zu einer fetten Pfründe, so werde der Kampf um dasselbe noch größer. Eine Revision des Gebührenwesens sei an- gebracyt, doch müsse man dabei vorsichtig zu Werke gehen.

Abg. Z i n ß e r (nL, ist im wesentlichen mit den Aus- uhrungen des Abg. Weidner einverstanden.

Abg. Bähr (fr. w. Vg.) will die dem Bürgermeister vom Staat ausgetragenen Arbeiten auch vom Staat uno nicht von ber Gemeinde bezahlt wissen. Im übrigen solle man die Bürgermeister nicht allzu lange aus die Neuordnung der Gebührensätze Warten lassen, sonst komme man dazu, daß nur reiche Leute dieses Amt annehmen könnten.

Abg. Ulrich (Soz.- hält die unangenehme Situation der Bürgermeister, verursacht burch bereu Zwitterstellung als Staats- unb Gemeütdebeamte. Ten Bürgermeistern müsse eine anbere Stellung gegeben werden durch Wegfall des Bestätigungsrechts der Regierung. So lange dieses bestehe, müsse die Regierung daraus bringen, daß das System des Kaufens der Stimmen durch Gewährung von Esset: und Trinken strengstens beseitigt werde. Alle durch solche Manipulationen zu stände getommenen Wahlen solle die Regierung kassieren. An unb für sich seien die Klagen des Abg. Weibner burchaus berechtigt. Ter Bureau-Aus- wanb für ben Staat müsse auch von diesem bezahlt werden.

Abg. Heibenreich (nl.) hält bie Antwort ber Re­gierung ebenfalls nicht für befriebigenb, will aber den ehrenamtlichen Charakter dieses Amtes nicht beseitigt wissen. Eine Aufhebung des Bestättgungsrechts ber Regierung fei nicht angebracht. Tie Lanbbürgermetster müßten für ihre Funktionen im Staatsinteresse von biesem auch entsprechend bezahlt werben.

Abg. Koch (nl.) kann ben Ausführungen ber Vorredner nicht beipflichten. Tas Amt bes Bürgermeisters müsse ein reines Ehrenamt fein. i

Abg. Backes (ul.) erklärt, bie Arbeiten, bie ber Bürger­meister nicht für bie Gemeinbe besorge, müßten besonbers bezahlt werben.

Abg. Weibner (fr .w. Vg.) glaubt, baß die Regier­ung von den Kreisämtern in dieser Beziehung irrig unter­richtet worben sei. Tie einmütige Zustimmung ber Kammer beweise treffend bie Richtigkeit seiner Ausführungen. Der Fall sei schon oft vorgekommen, baß Bürgermeister infolge ihres Amtes an ben Bettelstab gebracht worben seien.

Abg. v. Brentano (Ztr.) ist mit bem Abg. Backes völlig einverstanden. Soweit die Bürgermeister ein Ehren­amt auszufüllen hätten, sollten sie sich mit den seitherigen Verhältnissen zufrieden geben; insoweit sie aber verpflichtet eien, den Polizeikommissär, den Amtsanwatt ?c. zu er- etzen, sollten ihnen besondere Vergütungen gewährt werden.

Abg. Pitt Han (nl.) unterstützt die Ausführungen des Abg. Koch. Tas Bürgermeisteramt müsse ein Ehrenamt und kein Besoldungsamt sein. Tie Ausführungen des Abg. Ulrich in Betreff der Aufhebung des Bestätigungsrechts >er Regierung seien nur gemacht im Interesse der sozial­demokratischen Partei. Berussbürgevmeister dürfen nicht aufkommen.

Abg. Bähr (fr. w. Bg.) widerspricht den Ansichten des Vorredners. Ter Bürgermeister habe auch, Pflichten gegen eine Familie. Er glaube, baß bie Regierung auch einen Sozialbemokraten als Bürgermeister bestätigen werde, da diese Partei heutzutage ja außerordentlich regierungs­freundlich sei. Man solle den Theaterumbau lassen und von den Zinsen die Bürgermeister anständig bezahlen.

Abg. Ulrich (Soz.) erklärt, daß sie ihre Stellung jedes­mal nach ihrer eigenen Ueberzeugung einnähmen. Ein ozialdemokratischer Bürgermeister sei bis jetzt noch nicht bestätigt worden. Er wolle das Bestätigungsrecht deshalb beseitigt wissen, weil durch dasselbe das freie Wahlrecht auf geh oben werde.

Abg. Weidner (fr. w. Vg.) sieht die heutige Dis­kussion nur als eine Ergänzung der seinerzeit gefaßten Beschlüsse ber Kammer an.

Sobann Wirb die Diskussion über diesen Punkt der Tagesordnung für geschlossen erklärt.

Es folgt die Besprechung der Anfrage der Abgg. Weidner und Wolf, bie N ev e n b e z ütz e ber Staatsbeamten betreffen b. >

Staatsminister Rothe verliest eine Erklärung, wonach bie Regierung bemüht sei, Nebenbezüge unb Gebühren der Beamten in feste Vergütungen umzuwanbeln, soweit bies möglich sei. Für bienstliche Verrichtungen außerhalb ihres Wirkungskreises unb Amtes müßten ben Beamten be- fonbere Vergütungen gewährt werben, ba sonst ihre Dienst- freubigteit bat unter leiben müsse. Anbernfalls müsse man besondere Hilfskräfte einstellen, wodurch die Staatskasse ent­sprechend mehr belastet werde.

Abg. Weidner (fr. w. Bg.) bittet um Trucklegung ber Negierungsantwort. Für diese Nebenbezüge müßten allgemeine Normen aufgestellt werben, bamit der Landtag erfahre, wie sie verwendet würben.

Geh. Staatsrat v. Krug bemerkt, baß bie Regierung bemüht sei, falls es angehe, alle Gebühren möglichst in feste Vergütungen umzuwanbeln.

Abg. Bähr (fr. w. Vg.) beantragt Vertagung ber Be­sprechung bis zur Trucklegung ber Antwort der Regierung.

Dem Antrag wirb zugestimmt.

Es folgt bie Anfrage bes Ab g. Gramer, bie Uebersch, reitung bes Züchtigungsrechts seitens bes Lehrers Breidenbach zu Eber- sladt.

Der Präsident verliest eine Erklärung der Regierung, wonach sic eine Beantwortung der Interpellation ablehne, weil bie Angelegenheit durch das Verwaltungsgericht recht­lich erledigt und bie Tisziplinarbestrafling Sache ber Re­gierung sei.

Abg. Cramer (005.) bringt bei: bekannten Full nod^ mals zur Sprache. Tie Bestrafung bes Lehrers halte er für eine zu geringfügige. Man solle nach und nach an die Beseitigung ber Prügelstrafe denken, wie dieselbe auch in ben Gefängnissen ab geschafft fei. Die Schulverwaltung solle in bieser Beziehung mit aller Schärfe vorgehen. Durch, bas Prügeln würbci: seelische Störungen bei ben Kinbem hervorgerufen.

Abg. Backes (nl.) äußert sich ebenfalls nochmals über diesen Fall, der aus d.r Verhandlung vor derStraskammer ge­nügend bekannt ist. In ber Anfrage sei erwähnt, daß der Verwaltungsgerichtshof die strafrechtliche Verfolgung abgelchnt habe, da der Lehrer den 3iahmen des elterlichen Züchtigungsrechtes nicht überschritten habe. 2em könne er nur beipflichten. Man solle einen vernünftigen Fortschritt s ordern, aber keinen Humanitätsdusel aufkommen lassen.

Abg. Wolf (fr .w. Vg.) würde es lebhaft bedauern, wenn der Stock ans der Schule verschwände. Jeder vers- uünftige Vater werde ihm zustimmen.

Abg. David (Soz.) erklärt, daß der Hinweis genüge, raß der Lehrer zu dem Vater des Kindes hingegangen ei in der Absicht, einer Verfolgung der Sache vorzubeugen, um den Nachweis zu erbringen, daß das Züchtigungsrecht bei weitem überschritten worben sei. Gezüchtigt mit dem Stocke solle nur werden nach Erschöpfung aller Disziplinär* mitttel, wie es seitens der Schulbehörde vorgeschrieben sei. Je brutaler man bie Jugenb behandele, besto brutaler werde sie, unb Gewalt erzeuge wieber Gewalt. Man solle mit Liebe in bie Seele des Kindes bringen.

Abg. Schlenger (Ztr.) glaubt, baß es Elemente gäbe, bie von Haus aus so verzogen seien, daß ber Stock nicht entbehrlich fei. Tas Prügeln sei und müsse nur ein Not­behelf bleiben.

Nachdem die Abgg. Cramer und Backes sich noch kurz zu dieser Sache geäußert haben, wird die Debatte über diese Anfrage geschlossen.

Schluß HA Uhr. 'Mchste Sitzung Mittwoch 9 Uhr.

Aus Sludt und Lund.

Gießen, ben 4. Juni 1902.

* Das Regierungsblatt Nr. 32, ausgegeben am 2. Juni enthält: Verordnung, die Unfall- und Krankenversicherung ber in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betreffend.

Q Lich, 2. Juni. Gestern beschloß der Geflügel- zuchtoerein Lich und Umgegend, in diesem Jahre, wahrscheinlich Anfang August, eine Geflügelausstellung abzuhalten, an welcher sich voraussichtlich der Geflügelzucht­verein unserer Nachbarstadt Grünberg beteiligen wird. Der Plan legt Zeugnis von dem frischen Streben ab, das in bem bereits 70 Mitglieber zählenden Verein herrscht, baß er sich chon jetzt an bie wahrlich nicht kleine Arbeit einer Aus- tellung heranwagt. In ber gestrigen Sitzung würben bereits bie nötigen Vorarbeiten beraten. Hoffentüch wirb bie Bereit­willigkeit, mit ber viele Herren ihre Dienste zur Verfügung tellten, burch rege Beteiligung und ein schönes Gelingen ber Ausstellung belohnt werben.

r. Eberstadt, 2. Juni. Unsere Kirche wirb bieses Jahr innen vollstänbig erneuert werben. Die Ausführung, bie reute begonnen würbe, liegt in ben Hänben der Firma Nikolaus-Gießen, welche schon mehrere Kirchen hier in ber Umgegenb recht schon wieberhergestellt hat.

Darmstadt, 3. Juni. Gestern abenb wohnte ber Groß- Herzog bem Vortrag bes Geheimen Oberbergrats Profeffor Dr. Lepsins im Herrenklub hier bei, übernachtete im Resi- benzschloß unb wohnte heute früh ben Besichtigungen von Teilen des 1. Großh. Inf.- (Leibgarde-) Regts. Nr. 115 unb des 1. Großh. Feld-Ariillerie-Regts. Nr. 25 (Großh. Artt- Korps) durch den kommandierenden General auf dem Truppen- Uebungsplatz bei Darmstadt bei.

Wiesbaden, 2. Juni. Vor einigen Wochen hat bet Avantageur Bres gen, Sohn eines hiesigen Arztes unb früherer Schüler bes hiesigen Gymnasiums, in einem Hotel in Köln, wohin er sich aus seiner Garnison Hofgeismar be­geben hatte, Selbstmorb verübt. Der protestantische junge Mann soll sich nach ber Lektüre katholischer Schriften mit bem Gebanken getragen haben, kath olisch zu werben und in bas Kollegium Germanicum einzutreten. Im Zusammen­hang mit bieser Angelegenheit ist jetzt gegen ben ReligionS- lehrer ber beiben hiesigen Gymnasien, ben katholischen Theo­logen Dr. Webewcr, eine Disz:pl:nar-Untersuchung eingeleitet worben.

Vermischtes.

* Berlin, 2. Juni. Zu verschiebenen Blättermelbnngen über bie Lieblingsblume bes Kaisers berichtet heute biePost", es sei Thatsache, baß ber Kaiser rote, gelbe, wie überhaupt jebe Art Nelken liebt. Neben ben Nelken be­vorzuge ber Kaiser noch bunkelrote Rosen.

' Potsbam, 3. Juni. Erbprinz Viktor von Ratibor-Corvey, Leutnant im Regiment Garbes bu Corps, stürzte bei einer Hebung auf bem Bornstebter Felbe mit bem Pferbe. Zwei Züge ritten über ihn fort. Er erlitt einen Oberschenkelbruch unb schwere innere Verletz ungen. Der Verletzte würbe nach bem nahen Garnisonslazareth gebracht.

* Die Mörber ber Frau Wolff. Nach eutet. Melbung aus Brisbane sind bie beiben Mörder der am 3. April auf der zum Bismarck-Archipel gehörigen Insel Neu-Pommern mit ihrem Kinde überfallenen Frau Wolff von Eingeborenen erschlagen und verzehrt worden. Die Polizei hat gebratene Teile ihrer Körper aufgefunden. Der Anstifter der Mordthat wurde von den Polizisten er­schossen.

* Einen Prozeß um eine Million Mark hat so­eben die Universität Leipzig gewonnen. Hofrat Buschmann in Wien hatte, nachdem er in Leipzig seine Studien beendet, sich verheiratet und dabei em wechselseitiges Testament in Uebereinstimmung mit seiner Gattm gemacht, wonach das nachzulassende Vermögen nach den: Tode des überlebenden Gatten der Unwersität Leipzig zufallen sollte. Seine Frau starb nach ihm, im Juli v. I. Nun aber fochten bie Anverwandten des Erblassers das Testament an und klagten bei ben Wiener Gerichten auf Herausgabe ber Erbschaft. DaS Urteil ist nun ergangen: bie Verwanbten sind mit ihren An­sprüchen abgewiesen worben, unb bie Universität Leipzig erhält das hinterlassene Vermögen, das, wie gesagt, über eine Million beträgt.

Neueste Meldungen.

Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers.

Spandau, 4. Juni. Der Konkursverwalter Hermann Hegelt ist ins Ausland geflohen. Er hatte mehrere Konkurse zu verwalten, deren Einnahmen er vollstänbig ver­untreute. Das Defizit beträgt 80 000 Mk.

Hamburg, 4. Juni. Zur Lohnbewegung im Bau­gewerbe beschlossen gestern abend fast sämtliche Arbeitgeber Hamburgs, Altonas, Wandsbecks und Harburgs, morgen abenb sämtliche Maurer- unb Zimmergesellen zu entlassen, auch solche, bie nicht zum Verband gehören.

Jerowitz (Böhmen), 4. Juni. Wllhelm Fürst zu Qanau ist gestern abend gestorben.