Nr. 108
Erscheint täglich außer SonnlagS.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt bte Siebener Kamillen. Mäher viermal in der
Woche beigelegt.
Rotanonsdruck u. Verlag der Brüh l'schen Univers.-Buch- u.Stein» druckerei (Pietsch Erbend Redaktion, (h;pebttion und Druckerei:
Schulftratze 7.
Adresse für Depeschenr Anzeiger Gießen.
FrrnsprkchanschliißNr.51.
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Zweites Blatt. ISS. Jahrgang Samstag 8.Mai 1902
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W General-Anzeiger v S&.
Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Giehen
2.
Sin ReichstagSmaudat für den Prinzen Heinrich.
Unser parlamentarischer Mitarbeiter schreibt unterm Mai:
der Klärung der Situation nur den Wunsch hegen, daß ein Appell an die Krone stattfindet. Dann da sämtliche bisher von den Regierungsvertretern abgegebenen Erklärungen immer noch nicht als das „letzte Wort" betrachtet morden ind — „Es war kein feierlich Gelübde" —, jo wäre an einem entschiedenen Kaiserwort nicht zu deuteln.
Politische Tagesschau.
Sin Appell au die Krone?
Aus Berlin, 2. Mai, wird uns geschrieben:
Hebei den Düsseldorfer Trintspruch des Reichskanzlers mit der von der Versammlung so lebhaft begrüßten Pointe des „Bis hierher und nicht weiter" bezüglich der landwirtschaftlichen Zölle äußert sich heute abend das Hauptorgan der Konservativen, die „Kreuzztg.", noch nicht.' Das ist aus dem Grunde begreiflich, weil gerade die „Kreuzztg." bis in die neueste Zeit den ermutigenden Gedanken vertreten hat, es käme nur darauf an, daß die agrarische Mehrheit fest bleibe in der Forderung eines starken Schutzes für die Landwirtschaft — die Regierung sei einer schließlichen Verständigung doch nicht so unzugänglich, als es jetzt den Anschein habe. Graf Bülow, der die „Kreuzztg." wie die „Freis. Ztg." mit Aufmerksamkeit liest, hat es für richtig gehalten, nochmals dieZukunftshoffnungen, die hauptsächlich seiner „besseren Einsicht" galten, durch seine Rede zu ernüchtern. Bedeutungsvoll ist insbesondere der Hinweis auf die „volle Ueberein stimm ung mit dem Kaiser". Möglicherweise ist dem Reichskanzler das Gerücht zu Ohren gekommen, wonach angeblich in Erwäge ung gezogen wird, durch Nachsuchen einer Audienzbeim Kaiser Gelegenheit zu einer Darlegung der Wünsche der Landwirtschaft zu erhalten. Nachdem die Regierungen, eine nach der andern sich ablehnend verhalten haben gegen die Befürwortung höherer wirtschaftlicher Schutzzölle, als der Tarifentwurf vorsieht, würde eine solche Audienz der letzte Versuch sein. In einer Rede sagte der Kaiser, des Landes- Herrn Aufgabe sei es, die Interessen aller Stände gegen einand er abzuwägen. Graf Bülow erblickte in dem Düsseldorfer Trinkspruch den „schönsten Ruhm" des Kauers darin, „ein unermüdlicher FöiDerer des Gesamtwohls zu sein". Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß in einer etwaigen Audienz von Vertretern der Landwirtschaft das im Zolltarif Gebotene mit aller Bestimmtheit als die Grenze des Erreichbaren bezeichnet-werden würde. Man kann imInteresje
Deutsches Reich.
Berlin, 2. Mai. Das Kaiserpaar begab sich heute früh vom Potsdamer Bahnhof nach Wildpark, um auf beut Bornstedter Felde den Truppenbesichtigungen beizuwohnen. Wegen des schlechten Wetters ließ aber der Kaiser die Besichtigung ab sagen und begab sich mit der Kaiserin nach dem Potsdamer Stadtschlosfc. Um 12 Uhr nahm der Kaiser das Frühstück im Regimentshause des 1. Garderegiments ein, während die Kaiserin bei der Herzogin von Albany speiste. Später hörte der Kaiser den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts v. Lucanus.
— Durch Kabinettsordre ist die Offizierslauf- bahn auch den Abiturienten der Oberrealschulen freigegeben worden. Oberrealschüler haben in der Fähnrichsprüfung die fehlende Kenntnis des Lateinischen durch Mehrleistungen in anderen vorgeschriebenen Prüfungs- sächern auszuglejchen.
— Auf das bei der Eröffnung der Düsseldorfer Ausstellung an den Kaiser gesandte Huldigungstelegramm ging heute bei der Ausstellungsleitung ein Ant- worttelegramm des Herrn v. Lucanus ein, welches den Dan? des Kaisers übermittelt.
— Geheimrat Virchow ist heute morgen nach Bad Teplitz abgereist.
— Das preußische Abgeordnetenhaus erledigte in dritter Lesung die Sekundärbahnvorlage. — In der Generaldebatte bittet Abg. Brütt (frk.) den Minister um eine wohlwollende Haltung gegenüber den Kleinbahn- oerwaltungen. Minister v. Thielen erklärt sich gern bereit, alles zu thuu, was zur tecynischen, wirtschaftlichen und finanziellen Förderung des K'leinbahnwesens sei; nur möge man sich vor einer schematischen Behandlung desselben hüten . Als Grundsatz müsse gelten, daß der Staat einen Einfluß auf die Kleinbahnen nicht ausübe, wenn er bei denselben finanziell nicht beteiligt sei.
Nürnberg, 2. Mai. Anläßlich der hundertjährigen Gedenkfeier der Erhebung Bayerns zum Königreich und der Bereinigung Nürnbergs mit Bayern findet
Pfandbriefe nur bis zum 15 fachen Betrage des Grundkapitales in Verkehr gebracht werden dürfen, Kommunalobligationen aber bis zum 18 fachen Betrage, würde eine Ausgabe von Kommunalobligationen im 3 fachen Betrage des Grundkapitales ohne dessen Erhöhung neben der zulässigen Ausgabe von Pfandbriefen möglich sein. Es kann sonach durch diese Ausdehnung des Geschäftsbetriebs der Bank der Gewinn gesteigert werden, ohne daß die General- unkosten sich wesentlich vergrößern, und die Folge wird eine wünschenswerte Verbilligung der Kreditgebung fein. Daher ist der Ausschuß auch damit einverstanden, wenn die Regierung den in ihrem Entwurf eines Statutes der Bank enthaltenen Vorbehalt fallen läßt, wonach der Zeitpunkt, von welchem ab die in § 5, Ziffer 2 des Hypothekenbank Gesetzes erwähnten Geschäfte thatsächlich betrieben werden dürfen, von der vorherigen Ge n e h m i g- ung des Staats Ministeriums abhängig sein sollte. Die weiteren nach dem erwähnten Reichsgesetze gestatteten Geschäfte des Ankaufs und Verkaufs von Wertpapieren, der Einziehung von Wechseln, Annahme von Werten zur Hinterlegung sind für das hessische Unternehmen nur als Hilfsgeschäfte der hypothekarischen und sonstigen Ausleihe und des Vertriebs der Pfandbriefe und Schuldverschreibungen gedacht, sollen also nur insoweit ftatt- finben, als sic diesem Hauptgeschäfte oder der zeitweisen Anlegung müßiger Kassenbestänbe dienen. Die Beleihung von Grundstücken und Gebäuden soll nur an erster Stelle zulässig sein und regelmäßig die Hälfte des Wertes der beliehenen Objekte nicht übersteigen, ausnahmsweise auch bis zu 60 Prozent des Wertes städtischer oder 662,3 Prozent des Wertes landwirtschaftlich benutzter Grundstücke zulässig sein. Auch soll die Zinsbelastung in angemessenem Verhältnisse zum Ertrag der Psandobjekte stehen. Für die Ermittelung des Werts und des Ertrags der Unterpfänder soll die ortsgerichtliche Schätzung stattfinden, vorbehaltlich weiterer Kontrollen. Da Bauplätze, Hotels, Mühlen, Steinbrüche, Bergwerke, Fabriken und sonstige industrielle Unternehmungen nicht zur Unterlage von Hypothekenpfandbriefen dienen sollen, wird der Wert der Pfandbricfanstalt für die Industrie nur ein beschränkter sein.
Eine Entschuldung des Grundbesitzes, wie sie das Hauptziel der zu gründenden Anstalt bilden soll, kann nur durch Amortisationsdarlehen erzielt werden. Die Anstalt soll daher als Regel nur diese Art von Darlehen ausgeben und die Tilgungsquote nicht unter V2 vom Hundert herabsetzen. Doch kann der Betrieb kündbarer Darlehen nicht ganz untersagt werden, insbesondere im Hinblick auf die Konkurrenz anderer Bankinstitute, namentlich für die ersten Bctriebsjahre und zur relativen Verminderung der Generaluntosten. Es wurde 'hierbei die Frage aufgeworfen, ob nicht bei kündbaren Darlehen eine nicht erwünschte Konkurrenz mit den Sparkassen eintreten werde, die sich seither aus diesem Gebiete vielfach bewährt haben. Hiergegen wurde seitens der Regierung betont, daß eine 'Konkurrenz mit den Sparkassen keineswegs beabsichtigt sei und daß die Meinung bestehe, es sei überall da mit der Ausgabe kündbarer Darlehen zurückzuhalten, wo die Sparkasje des Bezirks des Darleihers selbst das Kreditbedürfnis befriedigen könne, vorausgesetzt, daß diese Sparkasse mit der Pfandbriesanstalt in geschäftlicher Verbindung stehe. Der Ausschuß war hiermit einverstanden. Das zu gründende Pfandbrief-Institut soll wesentlich dem öffentlichen Interesse dienen, das Interesse des Bezugs hoher Dividenden wird hierbei zurücktreten, wodurch dann auch der Nebenvorteil eines Erlasses des Reichsstempels für die Aktien zu erhoffen ist.
beizutragen.
Die Bank fort im ganzen Umfange des § 5 des deutschen Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 ihre Geschäfte betreiben dürfen. Doch soll als ihre vornehmste Aufgabe erscheinen die Gewährung hypothekarischer Darlehen aus Grundstücke und Gebäude, die innerhalb des Großherzogtums gelegen sind und die Beschaffung der Mittel hierzu durch Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen. Auch die Gewährung nicht hypothekarischer Darlehen an hessische Körperschaften des öffentlichen Rechtes soll gestattet sein, sowie die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Forderungen. Der Ausschuß erkennt an, daß namentlich bei Landgemeinden, denen der Zugang zum großen Geldmärkte aus mehrfachen Gründen erschwert ist, das ernste Bedürfnis bestehe, nicht nur für die auf die Landeskreditkasse angewiesenen Meliorationszwecke, sondern auch für andere Aufgaben, insbesondere für Schulhausbauten in einfacher Weise billigen Kredit zu erhalten. Für kleinere und ärmere Gemeinden wird hier wohl bei der vom Ausschuß vorgeschla- genen erweiterten Fassung der Aufgaben der Landeskreditkasse diese die erforderten Mittel bieten können. Doch ist auch hier an die Möglichkeit zu denken, daß die Mittel der Kasse angesichts ihrer Hauptaufgaben un- zulänalich seien. Jedenfalls aber wird zizr Erleichterung der Landeskreditkasse für wohlhabendere Gemeinden auf die Fürsorge der Pfandbriefbank zu rechnen sein, welche sich durch Ausgaben von Kommunalobligationen die nötigen Kittel verschafft. Die Gemeinden werden hierdurch rasche Hilfe erhalten, ohne ihr Geldbedürfnis direkt auf dem großen Geldmärkte ausbieten zu müssen. Besonders kleinere Gemeindedarlehen, für welche die Börse sich Nicht eignet, werden hierdurch eher beschafft, Verhandlungen mit Bankhäusern, meistens wohl auch höhere Zinsen erspart. Auch ine Kreditgebung an Sparkassen mit kommunaler Garantie wird zulässig und hierdurch die Bildung einer zentralen Geldausgleichungsstelle erleichtert fein Die Geldbedurf- nisse der Darlehensnehmer auf Hypotheken und der Gemeinden verteilen sich erfahrungsgemäß auf verschiedene Zeiten, und es wird hierdurch ein kontinuierlicher Dienst der Betriebsmittel der Bank und eine gewisse Stetigkeit der Geschäftsführung gewonnen. Mit Rücksicht auf § 7 und 3 41, Absatz 2 des Reichsgesetzes von 1898, wonach
Aus Lübeck trifft die originelle Meldung ein, daß )ort dem Prinzen Heinrich von den Freisinnigen (Freis. Ver.) eine Reichstagskandidatur angetragen werden soll, uni das Mandat den Sozialdemokraten zu entreißen. Was mag der Abg. Richter zu diesem Überraschenden Vorschlag der „feindlichen Brüder" sagen? Er wird wohl bei solcher Kunde jäh «aufgesprungen sein. Prinz Heinrich, „der Seefahrer", als Kandidat einer Partei, bte immerhin nicht direkt „m a r i n e b e gei st e r t" ist, — diese kühne Kombination ist denn doch noch nicht dagewesen. Aber Prinz Heinrich wird den freisinnigen Führern die Erwägung dieses Planes abnehmen, über den demnächst eine Generalversammlung beschließen soll, denn es ist wohl sicher, daß Prinz Heinrich dem „ehrenvollen 9tuf" keine Folge leistet. Ein Mitglied des königlichen HauseS kann sich selbstverständlich der Eventualität nicht aussetzen, im Wahlkampf zu unterliegen. Als dem Fürsten^Bis- m ar d nach der Berufung Miquels ins preußische Staatsministerium das erledigte Mandat Kaiserslautern angeboten wurde, zunächst „unter der Hand", verzichtete der Altreichskanzler mit der trockenen Bemerkung, er möchte nicht durchfallen, die Sache sei ihm nicht sicher genug. Gegenwärtig vertritt der mit großer Mehrheit gewählte sozialdemokratische Abg. Schwartz, ein früherer Schisfskoch, den Wahlkreis Lübeck.
Portugals „Arrangement".
Aus Berlin wird uns geschrieben:
Die Bescher portugiesischer Staatspapiere werden demnächst von selten der Schutzkomitees zur Annahme des von den letzteren mit der portugiesischen Regierung vereinbarten, von den Cortes bereits gebilligten Finanzarrange- ment» aufgefordert werden. ES hat geraume Zeit gedauert, ehe dieses Einverständnis erzielt wurde, und die de u t s ch e n Staatsgläubiger Portugals dürften kaum Genugthuung über das Resultat empfinden, da es ihnen nicht entfernt die Vorteile bietet, auf die sie nach Maßgabe der erlittenen Schädigungen Anspruch erheben können . Gleichwohl empfiehlt sich die Annahme des Arrangements, denn bis vor kurzem bestand keine Aussicht, auch nur dies Wenige zu erreichen. Zu wünschen ist nur, daß die Diplomatie ben in Betracht kommenden Staaten der portugiesischen Regierung in Zukunft scharf auf die Finger sieht, Damit neue Vertragsverletzungen verhindert werden. Das portugiesische Volk hat seiner Unzufriedenheit mit dem Finanzarrangenient wiederholt Ausdruck gegeben, und die Erfahrung läßt nicht ausgeschlossen erscheinen, daß bei einem Kabinettswechsel die neuen Männer der Volksstimmung Rechnung tragen. Wegen der „Garantieen" macht sich die portugie,ische Regierung schließlich keine Sorgen, umsoweniger, als auch im Parlament der Sinn für Recht und Billigkeit höchst unvollkommen entwickelt ist. Deshalb muß den Regierenden in Lissabon durch die interessierten Mächte das Gewissen geschärft werden, was am zweckmäßigsten geschehen würde durch die Androhuna der Einrichtung einer internationalen Finanzkontrolle.
Sie Heutige Kummer umfaßt 18 Seiten.
Parlamentarisches aus Hessen.
Der Bericht des Sonderausschusses über die Regier- Lngsborlaae, den Gesetzentwurf, die Errichtung einer Hessischen Pfandbriefbank tetr. (Berichterstatter Dr Gutfleisch) liegt im Druck vor. Der Ausschuß hat sich dem Gedanken- gange der Regierung angeschlossen. Man hat vor allem die Vorteile einer Beschränkung der La ndeskredit- taffe auf die Zwecke der Landeskultur und die Zwecke von allgemeinem Interesse anerkannt und erhofft hiervon eine mehr als seither ausgiebige, einheitliche und planmäßige Wirksamkeit der Kasse. Indem sonach das nicht auf Bodenmelioration gerichtete Kreditbedürfnis Privater aus der Berücksichtigung der Landeskreditkasse ausscheidet, hält man es für nötig, diese Lücke auszufüllen und in dem weiteren Umfange der Regierungsvorlage dem Bodenkredit Förderung zu gewähren, also für alle Kreditzwecke aller Berufsarten. Der Ausschuß billigt die Gründung einer hessischen Hypothekenanstalt für diese privaten Kreditbedürfnisse, tritt auch dem Wunsche der Regierung bei, daß für oiefe Anstalt, welche lediglich zur Befriedigung privater Kreditbedürfnisse geschaffen wird, der Staatskredit selbst in der abgeschwächten Form einer Haftung hinter den Realsicherheiten der Hypothekenanstalt nicht eintreten und daß em Ersatz hierfür in der soliden Ausstattung, Organisation und Geschäftseinrichtung der geplanten Bank gesucht werden solle.
Es bleibt, ba~bie Schaffung einer reinen Staatsanstalt im Interesse der Schonung des Staatskredits und um nicht die private Schuldenlast in die des Staates hinein- zumengen, vermieden werden soll, nur die Aktien-Gesellschaft übrig als die zweckmäßigste Form des neuen Unternehmens. Freilich ist gegen die Form der Aktien- Gesellschast eingewandt, daß dem Vorteile der Schonung des Staatskredits der Nachteil einer kostspieligeren Geldbeschaffung gegenüberstehe. Die Beschaffung billigen Geldes für die Kreditnehmer und damit das ganze Gedeihen der beabsichtigten Hypothelenanstalt wird ad- hängen von dem nützlichen Vertrieb der auf Grund der hypothekarischen Ausleihe zu emittierenden Pfandbriefe, durch welche das Geld zu immer erneuter und erweiterter Darlehenshingabe herein geb rächt werden soll. Bfanbbriefe des Staats pflegen im Kurse den gewöhnlichen taatspapieren gleichzustehen. Bei den Pfandbriefen einer Aktiengesellschaft muß man auf einen geringeren Kurs gefaßt sein. Der Ausschuß hofft indes mit der Regierung, daß die Kursdifferenz nicht so erheblich sein werde, um eine namhafte Verteuerung des Geldbezugs zu bewirken. Der Ausschuß hat die Regierung um Mitteilung ersucht, wie sie den Inhalt des künftigen Statuts, die Geschäftsgebahrung und die Rentabilität der Aktiengesellschaft sich denke. Die Regierung beantwortete das Ersuchen mit eingehenden Darlegungen über Organisation, Grundsätze und Rentabilität des geplanten Unternehmens. Zweck der Gesellschaft ist hiernach: 1. von den seitherigen Verpflichtungen der Landeskreditkasse diejenigen zu übernehmen, die dieses Institut auf Grund gesetzlicher Vorschriften ober aus Mangel an Mitteln in Zukunft nicht mehr erfüllen barf ober kann; 2. burch Gewährung von unkünbbaren Amortisationsbarlehen gegen mäßigen Zinsfuß, insbesonbere auch an bie kleineren Landwirte und Gewerbetreibenden, zur Entschuldung des ländlichen und städtischen Grundbesitzes


