aett des Kaisers bald nach bem Antritt seiner Negierung ettva um das Jahr 249 n. Ehr. errichtet worden ist. Am Schlüsse ist auf jedem römischen Meilenstein die Entfernung des Aufstellungsortes von dem Endpunkt der Straße angegeben; dies geschieht in früherer Zeit nach mitia pasauum (MP oder in später nach leugae, einem gallischen Maß (L.); eine Ofuna ist gleich * * 3/10 deutsche Meilen. Ta der Meilenstein nach Leugen rechnet, so ist aus ihm die Entfernung mit drei Meilen bezeichnet. Von den beiden Crtcn ist nun leider der Name des römischen Ortes Friedberg abgekürzt (C. T. = civitas T) wiedergegeben, somit bleibt er für uns auch jetzt rioch unbekannt; aber gerade die Abkürzung spricht für die Wichtigkeit des damals allgemein bekannten Vorortes unseres Gaues. Der andere Ort ist, wie aus dem Namen zu ersehen ist, em römisches Kastell an der Nidder oder vielleicht der Nidda; die angegebene Entfernung von 3 Meilen (ca. 23 Kilometer) würde gut auf das römische Kastell Altenstadt paffem Jedcnfall beweist der Stein, daß der Name des Flussesschon in der germanisch-römischen Zeit derselbe gewesen ist wie heute, da doch augenscheinlich das Kastell seinen Namen (Nidrum) von dem des Flusses erhalten hat.
Gerichtssaal.
Den Vorsitz
_ ____,.......... üger bi er
l h hier aus Zahlung von 9.24 Alk. m und 38.08 DU. Entschädigung
e. Gießen, 31. Jan. (G e w e r b e g e r i ch fuhrt Beigeordneter Wolfs. Tic Köchin Klara klagt gegen den Wirt Konrad Rut, Lohn, 1.40 Mk. Neiseentfchädigung — ... .. - -
wegen unbefugter kündigungslojer Entlassung. Der Beklagte be- anlragt Klageabivcisung, wcü die Klägerin sich geweigert habe du ihr obliengendeu Arbeiten zu verrichten. Die-Klagerm habealso unbefugt das Arbeitsoerhältms gelost. Zur sofortigen Entlassung sei er aber auch berechtigt gewesen, denn die Klägerin habe ihn und sein Haus in der gröbsten Weise beleidigt. Es kommt chüep lich eine Einigung zu stände, wonach der Beklagte an die Klägerin zur Beseitigung aller geltend gemachten Ansprüche im ganzen ^S.^Gießen, 51. Jan. Schöffengericht. Eine Witwe aus Adcrsbach, die zum Weihnachtsfeste hiesige verwandte besucht hatte und den Kleineren des gastfreundlichen Laufes eine Weihnachtsfreude bereiten wollte, ohne hierfür Geld ausgeben zu müssen, stahl auf dem hiesigen Wechnachls- markt alle mögliche Arten von Spielzeug, ^ic fiel aber zu ihrem Unglück der Polizei in die Hände und wurde wegen Diebstahls in Mklagezustand versetzt. Heute wird diese Sache vor dem Schöffengericht verhandelt, doch war die Angeklagte vom Erscheinen entbunden worden. Das Urteil lautete auf eine Woche Gefängnis. —t Gegen einen hiesigen städtischen Arbeiter, der sich einem Straßenwart gegenüber renitent gezeigt hatte, wurde aus eine Gefängnisstrafe von einer Woche erkannt, die durch die erlittene Untersuchurrgs- haft als verbüßt gilt. - Die 17jährige M. K. von Gießen war eines Abends in die Hofraite eines Nachbars gedrungen, um ihm einen Schabernak zu spielen, der darin bestand, daß sie den Hasenlasten öffnete und seinen Insassen die goldene Freiheit schenkte. Sie erhielt wegen Haus fried ens-- brucbs eine Geldstrafe von 10 Mk.
Ein ..Fall Kulenkampff" in Dresden. Ami 11. November v. I. wurde morgens um halb 7 Uhr der in I einer Kvfferfabrik beschäftigte verheiratete Arbeiter Müller von einem Gendarmen verhaftet, nach dem Polizeigebäude transportiert und von bori mir drei anderen Personen un grünen Wagen nach dem Gerichtsgebäude gebrachst. Dort protestierte M .aufs lebhafteste gegen seine Verhaftung und Internierung. Das nützte ihm aber nichts. Er wurde hart angefahren, mußte sich entkleiden, wurde gemessen und gewogen und dann in eine Zelle überführt. Nach einigen ^tun- den wurde er einem Beamten vorgeführt, der ihm mitteilte, daß er frei sei. Es sei eine Verwechselung vorge- lommen Ein Hausierer, der mit ihm den seltenen Namen Müller hatte, sei wegen Gewerbekontravention mit fünf Mark Geldstrafe oder einem Tag Haft bestraft worden, zu deren Verbüßung man ihn „fälschlicherweise" herangezogen. Müller reichte eine Beschwerde bei der Polizciüirektion ein und forderte Schadenersatz für den ihm entgangenen Arbeitsverdienst. Er erhielt auch eine Bestellung und es wurden ihm 5.50 Mk. Entschädigung gewährt. (Wenn man bedenkt, daß es außerordentlich leicht hätte festgestellt werden können von der Polizei, daß man den falschen Müller erwischt: man hätte nur an den duii Müller angegebenen Arbeitgeber telephonieren brauchen, so muß man schon sagen, daß das Vorgehen unverständlich ist.)
Böckum, 1 .Febr. Die hiesige Strafkammer verurteilt- den Maurer Pfeffer aus Wanne bei Witten wegen Mißhandlung seiner Frau und Blutschande zu 12 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrberlust.
Paris, 1. Febr. Gegen 7 Jesuiten, welche sich weigerten, den Vorschriften des neuen Vereinsgesetzes nady zukommen, wurde ein gerichtliches Verfahren eingeleitet.
P a r i s, 2. Februar. Die gegen den Landwirt B r i e r e, den Mörder seiner 5 Kinder verhängte Todesstrafe ist in lebenslängliche Zwangsarbeit umgewandelt worden.
— Seine untreue Geliebte erschossen Hatte, wie seinerzeit gemeldet, der etud. jur. Waller Fischer in Eisenach. Tas Schwurgericht in Gotha hat ihn am 4. Dezember v. I. zwar von der Anklage des Mordes freigesprochen, aber wegen Totschlags zu zehn Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust verur- teilL Außerdem ist auf Einziehung des, bei der Thal benutzten Revolvers erkannt worden. Auf die Revision des Angeklagten hob das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Schwurgericht in Weimar. Als begründet erwies sich eine prozessuale Beschwerde. In der Hauptverhcmdlung hatte der Verteidiger dem medizinischen Sachverständigen, Medizinalrat B. aus Eisenach, eine Frage über den Gesundheitszustand des Vaters des Angeklagten vorlegen wollen, da er die Absicht hatte, nachzuweisen, daß der Angeklagte erblich belastet sei. Dr. B. hatte die Beantwortung einer solchen Frage abgelehnt, da er nach § 52, 3 der Strafprozeßordnnna in Ansehung desjenigen, was ihm in Ausübung seines Berufes anvertraut sei, Verschwiegenheit üben müsse. Ter Schwurgerichtshof hatte dann beschlossen, daß dem Sachverständigen nach dieser Richtung hin keine Fragen vorzulegen seien. Darin nun, daß der Angeklagte vor Erlab dieses Gerichtsbeschlusses nicht gehört worden ist, hat das Reichsgericht eine Beschränkung der Verteidigung erblickt, auf der möglicherweise das Urteil beruht.
Sport.
Der Kaiser als Jäger. Das kaiserliche Hofjagd- amt giebt soeben den Streckenrapport über die Jagdergeb- nifse des Kaisers im Jahre 1901 bekannt. Danach hat, der Monarch insgesamt 2862 Stück Wild erlegt, und zwar 8 Auerhähne, 20 Rehböcke, 71 Rothirsche, 2 Dammschaufler^ 2416 Fasanen, 127 Kaninchen, 105 Schaufler, 4 Stück Dam-, wild, 83 Sauen, 22 Hasen, 2 Rebhühner und 2 Wiesent- stiere. Tas Ergebnis ist zwar geringer als das der Vorjahre, es muß aber berücksichtigt werden, daß der Kaiser, an bedeutend weniger Jagden als sonst teilgenommen har und so unter anderem nicht zur Jagd weilte bei Hem Fürsten zu Sck)aumburg-Lippe in Bückeburg, bei dein Prin^ ?en Albrecht von Preußen in Blankenburg, bei dem Fürsten zu Stolberg-Wermaerode in Wernigerode und auch den sonst allfährlichen Besuch auf der Wartburg absagen liest
Eisenbahn Zeitung.
Zu Gunsten des Bahnprojekts Alsfeld- Hers selb tritt die „Köln. Ztg." neuerdings in einem besonderen Artikel ein- Dieses Bahnprojekt, gegen das die preußische Regierung bisher aus ganz unberechtigten Gründen war, wird demnächst auch im preußischen Land taz zur Sprache gebracht werden.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
Montag, den 3. Februar, abends 8 Uhr, Bibel st unbe im Konfirmandensaale der Johanneskirchc. Tert Psalm 84.
Pfarrer Euler.
Anin.: Die in Klammern gefetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden KrankheU auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kraicke kommen.
Mchcnlliche Hcbrrfl^t örr ffobrsfällr in der Stadt Gießen.
4. Woche. Vom 19. bis 25. Januar 1902. Einwohnerzahl: angenommen zu 26 400 stnkl. 1600 Mann Militär). Sterblichkcitsziffer: 38,15, nach Abzug von 5 Ortsfremden 28,10 "/ro.
Kinder
Es starben an: Zusammen: Erwachsene:
im Lebensjahr:
vom
2.—15. Jahr
1.
Lungentuberkiilose
3
3
—
—
andere Tuberkulose
2
1
——
1
Krebs
2 (2)
2 (2)
——
—
Lungenentzündung
2 (1)
1 (1)
—
1
Herzleiden Lchlagfluß
1
2
1
—
Gehirnerweichung
2 (1)
2 (1)
—
Blutarmut
1
1
—
Zuckerkrankheit Altersschwäche
1
1
1
1
—
—
Verbrennung
1 (1)
1 (1)
—
*—
Krämpse
1
—
1
sSumma:
19 (5)
16 (5)
1
2
Vorkehrungen
gegen te Mieren -er Sm-ÄMleituiW.
Unter Hinweis auf die „Bestimmungen über Anlage der Haus- wafferleüungcn zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um. dem Einfrieren dcü Wassers in den Hauswasserlcituugeu bet eiutrctender Kälte vorzubeugen, es erforderlich ist, die Hauswasserleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wasser- meffer befindliche Hauvtabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben befindliche Entleerungshähnchen, nachdem cm passendes Gefäß untergcstellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet !gehalten wird, bis das in der Hausleitung stehende Wasser voll- kündig abgelaufen ist, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder ge- chloffen wird.
Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben das in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfveutil der Hausleitung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte. — Ein größerer Teil des Waffers kann auch schon durch das Zapfoentil der untersten Küche entleert roerbeit, wodurch die Entleerung im Keller vereinfacht wird. — Nach staUgehabter Entleerung sind die beiden Zapwentlle, welche dem Eintritt der Luft und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen.
Tas Schließen des Hauptabsperrhahues erfolgt durch Aufsetzen des beigegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapsen und Drehung im Sinne eines Uhrzeigers, bis Widerstand erfolgt. — Sa§ Lcffuen des Haupt- absperrhahucS geschieht durch Drehung in entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.
Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsperr- Hahn wieder vollständig geöffnet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hos- räumen, Garten usw. sind während des Winters mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen aus ähnliche Weise zu entleeren uno erteilt hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Auskunft, welcher bte betreffende Leitung gefertigt hat. Bei anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu beschränken und während der übrigen Tageszeit die Hauswasserteilungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen. Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Küchen unbenutzter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhaltung eines kleinen Herdfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sich, in kalten Klosett- oder sonstigen ungeheizte» Räumen, durch welche die Wasserleitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch rine Umhüllung gegen Källe geschützt ist, die Temperatur durch rin Oefchen ober geeigneten Falls etwa burch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten.
Sehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte imb vorübergehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts (rote in Vereinshäusern usw.) werden durch Einstreuen von etwas Salz (Viehsalz) in das Schlußwasser des Syphons (Wasserabschliiffes) gegen Auf- frieren der Schüffeüi geschützt.
Tie Wafscrmesfer nebst dem nächstauschlicßeudeu Teil der Rohrleitung find roahrenb des Winters mit Stroh, Säcken ober ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerscnüer geschloffen zu halten. — Die Herstellung aller Waffcrmcsfcr, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer.
Durch die empfohlenen Vorkehrungen wirb bem Wasserabnehmer die Lieserutig des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen au Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende Borsichtsmaß- regclu allen Beteiligten zur ganz besonderen Beachtung.
Reparaturen und Slufchauung von Hauswasserleitungen werden rm schnellsten von denjenigen Jnstallationsgeschärten besorgt, welche bie betr. Hauswafferleitungen s. Zt. ausgeführt haben.
Gießen, den 6. November 1901.
Städtisches Gas- und Wasierwert EUehev.
Otto Bergen. 7309
Bekanntmachung.
In das hiesige Handelsregister wurde heute eingetragen: Die Firma „Isaac Kahn" ist von Langsdorf nach Gießen verlegt, in „Gustav I. Kahn" geändert und in eine offene Handelsgesellschaft umgewandelt. Inhaber sind Isaac Kahn Witwe, Adelheid geb. Rödelheimer, uni) Kaufmann Gustav Kahn zu Gießen. Die Gesellschaft hat am 20. Januar 1902 begonnen.
Gießen, den 28. Januar 1902. 1012
Großherzogl ich es Amtsgericht.
Bekanntmachung.
In das hiesige Handelsregister wurde heute eingetragen bezüglich der „Gießener Depositenkasse und Wechselstube der Bank für Handel und Industrie": Richard Michelet zu Berlin ist'am 23. Dezember 1901 aus der Direktion ausgeschieden.
Gießen, den 28. Januar 1902. 1011
______________Großherzogliches Amtsgericht.______________ WmMchtmg.
Dienstag, 11. Februar 1902, nachmittags 1 Uhr, soll in der Wirtschaft Heinrich Kaiser dahier die Gemeindejagd auf weitere sechs Jahre verpachtet werden. Dieselbe umfaßt eine Fläche von zirka 3737 Morgen.
Bemerkt wird, daß die Bahn durch den Jagdbezirk läuft und ausgestiegen werden kann.
Ilbeshausen, 28. Jan. 1902. Großherzogl. Bürgermeisterei.
Löffler. 924
Versteigerung.
Dienstag den 4. Februar, nachmittags 2 Uhr, werden in dem Bieker'schen Saale, Neustadt 55, nachverzeichnete Gegenstände gegen Baarzahlung versteigert: Eine Partie Kunstblätter mit und ohne Rahmen, neu, 1 vollständiges Kouverfatious - Lexikon (Brockhaus) neu, ferner mehrere Betten, Kleider- fchränte, Tische, Stühle, 1 Regulateur,Bilder u.Spiegel, 1 Waschtisch, 1 Nachttisch, 1 Blumentisch, 1 Kinderbett, 1 Kinderwagen, 1 Küchenschrank, Vorhänge mit Zugvorrichtung, sowie Haus- und KüchengerÄe.
998 I. A.r Schneider.
Sohversteigerung
Donnerstag, 6. Februar l. Fs., vormittags 9 Uhr, werden in den Waldungen der Gemeinde Allendorf a. d. Lda., Distr. Seif, Zimmerplatz rc. folgende Holzsortimente versteigert: 967
74 Eichen-Stämme mit 24 bis 54 cm Durchmesser und 5—11 m Länge, mit 54,76 fm,
2 Buchen-Stämme mit 49 bis 53 cm Durchm. und 6 m Länge, mit 2,5 fm,
73 97adel-Stämme mit 17
bis 36 cm Durchmesser und bis zu 25 m Länge, mit 43,08 fm,
108 Nadel-Derbstangen mit 9,85 fm,
3 Nadel-Reisstangen mit 0,08 fm,
121 rm Buchen-Scheit,
80 g Eichen- „
2 „ Nadel-
35 „ Eichen-Knüppel,
13 „ Nadel-
3850 Wellen Eichen-Reisholz, 2175 „ Nadel-
103 rm Buchen-Stockholz,
46 „ Eichen- ,
17,5 u Nadel-
Zusammenkunst an der Pflasterwiese.
Allendorf a. d. Lda., 30. Jan. Großherzogl. Bürgermeisterei
Allendorf a. d. Lda.
Rein.
Freiwillige Gesellen-Prüfung
des
Orsggtwtrbcvcreins Gießen.
Es werden hierdurch alle Handwerkslehrliuge von Gießen und Umgegend, welche ihre Lehrzeit in diesem Frühjahr ganz oder nahezu beenden, beziehentlich im vorigen Jahre hereits ausgelernt hatten, aufgefordert, sich an dev freiwilligen Gesellenprüfung zu beteiligen.
Die Prüfung ist kostenfrei.
Anmeldungen sind spätestens bis zum 16. März d. I. in der Gewerbeschule — Asterweg 25 — abzugeben, woselbst auch nähere Auskunft zu erhalten ist.
Gießen, am 20. Januar 1902.
Der Gesellenprüfungs-Ausschuß:
Traber. 654
Mein
FröbuMr Klndürgarleo
befindet sich jetzt 0470
52 Seltersweg 52
im Haufe dcS Herrn Curt von Müuchow.
Zöglinge finden jederzeit Aufnahme. Elise Scharge.
IHmpchtW.
Montag, 10. Febr. d. I., nachmittags 2 Uhr, soll die hiesige Gemeindejagd auf sechs Jahre auf dem Bürgernreisterei- Bureau dahier verpachtet werden. 1013
Allendorf a. Lahn, 1. Febr.
Großherzogl. Bürgermeisterei
Allendorf a. Lahn.
Volk.
Donnerstag den 6. Februar l. I., vormittags
10 /z Uhr, soll bei Frau Gastwirt Philipp Steffan Witwe dahier die hiesige Gemeindejagd auf 6 Jahre verpachtet werden. Dieselbe besteht aus
336 Hektar Wald- und 1134 Hektar Feldjagd. Ter Wildstand ist ein sehr guter.
Echzell hat Eisenbahnstation der Nebenbahn Friedberg— Nidda. Der Wald liegt 15 Minuten vom Bahnhof. 786
Echzell, 22. Januar 1902.
Gr. Bürgermeisterei Echzell. Reiz.
Arbeitsvergebllug.
Montag, 10. Febr. l.
vormittags 11 Uhr, sollen im Pfarrhause zu Treis a. d. Lda. nachstehende Arbeiten auf Submission in Akkord vergeben werden. 1015
1) Maurerarbeiten im Betrage von 50 Mk.
2) Schlofferarbeiten im Betrage von 40 Mk.
3) Schreinerarbeiten im Betrage von 14 Mk.
Die Angebote sind bis zum obigen Termine verschloffen mit der Aufschrift,, Submissionsofferte" portofrei an das unterzeichnete Pfarramt einzureichen, woselbst die Verdingungsunterlagen zur Einsicht offen liegen.
Zuschlagsfrist 8 Tage.
Das evangelische Pfarraint Treis o. Lda.
Grauling, Pfarrvikar.
Hygiea-
Damenbinden
empfiehlt 520
Victoria-Drogerie, Mark Ukasae ü.


