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>en 6. Januar 1902; - Versammlung amerad Weber.
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5. Januar iE iristbam- Verlosung.
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Drittes Blatt.
153. Jahrgang
Samstag 4. Januar 19OS5
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Z»ie oEröenserianerunge» von Robert v. Moyl.
Schreibt jemand Memoiren, die erst lange nach seinem Tode im Druck erscheine, so begiebt er sich eigentlich der Wohlthat des plten Spruches, daß von den Toten nur gutes gesagt werden soll. Die Angegriffenen, und fast immer wird er Persönlichkeiten angreifen, um seinen Standvunkt, das Ergebnis seines Schaffens, zu rechtfertigen, sino größtenteils nun auch tot; es leben aber Nachkommen, Freunde, mindestens Parteigenossen, alles Leute, die geneigt sind, cmzubeten, was er verbrannte, und zu verbrennen, was er anbetete; das bei ihnen ausgelöste Gefühl der Empörung wird auch ihr Urteil über einen Mann beeinflussen, den sie bereits mit dem gerechteren Maße des Historikexs zu messen begonnen hatten.
Die jetzt erschienenen Denkwürdigkeiten eines im Jahre 1875 verstorbenen süddeutschen Liberalen*), der als Mitglied einer ganzen Dvnastie von Universitätsgelehrten, als gemaßregelter Staatsoiener, als Abgeordneter im Frankfurter und Berliner Reichsparlament eine große öffenlliche Rolle gespielt hat, sind erst kurz vor seinem Tode abgeschlossen worden; als.Geschenk in die Tübinger Universitäts-Vibliothek übergegangen, wurden sie, wie der Herausgeber Dr. Dietrich Kerler versichert, gerade jetzt gebnrckt, weil sonst die Gefahr des Veraltens nahe lag und airderseits die etwaigen gegen die Veröffentlichung sprechenden Bedenken nicht mehr so sehr ins Gewicht fielen
Robert v. Mohl kritisiert mehr oder weniger freundlich eine große Anzahl von Zeitgenossen, die als Fürsten und Angehörige von solchen, als Staatsmänner, Gesetzgeber und auch als Professoren der verschiedensten Fächer mit ihm in Berührung gekommen sind. Durch Frankfurter Erfahrungen kopfscheu gemacht, war er nicht sehr für Fraktionen und hat sich den Nationalliberalen im Reichstage nur ungern angeschlossen. Die Verlagsbuchhandlung hat uns gestattet, einzelnes aus dem Werke zum Abdruck zu bringen. Wir beginnen mit dem, was Mohl über die heutige stärkste deutsche Partei, die „Regierungspartei", das Zentrum, schreibt:
„Eine durch ihre Zahl sowohl als durch ihre strenge Parteidisziplin und ihre klarbewußten Zwecke bedeutende Fraktion war die des Zentrums ober der Ultramontanen. Sie bestand aus 94 Mitgliedern, allein als eng mit ihr verbunden und beinahe ausnahmslos mit ihr stirmnend waren ihr beizuzählen die 13 Mitglieder der polnischen
*) Lebenserinnerungen von Robert v. Mohl, 1799 bis 1875. Mit 13 Bildnissen. Stuttgart. Deutsche Verlagsanstalt 1902. Groß Oktav. L Bd. 288 S., II. Bd. 451 S.
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Fraktion und» die etwa 6 bis 8 Elsässer, welche im Reichstage geblieben waren. Sehr von ihr verschieden in Zielen und Mitteln waren allerdings die 6 bis 7 Sozialdemokraten, allein da diese in allen gegen das Reich gerichteten Anträgen und Abstimmungen sich anzuschließen pflegten, so verstärkten sie immerhin das Gewicht des Zentrums, wenn dieses auch es ungern hörte und sich dagegen verwahrte, wenn man sie (es) mit diesen Anhängseln unter dem Begriffe und der Benennung der „Reichsfeinde" zusammenfaßte. Die ultramontane Partei war bei den Wahlen für den zweiten Reichstag durch zahlreiche Erfolge in Bayern, in Westfalen und am Rheine ganz unerwartet und zu weit verbreitetem schmerzlichen Erstaunen sehr verstärkt worden und trat auch anfangs mit großer Sicherheit und Siegeshoffnung auf; allein seit der entschiedenen Niederlage in der Militarfiage wurde sie kleinlauter. Es war eine wunderbare Zusammensetzung aus alterprobten katholischen Stimmführern, wie Windthorst, Mallinckrodt, den beiden Reichensperger, einer Anzahl von westfälischen und bayerischen Adeligen, einem Haufen von Pfarrern, deren zum Teil groteskes Aussehen wenig Einsicht versprach, und einer kleinen Anzahl hannoverscher Partikularisten. Die Partei war im großen und ganzen durch chren fanatischen Eifer für die katholische Kirche und den daraus entspringenden Haß gegen Preußen und das Reich, welche sich gegen die Uebergriffe der Hierarchie ernstlich zu wehren begannen, verbunden. Die Hannoveraner wurden durch die Abneigung gegen das Reich herbeigeführt, auch waren sie, wohl als Protestanten, nur als Hospitanten der Fraktion' bezeichnet. Die Parteidisziplin war musterhaft; kaum stimmte je einer gegen die ausgegebene Parole der Fraktion. Ob im inneren Meinungsverschiedenheiten bestanden und wie diese ausgeglichen wurden, war für Außenstehende ein tiefes Geheimnis. Das Wort für die Ultramontanen führte regelmäßig, wohl nur M ost, Windthorst, welcher auch der anerkannte taktische Leiter der Partei war, sodann Mallinckrodt, die Reichens- >erger; allein sie mußten, ich glaube ungern genug, jedem- alls nicht zu ihrem Vorteile, doch auch zuweilen einen von )en Pfarrern eine Predigt halten oder den halbverrückten Buß reden lassen, der sich laut darüber beklagte, daß er Zweiunddreißigmal das Wort verlangt habe, bis er es endlich erhalte. Im ganzen war die Partei gehaßt, wegen ihrer Zahl gefürchtet, aber auch ob der bäuerlichen Stupidität vieler ihrer Mitglieder verachtet. Jeder Halbwegs vernünftige Mensch muß beten, daß eine gütige Vorsehung Deutschland vor der Herrschaft einer solchen Partei bewahren
m ö g e." Weiter wird mitgeteilt, daß die P o l e n in kirchen- politischen Angelegenheiten in der Regel mit dem Zentrum gegangen seien; wenn sie ihre eigene nationale Politik einmal trieben, „wurden sie zwar nicht grundsätzlich von der Zentvumsftaktion als solcher unterstützt, allein viele einzelne Mitglieder schlossen sich ihnen doch aus Dankbarkeit für die gewöhnlich geleistete Hilfe und weil es dem Reiche nicht genehm sein konnte, an."
Bei den Nationalliberalen, deren Name „im ganzen bezeichnend" war, seien, so sagt Mohl, von den Grenzen des Konservatismus bis fast zum Radikalismus alle Schattierungen vertreten gewesen. Er habe sich „nach einigem Zögern und nicht eben gern" chnen angeschlossen, um sich nicht ganz zu isolieren. Sie seien Regierungspartei gewesen, hätten sich aber geschämt, als solche aufzu- treten, daher zuweilen „mit einer Art von Affektation" Regierungsvorlagen bekämpft, „sodaß zu verschiedenen 's 'eilen das Zustandekommen von wichtigen Gesetzen in großer befahr stand und schließlich nur durch Kompromisse geholfen werden konnte."
Stupidität findet Mohl nicht nur beim Zentrum, sondern auch beim Fortschritt. „In ihrer unstaatsmännischen Beschränktheit und prinzipiellen Starrheit scheuten sie vor den Folgen nicht zurück. . ." „Sie blieben ein unberechenbares Hindernis und eine widerwärtige Gefahr, und mir war keine Partei so verhaßt als sie, wert ich sand, daß sie in unbegreiflicher Stupidität und ohne einen eigenen bestimmten Zweck die Sachlage und die Bedürfnisse verkannte."
Die beiden konservativen Fraktionen zählten damals zusammen nur 59 Köpfe. „Sie waren selbstverständlich regierungsfreundlich, wenn diese ihnen nicht zu weit in liberaler Richtung ging; praktisch aber hatten sie sich, ungern genug, den Abstimmungen und Kompromissen der National- liberalen anzuschließen. Letztere unterhielten wenig Beziehungen zu ihnen, sondern (sic!) überließen es der Regierung, einen für nötig erachteten Druck auf sie auszuüben."
Die Sozialdemokraten seien wenig beachtet worden, da sie an Zahl zu unbedeutend waren. Daß Bebel und Liebknecht nicht durch ein Machtwort des Reichstages aus dem Gefängnis befreit wurden, wird ohne tadelnde Bemerkung mitgeteilt. Die Anträge der Partei seien aussichtslos gewesen, die Mitglieder „ohne eine Ahnung von allgemeinen stattlichen Gedanken und Interessen alles auf die Arbeiter beziehend oder dahin zerrend. . . Mir waren sie eine unheimliche Erscheinung. Aeußerlich erschienen sie
„Isden-rdmiMil" und „Wes-Schuh" itt Hessen.
Im 12. und 13. Jahrhundert waren die Juden in Hessen, wie überhaupt in Deuffchland, dem kaiserlichen Schutz befohlen. Sie waren des „heiligen römischen Reiches Kammertnechte", und erhielten für die Dienste, die sie den Kaisern in Geldgeschäften leisteten, einen „Schutzbrief", den sie mit 1 fl. rheinisch auf den Kopf einzulösen hatten. Außerdem hatten sie jedem neugewählten Kaiser den dritten Pfennig als „Kronsteuer"' zu bezahlen- Das Recht, Juden zu halten, gehörte zu den Regalien (Gerechtsamen) der Kaiser. Dieses kaiserliche Reservatrecht wurde vom 14. Jahrhundert an zunächst den Landesfürsten, später auch allen damaligen Souveränen verliehen- Kaiser Ludwig IV- der Bayer erteilte 1347 dem edlen Herrn von Eysenbach das Recht, in Ullrich stein 6 Juden halten äu dürfen- Die Kaiser verpfändeten ihre Juden und die die von denselben zu entrichtenden Abgaben an andere Edle, die dann wieder das Recht erhielten, sie weiter verpfänden zu dürfen. So erhielt der Graf Ulrich von Hanau vom Kaiser Albrecht 1303 die Erlaubnis, die ihm vom Kaiser Rudolf verpfändeten Juden zu Münzenberg, Assenheim und Nidda an die Herren von Faltenstein wieder zu verpfänden-
Als man beim Ausbruch der Pest im Jahre 1349 den Juden die Brunnenvergiftung zuschrieb, traf auch die Juden in Hessen die Verfolgung, wo man allein 200 verbrannte. Vor dem 15. Jahrhundert war den Juden der Aufenthalt an einem Orte auf längere Zeit nicht gestattet; erst von dieser Zeit an wird ihnen das Wohnen cm einem Platze auf mehrere Jahre erlaubt- Landgraf Philipp der Großmütige wollte anfangs die Juden aus Hessen vertreiben, gestattete ihnen aber 1532 das Wohnen auf. weitere sechs Jahre, welche Frist dann noch auf öwei Jahre ausgedehnt wurde, obschon von seinen „Gelehrten" in dem „christlichen Beoenken, welcher Gestalt christl'.che Obrigkeit den Juden unter Christen zu wohnen gestatten könne" geltend gemacht wurde, die Juden nur unter harten Bedingungen zu dulden- Philipp meinte dagegen, er habe in der Schrift nirgends gelesen, ,chaß man sie ganz vertreiben solle". 1539 erließ Landgraf Philipp eine „Inden-Ordnung"!, in der unter anderem in Punkt 5 über den jüdischen Handel bestimmt wurde: „sollen ziemlicher weise taufsen und Verkauffen, doch in den stetten und orten da kein Zünfte sein, oder da sie die Zünfte leiden- Doch sollen sie es wahr nicht ver- teuren, sondern umb eynen zimlichen billichen Pfennig geben, wie es inen unsere beampten oder Bürgermeister und Rath setzen würden".
Bei Darlehen wurde gestattet, 5 fl. von 100 fl. zu nehmen; wer mehr nähme, sollte der geliehenen Summe wie der Hälfte feines Vermögens verlustig geben- Da die Ordnung von 1539 nicht ganz beachtet wurde, erschien 1543 eine „Erläuterung der Judenordnung", in der die früheren Bestimmungen nochmals eingeschärft wurden- Die Pfarrherren lverden angehalten, darauf zu achten, daß
die „Juden, ihre Weiber und Kinder" die Predigt nicht versäumen- Da die Juden die Kirchen nicht besuchen wollten, so wurden von den Geistlichen hier uni) da sogenannte „Judenpredigten" gehalten- Denn Pfarrherren wurde außerdem zur Pflicht gemacht, die Religionsbücher der Juden zu prüfen, ob sie nichts gegen den christlichen Glauben enthielten. Sollte ein Pfarrer des Hebräischen nicht kundig fein, „so mutz man die Bücher gern Mar- burgk schicken, und daselbst davon jubilieren lassen"
Nach der Reichspolizei-Ordnung mußten die Juden damals zu „ihrer Erkenntnis" einen gelben Ring an dem Rock oder an ihrer Kopfbedeckung „allenthalben unverborgen öffentlich" tragen-
Unter des Landgrafen Philipps Nachfolger wurde die Judenordnung von 1539 erneuert- Wilhelm IV. der Weise zu Kassel, ein toleranter Fürst, schrieb an seinen Bruder, den Landgrafen Ludwig IV- zu Marburg, sich nicht durch das neu erschienene Bucy des Judenfeindes, des Pfarrers Nigrinus in Gießen, beeinflussen zu lassen, sondern er möge die Juden wie alle anderen Religionsgemeinschaften in seinem Lande dulden. Als 1566 auf dem Landtage zu Treysa die Steuern festgesetzt wurden, wurden die Juden mit je 1/2 fl- für das erste Ziel in Steueranschlag gebracht; für die anderen Ziele sollten sie von je 160 fl- „Hauptguts" 2 Schreckenberger entrichten. Außerdem mußten die Juden im Oberfürstentum Hessen jährlich ein Pferd zur Festung Gießen stellen, welche Verpflichtung in Geld abgelöst wurde, so daß man nun in zwei Terminen, immer zur Zeit der Frankfurter Meise 25 Goldgulden zu entrichten hatte-
Landgraf Georg I., der den Huden nicht besonders gewogen war, erließ am 1- Januar 1585 eine strengere Judenordnung. Außer der Versicherung durch ihren jüdischen Eid, sich jeder Lästerung „wider unfern Erlöser und die christliche Religion" zu enthalten, wurde den Juden auferlegt, „Ire Wahre nicht vertheuern noch die- selbige Unseren Underthanen höher uftringen oder ann- schlagenn, als sie sonstenn bey Christen gültig ist". Außerdem „füllen sie alle Ire Henbell nfrichtig treiben, mit fein en n verzinslichen Praeticken oder Finanzen umbgehen."
Landgraf Georg II., der während des 30jährigen Krieges regierte, befahl, die Juden aus Gießen und Darmstadt und allen Städten zu vertreiben, nahm aber diesen Befehl auf die Vorstellungen der Juden wieder zurück, und erließ eine neue Ordnung, die sich im wesentlichen an die vorhergehenden Ordnungen anschloß Neu war die Bestimmung: die Juden sollten auf den „Wochen- und andere Markttägen zur Einkauffung der Victualien, nicht den Vor- sondern den Nachkauff haben-"
Da es üblich war, daß die Juden oft ihren Wohnort wechselten, so erließ Georg II. eine Verordnung, nach der es ohne schriftlichen Consens den Juden nicht gestattet war, nach einem andern Ort zu ziehen, die ihnen außerdem die Verpflichtung auferlegte, an dem neuen Ort neben den übrigen Abgaben das „Schutz- und Eintrittsgeld" zu zahlen-
Die Judenordnungen des Landgrafen Ernst Ludwig brachten als neue Bestimmungen, daß die Juden vorerst keine neue Synagoge errichten sollten, und erstreckte sich auf die Kultusausübung- Die Juden sollen „keine Zeremonien, wie sie auch Namen haben mögen, auf den Gassen, oder aus den Fenstern dsis Hauses, wo sie zusammenkommen, gebrauchen". In ihrer Versammlung sollen sie nichts, als die Schriften Mosis und der Propheten gebrauchen, und nach denselben ihr Gebet und Uebungen einrichten."
Nach der Bestimmung vom Jahre 1697 sollte kein Jude im Lande aufgenonrmen werden, der nicht wenigstens 300 fl- an Vermögen einbringe. Die Verordnung von 1699 legte der Juden sch ast im Oberfürstentum die Verpflichtung auf, die abgängigen Pferde aus dem fürstlichen Marftall zu billigem Preise aufzukaufen, sowie nach Bedarf drei oder mehr „Klepper" zu stellen und zu unter- f)alten- Von dieser drückenden Last wurden die Juden auf ihre Vorstellung beim Landgrafen für 20 Jahre befreit durch Entrichtung von 1000 Reichsthalern.
Beim Reisen innerhalb Deutschlands bedurften die Juden der Erlaubnis und des Schutzes des betreffenden Reichsstandes, dessen Gebiet sie berührten. Sie mußten dafür den „Leib-Zoll" entrichten- Die innerhalb des Oberfürstentums reisenden „Schutzjuden" waren von dieser Abgabe bestell, mußten dieselbe jedoch zahlen, sobald sie andere Aemter berührten- Landgraf Grnft Ludwig schloß mit der Herrschaft Hanau-Minzenberg einen „Geleits-Vertrag" ab, der den Leibzoll für die zur Frankfurter Messe reisenden Juden festsetzte. Ein von Gießen nach Frankfurt reisender Jude zu Pferd ober zu Fuß hatte für die Hin- und Herreise einen Ortsthaler zu entrichten- „Die armen Juden, welche von fremben Orten Herkommen unb durch das Land gehen, sollen bes Leibzolles befreit fein, jeboch anbers nicht, als wenn ihre äußerste Armut, oder wegen Entrichtung des Zolles vorgeschützte Ohnmöglichkell kündbar, oder dieselbe auf ihren Judeneid nehmen, baß sie armuthswegen den Zoll nicht zu entrichten vermögen."
Die in Hessen sich bauernb niederlassenben Juden erhielten einen „Schutzbrief", der ein besonderes gedrucktes Formular enthielt- Der Schutzbrief wurde ausgestellt gegen Entrichtung eines jährlichen Betrags von 23 fl- 25 alb., der 1719 auf 25 fl- 5 alb. erhöht wurde. Wer das Schutzgeld nicht pünktlich zahlte, sollte des Schutzes verlustig gehen- Der fortwährende Zuzug fremder Juden stellte die pünktliche Entrichtung der Abgaben oft in Frage, weshalb eine landgräfliche Verordnung von 1716 bestimmte, daß vor der Aufnahme Fremder 3 bis 4 Vorsteher der Judenschaft für das Schutzgeld garantieren mußten- Zur genaueren Kontrolle über die Niederlassung der Juden wurden besondere „Inden-Tabellen" eingeführt, die von den Beamten alljährlich einzureichen waren und Angaben über Namen, Alter, Herkunft, Anzahl der Hausgenossen, Nahrung und Gewerbe, Vermögen enthielten- Das beim Einzug nachweisbare Vermögen wurde auf 600 fl- erhöht.
Schluß folgt


