Spott.
— Aus dem Schwarzwild. Ter zur Zeit in St. Blasien, zur Kur wellende Fabrikant Georg Egly-Manskopf au& Frankfurt machte in Begleitung zweier Damen mit seinem Automobil einen Ausflug nach dem Feldberg. Der kühne Fahrer brauchte nur die kurze Zeit von einer Stunde, um vom Fuße des Berges bis zur Spitze desselben zu gelangen. Das erste Automobil, welches voriges Jahr aus unseren Höhen zu sehen war und einem französischen Grasen gehörte, brauchte 8 Stunden, bis es die Spitze erreichte, obwohl es einen 60pferdigen Motor hatte. Besonders schwierig gestaltete sich die Fahrt vom Feldberg-Gchthos nach dem Turme; da eine eigentliche Straße nicht vorhanden, mußte über die schlüpfrigen Matten gefahren werden, was nur dadurch möglich war, daß die Steigung in Serpentinen genommen wurde. Die überraschten Besucher des Berges begrüßten die kühnen Fahrer mit lautem Hallo. Sluch die Rückfahrt ging glatt von statten.
Landwirtschaft.
Gießen, 1. Sept. Die »Hess. Landw. Z." schreibt unter der Spitzmarke: „Das Studium der Landwirtschaft an der Universität Gieße n‘: Das Landwirtschaftliche Jnstittrt der Universität Gießen ist neuerdings mit allen Hilfsmitteln für den Fachunterricht ausgestattet worden. Reichhaltige Sammlungen in Verbindung mit Laboratorrum und Attkroskopiersaal für praktifths Kurse und selbständige Arbeiten stehen den Studierenden zur Verfügung, ebenso wie eine Handbibliochek, in welcher sich die wichtigsten älteren und neueren Fachschriften oorftnden. Als Hilfsmittel des Unterrichts dient ferner ent Versuchsfeld, welches in wenigen Minuten von der Stadt aus zu erreichen ist, während die nähere und fernere Umgebung von Gießen besonders geeignet ist, bei Exkursionen und Demonstrationen Anregung und Belehrung zu geben. Gießen liegt unmittelbar an der fruchtbaren, aus das intensivste bewirtschafteten Wetterau mjt ausgedehntem Zuckerrüben- und Obstbau und ist ebenso nahe dem bergigen Gelände Oberhessens mit seiner blühenden Viehzucht, welche durch die kräftige Unterstützung der Großh. Hessischen Regierung und durch musterhafte genöfsen- schaftliche Organisation einen außerordenttichen Aufschwung genommen hat.
[—] Gießen, 1. Sept. Vorgestern fand hier die Ber> steigerung eines direkt ans 'der Schweiz bezogenen Vieh transportes durch den Oberhess. Zucht,-' verein statt. An der Versteigerung können nur Mitglieder des Vereins teilnehmen. Wie groß übrigens die Kauslusi der Mitglieder war, zeigt der Preis von co. 1730 Mark für ein Stück des Simmenthaler Biehfchlages. Tiere, die wenigs Liebhaber fanden, wurden immerhin bis zu 850. gesteigert.
Vermischtes.
• Der Duellstandpunkt Heines. Bei Gelegenheit der Mannheimer Katholikenversammlung knüpfte Oberbürgermeister Antoni aus Fulda seine Rede über den Duellunfug an die Worte Heines an: „Die Duelle, obwohl sie von den Staatsgesetzen, von der Religion und selbst auch von der Vernunft mißbilligt werden, sind dennoch Blüten schöner Menschlichkeit." Schon die Worte „unb selbst der Vernunft" beweisen, so meint die »Köln. Volksztg.", daß der Nachsatz ironisch aufzunehmen ist. Heinrich Heine war fern Anhänger des Duells, das beweist wohl folgendes Gedicht;
Die Duelle.
Zwei Ochsen disputierten sich
Aus einem Hofe fürchterlich.
Sie waren beide zornigen Blutes Und in der Hitze oes Disputes Hat einer von ihnen zornentbrannt Den anderen einen Esel genannt. Da „Esel" em Tusch tst bei den Ochsen, So mußten die beiden John Bulle sich boxen.
Auf selbigem Hofe zu selbiger Zeit Gerieten auch zwei Esel in Streit, Und heftig stritten die beiden Langohren, Bis einer so sehr die Geduld verloren, Daß er ein wildes I—A ausstieß Und den anderen einen Ochsen hieß. Ihr wisset, ein Esel fühlt sich tuchiert, Wenn man ihn „Ochse" tituliert.
Ein Zweikampf folgte, die beiden stießen Sick mit den Köpfen, mit den Füßen, Gaben sich manchen Tritt in den Pooex, Wie es gebietet der Ehre Kodex.
Und die Moral? Ich glaub', es giebt Fälle, Wo unvermeidlich sind die Duelle;
Es muß sich schlgen der StudeM, Den man einen dummen Jungen nennt.
Aus dem Geschästsleben.
Auszeichnung. Der bekannten Essenzen-Fabrik Otto Reichel, Berlin 80.. Eisenbahnstr. 4, wurde auf der Gastwirts- aewerblichen Ausstellung Hamburg 1902 (veranstaltet von dem Verein Hamburger Gastwirte von 1871) der höchste Preis zuerkannt und erhielt gen. Firma von allen dort vertretenen Berliner Ausstellern außer der g o l d e n e n Medaille den Ehrenpreis in Gestalt einer silbernen Bowle, deren Teckel die Inschrift trägt: „Für beste Branntwein-, Liqueur- und B o w l e n - Ess e nz en." Es ist dies eine um so größere Anerkennung, da die Jury durchweg aus Fachautoritäten und Männern der Wissenschaft bestand. Tiefe im Lause des Jcchres bereits wiederholte Prämiirung ist der beste Beweis für die Vorzüglich- teit der Reichel'jchen Fabrikate.
tskrankenkaffe erklärte, daß
•er
Gcrichtssaal.
1—5 Uhr zu tl Reinigung des f
Kaiser am Dienstag enthüllte, ist hauptsächlich durch englisches Geld errichtet worden (Has been erecteo chieslv vy English rnoney)."
stchernngSpflichttg gewesen. Trotz- asse die Auszahlung deS Rronfen-
Messeraffären den Angeklagten zu f e er nis. — Ein von dem Direktor Hag haltenes Zehnmarkstück wurde e11 knecht Theodor Röder aus Eichelh -
schloß eine Zuchthausstrafe wegen Diebstahls verbüßt und der schon siebenmal wegen Betrugs vorbestraft ist, wird beschuldigt auf Hof Schwalheim am 19. Juli 1901 Landwirt Georg sSchudl um 1.50 Mk. betrogen zu haben. Es wurde folgendes festgestellt: Roder verdingte sich im Juli 1901 für ein Jahr als Knecht bei Schudt,
Meratur.
Ludwig Uhlauds sämtliche Werke. Mtt einer lttterarisch- biographijchen Einleitung von Ludwig Holthof und dem Bildnis des Dichters. Elegant gebunden 4 Mk. Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. — In der vorliegenden Ausgabe der Uhland'scken Werke wird dem deutschen Volk »um erstenmal in einheitlicher Zusammenfassung unverkürzt alles das geboten, was an dichterischen mid wissenschaftlichen Arbeiten der Feder Uhlands entflossen ist. Unter die Dichtungen sind sicher die weiteren Kreisen kaum noch bekannt gewordenen dramatischen Fragmente und Entwürse zu rechnen. Die prosaischen Arbeiten bringen die gesamten „Schriften zur Geschichte der Dichtung und Sage" mit der klassischen Abhandlung über das deutsche Volkslied, d. h. alles, was in der achtbändigen, von I. Holland, A. v. Keller und F. Pseiffer (1865—73) besorgten, im Buchhandel längst nicht mehr vorhandenen und im Antiquariat nur noch zu Liebhaberpreisen erhältlichen Ausgabe enthalten war. Mit den wissenschaftlichen Arbeiten der Brüder Grimm bilden diese Schriften Uhlands heute noch die Grundlage der gesamten germanistischen Wissenschaft. Sie wenden sich mit ihrer musterhaft klaren und stets anziehenden Darstellung mdeß nicht nur an die Kreise der Gelehrten, sondern an das deutsche Vo'k in seiner weitesten Ausdehnung, das durch die vorliegende Ausgabe Gelegenheit erhält, sich für einen kaum nennenswerten Preis nicht nur die dichterischen Werke Uhlands, sondern auch seine wissenschaftlichen Schriften (die Originalausgabe davon hatte 83 Mk. gekostet I) zu eigen und mit einem ihm bisher so gut wie unbekamtt gebliebenen Schatze seines nationalen Schristttuns vertraut zu machen.
zuhatten. Seitens des zur Sack, bäum wurden die Angaben des und nur bestritten, daß die Besch, gewesen seien. Der Vertreter b< _____
nach den Angaben der Betelligten eine Beschäftigung im Gewerbebetriebe stattgefunden habe, und daß, falls diese Thätigkeit nicht als eine unbedeutende aufaufaffen seh an der Versicherungspflicht im vorliegenden Falle nicht mehr zu xroeifeln sei. Die Frage der Krankenversicherungspflicht der Dienstboten, welche nebenher im Gewerbebetrieb chres Dienstherrn beschäfttgt sind, hat seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes die Gerichte beschäftigt und zahllose Entscheidungen gezeitigt. Insbesondere hat das preußische Oberoerwaltungsgericht mehrfach die Frage zu lösen gesucht und damit der Rechtsprechung einen festeren Halt gewährt. Wenn wir es mm auch im vorliegenden Falle nicht mit einem Dienstboten im Sinne der Gesindeordnung, sondern mit einer „freien" Persönlichkeit zu thun haben, so darf man doch der Gleichartigkeit der Beschäfttgung wegen die Auswarte- oder Lauffrauen, die mehr und mehr an die Stelle der Dienstboten im engeren Sinne treten, bezüglich der Krankenversicherungspflicht unter den gleichen Gesichtspunkten behandeln wie die Dienstboten. Nun hat aber das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, daß jede in einem versicherungspflichtigen Betriebe — und das ist auch der Metzgereibetrieb des Julius Rosenbaum — gegen Entgelt geleistete Thätigkeit, gleichviel worin sie besteht, und insbesondere auch lediglich die Reinigung der dem Betrieb dienenden Räume die Versiche- rungspfllcht begründet, sosern es sich nicht blos um eine gelegentliche und also vorübergehende ober zwar um eine bauernde, aber nach Leistung und Lohn derartig geringfügige Thätigkeit handelt, daß sie um deswillen als eine Beschäftigung im Sinne des § 1 5k. V. G. nicht zu beurteilen ist. (Veral. Reger, Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden Band 16 S. 258, 17 S. 166, 18 S. 4333 Dies gilt demnach für Dienstboten und Auf- roärterinnen und deshalb auch im vorliegenden Falle, in welchem die Beschäftigung der Ehesrau Hillgärtner als eine dauernde, regelmäßige und bei einem Lohn von 10 Mark pro Monat (Mk. 120
pro Jahr) selbst dann nicht als geringfügig anzusehen ist, wenn man geringere Beschäftignngszeften annehmen wollte, als sie von dem Ehepaar Hillgärtner angegeben worden sind, und ferner zugeben wollte, baß nur ein Teil bes gezahlten Lohnes als Entgelb fair bas Reinigen bes Labens cmzusehen ist. Auch ber Umstanb würbe an biefer Auffassung ber Sache nichts änbern, entgegen ben, baß bisher nicht bestrittenen Behauptungen bes Beschwerdeführers die Thätigkeit seiner Frau im Laben unb damit im Gewerbebetriebe als Nebenthätigkeit, die Reinigung von Küche unb Wohnung aber als Hauptthätigkeit angesehen werben mußte. ' Denn es kommt lebiglich barauf an, ob die Thätigkeit im Gewerbebetriebe eine solche ist, welche äuch für eine anbere, nicht gleichzeitig im häuslichen Dienst stehende Person die Krankenversicherungspflicht begründen würde. (Veral. Reger a, a. O. Bd. 20 S. 37.) Unb es scheint nach Lage ber Verhältnisse zweisellos, baß in bem Rosen- baumschen Geschäfte zum täglichen unb in einem Metzgereigeschäft besonders umfangreichen Reinigen bes Labens eine befonbere Arbeitskraft erforberlich ist unb baß bie Friebrich Hillgärtner Ehefrau auch wesentlich mit Rücksicht auf biese Arbeit eingestellt und bezahlt worden ist, wie das bei zahlreichen Geschäften unserer Stadl ebenso der Fall ist. Es muß deshalb die Beschäftigung der Friedrich Hillgärtner Ehefrau bei dem Metzgermeister Rosenbaum umsomehr als eine versicherungspflichtige angesehen werden, als allgemein bas Bestreben vorherrschend ist, durch extensive Jnterpretalivn des Krankenversicherungsgesetzes die (Segnungen desselben möglichst weiten Kreisen des arbeitenden Volkes zukommen zu lassen. (Vergl. auch „Arbeiterversorgung" Jahrgang 17 S. 526 u. 583.) Die in Gießen bestehende Krankenkasse der Metzgerinnung konnte nicht in Beträcht kommen, weil es sich um eine freie Innung handelt unb Rosenbaum nicht Mitglied derselben ist, dieser Krankenkasse aber nur die bei einem Mitglied der Innung beschäftigten Personen an- gehören.
E. Gießen, 1. Sept. Ferienstrafkamm er. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Güngerich, Vertreter der Staatsanwaltschaft war Staatsanwalt Reup. — Zuerst wurde über die Berufung des Handelsmannes Nathan Sommer von Crainfeld gegen das Urteil Großh. Schöffengerichts Herbstein verhandelt. Durch dieses war Sommer wegen Uebertretung der Gewerbeordnung zu einer Geldstrafe von 80 Mk. verurteilt worden. Das Gericht verwarf auch die Einrede des Angeklagten, bie Straf-
a. Marburg, 31. Aug. Der hiesige Gewerbe- verein beabsichtigt im Jahre 1904 hier erne Gewerbeausstellung zu veranstalten. Um die Stinrnmng der in Betracht kommenden Kreise kennen zu lernen, hatte der Vorstand auf gestern abend eine Sitzung anberaumt, z-u der auch eine Reihe von Gewerbetreibenden und Industriellen sowie Vertreter der städtischen Behörden eingeladen worden waren. Nach eingehender Besprechung erklärten sich die Anwesenden einstimmig für dre Ausstellung, die für den ganzen Kreis Marburg gelten solle, und stimmten dem Anträge zu, den Vorstand des Gew erbe Vereins, der sich) durch Kooptation verstärken solle, zu ermächtigen, die nötigen Schritte einzuleiten.
Kassels 1. Sept. Die 55. Hauptversammlung des Evangelischen Vereins der Gustav-Adolf-Stiftung wird vom 22. bis 25. Sept, hier stattfinden. Es, werden über 1000 Teilnehmer aus allen Gauen und Staaten Deutschf- lands, Oesterreichs rc. eintreffen. — Es bestehen jetzt iw ganzen 45 Haupt- und 1875 Zweigvereine, sowie 563 besondere Frauen-Vereine. — Im ganzen hat die Gustav- Adolf-Stiftung seit Bestehen 42 00 000 Mk. aufgebracht und verwendet für die Zwecke des Vereins.
Kassel, 30. Aug. Der Nestor der Kasseler Kunstmaler Louis Katzenstein, feierte am 27. d. M. in einer beneidenswerten körperlichen Rüstigkeit und anregenden geistigen Frische und Elastizität seinen achtzigsten Geburtstag. Man verdankt ihm interesiante Kompositionen aus ber deutschen, bezw. hessischen Geschichte, so u. a. die bekannteren: „Die Gebrüder Grimm bei ber Zwehrener Marchenfrau", „Denys Pastin erklärt dem Landgrafen von Hessen seine erste Dampfmaschine", Landgraf Philipp in-Luthers Wohnung zu Worms 1521", „Landgraf Moritz unb die persische Gesandtschaft", „Heinz Lüder rettet die Insassen des Klosters Haina", „Landgräftn von Hessen läßt im Lager bei Leer chrem achtjährigen Sohne huldigen", „Landgraf Carl von Hessen und der Bauer Hans Hose" rc. — Der Männergesangverein „Kasseler Liedettasel" wählte Herrn Hallwachs aus Darmstadt zu seinem Dirigenten.
Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. Der ,/Forbach.er Ztg." wird >cruA Worms geschrieben: „Ter älteste Turner, der im Feftzuge der Turner in Worms marschierte, war ein 84jähriger Greis aus Neu-Isenburg. Er hatte genau den Typhus des Altvaters Jahn." Unsinn! Wer den Typhus hat, marschiert nicht im Festzuge, sondern liegt zu Bett. Es ist auch nichts darüber bekannt, daß der Turnvater Jahn diese Krankhett gehabt hat. — Die „Grünberger Volksztg." meldet: „Wegen Mindergewichts wurden Montag zwei Butterfrauen am Markt hier angehalten und zur Anzeige gebracht." Wie viel muß eine Butterfrau wiegen, wenn sie auf dem Grün- beraer Markt zugelassen werden, will?■—Frankfurt«. M. wird Ostern 1903 Fortbildungsschulen mit Pflichtbesuch eröffnen. Tort wird jetzt schon zielbewußt an oen Vorbe- Leitungen gearbeitet, sodaß zu hoffen ist, paß der guten, Sache dort eine wesentliche Förderung zu teil wird. — Tas durch seine Erfolge gegen Gicht und seinen Bonifaciusf-- brunnen zu Ansehen gelangte Bad Salzschlirf empfing am 26. d. M. fernen ersten 3000. Kurgast. Zur Feier dieses Ereignisses sand am 30. August eine Galavorstellung bei festlich erleuchtetem Kurpark und verbünden mit Feuerwerk statt. — Tie „Frankfurter Ztg." teilt mit: ,>Prinz uni) Prinzessin Friedrich Karl von Hessen schenkten dem Kommerzienrat Kannengießer, der sich um die Errichtung des Kaiser Friedrich-Denkmals sehr vepdient gemacht hat, das Bild Kaiser Friedrichs, eine Radierung von Michel Angelo im Rahmen." Das stimmt nicht, beim Michel Angelo ist schon seit mehr als drechundert Jahren tot.
Kunst und Wissenschaft.
— Aus Gera wird geschrieben: Das Neue fürstliche Theater, das mtt einem Aufwande von mehr als einer Million Mark im fürstlichen Küchengarten erbaut worden ist, soll am 18. Oktober eröffnet werben. Für bie Eröffnungsvorstellung hat Ernst v. Wildenbruch einen Prolog gebichtet.
Verfolgung sei verjährt, unb ließ es bei bem ersten Urteil, inbem es oie Berufung zurückwies. — Es würbe barauf über bie Berufung bes Maurergesellen Abolf Bickert von Schlitz gegen bas Urteil Großh. Schöffengerichts Schlitz vom 10. Juli 1902 ver- h anbett. Es würbe in ber heutigen Hauptverhanbluna im wesentlichen folgender Thatbestano festgestellt: Die Angeklagten hatten sich am 3. Pstngstfeiertage dss. Js, zunächst zu der Wirtschaft des Manß und dann Köhlers begeben. Paul war aber am Vormittag bereits ven Wirt Köhler wegen unangemessenen Verhaltens aus seiner Wirtschaft gewaltsam entfernt worden. Während noch Bickett im Hofe der Köhler'schen Wirtschaft verweilte, hatte Paul die Wohnung Kohlers betreten. Da er trotz der Aufforderung des letzteren das Wirtshaus nicht verließ, so rooUte ihn Köhler hinauswerfen. Jndeffen widersetzte er sich dem Wirte energisch, sodaß es zwischen beiden zu einer Schlägerei kam. In diesem Augenblicke erschien Bickert und warf sich auf Köhler. Dabei kamen alle drei heraus. Zeuge Manß, der zugesehen hatte, kam nunmehr Köhler zu Hüfe. Er hiett Bickert den Arm fest; dabei rief ihm Bickert zu, er habe nicht geschlagen. Jndeffen wurde festgestellt, daß er auf Köhler, während dieser von dem unter ihm liegenden Paul fest- aehalten wurde, mtt einem harten Gegenstände, vermutlich einem Stocke, von hinten auf den Kopf schlug. Infolge dieser Feststellungen war bas Gericht überzeugt, batz sich bet Angeklagte ber gemeinschaftlichen Körperverletzung schulbig gemacht habe. Es würbe jedoch auf eine höhere Strafe nicht erkannt, indem einerseits berücksichtigt wurde, daß Bickert oftmals, auch wegen Körperverletzung, vorbestraft sei, daß andererseits der Angeklagte bei der Schlägerei in geringerem Maße wie Paul beteiligt und daß die Verletzung Köhler's unbedeutend fei. — Jakob Kramer aus Vilbel wird beschuldigt, im Juni d. I. zu Vilbel den Joh. Hr. Wenderoth vorsätzlich mittels eines Messers körperlich mißhandelt zu haben. Am Abend des 22. Juni L Js. begegnete Wenderoth dem Angeklagten, der mit dem jungen Bierbauer in der Bachgasse stand. Er begrüßte nur Bierbauer. Alsbald wurde er von dem Angeklagten überhott. Dieser spuckte vor ihm aus und sagte mit Bezug auf Wenderoth „Lump". Es wurde feft- gestellt, daß auch Wenderoth ausspuckte und er auch beleidigende Äußerungen gethan habe. Einige Stunden sväter stellte der Angeklagte den Verletzten wegen des erwähnten Ausdrucks zur Rede. Da schlug der Angeklagte sogleich mit bem geöffneten Messer auf Wenderock los, sodaß es zu einer wüsten Balgerei kam. Leute kamen aus die Hilferufe hinzu und riff en Wenderoth von dem unter ihm liegenden Kramer hinweg. Es zeigte sich, daß die Jacke und Hose Wenderoths allenthalben durchstochen war und es konnten 8 Stichlöcher festgestellt werden. Von den Stichwunden des 23er- letzten waren im linken Oberarm eine 4, die andere 9 Zenttmeter tief. Wenderoth war 14 Tage arbeitsunfähig. In der Hauptoer- handlung bestreitet der Angeklagte sein Messer zum Stechen gebraucht zu haben; vielmehr sei Wenderoth auf chn gestürzt, hätte ihn mißhandett und könnte sich dabei an seinem Messer, das er gerade benutzte, um einen Zigarrenstummel aus ferner Zigarrenspitze zu entfernen, verletzt haben. Indessen war das Gericht bei ber Anzahl und Beschaffenheit der Wunden Wenderoths von der Schuld Kramers - wie sie ihm zur Last gelegt wurde - überzeugt und verurteilte ihn in Anbetracht der Menge derVerletzungen Wenderoths und mit Rücksicht auf die m Vilbel überhandnehmenden Messeraffaren den Angeklagten zu s e ch s M o n a t e n G e f ä n g - ' jer in Bad-Nauheim ange- _____, . .ng ezog en. — Der Dienst- Eichelhain, der zur Zeit in Marien-
Serid)ter1tatteriH T\ der Londoner ,MrkH MpL": T fcefääfHgt ttnb daher"krankenverflcherungSpflichtig "r 1
Statue oer verstorbenen Kaiserin Friedrich, welche der Idem verweigere die Ortskrankenkaffedie Auszahlung"dÄ Kranl Kaiser am Dienstag enthüllte, ist hauptsächlich durch eng- gelbes. Er bitte, bie Kaffe zur Erfüllung ihrer Verpflichtung an- lisch es Geld errichtet worden (Has been erected chieslv bv -uhatten. Seitens des zur Sache vernommenen Dienstherrn Rosen- "ciedrich Hillgärtner beftätigt, mngszeiten derart ausgedehnt
Gießen, 1. Sept. Eine Beschwerde gegen die Ortskrankenkasse Gießen wurde kürzlich von der Bürgermeisterei Gießen für begründet erachtet und die Ortskrankenkasse Gießen angewiesen, im vorliegenden Fall für die Dauer der Krankheft die statutarischen Leistungen zu gewähren. Der Hergang ist folgender: Am 10. Juli l. Js. erhob der Taglöhner Friedrich Hillgärtner namens seiner laut kassenärztlicher Bescheinigung krank gewordenen Ehefrau Beschwerde gegen die Ortskrankenkasse Gießen. Seme Frau habe seither als Lauffrau bei dem Metzgermeister Juttus Rosenbaum dahier in Arbeit gestanden gegen einen monatlichen Lohn von 10 Btt. Der Beschwerdeführer gab m Übereinstimmung mit seiner später vernommenen Frau an, daß diese jeoen 4.ag von - - **' chun gehabt habe, unb zwar in erster Lime mit Metzgerladens und der darin besindlichen Metzgerbollen" u. "s. w. Daneben habe sie auch die Wohnung ausgewaschen. Freitags habe sie sogar fast den ganzen Tag zu chun gehabt, ebenso alle vier Wochen Montags, wenn Markttag gewesen sei und viele Viehhändler bei Rosenbaum ihr Essen eingenominen hatten. Jn solchen Tagen habe sie meist mit Spülen des Eßgeschirres zu thun gehabt. Für diese Arbeit habe sie nebenher 10 Pfg. pro ötunbe erhalten. Die Frau fei demnach im Gewerbebetrieb des Rosenbaum
entfernte sich aber nach »/«tägiger Arbeit auf Rimmerwieversehen, nachdem er von seinem Dienstherrn 1.50 Mk. erhalten hatte, um seine Sachen aus Friedberg zu holen. Der Angeklagte will von vornherein nicht die Absicht gehabt haben^ Schudt um Mk. 1.50 zu betrügen, erst später hätte er sich entschlossen, nicht mehr zu dem. Hose Schwalheim zurückzukehren. Tas Gericht fchentte dem 2ln- geklagien, einen geiverbsmäßiaen Mietgeldschwindler, keinen Glauben, zumal feststeht, daß er sich nach der That einen Monat ziellos Herumgetrieben hatte. Es verurteilte ihn wegen Betrugs im Rückfälle unter Einbeziehung der gegen ihn wegen Diebstahls erkannten Strafe von 1 Jahre 3 Monaten Zuchthaus zu 11 a h r e 5 Monate Zuchthaus.
Der Darmstädter Matrose unb bas chinesische Götzenbild. Der Alatrofe Becker von der 4. Kompagnie 1. Matrosendiviston, ein geborener Darmstädter, hatte sich in der Marine anderthalb Jahre brav geführt; ein chinesischer Pagode wurde sein Verhänge nis. Seit dem Beginn der Chinawirren diente er an Boro des kleinen Kreuzers „Geier". Am Palmsonntag d. I. stürzte er im Hafen von Schanghai vom Großmast aus einer Höh« von 28 Mieter aufDeck herab und blieb b e w u ßt l o s liegen. Nach 12 Wochen entließ man ihn als gehellt aus dem Lazareth« Mit dem Lloyddampser „Main" lehrte er kürzlich in die Heimach zurück. Auf der Heimreise war er Bursche eines DeckoffizierS, bei sich im himmlischen Reiche ein Götzenbild erworben hatte und bat mit seine Freunde in der Heimcfth überraschen wollte. Der fßa* gode hatte es dem Darmstädter angethan, der feit dem Sturz nicht ganz zurechnungsfähig erschien. Er entwendete dem Deckofft- zier den Pagoden und em chinesisches Theeservice und bestahl außerdem einen Kameraden. Das Kriegsgericht oerurteilte nun den Liebhaber chinesicher Pagoden zu zwei Monaten Gefängnis, sah aber von der Versetzung in die zwefte Klaffe beQ Soldatenstandes ab, da sich der Hang zum Bösen erst nach bem Sturz an Bord des „Geyer" herausgebildet habe und fomft Befferung zu enoarten sei.


