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Donnerstag 3. Juli 1008
ISS. Jahrgang
Erstes Blatt.
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nicht ernst meinten, müsse er entschieden Verwahrung ein-
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Grund erblicken kann.
Es wird zuerst mit der Beratung des Artikels 4 begonnen, der bei den Wahlen zum Landtag die direkte Wahl mit geheimer Abstimmung vorsieht und bei der ersten Lesung mit 40 gegen 5 Stimmen angenommen wor-
lehnung der Vorlage erblicke er einen großen Fehler, und man solle deshalb der Vorlage zustim->.en und so bei einem eventuellen Scheitern der Vorlage die Verantwortung dem
Hessischer Landtag.
Zweite Hessische StändeLammer.
123. Sitzung.
Darmstadt, 2. Juli.
Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 9 Uhr 30 Min.
Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exz., Finanzminister Gnauth Exz., Geh. Staatsrat v. Krug, Ministerialräte Dr. Becker und Breidert, Oberregierungsrat Weber,
komme.
Abg. Graf Oriola (nl.): Gr sei ein aufrichtiger und ehrlicher Freund des direlten Wahlrechts und stehe in dieser Beziehung ganz auf dem Standpunkte des Abgeordneten Gutfleisch. An der Vermehrung der städtischen Abgeordneten werde er die» Vorlage nicht scheitern lassen, indes hätte er es lieber gesehen, wenn durch ein besonderes Gesetz eine anderweitige Einteilung der Wahlkreise herbei- gesührt werden würde. Auch für den Eventualantrag Wolf werde er stimmen trotz gewisser Bedenken. Werde letzterer abgelehnt, dann werde er sich für die Fassung der Regierungsvorlage entscheiden. Dem Volke sotle man unter allen Umsränden das direkte Wahlrecht, das es schon lange wünsche, geben.
Abg. David (Soz.) glaubt, daß die erste Kammer sich freuen werde, wenn die zweite Kammer solche Disscnzen in die Vorlage bringe, denn dann könne sie mit Recht lagen, sie hätte dem Volke das direkte Wahlrecht geben wollen, aber die zweite Kammer habe es nicht ernstlich gewünscht. Die Nationalliberalen seien teils offene, teils geheime Feinde der Vorlage, die unter chren Reihen nur fünf Freunde zähle. Ein Scheitern der jetzigen Vorlage bedeute nur ein Aufschieben auf einige Zeit.
Es folgen eine ganze Reihe von persönlichen Bemerkungen, bei denen namentlich die Abgg. Jöckel und David sich erhitzen.
Sodann wird zur Abstimmung geschritten.
Der Artikel 1, wonach der Landtag aus zwei Kammern besteht, wird angenommen.
Artikel 2 handelt von der Zusammensetzung der ersten Kammer. Bei der ersten Lesung war die Position 9, wonach der Großherzog das Recht haben soll, 12 ausgezeichnete Staatsoürger auf Lebenszeit in die erste Kammer zu berufen, genrichen worden, ebenso die Position 10, nach der drei städtische Bürgermeister für die Dauer des Landtags in die erste Kammer berufen werden können.
Bei der Abftimmung über den Artikel 2 wird diese Position 9 dem Gesetzewiederein- gefügt, dagegen bleibt es hinsichtlich der Position 10 beider in der ersten Lesungbeschlos. jenen Streichung derselben.
Es folgt Artikel 3, der die Zusammensetzung der zweiten Kammer regelt, undalsNeuerungeineLer- mehrung der städtischen Abgeordneten um fünf vorsieht.
Hierzu liegen zwei Anträge vor:
Abg. Wolf st elltdenAn trag,nurdrei städtische Vertreter mehr zu bewilligen. (Darmstadt, Mainz und Offenbach je einen, dagegen Gießen und Worms nicht.)
Abg. Korell beantragt, überhaupt keine Vermehrung der städtischen Abgeordneten vorzunehmen, und es bei der seitherigen Zusammensetzung der Kammer zu belassen.
Beider erstenLesung fand eine Streichung des ganzen Artikels 3 statt. Dieser Strich wird wieder aufgehoben. Alsdann folgt namentliche Abpinunung.
Der Antrag Korell wird mit 24 gegen Stimmen abgelehnt.
Der Kompromißantrag Wolf wird ebenfalls mit großer Majorität abgelehnt.
Sodann wird überdie Regierungsvorlage a6 g e |i imni t hinsichtlich des Artikels 3. Für den Artikel stimmen 27 Abgeordnete, dagegen
'Nr. 153
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legen.
Abg. v. Brentano (Zentr.): Auch er sei der Meinung, daß es mehr als fünf Gegner der Vorlage gebe; neben den offenen Gegnern seien zweifellos auch geheime vorhanden. Bei vielen beruhe dies auf einem Mangel an politischer Reife; auch bei dem Abg. Schönberger sei dies der Fall. (Der Präsident rügt diesen Ausdruck.) Der ersten Kammer dürfe man keine Veranlassung geben, sagen zu können, daß die zweite Kammer selbst sich über die Vorlage noch nicht im Klaren befinde. Die Regierung meine es mit der Vorlage durchaus ernst und habe alles gethan, was man verlangen könne. Es sei eine große Konzession der Regierung, do>ü ffp harin einaewilliat habe, demnächst die Wahlbezirke
aus herausgerechnet, daß durch die verlangten Kautelen die Sozi durch die Vorlage keinerlei Vorteil bekämen. Aber trotzdem werde er alle Lücken des Gesetzes hinabschlucken, damit das direkte Wal)lrecht zur Einführung gelange, denn des Volkes Wille müsse das oberste Gesetz fein. Nachdem diese Frage schon drei Jahrzehnte zur Diskussion stehe, gelte es jetzt, Farbe zu bekennen. Wer gegen die Vermehrung der städtischen Abgeordneten stimme, der sei ein geheimer Bundesgenosse der offenen Gegner der Vorlage.
Abg. Jöckel (nl.): Er fei von vornherein davon ausgegangen, daß die Materie zur Zeit noch nicht spruchreif sei; auch der Abgeordnete Gutfleisch habe das Resultat der ersten Lesung als völlig unbrauchbaren Torso hin- gestellt. Deshalb sei er überzeugt, daß unter diesen Umständen der Entwurf zu keinem befriedigenden Abschluß kommen könne. Nach der Erklärung der Regierung bezwecke der Entwurf nur eine Revision des Wahlgesetzes durch Umwandlung des indirekten Wahlrechts in das direkte, das entsprechend ausgebaut werden solle. Die Auslassungen des Abgeordneten David seien hier durchaus unangebracht, und es sei fein Geheimnis im Hause, daß die Sozialdemokraten nur aus dem Grunde scheinbar für das Gesetz seien, weil sie innerlich hofften, daß die erste Kammer dasselbe ablehnen werde. Wenn die ländlichen Abgeordneten wie ein Mann gegen die Vermehrung der städtischen Abgeordneten stimmten, so solle man dies doch mit Achtung entgegennehmen, denn wenn derartige Strömungen mit solcher Intensität hervortrüten, so müßten sie doch im Grunde genommen nicht ohne Berechtigung sein. Aus allem gehe hervor, daß die Materie noch nicht spruchreif seu Der Ausschuß habe über ein ganzes Jahr gebraucht, nicht für die Beratung der Einführung des direkten Wahlrechts, sondern für die Ausgestaltung desselben. Man hätte besser daran gethan, sachlich zu bleiben, als solche Verdächtigungen auszustreuen, wie es der Abg. David gethan habe, und ein altes Sprichwort sage, der Mensch, der schimpfe, habe Unrecht. Man solle die Vorlage als Ganzes ablehnen.
Abg. Wolf (fr. w. V.) bedauert das klägliche Abstim- mungsresultat der ersten Lesung. Daß er in seinem Kompromißantrag die Stadt Gießen nicht mit eingeschlossen habe, bedauere er jetzt. Man solle dafür sorgen, daß die Vorlage auf Grund seines 'Kompromißantrags zu stände
anderen Hause überlassen.
Staatsminister Rothe: Auf die Äußerungen des Abgeordneten Schönberger müsse er ausdrücklich erklären, daß die Regierung jede ihrer Forderungen reiflich erwogen habe; ein Zustandekommen der Vorlage könne nur unter den von der Regierung gemachten Voraussetzungen ermöglicht werden.
Abg. Weidner (fr. w. V.): Er stehe nach wie vor nut dem größten Teil seiner politischen Freunde auf dem alten Standpunkte; einer Vermehrung der städtischen Abgeordneten könne er nicht zu stimm en. Heber die veränderte Stellungnahme des Abg. Köhler-Langsdorf müsse er sich wundern. Das frühere Ersuchen cm die Regierung um Einführung des direkten Wahlrechts habe eine Bestimmung enthalten, wonach eine gleichmäßige Verteilung der Wahlkreise herbeigeführt werden solle; statt dessen bringe die Vorlage lediglich eine Vermehrung der städtischen Ab- geordneten. Ueberall sei das Land benachteiligt; es ächze , unter der Arbeiternot, die du.-n den Zug nach den Städten > verursacht sei und durch diesen Zuzug wolle man ste zwingen, den Städten wieder Vorteile zu verschaffen! An dem bestehenden Zustande solle man nichts ändern und nur das direkte Wahlrecht an Stelle des indirekten einführen. Für den Kompromißantrag Wolf, der ihrer Provmzral- hauptstadt Gießen keinen toeüeren Abgeordneten zubillige, und sie also schlechter behandele als die übrigen, würden die oberhessischen Abgeordneten unter keinen Hmständen stimmen. Dann würde er lieber für die Regierungsvorslage sich entscheiden, denn wenn schon, denn schon! Aber man solle diese ungerechte Forderung fallen lassen im Interesse des Zustandekommens der .Vorlage.
Abg. Er ck (nl.) glaubt, daß die Sozialdemokraten durch
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Abg. David (Soz.): Wenn die Annahme dieses Artikels 4 auch mit Freuden zu begrüßen sei, so stehe er mit seinen politischen Freunden doch mit einem trockenen und einem nassen Auge der Vorlage gegenüber. Aber wenn auch eine Reihe von Bestimmungen vorhanden seien, die ihnen nicht gefielen, zu denen namentlich die geforderten Cautelen gehörten, so würden sie doch der Vorlage ihre Zustimmung nicht versagen. Denn sei einmal der Rahmen des direkten Wahlrechts geschaffen, so könne man, wenn man diesem funi) am entöl en Grundsatz zu stimme, bei späterer Gelegenheit das Ganze nach ihren Wünschen leichter au3-| bauen. Deshalb würden sie,für die Ausschußanttäge fttm- men. Nachdem die Regierung die Frage einmal mS Rollen gebracht habe, werde der Kampf nicht mehr zur Ruhe kommen. Die Regierung wolle sich auf Aenderungen in der Vorlage nicht einlassen und sage einfach: „Vogel freß oder stirb!" Aber die Zweite Kammer sei em gleichberechtigter Faktor bei der Gesetzgebung genau so rote bie Regierung und die Erste Kammer. Die zweite Lesung werde Klarheit schaffen über die Freunde und Feinde der Vorlage. Daß auch die Regierung zu den letzteren gehöre, wage er nach den seitens der Regierung abgegebenen Erklärungen nicht zu behaupten. Die zweite Kammer dürfe an inneren ~vo. — v.-, ö..-----, .. . u
Dissenzen die Vorlage nicht scheitern lassen und müsse ein- $te Haltung bestrebt seien, ihre Mandate zu vermehren, heitliche Beschlüsse fassen, um die Regierung und die erste s2ßenn sie die Heberzeugung anderer achteten, so tonnten Kammer zur Stellungnahme zu veranlassen; im Falle der auch verlangen, daß man auch die ihrige achte. Er Ablehnung der Beschlüsse hätten diese alsdann das Odium wolle nur das richtige Tempo in der Wahlgesetzgebung des Scheiterns der Vorlage auf sich zu nehmen. >zetzt eingehalten wisseti. . . . .
werde es sich zeigen, ob |bie 40 Abgeordneten, die für Abg. G u t f l e i s ch (freis.): Es sei jedenfalls eine irrige den Artikel 4 gestimmt hätten, es mit ihrer früheren Ab- Auffassung des Vorredners, trenn er andeute, daß man ftimmunq auch ernst meinten. Hier solle man fern ver-1 im politischen Leben langsam oorangehen solle. Nachdem decktes Spiel treiben, sondern frei und offen heraus seine bie Sache nach allen Seiten hin genügend erörtert worden Meinuna faaen Denn das Ansehen und die Bedeutung des .'ei, könne man nicht mehr behaupten, datz der Entwurf Dauses werde herabgesetzt, wenn man draußen un Lande Ereilt sei. Es habe ihm nicht gefallen, daß man die erfahre daß hier eine Komödie gespielt werde. An der erste Kammer für das eventuelle Scheitern der Vorlage ver- Wahlvflicht und an der Opposition gegen die Vermehrung antwortlich machen wolle. Mit tefer Betrübnis musst man städtischen Abgeordneten dürfe man die Vorlage nicht sehen, daß das Haus bei der erten Lesung einen solchen scheitern lassen und wer die direkte Wahl ernstlich wolle, Torso abgeliefert habe, in dem sogar die zweite Kammer der dürfe dies nicht zum Motto nehmen, um gegen den überhaupt verschwunden sei, und ui dem dem Großherzog Mtourf au stimmen Die Wahlpflicht werde mit der Zett das Recht genommen werde, ausgezeichnete Staatsbürger in sowieso kommen deshalb sei es nicht durchaus notig, daß die erste jammer.zu berufen. ü>enn man dieies im Lande sie schon jetzt eingeführt werde; die Regierung werde sich draußen erfahren werde, dann verde em solches klägliches wohl später barcmf einlassen. Aus diesen Erwägungen Resultat nur Spott und Hohn ernten. Er sei der festen He6ci> h^s^ollten dtt Freunde des direkten Wahlrechts keine zeugung, daß die erste Kammer die Vorlage annehmen Lnbitü) i ne «ua mauert, sonst müsse man sie als Lerde, >lls den Emwurs von -er feiten Stammet mit heimliche Geaner der Vorlage betrachten. Werde man die! Freuden und Jauchzen wäre anzenommen worden. Aber der Vm:mehrung der städtischen Abgeordnetenf£enn hier jeder seine Sonderwinfche habe dann könne nhTphnpn9 fo lade man den Vorwurf auf sich, daß man die erste Kammer mit Recht fazen: Nicht das Volk rStoe Wta« zu Staatsbürgern zweiter Klasse sei noch nicht reis sür d as d er ekt-Wahlrecht, ntrnhhriirfe nnd ihnen die Gleichberechtigung versage, Ihre sondern die zwerte Kammer! Der Vorwuri werde
mürten He rurüdMen, damit man ihnen später Zunächst fallen aus die fünf Abgwrdneten die gegen das
»nrmerfen fänne baü iie es gewesen seien, die die direkte Wahlrecht seien; darunter seien leider auch Stirn-
«& aebracfit halten 6®entuetl roerbe er au* Len gegen das geheime Wah recht, ^enn em erfahrener
Borlage 5u »all aebrW halten^ n mü Vorbehalt Polititer, wie der Abg, Jockel, sich aus einen solchen Stand- b ^eae8lun^ ber Wahlkreiseinteilung, punkt stelle, bann habe die erste Stemmer allen Grund, der
einer anderweitigen Regelung oe MiLschusses zu- Vorlaae nicht Auzusttmmen; einer Vorwurf könne man Seine Partei werde den Anträgen des Ausschusses Erläge nicht^zuzu^m ^i^m-ner nicht machen, stimmen. Qnnnahorf fft w. V.): Das direkte Ferner trügen Schuld an einem evmtuelttn Scheitern der
pt tm9hff 4hre qeEäm^)^^ ^CLE)e, werbe er Sartage alle diejenigen, bie gegen die Vermehrung der Wahlrecht, für das er zwölf Jahre ge ^i ) -^ttchen städtischen Abgeordneten stimmten. Dadndrch werde man an dem Widerstand gegen Us Nchstum der Städte nicht hinoern, und wenn seither
Abgeordneten nicht scheitern^lasseni ob 0 % länblidie Vertreter 10 städtischen gegenubergeitan-
habe, eine solche Hirttanzuhalten, d von vier Fünftel den hätten, so liege doch wahrhaftig kein Anlaß vor, sich
des direkten Wahlrechts komme für ben oot ben mehr gesorberten fünf Vertretern zu fürchten,
des Volkes zur Gettung Amur 3 städtische Ver- Man solle ihm boch einmal die Falle nennen, in denen Kompromitzantrag Wolf stimmen, der auch für die Stabt bas Land geschädigt habe. Er fei nicht nur ein
tretet mehr vor,ehe; allein er wero da er Vertreter ber Stadt, sondern tts ganzen Landes, und
eine Vermehrung derselben um Vertreter über- für ihn sei stets der Grundsatz hettst gewesen, daß man etwas
nicht fürchte,daß wJ^Eunft. ine ^11^^^ pute^ annehmen solle, wenn auch Schaden enthcttte.
wältigt wurden, »^dem durch da r gesichert Die Vorlage werde er annehmen falls man das direkte
kammergesetz die Organisation der Oanvw 1 ) 1 91^ Wahlrecht in ihr belasse, denn dieser Fortschrttt sei so sei. v n m{n nicht, daß das direkte groß, daß die Vorlage in mancher Beziehung auch eine
Abg. Schönberger (nl.) WM cht . wird; Verschlechterung vertrage.
Wahlrecht auf Kosten der LandbevMkerung -L? ^^endig Abg- Hlrtd) (Soz.): Die Kcutelen seien derart, datz
eine Vermehrung der „st^dttschen^tz st die die Sttuation des Hauses durch tteses Gesetz nicht besser
und nicht im Interesse der Lcuibwi^chVorlage werde, uno die Regierung habe vermutlich schon im Vor-
Behauptung des Abg. Davw, oust
Ministerialsekretär Weber.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung der Regierungsvorlage, den Gesetzentwurf, ....... .
die Landstände betreffend. Idaß^'sie^arin ettigewittigt habe, demnächst die Wahlbezirke
Eine Generaldebatte ist nach der Erklärung des Prasi- durch Gesetz statt auf dem Verordnungsweae festzusetzen, denten weder vorgesehen noch üblich bei einer -wetten trotzdem seine politischen Freunde eine Reche von Wün- Lesung eines Gesetzentwurfs. I sch^n wie beispielsweise das Proporttonalwahlrecht nicht ver-
Die Schlußabstimmung, d. h. ob das Wahlgesetz als verwirklicht sähen, würden sie doch für die Vorlage stim- Ganzes angenommen oder abgelehnt wird, soll morgen mcn, um des direkten Wahlrechtes willen. In der Ab- stattfinden. ' - - - - -K— —5
Statt der seitherigen Bezeichnung „Stände" und „Land- • stände" wird im Artikel 1 der Ausdruck „Landtag" gesetzt.
Dieser Aenderung wird zugestimmt, obwohl Staatsminister Rothe sür eine solche Aenderung, die mit dem Wortlaut der Verfassung im Widerspruch stehe, keinen zwingenden


