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2.7.1902 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt.

Mittwoch S. Juli 1908

152. Jahrgang

Nr. 15L

Erscheint täglich

außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siebener Familien, blätter viermal in der Woche beigelegt.

Notationsdruck u. Ver­lag t)L. Brü h l'sche- Untvers. Buch-u.Stei. druckerc i (Pietsch Erben) Redakcu.. Expedition um Druckerei:

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MM

___ _____________ zeigenteil: Hans Beck.

Die Vermehrung der hessischen Irrenanstatten

Wie wir bereits gestern unseren Lesern mitteilen konnten, ist bte Errichtung der Gießener Irrenanstalt nach dem Ausschußantrag (unter Annahme des Zuschusses der Stadt Gießen von 75 000 Mk.) von der Zweiten Kammer einstimmig beschlossen worden. Auch Alzey wird eine Irrenanstalt erhalten. Wir verweisen im einzelnen auf un­seren heutigen ausführlichen Landtagsbericht.

Im Anschluß hieran gewinnt es für uns besonderes Jn- teresie, daß die Frage einer Regelung des Jrrenwesens von Reichs wegen infolge zweier Petitionen der Erwägung des Reichstages demnächst unterliegen wird. Ein Vertreter der verbündeten Regierungen, der Geh. Ober-Regier.-Rat Bumm, hat erklärt, daß das Reichsamt des Innern an sämt­liche Bundesstaaten eine Umfrage über ihre Stellung zu dieser Angelegenheit gerichtet habe. Die Erklärung des Geh. Ober- Reg.-Rats Bumm lautet wörtlich:

Mit der Reform des Jrrenwesens, die Gegenstand der vor­liegenden zwei Petitionen ist, hat sich der Reichstag erst vor nicht langer Zett wiederum befaßt. In den Sitzungen vom 1 nnd 3. rZebr-uar d. I. ist die Angelegenheit erörtert und schließlich eine Resolution gefaßt worden, in der die verbündeten Negierungen um baldigste Vorlage eines Gesetzentwurfs gebeten wurden, welcher die Grundsätze feststellte, wodurch die AufenthaltsverhälMisse und die Au'nahme von Geisteskranken in Irrenanstalten, sowie die Ent° lassung aus derselben reichsgesetzlich geregelt mürbem Der Staats­sekretär des Innern hat damals im Reichstag sich bereit erklärt, Mit den verbündeten Regierungen sich in Verbindung zu setzeii, um zunächst deren Stellung zu der Anregung kennen zu lernen. Dem­entsprechend ist inzwischen eine Umfrage bei sämtlichen Bundes-Re­gierungen gehalten worden. Die erbetenen Antworten liegen noch nicht vor. Erst nach Eingang der Aeußerungen der verbündeten Regierungen wird die Reichsoerwaltung in der Lage fein, die An- gelegenhett weiterer Prüfung zu unterstellen.

Die eine Petition geht von einem Dr. phil. Ernst Müller m Dresden aus, der eine allgemeine Ausdehnung der preuß. Anweisung über die Aufnahme und Entlassung von Geistes­kranken auf die staatlichen, provinziellen und kommunalen An­stalten, Oeffentlichkeit des Entmündigungsverfahrens und Zuchthausstrafe für einen Arzt fordert,welcher jemand der Freiheit beraubt durch Veranlassung seiner Ueberführung in ein Irrenhaus, ohne daß er im stände wäre, die Notwendig­keit dieser Maßregel auf Grund seiner eigenen Beobachtung' in überzeugender Weise nach den Lehren der psychiatrischen Wissenschaft zu beweisen", ferner Schadenersatzpflicht des Arztes gegenüber dem fälschlich Eingesperrten und Entschädigung eines auch ohne direktes Verschulden Anderer zu Unrecht Ent­mündigten auf Staatskosten.

Eine andere Petition rührt von einer Frau Elise Hege­mann geb. Vorster in Konstanz her, die in Mannheim ver­heiratet war und auf Veranlassung des Ehemanns in Irren­anstalten interniert und entmündigt war, und gegen die die Entmündigung aufgehoben wurde, nachdem Geh. Medizinal­rat Pelmann in Bonn begutachtet hatte, daß sie sich nicht mehr im Zustand geistiger Störung beflnde. Sie ist dann vom Amtsgericht Schwetzingen wieder entmündigt worden auf An­trag ihrer Brüder und Kinder, wogegen sie aber Anfechtungs­klage erhoben hat. Dieser letztere Fall ist besonders inter­essant, weil nun auch zum zweiten Mal die geistige Gesund­heit der Frau Hegemann gerichtlich ausgesprochen worden ist. Das Amtsgericht Berlin hat auf gründ neuer psychiatrischer Gutachten die Entmündigung aufgehoben. Hier hat also zweimal die Frau erreicht, daß chr die geistige Gesundheit wieder zugesprochen worden ist.

Beide Petitionen wurden dem Reichskanzler als Material überwiesen. Wenn im Herbst die Sache einmal das Plenum des Reichstages beschäftigen sollte, dann wird hoffentlich darauf gedrungen werden, daß die Sache etwas schleuniger betrieben wird. Die Frage ist nun schon über fünf Jahre in der Schwebe. Der Reichstag ist schon in einer am 16. Januar 1897 gefaßten Resolution für eine reichsgesetz­liche Feststellung dec Grundsätze über Aufnahme, Aufenthalts­verhältnisse und Enlassung von Geisteskranken in und aus den Anstalten eingetreten. Seitdem ist die Sache kaum vor­wärts gekonlmen, obgleich sie fast alle Jahre im Reichstage aufs neue zur Sprache gebracht wurde. Es sind bisher nur einige einzelstaatliche Vorschriften im Verordnungswege er­gangen, die von zweifelhaftem Werte sind und keineswegs eine gesetzliche Ordnung dieser ebenso schwierigen wie wich­tigen Materie entbehrlich machen. Es ist von unserer hessischen Regierung erschöpfend nachgewiesen worden durch ein um­fangreiches statistisches Material, daß die Vermehrung der Zahl der hessischen Irrenanstalten leider notwendig ist, und es darf nichts unversucht bleiben, um nach Möglichkeit zu verhüten, daß gemeingefährliche Geisteskranke ohne die er­forderliche Aufsicht bleiben. Aber auch die Gefahr, daß geistig gesunde Personen als geisteskrank angesehen und behandelt werden, fällt schwer ins Gewicht, und auch hiergegen muß der weitestgehende Schutz auf gesetzlichem Wege geschaffen werden, zumal mit der Unzurechnungsfähigkeitserklärung auch große vermögensrechtliche Nachteile verbunden sind.

Unser Landtag that vorerst sehr recht daran, die Ver­mehrung der staatlichen hessischen Irrenanstalten zu be­schließen. Dadurch ist gleichzeitig der Zunahme von P r i v a t- Jrrenkliniken in unserem Lande vorgebeugt worden. Aus privaten Kliniken sind so manche Fälle in den letzten Jahren bekannt ge­worden, die eine ziemlich weitgehende Beunruhigung Hervorrufen mußten. In staatlichen Irrenanstalten werden Patienten nie­mals olme vorherige gewissenhafteste Prüfung Aufnahme finden;

der heutige Stand der Jrrenheilkunde bürgt dafür, daß, ebenso wie Simulanten, auch andere geistig Gesunde, un­glückliche Opfer habgieriger Neider oder unliebsame Queru- lanten, sehr bald als solche erkannt und der Gesellschaft wiedergegeben werden. So ist der beste Schutz gewährleistet vor der nicht abzuleugnenden Gefahr, trotz völliger Gesund­heit unter Irre gesperrt zu werden. Die unglücklichen Kranken aber finden in der staatlichen Irrenanstalt sachgemäßcste und angemessenste Behandlung.________________

Politische Tagesschau.

Generaloberst v. Los über die Israeliten.

In einer großen und bedeutsamen Bonner Jubiläums- Rede hat der Generaloberst v. Los auch von den Israeliten gesprochen, und zwar in folgenden Sätzen:

«Ich habe neulich in einer Ansprache an meine alten Husaren ?n, "EN denkwürdigen Ausspruch des unvergeßlichen Reichskanzlers, des ^uriten Bisniarck erinnert:Wir Deutschen fürchten Niemanden außer Gott . L.er Ausspruch ist heute wahr und wird es bleiben, aber nur unter der Voraussetzung, daß wir den deutschen Erb­fehler, die elenden konfessionellen Zänkereien u n t e r l a s s e n, und daß wir A l l e o h n e U n t e r s ch i e d des religiösen Bekenntnisses treu zusammen halten, Protestanten, Katholiken und Israeliten. Ich nenne von dieser Stelle die Israeliten mit Vorbedacht, weil ich weiß, daß ich damit im Geiste des Stifters unserer heiligen Reli­gion spreche, der das Vorbild der Duldsamkeit ist, im Sinne meines La L'etr e n e r r n' der sich in seiner prachtvollen Rede

Gott sei Dank unter das Kreuz gestellt hat, im Sinne des

1 Ll 9 e n A a t e r s, der in seiner hohen christlichen Auffassung " e r s gläubigen, die ehrlich sind, mit derselbenLiebe

..Achtung umfaßt. Ich nenne die Israeliten aber nicht allein als Christ, ich nenne sie auch als Soldat, denn ich finde nun ein­mal in dem christlichen und dem Soldateiikatechismils keine Wider­spruche. Protestanten, Katholiken imb Israeliten hatten sich vor 14 -Lagen als alte Husaren hier zusammengefunden, auch die Letzt- genaniiten im stolzen Bewußtsein ihrer Regiinentsangehörigkeit. Ja wahrhaftig, zu meiner Freude! Denn unter ihnen befiiidet sich einer oer tapfer st en Husaren des Feldzuges, ein Bonner Kind. Auch er lebt unter dem Zeichen des Kreuzes, denn er ist für seine Tapferkeit mit dem eisernen Kreuz geschmückt und ich drucke ihm bet jeder Begegnung die Hand, weil ich ihn hochachte."

Die deutsche Heeresverwaltung denkt allerdings bekannt­lich anders.. Jüdische Offiziere jkbi-" es in unserer Armee nicht, und in neuester Zeit werden Juden auch nicht mehr zu Unteroffizieren befördert. Es bleibt also höchst bemerkens­wert, daß einer der ersten Führer des deutschen Heeres für die Gleichberechtigung der Inden das Wort ergriffen hat. Die katholischeGermania" schreibt: Der Kommentar des Frhrn. v. Los zur Aachener Kaiserredc wird für alle Zukunft dem Feldherrn in seinem kirchlich-politischen Bestreben eine gewichtige Handhabe bieten, während derselbe die Versuche der kulturkämpferischen Presse, den Papst gegen das Zentrum auszuspielen, vollständig zerstört hat.

Auf das während der Festoersammlung zur Feier des 2bjährigen Regierungsjubiläums des Papstes an den Kaiser gerichtete Telegramm ist folgende telegraphische Antwort ein­gegangen:

An den Generalobersten Frhrn. v. LoZ, Bonn. Ew. Exzellenz entbiete ich meinen kaiserlichen Dank für das Telegramm, welches Die im Namen der dort zur Feier des 25jährigen Regierungs- jubttäums des Papstes Leo XIII. versammelten Festteilnehmer an mich gesandt haben. Das Gefühl der Anhänglichkeit an Kaiser und Reich und die von ernster Religiosität getragenen Worte haben meinem kaiserlichen Herzen wohlgelhan und sind ein erfreuliches Interpsand dafür, daß das, was ich in Aachen gesprochen, au: ruchtbaren Boden gefallen ist und mit Gottes Hilfe gute Früchte tragen wird. Wilhelm.

Eine Koalition der gesamten Linken

gegenüber der Koalition der Schutzzöllner empfiehlt für die nächsten Reichstagswahlen ein Artikel des sozialdemokratischen Organs in Gießen. Die Redaktion des sozialdemokratischen Blattes macht zu dem Artikel in einer Anmerkung den Vor­behalt,der Genosse, dessen Zuschrift sie an leitender Stelle aufnimmt, denke zu hoch von der bürgerlichen Demokratie und dem Liberalismus", gegen die Motivierung des Vor- chlags selbst scheint sie jedoch keine Einwendungen erheben i u wollen. Da dieser Artikel in der sozialdemokratischen Preffe voraussichtlich noch zu lebhaften Erörterungen führen wird, geben wir seine wesentlichsten Gedankengänge hier kurz wieder. Der Verfasser leitet seine Anregung mit folgender allgemeiner Reflexion ein:

»Es ist ein eben so schöner wie kluger Gedanke, die gesamten ekundären Prinzipiengegensätze der linksslehenden Parteien für den Augenblick wenigstens zurücktreten zu lassen vor dem primärsten und aktuellsten Gegensatz, den es überhaupt giebt, dem Gegensatz zwischen Reaktion und Fortschritt. Em geschlossenes Einverständ­nis aller liberalen Parteien, das hieße der zur Zeit regierenden Clique mit einer so imposanten Mehrheit gegenübertreten, wie es bisher bei uns zu Lande noch niemals geschehen ist...... Wir

ollten uns England, das uns in so vielen Dingen in der gesunden Entwicklung voraus ist, auch in diesem ungeheuer wichtigen Punkt zum Muster nehmen. Wir von der Linken sollten in Sachen des prinzipiellen Fortschrittes der reaktionären Gesellschaft als fest ge° chlossene Einheit gegenüberstehen. Wenn sich das erst erreichen ließe und im Interesse unseres ganzen Kulturlebens muß sich das über kurz oder lang erreichen lassen dann wäre ein ge­waltiger Schritt vorwärts gechan."

Der Verfasser ist sich nicht darüber im Zweifel, daß eine Anregung bei denFanatikern der sozialistischen Rein­heit" heftigen Widerspruch Hervorrufen wird; er beruft sich ihnen gegenüber auf die Taktik des französischen Genoffen Jaurss, der als wichtigste Aufgabe betrachte, zunächst einmal eine demokratische Verfassung herzustellen und führt als­dann fort:

In diesem nächsten Ziele stimmen wir nun aber mit bedeu­tenden Gruppen bürgerlicher Parteien überein. Wäre es nicht Narr­heit, die natürliche Bundesgenossenschaft zu verschmähen? Von un­seren sozialistischen Hoffmingen brauchten wir deshalb noch kein Tüpfelchen zu verlieren. Aber über sie kann erst eine spätere Zu­kunft entscheiden, eine Zukunft, in der wir den Bann des konserva­tiven Gewaltregiments erst müssen gebrochen haben. Unsere Ziele müßten schlecht durchdacht sein, wenn sie es nicht vertrügen, daß man sie unumgänglich notwendiger Vorbedingungen wegen einmal eine Zeit lang ^urückstellte. Eben weil wir das unbedingte Zu­trauen zu der Dieghaftigkeit unserer Ueberzeugungen haben, sehen wir in einer Zusammenarbeit mit den übrigen demokratischen Par­teien, soweit die Gemeinsamkeit der Interessen nun einmal reicht, nicht die geringste Gefahr. Der Sturz des ganz einseitigen jetzigen Regimes eben ist daS Interesse der großen Mehrheit des Dolles. In diesem Interesse sollten wir uns sobald wie möglich, ja, wenn es irgend angeht, gerade schon bei den nächsten in den beneüigen Wirren ungemein wichtigen Wahlen verstänbigen lernen. Steuern wir erst einmal zielbwußt auf bie Demokratie los. Die Erfüllung unserer sozialistischen Ziele können wir bann um so ruhiger bet weiteren vernünftigen Entwicklung ber Dinge überlassen. So viel ist jedenfalls geiviß: eine Stärkung des liberalen Einflsses auf die Leitung unserer Politik wird mindestens kein verständnisloseres Regiment bringen, als unser jetziges.

Einstweilen darf man gespannt sein, welche Aufnahme der obige, mit einem lebhaften Appell an die Liberalen, ihre demokratische Gesinnung zu beweisen, schließende Vortrag in den beteiligten Parteiorganen finden wird.

Die Finanzen der deutschen Bundesstaaten.

In dem eben erschienenen Vierteljahresheft zur Statistik des Deutschen Reiches veröffentlicht das Kaiserliche Statistische Amt zum erstenmal eine Finanzstatistik der deutschen Bundesstaaten.

Die gesamten Staatsau s gaben (brutto) betrugen danach aus Grund der Voranschläge für die Bundesstaaten 4316 Millionen Mark (darunter 16ö Millionen Mark außer­ordentliche), für Reich und Bundesstaaten 6786 Mill. Mark (darunter 381 Mill. Mark außerordentliche). Die Staats­einnahmen (brutto) belaufen sich auf 4292 Mill. Mart (138 Mill. Mark außerordentliche aus Grundstock und An- lehen), für Reich und Bundesstaaten auf 6762 Mill. Mart (344 Mill. Mark außerordentliche).

Unter den ordentlichen. Ausgaben und Einnahmen der Bundesstaaten stehen der Höhe nach voran der Bedarf bezw. der Ertrag von E r w e r b s e i n k ü n f t e n, mit 1809 Mill. Mark Ausgäbe und (brutto) 2582 Millionen Mark Einnahme. Es handelt sich hierbei um Domänen, Forsten, Bergwerke, Eisenbahnen, Posten, Telegraphen und sonstige Staatsbetriebe. Die Staats-Eisenbahnen sind allein mit 1319 Mill. Mark oder 31,7 Proz. an den ordentlichen Aus­gaben, und mit 1916 Mill. Mark oder 46,1 Proz. an den Einnahmen beteiligt.

Den nächst wichtigen Teil der Einnahmen bilden die Steuern. Sie ergeben als Landessteuern 574 Mill. Mark, und zwar in Form von direkten Steuern 413, von Aufwand­steuern 81, und von Verkehrssteuern 80 Mill. Mark.

Bon dem Sttatskapitalvermögen sind ledig­lich Geldbestände und Geldforderungen in der Statistik be­rücksichtigt, während die bedeutenden in Grundstücken) Jn- ventarien, Naturalvorraten enthaltenen Werte nicht fest- gestellt wurden. Bezüglich der Staatsdomänen, Staats­forsten und Staatseifenbahnen ist der Umfang, bei letzteren auch das Anlagekapital nachgewiesen.

Die Staatsschulden betragen für die Bundes­staaten insgesamt 10 987 Millionen Mark, für Reich und Bundesstaaten 13 383 Millionen Mark. Als sogenannte fundierte Schulden sind davon abzusehen 10 803 bezw. 13119 Millionen Mark. Auf den Kops der Bevölkerung treffen im Reichsdurchschnitt an Staatsschulden 195 Atark, an Reichs- und Staatsschulden 237 Mk. Für Verzinsung, Til­gung uni) Verwaltung der Staats- bezw. Reichs- und Staatsschulden, sind 8 bezw. 9,57 Mark auf den Kopf er­forderlich.

Ein neues wichtiges Faktum zur Reform unseres Strafgesetzbuches.

Die Reform unseres Strafgesetzbuches wird längst in den weitesten Kreisen des Voltes als eine absolute Nvd- wendigkeit betrachtet. Auch die Juristen selbst haben, mtt ganz geringen Ausnahmen, die Reformbedürftigkett unseres, den sozialen, ethischen, politischen und kriminalistischen An- orderungen unserer Zeit nicht mehr entsprechenden Straf­gesetzbuches rückhaltlos anerkannt. Bisher konnte jedoch eine Reform nicht ernstlich in die Wege geleitet werden, o lange nicht eine zunächst notwendige Vorftage erledigt war: die der gemeinsamen Arbett der sogenannten klassi- chen und der modernen Richtung im Strafrecht. Sett Jahren stehen sich hier zwei Richtungen diametral gegenüber, deren weit auseinandergehende grundsätzliche Ansichten bis­her daran zweifeln ließen, ob an eine wissenschaftliche Grundlage zur Reform unseres Strafgesetzbuches undi damit an die Inangriffnahme der Vorarbetten dazu über­haupt würde gedacht werden können. Nun haben zwei der hervorragendsten Vertreter und Führer jener Richtungen, die Professoren Dr. Kahl und Dr. v. Liszt Stellung dazu genommen. In einem Aufsatze des Prof. Dr. Kahl, be­titelt:Eine Vorfrage zur Reform unseres Strafgesetz­buches" und in der sich daran anschließendenAeußerung" des Professors Dr. v. Liszt hat nunmehr derjenige Aus­gleich thatsächlich stattgefunden, der als conditio sine qua non wird betrachtet werden müssen, um jetzt ernstlich an )ie Reform zu denken. Tie beiden Gelehrten haben, jeder von seinem Standpunkte ans, positiv erklärt, daß die nach wie vor bestehenden anseinandergehenden Ansichten hin- ichtlich der wissenschaftlichen Richtung keinerlei Hindernis eien, um nach der legislativen Seite hin gemeinschaftlich und mit vereinten Kräften die erforderliche Reform in Angriff zu nehmen und durchzuführen, und daß für die