Ausgabe 
3.10.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 232

Erstes Blatt.

152. Jahrgang

Freitag 3. OttoLer 1903

efftttnt täglich außer Sonntag».

Dem Gießener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem hessischen Eanbwirt die Siegener Familien- blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Untoers.-Buch- u.Stein- druckeret (Pietsch Erben) VUbaftlon, Erpedttton und Druckereu

Schul st raße 7.

Vdresse für Depeschenr Anzeiger Gießen.

Arrnsprrchanschluß Nr. 51.

MtzenerAilzeiger

M General-Anzeiger "

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

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Bezugspreis: monatllch75Vi., otettel- sührltch Mk 2.20; durch Abhole- u. Zivcigsteüen monatlich 65 Pf.; durch die Post Mk. 2. viertel- jährl. ausschl. Beslellg. Annahme von Anzeigen sür die Tagesnummer bis vormittag- 10 Uhr. ZetlenoretS: lokal 12Ps^ auswärts 20 Psg.

Verantwortlich: tüt den polti. u. allgem» Teil: P. Wiitko- tüt .Stadt und VanbJ und .Gerichtssaal* Lurt Plato; sür den An­zeigenteil: Hans Beck.

Maul- und des § 566 Juni 1869

Ein Offiziersduell in Italien.

Man entsinnt sich, daß neulich infolge etuss DuellS eine Reihe Offiziere des 67. In f an ter iere gimerrtS zu Treviso einschließlich des Kommandeurs streng bestraft wurden. Die Vorgeschichte dieser --^erwartet scharfen Maß­regelung war demBert. Tag.i" ' zufolge die folgende: Wegen eines mißverstandenen Laerzes fordert ein Haupt-»

Politische Tagesschau.

Vor dem nationalliberaleu Parteitag.

Tie Preßcrörterungen im Hinvlia auf den Parteitag der Nationalliberaleu in Eisenach lassen xinen lebhaften

sobald die im Eingänge bezeichnete Seuchengefahr be- seitigt ist.

§ 10. Die zur Bekämpfung und zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche bisher getroffenen .Vor­schriften bleiben in Kraft.

Koblenz, den 10. September 1902.

Der Regierungspräsident FreiherrvonHövel.

§ 1. Der Handel mit Wiederkäuern und Schweinen im Umherziehen ist für den Umfang des Regierungsbezirks Koblenz, mit Ausnahme des Kreises Wetzlar, bis ein­schließlich den 30. November d. I. verboten.

§ 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß dem § 148 Nr. 7a der Reichsgewerbeordnung mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mark, im Unvermögens falle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft.

Diese Anordnung tritt sofort in Kvaft.

Koblenz, den 27. September 1902.

Der Negierungs-Präsident FreiherrvonHövel.

Bekanntmachung.

Das Wintersemester der landw. Abteilung beginnt Montag, den 8. November.

Anmeldungen sind schriftlich oder mündlich an unter­fertigte Direktion zu richten, von welcher auch Statuten, so­wie Wohnungsausweise und Schülerfahrscheine zu er­halten sind.

Großh. Direktion der Obstbau- und landw. Winterschule.

Dr. Peter.

Landespolizeiliche Anordnung.

Behufs Abwehr und Unterdrückung der Klauenseuche ordne ich hierdurch auf Grund Absatz 3 der Reichsgewerbeordnung vom 21. an, was folgt:

Ei« Skandal?

DieNeue polit. ^borresp.", die offiziöse Beziehungen hat, meldet:

In Posen dvoht ein neuer Skandal schlimm- ste r Art. In der sattsam bekannten Asfaire des Majors Endell wird jetzt durch den Gen ossetisch as tsr evisor Büh- ring eine Broschüre veröffentlicht, die neue Anklagen gegen Endell und seinen Anhang enthält. Es erscheint rätselhaft, wie sich in der Provinz Posen in den letzten Jahren Zustände entwickeln konnten, die an die Ea- morrain Neapel erinnern. Es kann nicht ausbleiben, daß die Beleuchtung dieser Zustände schwerwiegende Folgen für die gesamte Provinz nach sich ziehen wird.

Bühring behauptet, aus seinem Amte als Genossen­schaftsrevisor entlassen zu sein lediglich, weil er sich den Haß des Majors Endell zugezogen haoe. Andererseits ist zu beachten, daß die Broschüre eine Abwehrschrift ist gegen ein Rundschreiben, das der Ausschuß des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften in der Provinz Posen veröffentlicht hat, worin er die Entlassung Bührings in einer für diesen nichts weniger als schmeichelhaften Weise rechtfertigt. Bühring aber beruft sich auf ein Zeugnis, das der Genossenschaftsverband ihm bei der Entlassung aus­gestellt hat, worin er wegen seines rastlosen Fleißes, als großes organisatorisches Talent, als eine hervorragend tüch­tige Genossenschaftskraft und als äußerst fleißiger Beamter aufs wärmste" empfohlen wird. Bühring erzählt nun in seiner Broschüre, daß Vtajor Endell verlangt habe, daß alle Mitglieder der Genossenschaften zugleich Mitglieder des Bundes der Landwirte werden müßten, und zwar be­gründete er dies Verlangen dcunit,es könne doch keinen so einfältigen Menschen geben, der Genossenschaften gründe aus ethischen oder sozialen Gesichtspunkten, sondern man gründe Genossenschaften doch nur ihres politischen Zweckes halber". Wenn Handwerker, Kauflaute und Beamte zu den Genossenschaften kamen, um ihr Kreditbedürfnis zu be­friedigen, so wurden dieselben angeblich gezwungen, Mit­glieder des Bundes der Landwirte zu werden, lieber eine Gepflogenheit bei Revisionen berichtet Bühring in folgender Weise:Noch kürzlich fand ich bet einer Genossenschaft, die plötzlich revidiert werden sollte, ein einige Tage vorher an den Vorsitzenden der Genossenschaft gerichtetes persön­liches Schreiben des Majors Endell, des Inhalts: Mein lieber X. Privatim teile ich Ihnen mit, daß Sie in den nächsten Tagen revidiert werden'! gez. Endell!! Oekono- mierat Hueneraski erklärte, als ihm einer der Endell be­sonders belastetiden Zeitungsartikel vorgelegt wurde:Es ist gut, daß die Leute nicht mehr wissen, sonst könnte die Sache noch sehr schlimm werden." Später sagte dann Hueneraski zu Bühring:Sie sind sehr unvorsichtig ge- gewesen. Sie haben über Endell wegen der Kassen- sührung der Landwirtschaftskammer mißbil­ligende Aeußerungen gemacht; das oergiebt er Ihnen nie und nimmer, und er wird nicht eher ruhen und rasten, bis er Sie aus der Provinz Posen hinausgebracht hat." Bühring hat, wie er sagt, bereits Herrn Endell wegen Be­leidigung verklagt. Eine gerichtliche Klarstellung ist schon deshalb unvermeidlich, weil Bühring in seiner Bro­schüre auch die Behauptung aufgestellt hat, daß es sich bei der Geschäftsführung der landwirtschaftlichen Genossen­schaften in mehreren Fällen um Tausende von Tha - lern, die bewußt defraudiert waren", gehandelt habe. _______

Schlutz der Seryandlrrngen

in der Zosstariskommisston.

In der 110. Sitzung der Zolltarifkommission am Donnerstag ist es endlich gelungen, den gesamten ihr über­wiesenen gewaltigen Beratungsstoss zum Mschluß zu bringen. Die Gegensätze zwischen Regierung und Mehrheits­parteien haben sich in den letzten Tagen jedoch nicht ver­mindert, sondern int Gegenteil noch vermehrt. Es wurde ein neuer Differenzpunkt geschaffen.

Zuerst wurden die Beschlüsse erster Lesung zum Tarif­gesetze durchweg beibehalten. Am längsten wurde über den von der Kommission neu eingesügten § 10 a debattiert, der die Aufhebung des städtischen Oktrois aus Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und, andere Mühlenfabrikate, auf. Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischwaren und Fett nach Inkrafttreten des Zolltarifs festlegt. Die NatiomAliberalen wollten diesen Beschluß durch eine entsprechende Resolution ersetzt wissen. Der bayerische Ministerialdirektor von Geiger erklärte, Bayern, Württemberg, Sachsen und die Thüringischen Staaten seien gegen § 10 a, der eine Aenderung der Ver­fassung enthalte. Das Brot sei in vielen Städten ohne Octroi teurer als in Städten mit Octroi. Er bitte dringend, den § 10a zu streichen. Die Bestimmung wurde unver­ändert aufrecht erhalten.

Später kam der Antrag Dr. Heim (Ztr.), betreffend Verwendung der Ueberschüsse aus den Le­bensmittelzöllen zur Witwen- und Wais en - versorgung zur Verhandlung. Hierzu erklärte Reichs­schatzsekretär Frhr. v. Thielmann: Das Defizit des nächsten Jahres werde sich auf mehr denn 150 Millionen belaufen. Seine Schätzung sei ziemlich richtig; an diesem Defizit sei n ich t s mehrzuändern, da es aus Ursachen herrühre, die festliegen, wie die Stei­gerung gesetzlich feststehender Ausgaben. Die Folgen des gestellten Antrages seien gar nicht zu übersehen; deshalb enipfehle er die Ablehnung desselben.

Abg. Ledeb 0 ur befürwortet den Antrag, will ihn aber zwingender fassen. Wer wisse denn, wie lange Graf Bülow noch am Ruder bleibe. Es sei doch möglich, daß Podbielski bald sein Nachfolger werde. (Heiterkeit.) Ge­wiß, ein Minister, der für seinen Bauch soviel Rücksicht verlange, wie Podbielski, ist unter allen Generälen, die Anwartschaft haben, Reichskanzler zu werden, zweifellos am ehesten dran. (Erneute Heiterkeit.)

Nach Rücksprache mit seinen Nachbarn erklärt Vorsitzen­der Rettich, daß die Bezugnahme des Abg. Ledebour auf den Bauch des Herrn v. Podbielski in dem Zusammenhänge, wie sie geschehen sei, nicht geduldet werden könne. Er müsse sie ausdrücklich als unzulässig erklären. (Lebhafter Widerspruch links.)

Abg. Ledebour: Sie haben wohl nicht verstanden, daß ich Bezug genommen habe auf eine Aeußerung Pod- bielstis, freilich ohne den rohen Ausdruck zu wiederholen, den dieser gebraucht hat.

Bors. Rettich: Ich weiß nicht, was Sie mit dem Bauche meinen. (Heiterkeit.)

Abg. Ledebour: Tann sind Sie wohl durch die Verwaltung des Vorsitzes zu sehr in Anspruch genommen, um Zeitungen lesen zu können.

Vors. Rettich: Auf Zeitungsnachrichten gebe ich nichts. ((Heiterkeit links.)

Schließlich wird der Zentrums an trag mit 14 Stimmen (8 Zentrum, 4 Sozialdemokraten, 1 Pole, 1 An­tisemit) gegen 13 Stimmen angenommen. Auch § 12, der bestimmt, daß der neue Tarif spätestens am 1. Januar 1905 in Kraft treten müsse, wird anfrechterhalten, trotz­dem Graf Posadowsky dringend um Beseitigung dieser Vorschrift bittet. Nunmehr dankt Abg. Dr. Spahn (Ztr.) dem Vorsitzenden Rettich für die Geschäftsführung; dieser dankt den Referenten für ihre Thätigkeit. Am Montag tritt die Kommission zur Entgegennahme des Berichtes noch einmal zusammen.

Verlauf desselben erwarten. Die Diskussion über denRuck nach links" dürfte mit im Vordergründe stehen. Die hier­für eintretenden nationalliberalen Preßorgane sind aber einstweilen in der Minderheit. Auf Seiten der Minderheit steht u. a. dieNationalztg." als entschiedene Gegnerin der nationalliberalen Agrarier. Doch auch Bassermann und Dr. Sattler haben nicht immer den Standpunkt derNa- tionalztg." geteilt, uno wahrscheinlich werden sie auch auf die Forderung einer Annäherung an,bieFreis. Vereinig­ung" nicht sich festlegen wollen. Ihren hauptsächlichen Rückhalt hat die Partei im mittleren und südwestlichen Teile Deutschlands. Hier aber sind bekanntlich die maß­gebenden Herren der Partei nicht gewillt, dasliberal" demnational" voranzustellen. Die Haltung der National- liberalen gegenüber Forderungen für Heer, Marine, und Kolonien ist so abweichend von der der Freisinnigen, daß die Kluft auch durch teilweise Uebereinstimmung in wirt­schaftlichen Dingen, durch gemeinsames Frontmachen gegen reaktionäre" Strömungen, nicht dauernd überbrückt wer­den kann. Die Parteileitung ist, wie von informierter Seite verlautet, bestrebt, dahin zu wirken, daß es in derGe­neralversammlung" in der Wartburgstadt weder Sieger noch Besiegte giedt, daß in Anbetracht des bevorstehenden schweren Wahlrampfes eine Zersplitterung der Partei ver­mieden wird. Man darf gespannt sein, ob die Aussprache in Eisenach solche Wirkung zeitigt. Es hat sich im national- liberalen Lager ein nicht geringes Maß von Unmut an- gesammelt, das auf dem Parteitagzur Ausschüttung" gelangt. Sonach wird dieser Parteitag der Oeffentlichkeit wohl manches Interessante bringen. Hauptsächlich ist die Aufmerksamkeit darauf gerichtet, wie sich die Industriellen und die Agrarier der Partei mit den Beschlüssen zum Zolltarifentwurf, insbesondere mit der Erhöhung der Ge­treidezölle über die Regierungsvorlage hinaus, aofinden.

Kclianntmachung.

Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauen­seuche wird die Abhaltung des auf den 8. Oktober ds. Js. in Schmalbach anstehenden Viehmarktes an die Beding­ungen geknüpft, welche durch meine den Markt in Wetzlar betreffende Bekanntmachung in Nr. 64 des Kreisblattes von 1902 veröffentlicht worden sind.

Der Auftrieb beginnt um 9 Uhr vormittags. Wetzlar, den 1. Oktober 1902.

Der Königliche Landrat.

I. A.: Magnino, Kreissekretär.

Pclramilmachung.

Landespolizeiliche Anordnung,

betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Gefahr der Einschleppung und weiteren Verbreitung der Maul- und Klauenseuche wird, mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, auf Grund der §§ 18 ff. des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 1. Mai 1894 betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, Ünd des § 1 der Bundesratsinstruktion vom 27. Juni 1895 bis auf weiteres folgendes angeordnet.

§ 1. Alle aus den Regierungsbezirken Trier und Wies­baden, aus den Königreichen Württemberg und Bayern, den Großherzogtümern Baden und Hessen und dem Reichslande Elsaß-Lothringen in den Regierungsbezirk Koblenz auf der Eisenbahn eingeführten Wiederkäuer und Schweine sind auf dem Bahnhofe, auf welchem die Entladung stattfindet, durch den Luständigen Kreistierarzt zu untersuchen und dürfen erst dann von dem Bahnhofe entfernt werden, wenn der Besitzer oder Begleiter der Tiere dem Stationsvorstande eine kreistierärztliche Bescheinigung darüber beigebracht hat, daß sämtliche Tiere der Sendung frei von seuchen­verdächtigen Erscheinungen sind.

Alle aus den Regierungsbezirken Trier und Wiesbaden, aus den Königreichen Württemberg und Bayern, den Groß- herzogtümern Baden und Hessen und dem Reichslande Elsaß-Lothringen in den Regierungsbezirk Koblenz auf dem Landwege eingeführten Wiederkäuer und Schweine sind in den betreffenden diesseitigen Grenzgemeinden durch den zuständigen Kreistierarzt zu untersuchen und dürfen erst dann weiter befördert werden, wenn der Besitzer oder Be­gleiter der Tiere durch eine kreistierärztliche Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sämtliche eingeführten Tiere frei von seuch-enverdächtigen Erscheinungen sind.

§ 2. Die Einführenden haben den zuständigen Kreis­tierarzt über die Zeit und den Ort der Einfuhr mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen.

§ 3. Die eingeführten Wiederkäuer und Schweine unter­liegen der polizeilichen Ueberwachung mit Ausnahme der­jenigen Tiere, die schpn am Tage der kreistierärzklichen Untersuchung einem Schlachthause zur Schlachtung zugeführt werden.

§ 4. Das der Ueberwachung unterliegende Klauenvieh muß auf dem kürzesten Wege nach seinem Bestimmungsorte (der erstmaligen Unterbringungsstelle) befördert und darf bis dahin, abgesehen von zwingenden Notfällen, nicht in fremde Ställe oder auf fremde Weiden gebracht werden.

Am Bestimmungsorte hat der Viehbesitzer die Ein­bringung binnen längstens 24 Stunden Viehhändler unter Vorlage der Viehliste (§ 1 der Polizei-Verordnung, be­treffend die Buchführung der Rindviehhändler, vom 2. "Januar 1899 Amtsblatt Seite 14) der Ortspolizeibehörde (dem Bürgermeister) anzuzeigen und letztere die erfolgte Anzeige dem Viehhändler in die Viehliste durch Aufdruck des Dienststempels unter Beifügung des Datums und der Unterschrift zu beurkunden.

§ 5. Das der Ueberwachung unterliegende Klauenvieh darf erst dann aus der erstmaligen UnterbringunMtelle entfernt werden, wenn seit seiner Unterbringung in dem Stall oder auf d'er Weide des Bestimmungsortes (der erst­maligen Unterbringungsstelle) entweder a> sieben volle Tage verflossen und nach Ablauf dieser Frist sämtliche Tiere von einem beamteten Tierärzte untersucht und ge,und befunden, oder b) drei volle Wochen verflossen sind.

§ 6. Eine Entfernung des der Ueberwachung unter­liegenden Klauenviehs aus der erstmaligen UnterbringungK- stelle zum Zwecke der sofortigen ALschlachtung ist mrßer am Tage der erfolgten kreistierärztlichen Untersuchung (8 3) vor Ablauf der im § 5 bestimmten Fristen von der Ortspolizeibehörde zu gestatten, wenn die Tiere auf Wagen nach dem Schlachthcruse befördert werden, oder am Tage der beabsichtigten Entfernung sämtliche Tiere des Bestandes von dem zuständigen Kreistierarzt untersucht und frei von seuchenverdächtigen Anzeichen befunden sind.

§ 7. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht nach an- seren gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, gemäß den §S 66 und 67 des Reichsviehseuchenge,etzes mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft.

§ 8. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

§ 9. Die Aufhebung dieser Anordnung wird erfolgen,