Ausgabe 
4.6.1902 Drittes Blatt
 
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Nr. 128

Mittwoch, 4. Jnni 1902

152. Jahrg.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag?.

DieSiebener Lamilienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ..hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Rotationsdruck uud Verlag der Bruhl'schen Universitätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen.

Seneral-Anzeiger, Amt;- und Aozeigeblatt für den Kreis (Siegen.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

185. Sitzung vom 3. Juni.

2 Uhr. Das Haus ist gut besetzt.

Am Bundesrathstisch: Frhr.v. Thielmann, V.Pod- k i e l s k i u. A.

Präsident Graf Ballestrem eröffnet die Sitzung mit den Wor­ten: M. H.l Indem ich die Kollegen nach der Pfingstpause auf das Herzlichste begrüße, erkläre ich die Sitzung für eröffnet.

M. H.l Während wir nach anstrengenden Arbeiten Erholung in der Heimath suchten, ist unser Nachbarland Frankreich von einem schweren Unglück heimgesucht worden. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Durch ein gewaltiges Naturereignitz ist die französische Insel Martinique auf das Aller­schwerste geschädigt worden. Eine blühende Stadt mit vielen tausend Einwohnern ist mit diesen vollständig vernichtet worden. Fruchtbare Felder und Plantagen von großer Ausdehnung sind in eine Wüstenei verwandelt, und noch immer droht dem bisher ver­schonten Theil der Insel ein gleiches Schicksal, da die Naturer­scheinungen, welche dieses Unheil herbeigeführt haben, noch nicht aufgchört haben. Innige Theilnahme und tiefes Mitgefühl hat das deutsche Volk empfunden bei diesem Unglück, welches die edle französische Nation betroffen hat. Diesem Mitgefühl im Namen der Vertreter des deutschen Volkes von dieser Stelle aus öffentlich Ausdruck zu geben, ist der Zweck dieser Worte. (Beifall.) M. H.l Sie haben sich von den Plätzen erhoben und dadurch ausgedrückt, daß Sie meinen Worten zustimmen. Ich stelle dies hiermit fest. ((Beifall.)

Darauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Berathung des S ü ß st o f f g e s e tz e s.

Die Kommission hat die von der Negierung geforderte Steuer von 80 Mark pro Kilo auf 60 Mark ermäßigt, sonst aber nur geringe Aenderungcn an der Regierungsvorlage vorgenommen.

Beim § 1, der erläutert, was unter Süßstoffen zu verstehen ist, beantragt

Abg. Dr. Becker (Ctr.), den Gesetzentwurf an die Zucker­steuerkommission zu verweisen, da jetzt, nach der Brüsseler Kon­vention, die ganze Sachlage sich total verändert habe.

Abg. Dr. Hermes (freis. Vp.) schließt sich diesem Anträge an. Die Kommissionsbeschlüsse hätten das Saccharingesetz nicht an­nehmbar gemacht, dies Gesetz sei und bleibe ein Ausnahmegesetz schlimmster Art.

Der Antrag Becker wird mit großer Mehrheit a n g e - n om m e n. Das Süßstoffgcsctz wird also an die Zuckersteuer-Kom­mission verwiesen.

Es folgt die Fortsetzung der 3. BerathungdesBraniit- weinsteuergesetzes. Die Berathung war im vorigen Jahr, als sich die Beschlußunfähigkeit des Hauses herausstellte, abgebrochen und das Gesetz war dann zu Beginn dieses Winters an die Kom­mission zurückverwiesen worden, die den Entwurf weitgehenden Nenderungen unterwarf.

Die Berathung beginnt bei § 1, der die Höhe der Verbrauchs- dbgalx f0 Mk. pro Hektol. für den kontingentirten Branntwein und [70 Mk. jedes Hektoliter Superkontingent) feststellt.

Nach dem bestehenden Gesetz soll freibleiben von der Verbrauchsabgabe die Branntweinausfuhr sowie Brannt­wein, der zu gewerblichen Zwecken verwandt wird. Außerdem ist der Bundesrath ermächtigt, auch solchen Branntwein von der Ver- brauchsabgabe frei zu lassen, der zu ivisscnschaftlichen oder Heil­zwecken verwandt wird.

Die K o m m i s s i o n s v o r l a ge schlägt vor, diese Ermäch­tigung dem Bundesrath nur für solchen Branntwein zu geben, der in öffentlichen Krankenhäusern oder wissenschaftlichen Anstalten ver­wendet wird.

Abg. Pachnicke (freis. Vgg.) beantragt, in diesem Punkte die Fassung des bestehenden Gesetzes wieder hcrzustellen.

Die Abgg. Wurm (Soz.) und Gen. beantragen, § 1 zu streichen.

Abg. Dr. Pachnicke (freis. Vgg.) begründet seinen Antrag. Der Antrag wolle nichts weiter, als das bestehende Recht, das von der Kommission in diesem wesentlichen Punkte unzweckmäßiger Weise abgeändert sei, wiederherstcllen. Wenn das nicht geschehe, werde dem Apothekcrgewerbe ein schwerer Schlag versetzt werden. Leider gehe die ganze Tendenz des Gesetzes dahin, einseitig den Produzen­ten zu begünstigen. Die Kontingentirung habe anstatt die Pro­duktion zu beschränken, nur zur Ueberproduktion geführt. Wenn das Brennereigewerbe in gesundere Bahnen gelenkt werden soll, dann müsse man mit dem ganzen bisherigen System aufräumen. Zu der Ueberproduktion habe auch in erheblichem Maße das Spiri­tuskartell beigetragen. Das sei eine statistisch feststehende Thatsache. Es müsse endlich in der Branntweinsteuergcsetzgebrmg eine grund­legende Reform Platzgreifen, welche an die Stelle der Vcrbrauchs- wbgabe und der ganzen Künsteleien des bisherigen Gesetzes die Fabrikatssteuer setze mit Uebergangsbestimmungen für die kleinen und genossenschaftlichen Brauereien. Redner richtet zum Schlüsse die Frage an den Staatssekretär, wie die verbündeten Regierungen die Bestimmung der Vorlage intervretirten, das; der in Kranken-, Entbindungs- und ähnlichen Anstalten oder in öffentlichen wissen­schaftlichen Anstalten verwendete Spiritus von der Verbrauchs­abgabe befreit werden könne. Es handele sich darum, ob auf Gruird dieser Bestimmung auch der in chemischen Fabriken zur Verwendung kommende Spiritus steuerfrei fei.

Staatssekretär Frhr. v. Thielmann: Die Regierungen sind über­haupt noch nicht in der Lage, irgend etwas an der Vorlage zu intcr- pretiren. Die Vorlage ist ja kein Entwurf der Negierungen, son­dern beruht auf einem Anträge des Prinzen Arenbcrg; den Regie­rungsentwurf haben Sie ja bis auf einen einzigen Punkt abgelehnt. Wir müssen uns vollkommen freie Hand Vorbehalten. Heute schon zu erklären, wie sich die Regierungen zu der vom Vorredner be­rührten Frage stellen, bin ich umso weniger in der Lage, weil noch kein Beschluß des Hauses vorliegt und wir nicht einmal von dem Referenten nähere Auskunft darüber erlangen konnten, was eigent­lich die Kommission gewünscht hat. Nach meiner persönlichen An­sicht wird der Spiritus, den chemische Fabriken zur Herstellung von Medikamenten verwenden, steuerfrei sein.

Abg. Wurm (Soz.): Es ist dringend nothwendig, daß die kolossale Besteuerung des Spiritus, die sich jetzt auf ca. 190 Mil­lionen im Jahre beläuft, ganz aus der Welt geschafft wird. Diese Steuer belastet die Aerrnsten des Volkes. Die Sozialdemokraten bekämpfen nicht die Enthaltsamkeitsbestrebungen, sie sind nur da­gegen, daß man einseitig dem Proletariat die Enthaltsamkeit pre­digt Die Brennereibesitzer erhalten Millionen aus der Tasche der Aermsten und Armen. Warum sträuben Sie sich so gegen die Aufhebung dieser Liebesgabe? Sie sagen daß ohne die Spiritusindustrie die deutsche Landwirthschast schweren Schaden leidet, aber es werden doch nur 6,3 Prozent unserer Kartoffel­produktion für Spiritus verwendet. Dazu kommt, daß überhaupt nur vereinzelte Provinzen Kartoffeln für Brennzwecke bauen. Die

Liebesgabenpolitik, wie sie in § 1 des Gesetzes zum Ausdruck kommt, liegt nur im Interesse einiger größerer Brennereien. Wenige wohl­habende Leute genießen den Vortheil auf Kosten der armen Be­völkerung. Ser Spiritusring sucht die Produktion und Konsumption in die Wege zu leiten, die den Wünschen der Interessenten ent; spreck^n. Eigenartig berührt es, daß Professor Delbrück den in der Presse gegen ihn erhobenen Vorwurf nicht zurückgewiesen hat, er benutze seine Familienbeziehungen, um die Gesetzgebung zu be­einflussen. Im Namen der armen Bevölkerung, der sie durch die Spiritusgesetzgebung jährlich 180190 Millionen Mk. heraus^ holen, protestiren wir gegen diese Gesetzgebung und verlangen die Aufhebung der Branntwelnsteuer. Wenn meine Freunde in der Schweiz für die Steuer gestimmt haben, so geschah das nur deshalb, weil dort die Erträge zur Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahr des Alkoholismus verwendet werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Minister Frhr. v. Rhcinbaben: Ob es den Gepflogenheiten des Hauses entspricht, über einen Mann wie Professor Delbrück in der Weise zu urtheilen, wie es der Vorredner gethan hat, das überlasse ich dem Urtheil des Hauses. (Beifall rechts.) Ganz unrichtig ist die Annahme, daß die Vertheuerung des Branntweins noch niemals den Branntweingenuß eingeschränkt hat. Die Verhältnisse in Nor­wegen beweisen gerade das Gegentheil. Im Uebrigen ist es ja außerordentlich leicht, sich hier hinzustellcn und zu sagen: Die Branntweinsteuer muß aufgehoben werden. Erst wollen Sie die ganze Zuckersteuer aufheben, dann die Branntweinsteuer, und die verbündeten Regierungen mögen freundlichst sehen, wo sie die nöthi- gcti Mittel herbekommen. (Abg. Kaden, Ctr.: Vermögenssteuer!) Der Vorredner spricht von einer Liebesgabe. Das kommt mir gerade so vor, als ob mir jemand den Rock abzöge und sich dann noch als mein Wohlthäter hinstellte, weil er mir die Hose nicht auch noch auszieht. (Heiterkeit rechts, Au, au! bei den Sozial­demokraten.) Mit solchen allgemeinen Redensarten wieLiebes­gaben" kommt man nicht weiter. Wir brauchen Mittel. Zahlen wir doch jährlich große Summen für sozialpolitische Zwecke, die den Arbeitern zu Gute kommen! Und wir zahlen sie freudigen Herzens. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Es, handelt sich bei der Vor­lage um ein großes nationales Interesse, es handelt sich darum, die Verwendung des Spiritus zu Beleuchtungszwecken und zu moto­rischen Zwecken erheblich zu vermehren. Wir wollen allmälig unab­hängig loerben von dem amerikanischen Petroleum, und ich bedaure, daß die Gegner der Vorlage für diese nationale Seite nicht das genügende Interesse haben. ES soll der Bevölkerung doch die Aus­wahl ermöglicht werden zwischen Petroleum und Spiritus, und ich hoffe, daß wir mit der Zeit einen wirklich erfolgreichen Wettbewerb mit dem amerikanischen Petroleum aufnehmen können. Die Grund­tendenz, den Spiritus dem gewerblichen Verkehr dienstbar zu machen, ist eine durchaus richtige uni) sollte von allen Parteien ohne Unter­schied anerkannt werden.

Die Haltung der Sozialdemokraten gegenüber der Spiritus­steuergesetzgebung ist mir unverständlich. Wenn Sie sich in erster Linie als Vertreter der Arbeiter fühlen, so sollten Sie diese Ihre Fürsorge auch auf die ländlichen Arbeiter ausdehnen, und ich wüßte nicht, wie die ländlichen Arbeite cristiren könnten ohne eine richtige Spiritusgesetzgebung. Die Sozialdemokratie lehnt die sehr mäßigen, von der Regierung vorgeschlagenen Getreidezölle ab, und nun will sie auch die Hand oazu bieten, die Spiritussteuer zu Falle zu bringen. Wenn uns die Herren der Linken einen Ersatz für den Kartoffelbau im Osten Vorschlägen könnten, ä la bonheur! Aber vorläufig liegen doch die Sachen so, daß, wenn man die Land- wirthschaft im Osten erhalten will und mit ihr die Tausende und Abertausende von Arbeitern, man auch die Hand zu einer zweck­mäßigen Spiritusgesetzgebung bieten muß. Es handelt sich um eine hohe Kulturfrage des Ostens, sowohl für Arbeiter wie für Arbeit­geber. Zu dem vorliegenden Antrag haben die Verbündeten Re­gierungen noch nicht Stellung nehmen können. Ich bitte das Haus, die Hand dazu zu bieten, daß das Gesetz in einer Weise zum Abschluß kommt, die im Interesse der Nation liegt und die der Landwirthschaft annehmbar ist. Sie Alle kennen die Lage der Spi­ritusindustrie, Sie wissen, daß Hunderte von Existenzen sich nicht werden halten können, wenn nicht endlich die Spiritussteuergesetz­gebung zu einem gedeihlichen Ende gelangt, unb deshalb kann ich nur bitten, dazu mitzuwirken, daß das im Interesse unserer heimi­schen Landwirthschast nothwendige Gesetz zu Stande kommt. (Bei­fall rechts.)

Abg. Sentier (nat.-lib^ sehr schwer verständlich.): Das Kon­sumenteninteresse ist beim Spiritus nicht etwa dasselbe wie beim Getreide, denn der Eine braucht Trinkbranntwein, der Andere Branntwein für gewerbliche Zwecke. Die Gegensätze zwischen beiden sind schwer zu Überbrüden. Die Kontingentsgesetzgebung möchte auch ich für meine Person je eher je lieber beseitigen. Zur Zeit aber ist das noch nicht angängig, besonders mit Rücksicht auf die süddeutschen Reservatrechte. Deswegen müssen mir nach anderen Mitteln suchen, um unter Aufrechterhaltung des bisherigen Systems dem Brennereigewerbe zu helfen. Die bisherige Ueber- produktion hat zum großen Theil ihren Grund in dem Verhalten der Agenten von Maschinenfabriken, die im Lande herumreisten und den Bauern sagten: Kauft euch nur Maschinen und richtet euch eine Brennerei ein, das Kontingent werdet ihr schon be­kommen. Den vorliegenden Entwurf betrachte ich nur als das Material, das wir der Negierung geben, damit sie uns in abseh­barer Zeit ein brauchbares Gesetz vorlegt.

Abg. Dr. Müller-Sagan (freis. Vp.): Wenn wir auch nicht mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses der Weiterberathung der Vorlage widersprechen, so wünschen wir doch nicht, daß die geschäftsordnungswidrige Rückverweisung an die Kommission in dritter Lesung und die in der Kommission noch nachträglich erfolgte Aufnahme ganz neuer Bestimmungen zu einem Präcedenzfall wird. Meine Freunde sind von Anfang an gegen die Novellen gewesen und können auch nicht einsehen, daß sie der gesammten Landwirth­schaft zu Gute kommt; sie bevorzugt höchstens einzelne Produzenten. Der preußische Finanzminister hat sehr mit Unrecht die Liebes­gabe nnatur der Branntweinprämien bestritten und überhaupt sehr- wohlwollend für die Agrarier gesprochen. Gestern Hiebe, heute Liebel (Heiterkeit.) Redner tritt zum Schluß für den Antrag Pachnicke ein.

Abg. Dietrich (kons.): Die Sozialdemokraten sind nur deshalb gegen das Gesetz, iveil sie die Interessen der Gastwirthe, die Branntwern ausschänken und die sie zu Parteizwecken brauchen, schonend behandelt wissen wollen. Eine der wichtigsten Funktionen dieser Novelle ist es, den gewerblichen Spiritus zu verbilligen. Da­durch wird dem Arbeiter eine vermehrte Erwerbsgelegenheit ge­schaffen, und darauf kommt es viel mehr an, als darauf, daß der Trinkbranntwein billiger wird.

Abg. Wurm (Soz.): Der Vergleich, den der Minister von Nhein- baben zog, hinkt. Wir sind es doch nicht, die den Leuten den Rock ausziehen, das sind doch gerade die Finanzminister. Den Professor Delbrück habe ich nicht angegriffen, sondern ich habe nur Angriffe citirt, die in einer Schrift gegen Delbrück enthalten waren. Ich muß mich wundern, daß Herr Delbrück den Verfasser der Schrift nicht verklagt hat; ich hatte das jedenfalls gethan.

Abg. Dr. Paasche (nat.-lib.): Das Gesetz hat gewiß manche Schwächen, aber trotzdem ist es Wünschenswerth, daß das Gesetz im Interesse der nothleidenden Brennereibesiher möglichst bald ver­abschiedet wird. Die jetzige Novelle ist gewiß nicht besonders agrarisch; ich begreife daher die Opposition gegen diese Novelle nicht. Die eigentlichen Agrarier haben große Opfer auf sich ge­nommen, als sie der Novelle zustimmten. Alle Parteien des Hauses sind darüber einig, daß eine Vermehrung des Branntweingenusses nicht erwünscht ist. Niemand kann auch leugnen, daß das Brenne­reigewerbe in schwieriger Lage ist. Ist es da nicht vollständig richtig, daß wir hier ein Gesetz zur Regelung der Produktion erlassen, das die Schwachen schützt und die Großen beschränkt? Das ist durchaus berechtigt. Wir müssen verhindern, daß es bei uns so wird wie in England, wo wenige großen jHefenbrennereien alle kleinen Brennereien aufsaugen. Ich für meine Person bebaute, daß der Denaturirungszwang nicht angenommen worden ist; er wäre sehr geeignet gewesen, den Konsum des Branntweins zu gewerb­lichen Zwecken zu heben.

Abg. von Dzicmbowski (Pole) erklärt, seine Freunde müßte« den Großgrundbesitz im Osten, der sich in exzeptioneller Lage befinde, schützen. Das fei eine Pflicht der Selbsterhaltung. Wir sind in dieser Frage einig mit den Konservativen, wenn es uns auch un­angenehm ist, m i t einer Partei hier im Reichstage zusammen­zugehen, die im Abgeordnetenhaufe eben einen Viertelmilliarden- Fonds gegen uns mobil macht.

Präs. Graf Ballestrcm: Das gehört nicht zur Branntwein­steuer.

Abg. von Dzicmbowski (fortfahrend) bittet um Annahme deS Paragraphen 1.

Damit schließt die Debatte.

Nach einem Schlußwort des Referenten Abg. Gamtz (Reichspartei) wird § 1 nach dem Kommissionsbeschlüs­sen unverändert angenommen.

§ 2 Buchstabe a regelt die Zuertheilung des Kontingent» an die einzelnen Brennereien. Das Gesammtkontingent soll dem Durchschnitt der in den letzten 5-Jahren verbrauchten Branntwein­menge gleichkommen. Von 5 zu 5 Jahren wird den Brennereien ihr Kontingent neu bemessen.

Nach dem bestehenden Gesetz werden die einzelnen Brennereien nach Maßgabe der in den letzten 5 Betriebsjahren durchschnittlich hergestellten kontingentirten Alkoholmengen weiter betheiligt. Die volle Kontingentsmenge soll dann als hergestellt an­genommen werden, wenn in mindestens 3 von den 5 Jahren das Kontingent vollständig hergestellt worden ist.

Die Kommission beantragt" statt3"ein" Jahr zir setzen.

Neuveranlagungen zum Kontingent finden nach Buchstabe c des § 2 nur für landwirthschaftliche Brennereien statt.

Es sollen hierbei nach dem bestehenden Gesetz zwei Sachverständige der Brennerei-Berufs-Genossenschaft gehört werden.

Die Kommission beantragt, statt dessen die Anhörung zweier Sachverständigeraus den Kreisen der Besitzer landwirth» schastlicher Brennereien" für erforderlich zu erklären.

Abg. Wurm (Soz.) beantragt, die zwei Sachverständigen der Brennerei- und der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft" gu entnehmen.

Abg. Müller (Sagan, freis. Vp.) beantragt zu bestimmen, bafc von den 2 Sachverständigen der eine aus der Brennereiberufsgev»!- senschaft, der andere aus der Zahl der Brennereibesitzer zu ent­nehmen ist.

Zu Buchstabe e des 8 2 hat der Reichstag bereits in 3. Le­sung beschlossen, daß den neu veranlagten Brennereien in bet Regel nur ein Kontingent von höchstens 50 000 Litern (nach dem bestehenden Gesetz 80 000 Liter) zuertheilt werden soll.

Absatz 6 in § 2 bestimmt nach dem bestehenden Gesetz, daß landwirthschaftlichen und Materialbrennereien, die in einem Jahre nicht mehr als 10 Hektoliter produziren, nach näherer Be­stimmung des Bundesraths gestattet werden kann, ihr gcsammteS Erzeugniß zu dem niedrigsten Abgabesatze herzustellen.

Die Kommission beantragt, ihnen diese Befugniß all­gemein, ohne daß nähere Bestimmungen des Bundesraths nöthig wären, zu geben.

Schließlich beantragt die Kommission, dem § 2 einen siebenten Absatz zuzufügen, wonach es den Matcrialbrennereien. denen ein Kontingent von nicht mehr als 10 Hektol. zugetheilt ist, freistehen soll, die fünfjährige Gesammt-Kontingentsmenge inner­halb der Kontingentspcriode nach Belieben abzubrennen.

Abg. Wurm (Soz.) befürwortet seinen Antrag und begrüßt die Erklärung des Abg. v. Dzicmbowski, daß das Gesetz im Interesse der Großgrundbesitzer liegt.

Abg. Dr. Müller (Sagan, freis. Vp.) begründet seinen Antrag.

§ 2 wird unter Einschaltung des bereits in dritter Lesung Beschlossenen nach den Kommissionsbeschlüssen unter Ablehnung der Anträge Wurm und Dr. Müller an­genommen.

Ein Vertagungsantrag des Abg. Dr. Müllcr-Saga» wird um 6 Uhr abgelehnt.

§ 4, der den Reinigungszwang enthielt, ist seit 1889 aufgehoben.

Abg. Wurm (Soz.) beantragt, den Reinigungszwang für den nicht aus Roggen, Weizen oder Gerste hergestellten oder der Materialsteuer unterworfenen Branntwein wieder einzuführen. Redner bemerkt, daß, als das Gesetz von 1887 den Reinigungs- Zwang einführte, gesagt wurde, das Volk bekomme fuselreinen Branntlvein. 1889 wurde der Reinigungszwang aufgehoben. Das Gutachten des Reichsgesundheitsamts, das auf Thierversuchen be­ruht, wollte man nicht gelten lassen; freilich handelt es sich ja nicht um ausländisches Fleisch mit Borsäurezusatz, sondern um inländischen Fuselbrcmntwein. Soll man etwa auf Thierversuche nur bann etwas geben, wenn es den Agrariern recht ist? Haust du meine Borsäure, hau ich deinen Fusel.

Abg. Müllcr-Sagan (freis. Vp.) wünscht, daß die verbündeten Negierungen sich zu dem Anträge äußern. Sollten sie schweigen, so könnte man sagen: Schweigen ist auch eine Antwort, und in diesem Falle sogar eine sehr beredte Antwort.

Hierauf wird § 4 unter Ablehnung des Antrags W u r m in der Kommissionsfassung angenommen.

Das Haus vertagt sich.

Persönlich bemerkt

Abg. von Dzicmbowski (Pole), er habe nur erklärt, daß die Polen bestrebt seien, in den polnischen Landcstheilen den Grund­besitz, auch den Großgrundbesitz, zu stützen. Ob das vorliegende Gesetz dazu diene, den Großgrundbesitz zu stärken, habe er offen gelassen.

-lbq. Wnrm (Soz.) bestreitet die Richtigkeit dieser Erklärung.

Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr. (Fortsetzung der neu* tigen Berathung.) 1

Schluß 6Y2 Uhr.