Ausgabe 
4.1.1902 Zweites Blatt
 
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152 Jahrgang

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen

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jährt ausjchl. Bestellg. Annahme von Anzeige« für die Tagstznurnmer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12 Pf^ auswärts 20 Pfg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko; für Stadt und Land" und Gerichtss aal": R. D i t t* mann; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Zweites Blatt

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Samstag 4. Januar 1©OS

Bezugspreis: monatlich 75 Pf., viertel* jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch di e Poft Mk. 2.viertel-

Nr. 3

Erscheint tSgttch außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesfischen Landwirt die Gießener KamUien- blätter viermal in der Woche beigelegt

Rotationsdruck u. Ver­lag der Bruhl'schen Univerf.-Buch-u. Stein­druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expeditiou und Druckerei:

Schul st raße 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gieße«.

Fern sprechanschlußNr.51.

Are Heutige Wummer umfaßt 14 Seiten.

Politische Tagesschau.

Die Revifiou im Krofigk-Prozeß.

Aus Berlin wird uns heute vom Herold gemeldet: Die Revisions-Verhandlung im Prozeß gegen Marten wegen Ermordung des Rittmeisters v- Krosigk findet am 11. Jan. vor dem ersten Senat des Reichsm-Üitärgerichts statt- Die Berliner Abendblätter melden gleichzeitig, das frei- sprechende Urteil gegen den zweiten Angeklagten im Krosigk-Prozeß, Sergeanten Hickel, sei rechtskräftig geworden, da der Staatsanwalt die angemeldete Revision nicht begründet habe-

Es ist noch in frischer Erinnerung, welches Aufsehen seinerzeit die Verurteilung Martens zum Tode erregte, weil man in der Oeffentlichkeit vielfach das Belastungs­material, das die Pro^eßverhandlungen zu Tage förderten, zwur für schwerwiegend, aber doch nicht für absolut über­zeugend von der Schuld des Angeklagten hielt- Verdächtig gemacht hatte sich unleugbar der Unteroffizier Marten durch sein Verhalten vor und nach dem Morde- Aber das würde ihm noch nicht zum Verhängnis geworden sein, wenn er in der Lage gewesen wäre, für die Dauer einer nach Minuten bemessenen Zeit, in der der Mord geschah, sein Alibi nach- «uweisen. Wohl selten haben Minuten in einem Prozeß eine solche Bedeutung gehabt wie in diesem, selten eine so große und man darf sagen eine entscheidende Rolle gespielt in den Zeugenaussagen. Aber gerade diese Bewertung kleinster Zeitfristen, auf die man im täglichen Leben kaum Acht bat, erschien gewagt, hier, wo es sich um Leben und Tod des Angeschuldigten handelte. Freilich fehlte den draußen stehenden Beurteilern des Prozesses, die nur auf die Be­richte angewiesen waren, die Anschauung, die der Richter aus dem ganzen Verhalten des Angeklagten, seiner Art, sich zu rechtfertigen u- s. w., gewinnt Andererseits kann akch ein Nichtschuldiger einen ungünstigen Eindruck machen.

Der Revision im Krosigk-Prozeß ist nicht ohne Be­sorgnis entgegenzusehen- Mcht die That und der Schuld­beweis unterliegen dem Spruche deS Reichsmilitärgerichts- hofs, sondern die Prüfung der Frage, ob in dem Prozeß formale Verstöße gegen die Vorschriften der Prozeßordnung vorgekommen sind- Es sollen ja eine ganze Anzahl solcher Fehler in der Revisionsschrift geltend gemacht worden sein- Aber es ist schon manche Revision von dem höchsten Gericht zurückgewiesen worden in Fällen, wo ein ganzes Kollegium von Verteidigern die Nichtigkeitsgründe für durchschlagend erachtet hatte- Die Zahl der Gründe ist nicht von Belang; mitunter ist es ein von dem Verfasser der Revision für neberlsächlill) behandelter Punkt, der die Aufhebung des Urteils bewirkt. Fast jede Revision steht auf des Messers Schneide-

. Man kann nur den Wunsch hegen, daß in der Re­vision, die gegen das Todesurteil über Marten eingelegt ist, sich irgend ein Grund befinde, der dem Gerichtshof ausreichend erscheint, das Urteil aufzuheben. Es ist dann doch immer noch die Hoffnung vorhanden, daß die Prozeßverhandlung die ersehnte Aufklärung in dem Gum- binner Drama bringt, daß ebenso, wie in der zweiten Ver­handlung die Situation für den der Teilnahme an dem Morde angetlagten und nun endgiltig von Strafe befreiten Sergeanten Hickel sich aufhellte, im dritten Prozeß die Verdachtsmomente gegen Marten sich vermindern, daß viel­leicht ein Zufall zu Hilfe kommt, der das Bild in uner- toarteter Weise verändert. Das fft es, was wohl einen großen Teil der Oeffentlichkeit bewegen wird nahe der Entscheidung über die Revision. Für das höchste Militär-Gericht existieren die Hoffnungen, Sympathieeu und Antipathieen des Publi­kums nicht- In diesem Sinne hat der bekannte, viel­erörterte Ausspruch des Berliner Landgerichtsdirektors Brausewetter Berechtigung:Es giebt keine Oeffentlichkeit" Das Reichsmilitärgericht wird nach sach­lichem Ermessen entscheiden, und seinem Spruch wird sich die Oeffenfiichknt beugen. Sollte di^ Revision zurückgewiesen werden, so ist nur niftty die Gnade des Allerhöchsten Kriegs­herrn im stände, den Verurteilten vor der Vollstreckung des Todesurteils zu retten, wodurch dann der Zeit über­lassen würde, die Lösung des schrecklichen Rätsels zu bringen-

Deutschland und Venezuela.

DieRat. Ztg." schreibt: Sicherem Vernehmen nach hat nunmehr der deutsche Geschäftsträger in Caracas dem Präsidenten Castro in den letzten Tagen eine amtliche Note überreicht, in der die Forderungen Deutschlands zusammen­gefaßt werden, ohne daß diese Note in völkerrechtlichem Sinne als Ultimatum bezeichnet werden könnte. Eine Rückäußerung des Präsidenten von Venezuela liegt noch nicht vor. Wie bteBerl. N. N." ergänzend berichten, enthält die Note Mitteilungen über die Absichten Deutschlands für den Fall, daß diese Forderungen nicht erfüllt werden sollten. Dem Präsidenten Castro ist für seine Entschließungen eine ange­messene Frist gelassen, deren Ausdehnung von der weiteren Entwicklung der Dinge abhängig ist.

Der Berliner Generalkonsul von Venezuela hat vom Präsidenten Castro ein Telegramm erhalten, das die Nach­richt von der Unterdrückung der Revolution m Venezuela be­stätigt. Präsident Castro fügt dieser Meldung hinzu, daß Mendoza sich auf der Flucht nach Columbien befinde.

Deutsches Keich.

Berlin, 3. Jan. Der Kaiser empfing gestern im Neuen Palais die Abordnung der Halteren und ließ ihnen

dann den Weihnachtsaufbau der Kaiserlichen Familie im Muschelsaal des Neuen Palais zeigen- Zur Frühstückstafel beim Kaiserpaar waren geladen: Kontre-Admiral, Admiral a la suite Gras Baudissin und Kapitän-Leutnant, Flügel­adjutant Graf Platen. Gestern abend fand ein Diner statt, zu dem die kommandierenden Generale und die Komman­deure der Leibregimenter geladen waren. Nach dem Diner wurde vom Kaiferpaar im Muschelsaale Cercle abgehalten. Nachdem sich die Kaiserin mit den Damen zurückgezogen hatte, wurden Bier und Zigarren wiederum in der Jaspis- Gallerie gereicht, in der kleine Tische ausgestellt waren. Man nahm dazu jedoch nicht nochmals Platz. Um 10.50 Uhr fuhren die Gäste mittels Sonderzugs nach Berlin.

Wie dieGermania" erfährt, wird der Vorsitzende der Zentrumsfraktion des Reichstages, Abg. Graf Hompesch, infolge Ablebens seiner Gemahlin sich eine Zeit lang von den parlamentarrschen Arbeiten fernhalten.

Die Eröffnung des preußischen Landtages wird durch den Grafen Bülow vorgenommen werden-

Der in letzter Zeit viel genannte ftühere Kommandant derGazelle", Korvettenkapitän Neitzke, wird, wie ver­lautet, nicht in den Frontdienst zurückkehren, sondern sich dem überseeischen Konsulardienst des Reiches widmen-

Unter den zahlreichen im Reichstage unerledigt gebliebenen Anträgen befindet sich auch derjenige des nationallib- Abg. Frhrn. v. Heyl wegen Regelung der monopolistischen Kartelle- Wann dieser Antrag auf die Tagesordnung des Reichstages gesetzt wird, ist vorläufig noch nicht abzusehen. Unterdessen hat die Be- N-egung gegen das Kartellwesen nicht geruht- Neuerdings wandte sich der Zentralverband deutscher Kaus- leute und Industrieller in einer Eingabe an den Bundesrat, die in folgendem formellen Antrag gipfelt:

Der Verband bittet einen hohen Bundesrat und die verbündeten hohen Regierungen, dem Reichstage recht bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der wirtschaftlichen Vereinigungen monopolistschen Charakters Kartellen, Syndikaten, Ringen, Trusts gleichviel, ob es sich um Preisvereinigungen, Gebietskartell erungen, Produktions­kartellierungen, Gewinn- und Vertriebskartellierungen it s. w. handelt, die Verpflichtung auferlegt, sich in ein Kartellregister eintragen und ihre Statuten behördlich ge­nehmigen zu lassen, auch halbjährlich ihre Betriebsresul­tate, den Stand der Bilan^-, wie des Gewinn- und Verlustkontos öffentlich mindestens durch den Reichs­anzeiger bekannt zu geben."

DerReichsanz." veröffentlicht das Gesetz zur Ab­änderung der Strandungsordnung vom 30- Dezember 1901.

Die Nachricht, daß dem Reichstage aus Mangel an Mitteln in dieser Session kein neues Militär-Pen­sionsgesetz vorgelegt wird, wird jetzt dahin ergänzt, daß das Militär-Pensions-Gesetz im Kriegsministerium seriig gestellt ist und daß es lediglich wegen der gegenwärtigen ungünstigen FinanAage nicht eingebracht wird- Das neue Gesetz wird 9 Millionen an einmaligen Ausgaben und 6 Millionen an dauernder Belastung in Anspruch nehmen.

Der freikonservative Abg- Gamp beabsichtigt, wie er in einem Zirkular den Mitgliedern der Zolltarifkom­mission des Reichstages anzeigt, Wertzölle für Ge­treide zu beantragen- Gamp nimmt damit einen Ge­danken auf, den er schon wiederholt im Parlament, zuletzt bei der ersten Lesung der Zolltarifvorlage, vertreten hat. Er will von Staatswegen bestimmte Preise für die Haupt­getreidearten festsetzen und den Zoll stets auf die Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem von Staatswegen festgesetzten Getreidepreis bemessen.

Ausland.

London, 3- Jan. An der heutigen Börse war das Gerücht von einem Mordversuch auf Lord Milner verbreitet- Das Kolonialamt erklärt, ihm sei nichts von einem derartigen Mordversuch bekannt-

Rom, 3- Jan. Die preußische Regierung be­klagte sich beim Vatikan über die Förderung, welche der polnische Klerus der polnischen Bewegung an­gedeihen lasse und zwar weist die preußische Regierung auf die korrekte Haltung hin, die der Vatikan hinsichtlich Rußlands eingenommen hat und wie Kardinal Rampolla jede Agitation des Klerus gegen die Regierung auf das strengste unterdrückte. Leider befürchtet man in deutsch­freundlichen Kreisen der Kurie, daß Rampolla wegen seiner bekannten Abneigung gegen alles Deutsche den Wünschen der preußischen Regierung kaum entgegen kommen werde-

Vom Burerikriege.

Das englische Kriegsamt veröffentlicht ein Schreiben, in dem der Oberkommandierende der Armee, Lord Roberts, in Beantwortung einer Anfrage einer Dame die in auswärtigen Blättern enthaltenen Behauptungen über grobe Ausschreit­ungen englischer Offiziere und Soldaten gegen Buren­frauen und Mädchen, namentlich solche aus den Flücht­lingslagern, für vollkommen unbegründet erklärt.

Dem Reuterschen Bureau wird aus Johannesburg vom 36. Dezember v. Js. gemeldet, General Botha habe in einer Mitteilung an sämtliche Burenkommandanten diese zur Fortsetzung des Kampfes aufgefordert, denn An­fang Januar werde das englische Parlament zusammentreten und zur Bewilligung neuer Mittel zur Fortführung des Krieges aufgefordert werden. Das würde das englische Volk nicht zugeben und daher würden die Truppen aus Trans­vaal zurückgezogen werden.

Aus Pretoria meldet Reuter: Es gelang Bruse Hamilton nach einem Nachtmarsche ein Burenlager zu erobern.

Die Buren hatten das Herannahen der englischen Streitmacht bemerkt und waren - zum großen Teil nach der Swazigrenze entflohen. 22 jedoch wurden gefangen, 14 Wagen und 500 Stück Vieh erbeutet.

Der frühere Transvaalbeamte Dr. Krause, der be­kanntlich unter der Anklage des Versuchs der Aufreizung zum Morde Mitte dieses Monats vor dem Londoner Schwur­gericht zu erscheinen hat, hielt sich in den letzten Wochen bei Verwandten in Berlin auf und hat jetzt Berlin verlaßen. Wie verlautet, wollen Freunde Krauses den Betrag von 80,000 Mk., welcher als Kaution für die vorläufige Frei­lassung in London hinterlegt ist, decken, um Krause vor der ihm bevorstehenden Verurteilung zu retten.

Aus Stadt und Sand.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ift nur unter genauer Quellenangabe:Gieß. Anz." gestattet.) Gießen, 4. Januar 1902.

* * Der Lotterievertrag zwischen Hessen und Oldenburg hat für uns nächst der Sicherung eines größeren Spieltäpitals mit besserem Gewinnverhältnis als bisher auch den Wert, daß er den hessischen Losen ein vergrößertes Absatz­gebiet gewährt und für die Bemühung zur Erlangung gegenseitiger freier Zulassung der deutschen Landeslotterielose unter den deutschen Lotteriestaaten eine geeignetere Grundlage bildet. Auch kann man nur mit einem größeren Spielkapital der Konkurrenz der größeren deutschen Staatslötterien die Spitze bieten. Der Vertrag bildet also eine Sicherung unseres Lotterieunternehmens und erfteulicheAussichten für sein künftiges Gedeihen. Wie nötig eine solche Sicherung ist, dafür wird durch die Thüringisch-Anhaltische Staatslotterie der Beweis erbracht. Diese ist, nachdem sie schon in den vorigen Lotterien sehr erheblich mit ihrem Spielkapital zurückgegangen ist, jetzt anscheinend in der Auflösung begriffen. Denn das Pacht­konsortium hat den Negierungen gekündigt, und ist sehr frag­lich, ob es den Thüringisch-Anhaltischen Staaten gelingen wird, durch eine andere Organisation die Lotterie zu erhalten. Durch den Absatz unserer Lose in und von Oldenburg aus dürfte übrigens nach übereinstimmender Ansicht aller Fach­leute ein vielleicht recht beträchtlicher Ueberschuß über die an Oldenburg zu leistende Zahlung hinaus erzielt werden. Daß unsere Regierung finanziell durch den Lotterievertrag mit dem Großherzogtum Oldenburg kein schlechtes Geschäft machen dürfte, dafür spricht folgender Artikel aus Oldenburger Zeitungen: Das Bankgeschäft Heintze in Berlin macht in einem Schreiben an den Landtag den Vorschlag, ihm ein Privilegium der Lotterie der thüringischen Staaten in Olden­burg zu verleihen, wofür zuerst 80 000 Mk. und dann 100000 Mark jährlicher Ertrag garantiert werden. Da der Lotterie- vcrtrag mit Hessen inzwischen genehmigt ist, so ist das An­erbieten gegenstandslos geworden. Uebrigens hätte nach unserer Meinung von Hessen bei einer jährlichen Brutto­einnahme von 18 480000 Mk. mehr als 50 000Mk. jährlich herausgeschlagen werden müssen.

* Verstaatlichung des Gerichtsvollzieherwesens. In einer an die Zweite Ständekammer gerichteten Denkschrift des hessischen Justizministers wird die Umgestaltung bezw. Ver­staatlichung des Gcrichtsoollzieherwesens in Vorschlag gebracht. Danach sollen die Gebühren der Gerichtsvollzieher für die Folge in die Staatskasse fließen, während letztere als staatlich besoldete Beamte mit Gehältern von 1800 bis 2800 Mk. angestellt werden. Diejenigen Gerichtsvollzieher, deren Ge- bührcnbezüge bisher obige Gchaltsansätze überstiegen, sollen auf fünf Jahre entsprechende Mehroergütungcn erhalten. Gleichzeitig ist eine wesentliche Vermehrung der Gerichts- vollzieherstellen in Aussicht genommen.

* * Patentanmeldung. Wie uns von dem Patentbureau Gerson u. Sachse in Berlin mitgeteilt wird, ist bei ihm von R. Sommer-Gießen ein Patent auf Wasserschuhe an­gemeldet worden.

* * Stiftungsfest der Gießener Rudergesellschaft. Unter den vielen Wintersestlichkeiten wird das Sriftungsfest der Gießener Rudergesellschaft einen hervorragenden Platz cinnehmen. Es wird am 19. d. M. gefeiert, und zwar kann der Verein an diesem Tage die 2 5jährige Wiederkehr des Stiftungstages begehen. Aus kleinen Anfängen hat sich der Rudersport in den letzten 25 Jahren zu einem mächtigen Faktor im Sport­leben Deutschlands entwickelt, und die Gießener Rudergesell­schaft hat sich unter bewährter Leitung sowohl in sportlicher, wie in gesellschaftlicher Hinsicht auf eine Höhe gearbeitet, die sie heute berechtigt, sich als einen der populärsten Gießener Vereine zu bezeichnen. Das Interesse der Bürgerschaft, datz sich bei den verschiedenen Regatten und den zahlreichen Winter­festlichkeiten stets in reger Weise gezeigt hat, wird gewiß auch bei der bevorstehenden 25 jährigen Jubiläumsfeier nicht Lebien. Man darf vielmehr voraussetzen, daß die aktiven und passiven Mitglieder wie auch die zahlreichen Freunde der Gesellschaft sich aufs Wärmste für die Feier interessieren werden. Diese wird, wie wir hören, durch eine akademische Feier vormittags 11 Uhr eingeleitet werden, an die sich die offizielle Festtafel anschließen wird. Ilm auch der Jugend zu ihrem Recht zu verhelfen, wird abends in Steins Saalbau ein Ball abgehalten. Die Einladungen zu der Feier werden in den ersten Tagen ergehen. Auch wir bringen der Gießener Rudergesellschaft zum frohen Gelingen ein kräftigesHipp Hipp Hurrah".