Nr. 178
Erscheint täglich außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Siebener Familien- blütter viermal in der Woche beigelegt.
Rotationsdruck u. Verlag der Brüh l'schen Univerf.-Buch-u.Stein- druckeiei (Pietsch Erben) Redakiion, Expedition urd Druckerei:
Schulstratze 7.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.
Fernsprechanschluß Nr. 51.
Zweites Blatt. 153. Jahrgang
Freitag 1. August LSVS
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gietzen
Bezugspreis: monallich75Pf.,viertel» jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2.— viertel» lährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12Pf* auswärts 20 Psg, Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko; für »Stadt und Santr und „Gerichtssaal": Eurt Plato; für den An- zeiganteil: Hans Beck.
rote Licht des „Primus" verschwunden und das grüne erschienen, worauf der Kapitän der „Hansa" gerufen habe: der Kerl giebt Steuerbordruder. Sofort sei die Maschine auf volle Kraft rückwärts angesetzt worden. Etwa eine halbe Minute später sei der Zusammenstoß erfolgt.
Zeuge Matrose Marx von der „Hansa" sagt aus, er habe auf der „Hansa" am Ruder im Ruüerhause gestanden, von wo aus er freien Ausblick gehabt habe. Bei der letzten Gasboje habe er das grüne Seitenlicht und das Topplicht des „Primus" gesehen. Beide Lichter seien bis zur Kollision in Sicht geblieben. Er habe nach den Feuern von Nienstedten gesteuert. Als die ,^ansa" das Ruder mehr rechts legte, sei. das grüne Licht des „Primus" immer noch etwas an Backbord voraus geblieben. Zeuge bleibt bei seiner Aussage, stets das grüne Licht des „Primus" gesellen zu Haben, obgleich ihm vom Vorsitzenden gesagt wurde, das; sein Kapitän sowohl als auch sein Steuermann das rote Licht des „Primus" gesehen hätten. Kurz vor der Kollision will Zeuge das Ruder hart rechts gelegt haben. Da der „Primus" sich an Backbord voraus befunden, habe man von dort aus das grüne Licht der „Hansa" nicht sehen können.
Es folgt dann die Pernehmung des Matrosen Kül- per, der auf Back der „Hansa" als Ausguck ftand. Er hat das grüne Licht des „Primus" zunächst etwas unterhalb der letzten Gasboje gesichtet. Für einen Augenblick sei das rote, dann aber iuieoer das grüne Seitenlicht des „Primus" sichtbar geworben. Er habe die Lichter, die sich etwas an Backbord voraus befunden hätten, ebenfalls gemeldet. Als zuletzt wieder das grüne Licht des „Primus" erschien, seien die Schliffe noch etwa 150 Meter von einander entfernt gewesen. Zeuge hat die Gefahr einer Kollision bald erkannt und laut gerufen: „Er zeigt Grün!" Ein Tampspseisensignal vom „Primus" hat er nicht gehört, doch giebt er zu, daß er sich bei einer Entfernung von 150 Metern auch irren könne . Auch will Zeuge nach seinem Ruf: „Er zeigt Grün!" noch hin^ugesügt haben: „Wir müssen Steuerbord halten!" Ob dieses sofort geschehen, weiß er nicht anzugeben.
Zeuge Maschinist D i e n e l t erklärt, als der Stoß erfolgte, habe die Maschine bereits dreiviertel bis eine Minute rückwärts gearbeitet.
Zeuge Schoof von der ,Hansa" stand als Passagier auf Deck und beobachtete Steuerbord voraus zwei rote Lichter, das eine etwas höher als das andere. Tann erblickte er grünes Licht und gleichzeitig hörte er den Ruf: „Donnerwetter, jetzt zeigt er grün!" Was jetzt folgte, dauerte nur einen Augenblick.
Zeuge Decksmann Ritscher vom „Primus" sagt aus, er habe am Ruder gestanden, das Schiff mußte nach Nord hinüber halten, da es bei Nienstedten anhalten wollte. Er wußte nicht, daß ihnen verboten mar, am Nordufer elbaufwärts zu fahren. Sie waren sehr nahe am Norduser, als ihnen vom „Teut" zugerufen wurde, daß sie, wenn sie so weiter führen, fest geraten würden. Von der „Hansa" habe er bis zur Kollision nur das Topplicht und das grüne Licht gesehen.
Zeuge Kassierer und Wirt Drechsler vom „Primus" gab ein umfassendes Bild [einer Rettungsarbeit, wobei er ganz Hervorragendes geleistet.
Schiffer Trudel vom Schlepper „Teut" sagte aus, mit seinem Fahrzeug von Falkenthal kommend, sei er dicht an der Nordseite gefahren und habe sich etwa querab vom festen Nienstedtener Leuchtfeuer besundem Als er die Lichter der an der Südseite elbabwärts kommenden „Hansa" gesehen, habe er deren grünes Seitenlicht für einen Augenblick, dann beide, darauf das rote und schließlich nur noch das grüne Seitenlicht sowie das Topplicht allein gesehen. Es sei undenkbar, daß man von der ,,tz a n | a" aus ein rotes Licht gesehen haben könne. Er habe immer mehr nach Nord zu halten müssen, weil er vom „Primus" <pus zum Ufer hinangedrängt wurde. Er sei so dicht am User gefahren, daß er schließlich an Grund gekommen.sei.
Zeuge Pickenpack aus Buxtehude sagte aus, der „Primus" habe zwei wasserdichte Schotten besessen und sei mit 22 000 Mk. versichert gewesen. Mit Peters sei er stets zufrieden gewesen, es seien über ihn niemals Klagen ern- gelausen.
Nach Beendigung der Zeugenvernehmung spricht sich der R e i ch s k o m m i s s a r dahin aus, dieFührungdes ,Primus" sei nach seiner Meinung allein die Ursache der Kollision. Er tadelt, daß die „Hansa" nickt die Signale des „Primus" erwiderte und die Fahrt nicht niäßigte. Durch das Zusammentreffen von allerlei schwierigen Umständen erscheine die Handlungsweise des Kapitäns Peters in milderem Lichte. Aber er hätte mit mehr Energie versuchen müssen, den „Primus" auf Strand zu setzen Da das Seeamt nur die Aufgabe habe, die Ur- facken festzustellen, habe er feinen Anlaß, festzuftellen, was geschehen müsse, um in Zukunft etn betätigt Unglück
^Nachdem noch die beiden Rechtsanwälte für ihre Klienten gesprochen, zieht sich das Seeamt zur Beratung Mrück Um 51/2 Uhr verkündet der Vorsitzende den ^p r u ch. Dieser lautet: Der Unfall ist in erster LiNie durch den Führer des „Primus", Peters verschuldet worden, weil er in falschem Fahrwaner und mich nicht nut genügender Aufmerksamkeit auf etwa in Sucht.kommende Lichter geachtet hat. Tie durch die Verhandlung sestgesteUte Gewohnheit der kleinen Dampfer auf der Elberich bet Ebbe mit Rücksicht auf den dort schwächeren Gegenitrom am Nordufer zu halten, kann Peters nicht entschuldigen, da bte : Gewohnheit als ein gegen die kaiserliche Verordnung verstoßender, die Sicherheit der ScWahrt gefährdender Miß- : brauch scharf zu verurteilen ist. Den Führer der „.^a", , Sachs, trifft der Vorwurf, fern put Ruck au[ Voraus bezw. , etwas an Backbord befindliche» Lichter gegebenes Backbord-
pte heutige Dummer umfaßt 8 Seiten. ’
Der Untergang des „Frimus" vor dem Seeamte. '
Hamburg, 31. Juli. ■
Sor dem Seeamt begannen heute die Verhandlungen in dcr Angelegenheit „Priums- Hansa". Als Rechtsbeistand 1 für Len Kapitän Peters fungiert Rechtsanwalt Kämmerer, 1 für )en Kapitän der „Hansa, Sachs, Dr. Schröder, als ! Reichskommissar Kapitän zur See z. D. Chueden.
Der Vorsitzende Rat Schön teilte mit, daß die Zahl er Geretteten auf 108, die der Vermißten auf 102 gurüigegangen fei, 81 Leichen feien auf gesund en, • 21 fehlten noch. Die Aussagen beider Parteien über 1 den Hergang des Unfalles gingen weit auseinander. Erst äe heutige Zeugenvernehmung müsse Klarheit schassen. Es stehe fest, daß die Positionslaternen beider Schiffe vor- ■ schristsmäßig waren, und beide Schiffe mit voller Kraft fuhren, „Hansa" 12, „Primus" 6 Knoten. „Primus" sei in einem Winkel von 35 Grab getroffen. Der Maschinist habe in Buxtehude ausgesagt, eine Kesselexplosion sei bei dem geringen Dampfdruck ausgeschlossen gewesen, er habe aber nach dem Zusammenstoß nur daran gedacht, fein eigenes Leben zu retten. Der Kapitän der „Hansa" sagt aus: Es sei ihm nicht bekannt, daß man oberhalb des Boenhafenscmds nicht mit voller Kraft fahren dürfe. Er hrbe das rote Licht des „Primus" und des „Teut" zwei Minuten lang an Backbord vorausgesehen.
Lüts die Bemerkung des Vorsitzenden, der Ausgucksmann habe das rote Licht des „Primus"nur einen Augenblick durchschimmern sehen, erklärt Sachs, der Mann müsse sich irren. Auf dem „Primus" habe man sein grünes Licht sehen können. Auch habe er den „Primus" nicht für einen Paffagierdampfer gehalten, und keine Musik und kein Singen gehört. Daß der „Primus" bei der Nien- stedter Brücke habe anlegen wollen, fei ihm ebenfalls nicht bekannt gewesen. Bei der ersten Gasboje habe er das Ruder etwas Steuerbord gelegt, jedoch nur soviel, daß er das rote Licht des „Primus" stets etwas an Backbord voraus behalten hätte. Unbekannt sei ihm ferner auch gewesen, daß die auf der Elbe verkehrenden Passagier- dampfer vorzugsweise die Nordseite des Fahrwassers benützten. Seine Kursänderung habe ungefähr einen halben Strich betragen.
Rechtsanwalt Dr. Kämmerer sucht dem Zeugen an 6er Hand von Modellen zu beweisen, daß er das rote Licht des „Primus" gar nicht habe sehen tonnen.
Kapitän Sachs bleibt aber bei 'feiner Aussage und fügt hinzu, daß die „Hansa" sich zuweilen beim Ueber- legen des Ruders ziemlich schwer gedreht habe. Das Wetter sei klar gewesen. Ein Dampfpfeisensignal habe er weder gehört noch gesehen.
Der Kapitän des „Primus", Peters, sagt aus: Er sei seit 6 Uhr morgens zwischen Buxtehude und Hamburg unterwegs gewesen und sei mehrere Male von Hamburg nach Blankenese und zweimal von Hamburg nach Kranz gefahren. Er habe in Kranz nur zwei Glas Bier getrunken und sei daher vollständig nüchtern gewesen. Auf die Bemerkung des Vorsitzenden, daß sich an Bord des „Primus" 210 P a s s a g i e r e befunden hätten, während derselbe nur 192 hätte auf nehmen dürfen, erklärt Peters, er habe nur 186 gezählt. Da die Passagiere sich fortwährend von der einen Seite auf die andere begeben hätten, sei bald das eine bald das andere Rad vollständig außer Wasser gekommen. Er habe hieran nichts ändern *imnen und sich beim Steuern nach der Sage des Schiffes richten müssen. Da die Nordseite des Fahrwassers frei gewesen sei, habe er sich für berechtigt gehalten, hier zu fahren rote er es gelernt und als Führer von Passagter- dampsern immer gehandhabt habe. Auf der „§anfa" hat man feiner Meinung nach das rote Licht des „Primus" nicht sehen können. Er habe von der „Hansa" nur die Fahrlaterne und das grüne Licht gesehen. Als er zwei Tone mit der Dampspfelfe gegeben, sei weder gelungen noch habe die Musik gespielt. Die Pfeife fei helltönend und weithin hörbar. Er fei 30 Meter vom Ufer entfernt gewesen, als er die „Hansa" gesichtet habe
Der Vorsitzende bezweifelt die Richtigkeit der Angabe über die Entfernungen der Ufer, da die „Hansa" zu üefaehend war. Sie hätte sonst, bevor sie den „Prrmus" getroffen, auf Grund kommen müssen. Peters sagt weiter aus, er habe das rote Licht der „Hansa" erst im letzten Augenblicke gesehen, worauf ihm der Vorsitzende vorhält, daß dem Vorsitzenden, der Liedertafel „Treue" nickt bekannt war, daß zwei Passagiere tu Nienstedten landen wollten. Der „Primus" |ei nicht quer, sondern schräg nach Nord hinübergesahren. Peters erwidert, seine Angaben seien richtig. Auf Befragen des Reichs ommchars ertiärt Peters, außer ihm Hube niemand am Ausguck gestanden Neben ihm habe im letzten Augenblicke nur ein einziger Matrose am Ruder gestanden. Er wollte das Schsi? aus Strand setzen. Es sei incL mehr gelungen. Der Reichskommissar meinte er hatte dazu eine Minute Zeit gehabt. Konnte er das Schaff nicht auf Strand setzen jo beweise das, daß er weiter vom Ufer entfernt war, als er annallm. Peters fährt fort, er habe kurz vor der Kollision den Befehl gegeben: ^lle Krcht ruckwürts! Doch sei der Befehl nicht ausgeführt, weil Atafchinist und h°iz°r °ls sie auf Deck 2ärm hörten
Steuermann Wahlen von der „H<mfa sagt aus, er habe auf der Kommandobrücke 9^A^n und habe beim Passieren der letzten Gasboje das.ToPPliM unö das rote
L -SS" HS
des .Teut" geworden. Plötzlich fei bann das
ruber nicht signalisiert zu haben. Durch das nach Art. 22 der kaiserlichen Verordnung hier vorgeschriebene Sianal wäre die Situation vielleicht rechtzeitig geklärt woroen, auch wäre es vorsichtiger gewesen, wenn Sachs eher, als geschehen, die Fahrt des Schiffes gemäßigt hatte.
— ... .................. 1 ■ --------- 1 ,'SB
sein, verleitet hat.
Hiernach sind die gegen Adolf und Moritz Lewy vorgebrachten Verbachtsgründe schon an sich nicht beweiskräftig, um den Verdacht der Thäterschaft oder auch nur den Verdacht der Anstiftung, Beihilfe oder Begünstigung zu begründen. Ter Verdacht der Thater- schaft oder Beihilfe muß sogar aus folgendem Grunde für wider^ leqt erachtet werden: Der Tod des Ernst Winter erfolgte, wie aus dein Gutachten hervorgeht, am 11. März 1900 mnerhalo d erftew sechs Stunden nach dec um etwa 1 Uhr e,n6en<)*£?1^’ MiUagS"uchl-«ä Adolf, Moritz uub Hrtgo Lewy hoben Nch mm-
Tic von Fran Rielinger bekundete Thatfache, daß sie am 13. März 1900 gegen 7 Uhr nwrgens Moritz Lewy in der Nähe des Lagengartens getroffen habe, kann, wie in bem Bescheide des Ersten Staatsanwalts zutreffend ausgeführt Pt, einen Verdachtsgrund nicht abgeben. Zur Widerlegung jener Ausführungen wird in dem vorliegenden Strafantrage nichts angeführt.
Moritz Lewy hat allerdings die Bekanntschaft mit Ernst Winter
_____y __..v __________ v. ekanntschaft mit Ernst Winter eidlich abaelengnet und ist dasür wegen Meineides bestraft worden. Aber es liegt kein Grund vor, anzunehmen, daß er sich zu dieser Ableugnung tm Bewußtsein der Mitschuld an einem Verbrechen bewogen gefühlt hat. Wahrscheinlicher ist es, daß ihn dazu die Filrcht, durch ein Zugeständnis erneuten Verfolgungen ausgesetzt zck
Yoch einmal der Konitzer Mord.
Schluß.
De§ Weiteren führte, wie wir im Anschluß an unsere der „Antis. Korr." entnommenen Einzelheiten mitteilen, das Marienwerderer Oberlandesgericht in seinem Beschluß auß:
„Tie Behauptung, daß die an der äußeren Kopfhaut als .Petechien" bezeichneten Flecke lediglich Lerwesungserjcheinungen eien, widerspricht öem chatsächlichen Befunde.... Von allen Gut« achtern werden die Petechien übereinstimmend als Erstickungs- erschemungen angesehen, und dasselbe gilt auch von den vorgefundenen Ekchyinojen. Diesen außer Zweifel gestellten That- achen gegenüber kann die Behauptung des Antragstellers, die Pciechieir der Kopfhaut formen auch durch Aufhängen üeS Ermordeten nut dem Kopfe nach unten bervorgebracht sein, als jeder BegrüudiNig ermangelnd nichts verschlagen....
Tah die SchnUlsührung am Halse nicht ein Schächtschnitt ist, hat der Sachverständige Dr. Mittenzweig, nachdem er sich über die Aussührungen des Schächlschniltes aus dem Zeritralviehhos in Berlin aus eigener Anschauung unterrichtet hatte, begutachtet, und auch das Medizinalkallegiuni hat sich dahin ausgesprochen, daß die Schnittführung infofern nut bem Schächtschnitt nichts gemein hat, als derselbe genau in querer Richtung über die vordere Hälfte des Halses unterhalb des Kehlkopses gesüh'rt zu werden pflegt, um beide Halsschlagadern und die Luströhre aleichzettig zu durchtrennen, während der bei Winter vorhandene Schnitt schräg geht und nicht yrnmctrisch beide Seiten des Halses getroffen hat.
Diese Tarstellung des Schächlschnittes nimmt auch mit bem überein, was der Schlachlhausinspettor und Tierarzt Wendt bei einer gerichtlichen Vernehmring am 25. Februar 1901 als das seit vieleu Jahren tn Könitz von den jüdischen Schlächtern beobachtete Schächlverfahren geschildert hat.
Tie Wtsseilschaftliche Deputation folgert aus dem Vefimbc beS Kopfeö, baß für die an der Sehnenhaube im Vorderhauptsteile vorgefundenen zahlreichen braunroten rundlichen Flecke als natürlichste Ursache ein Schlag mit einem schweren stumpfen Körper fein, und daß ein solcher Schlag den Winter zwar nicht sofort getötet, aber doch derart betäubt habe, daß für die weitere verbrecherische Thälig- keit ein gelähmtes, vielleickp sogar bewußtloses Objekt geschaffen war. Diese Folgerung wird auf die als vorhanden festgeslellten Blutatlstrctungen in der weichen Hirnhaut gestützt. Es leuchtet hienrach ein, daß der vom Antragsteller angetretene Gegenbeweis, es sei van den Obduzenten nach derartigen äußeren Einwirkungen auf die weiche Schädelbedeckung vergeblich gesucht worden, mcht ins Gericht fallen kann.
Nach alledem liegt keine Veranlassung vor, die Gerichtsärzte Tr. Alüller, Dr. Miltenzweig und Dr. Störmer, wie der Antragsteller will, nachmals und zwar -unter Vorlegung der Gutachten des Atedizinalkolligiums und der wissenschaftlichen Deputationen, zu vernehmen, msbesondere darüber, ob sie auf ihren früheren Gutachten beharreit. Aber selbst wenn die genannten Aerzte bei_ ihrer etwaigen nochmaligen Vernehmung erklären würden, daß sie auf ihrem früheren Gutachten beharren, so müßte doch den Gutachten der genannten Körperschaften unbedingt der Vorzug gegeben werden, weil bei ihnen das höhere Maß von Erfahrung und Wisselr- schaftlichkeit vorauszusetzen ist.
Die Behauptilng des Antragstellers, daß am 11. März 1900, dem Todestage Winters, abends gegen */,12 Uhr Licht im Lewy- fchen Keller gesehen worden sei, ist nicht erwiesen. Die dasür benannte» Zeugen sind vernommen worden. Ihre Bekundungen sind unfid)cr. Zum Teil widersprechen sich die Zeugen. Es ist liicht ausgeschlossen, daß dasjenige Licht, das bie Zeugen Laos, Scheel und Retchatl wahrgenommen Haden wollen, garrrichr im Lewyschen Keller gewesen ist, sondern in dem Backraum enthaltenden Keller des Bäckermeisters Anger, der neben dem Lew- schen Hause wohnt.
Ter Arbeiter Masloff kann in Anbetracht der vielen und erheblichen Widersprüche, in die er sich bei seinen mehrfachen Vernehmungen verwickelt Hal, als ein glaubwürdiger Zeuge umsoweniger angesehen werdeii, da er wegen Meineides verurteilt ist. Dasselbe gilt van der Aussage der Zeugin Raß. „
Der Schneidermeister v. Lukawicz und dessen Schwester, Fräulein v. Lukawicz, auf die sich Antragsteller ebenfalls beruft, wissen aus eigener Wahrnehmung van der fraglichen Aeußerung des Lewy überhaupt nichts.
Die völlige Unwahrscheinlichfeit der Erzählungen der Frau Masloff und der Frau Berg über Uhrkette und Taschentuch des Ernst Winter ist bereite in dem Bescheide des Ersteii Staatsanwalts genügend dargechan. Zur Widerlegung der dortigen für zutreffend zu erachtenden Darlegungen wird tn dem vorliegenden Anträge nichts vorgebracht. ,
Adolf Lewy ist nach seinen Bekundungen tm Masloff-Prozeß noch am 13. März 1900 noch ein- oder zweimal mit Fleisch auf den Markt gezogen. Als er einfah, daß es nichts nutzte, stellte er cs ein. Tie dann noch vorgenommene Ansbesferung der Feuerung in der Räucherkammer läßt'sich trotzdem in unverfänglicher Weise erklären, insdesondere daraits, daß, wie Lewy unwiderlegt angegeben hat, die Feueviing etwas eingefallen war und etwas, einstürzte, so daß aus diesem Grunde bte Ausbesserung notwendig wurde.


