Däumling und die Siebenmeilenstiefel*. Der Mär- chenonkel Karl Volck hat mit seiner Inszenierung dafür gesorgt, daß es allen viel Freude machen wird. Lustige Tänze und schöne Musik tun ein weiteres, alle Kinderherzen höher schlagen zu lassen. In den Hauptrollen: Käte Jaenicke, Hilde Kneip, Valeska Lange, Ines Raßl, Editha Thomas; Hans Bergmann, Leopold Fischer, Ernst Heck, Hans Seitz und Karl Volck. Die musikalische Leitung hat Carl Willy Hahn, die Tanzleitung Andreas Volpert.
** 8 0 Jahre alt Frau Elisabeth Wagner Witwe, Stephanistraße 53 wohnhaft, begeht am morgigen Sonntag, 29. März, in bester körperlicher und geistiger Rüstigkeit ihren 80. Geburtstag. Der Jubilarin bringen auch wir unseren herzlichen Glück- wünsch dar.
♦* Ein Siebzigjähriger. Am morgigen Sonntag, 29. März, kann der Kaufmann Emil Fischbach, Bleichstraße 13 wohnhaft, in aller Frische seinen 70. Geburtstag begehen. Dem Jubilar gilt auch unser herzlicher Glückwunsch.
** Di e Reichsverbilligungsscheine zum Fettbezug werden in Gießen am kommenden Dienstag, 31. März, ausgegeben> wie das Sozialamt heute bekanntgibt.
*♦ Der Großzirkus Max Holzmüller eröffnet am nächsten Samstag, 4. April, nach mehrmonatiger Winterpause ein mehrtägiges Gastspiel auf Oswaldsgarten. Mit einem 2/4ftünbigen Programm will er seinen Besuchern eine vielseitige Unterhaltung bereiten. Dabei wird auch der bekannte Elefant Nurmi Mitwirken.
, Derdunkelungszeik:
28. März von 20.48 bis 6.35 Uhr.
29. März von 20.50 bis 6.33 Uhr.
Der Sport am „Tag der"
ehrmacht".
Fuhball.
Auch der Fußball kommt am „Tag der Wehrmacht^ zu Wort. In einem Freundschaftsspiel stehen sich auf dem Waldsportplatz die Mannschaften der Luftwaffe und eine komb. Mannschaft von 1900/ VsB.-R. gegenüber. Die Luftwaffe konnte seither Sieg um Sieg erringen. Durch den zweiten Tabellenplatz, den die Luftwaffe bei den Meisterschaftsspielen einnimmt, zeigt sich die Beständigkeit dieser Elf. Erfreulicherweise konnte man auch am vergangenen Sonntag im Spiel 1900 — VfB.-R. feststellen, daß auf beiden Seiten noch gute Kräfte zur Verfügung stehen. Wenn das Zusammenspiel der kombinierten Mannschaft klappt, sollte die Luftwaffe auf einen ernsthaften Gegner stoßen. Erstmalig wird auf Seiten der Kombinierten der bekannte Kasseler Torschütze Klein vom Sportclub 03 mitwirken, der in D e e g einen ausgezeichneten Nebenmann haben wird.
1900/VfB.-R. komb.: Wiegel (VfB.-R.), Schuck (1900), Schlitz (VfB.-R.), Weniger (1900), Carstens (1900), Bauer, Fröhlich (VfB.-R.), Klein, Deeg, (1900), Fleischhauer, Leuthäuser (VfB.-R.).
Luftwaffe: Kaatz, Petri, Weiß, Möller, Rose, Bauer, Suydorf, Tonhausen, Dörschel, Peppmeier, Wolff.
Vor diesem Spiel werden die Auswahlmannschaften vom Bann 116 und Bann 823 (Friedberg) auseinander treffen. Dieses Spiel, das als Vorentscheidungsspiel um die Gebietsmeisterschaft ausgetragen wird, sollte der Bann 116 gewinnen.
Handball.
Luftwaffe Gießen — Grüningen/holzheim komb.
In früheren Begegnungen konnte die Luftwaffe gegen die beiden Landvereine nur knappe Ergebnisse erzielen. Gespannt ist man nun auf das Treffen am morgigen Sonntag auf dem Waldsportplatz des VfB.-R. Durch ihre Teilnahme an der Gauklasse haben die Soldaten an Spielerfahrung gewonnen. Die Spieler der beiden Landvereine haben den besonderen Ehrgeiz, ehrenvoll gegen die Soldaten zu bestehen.
Handball der HI.
Spiele um die Gebietsmeisterschaft.
Die deutsche Jugendmeisterschaft im Handball wird durch die Vann-Auswahlmannschaften ermittelt. Jede Bann-Auswahl hat also die Möglichkeit, neben der Gebietsmeisterschaft den Titel „Deutscher Jugendmeiister" zu erwerben. Die 27 Banne des Gebietes Hessen-Rassau sind in 7 Gruppen eingeteilt. Gespielt wird in einer einfachen Runde, gewertet nach dem Punktsystem. In Ausscheidungsspielen der Gruppensieger werden nach dem Pokalsystem die beiden Endspielmannschaften des Gebietes ermittelt. In der 4. Gruppe spielen: Bann 88 Wetzlar, Dann 116 Gießen, Bann 772 Oberlahn-Usingen und Bann 823 Friedberg.
In Wetzlar stehen sich Bann 88 Wetzlar gegen Bann 116 Gießen im ersten Gmppenspiel gegenüber. Das Treffen wird im Rahmen des „Tages der Wehrmacht" auf der Spilburg ausgetragen.
Amtsgericht Gießen.
Der K. P. in Rüddingshaufen hatte einen Straf» befehl über 100 RM. erhalten, gegen den er Ein- fvruch einlegte. P. fuhr am 26. August v. I. in Beuern mit feinem Lastkraftwagen auf der linken Seite seiner Fahrtrichtung, wodurch der Zeuge St. mit seinem Kleinkraftrad die Straße nicht befahren konnte und so weit nach rechts abbiegen mußte, daß er mit dem Kleinkraftrad zu Fall kam, Ver- »en erlitt und 15 Tage arbeitsunfähig war.
ngeklagte behauptete, der Verletzte habe genügend Platz gehabt, er wurde aber überführt und wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 10 0 RM. verurteilt.
Die E. M. in Gießen war bei einem Landwirt in Gießen beschäftigt, bei dem auch Kriegsgefangene tätig waren. Sie hatte sich hier mit einem Kriegsgefangenen mehr unterhalten, als es bei der Arbeit nötig war. U. a. hatte sie sich während der Frühstückspause abseits von den übrigen deutschen Arbeitern gesetzt und gemeinsam mit dem Kriegsgefangenen gegessen, sich mit diesem auch privat unterhalten. Daboi hatte sie dem Gefangenen Brötchen, Bonbon und Gebäckstücke geschenkt. Die Angeklagte war geständig und bereute ihr Verhalten. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde sie zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten verurteilt.
Wenn Augen versagen Magnus-Brillen tragen!
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Alsfeld, Bübingen, Friedberg, Gießen, Grünberg, Hungen, Lauterbach, Nidda und Schotten.
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Gießen, den 28. März 1942.
Die Finanzämter
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Reifigverkauf
im Licher Stadtwald.
Am Mittwoch, dem 1. April d.werden in verschiedenen Forstorten des Großhäuserbergs verkauft: Rettig: Buche 1028 rm, Eiche 17.
Zusammenkunft vormittags 10^ Uhr am Waldeingang an der Straße Nieder-Bessingen—Langsdorf. 10480
Lich, den 26. Marz 1942.
Der Bürgermeister: Geil.
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Bekanntmachung.
Die Zufahkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter sowie die Zulagekarten für Lang- und Nachtarbeiter werden wie folgt ausgegeben:
Für Betriebe mit den Anfangsbuchstaben
A—H am Montag, dem 39. März 1942,
I—L am Dienstag, dem 31. März 1942,
M—R am Mittwoch, dem 1. April 1942,
8—Z am Donnerstag, dem 2. April 1942,
in der Zeit von 8 bis 13 und 14)4 bis 17 Uhr.
Die vorgeschriebenen Listen und Bescheinigungen sind vorzulegen. 1059V
Gießen, den 27. März 1942.
Der Oberbürgermeister. Ernährungsamt Abt. B.
Bekanntmachung.
SondergebaudestLuerfürdaSRj.1942
Es wird auf Absatz 2 der Bekanntmachung vom 27. Februar 1939 zur Abänderung des Sonder- aedäudesteuergesetzes vom 19. Februar 1938 (Reg.-Bl. 1939 Seite 22) hingewiefen. Hiernach sind auch für das Rechnungsjahr 1942 die für die Rj. 1938 bis 1941 festgesetzten Steuerbeträgs so lange weiter zu entrichten, bis sie durch neue Steuerbescheide ersetzt werden.
Gegen die nach Absatz 1 dieser Bekanntmachung festgesetzten Steuerbeträge ist das Anfechtungs- Verfahren der Reichsabgabenordnung gegeben. Die Frist zur Einlegung der Anfechtung beginnt am 1. April und endigt am 30. April 1942.
Sckukpfilege
aS heute nötiger denn je!
SllSms Mr den SWWMWNg
in der Stabt Gießen vom 27. März 1942.
Auf Grund der §§ 3 und 18 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I S. 49) wird nach Beratung mit den Ratsherren und mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 7. März 1942 zu Sir. 111G1890 die folgende Satzung erlassen:
§ 1.
Die Sadt Gießen unterhält einen Schlachthof, der zur öffentlichen Benutzung zur Verfügung gestellt Wird.
8 2.
(1) Innerhalb des Gemeindebezirkes der Stadt Gießen darf das Schlachten von Rindern, einschließlich Kälbern, von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lämmern, Pferden und anderen Einhufern sowie von Hunden, deren Fleisch zum Genuß von Menschen verwendet werden soll, nur in dem städtischen Schlachthof vorgenommen werden.
(2) Diese Bestimmung findet keine Anwendung tnlf Hausschlachtungen im Sinne des § 2 des Fleischbeschaugesetzes vom 29. Oktober 1940 (RGBl. I S. 1463) für die Bewohner der ehemaligen Gemar- tungen Klein-Linden, Schiffenberg und Wieseck, sowie des Forsthauses Hochwart und des Bahnwärterhauses Grünberger Straße Nr. 111.
8 3.
(1) Soweit nach § 2 der Schlachthofzwang vorgeschrieben ist, dürfen außerhalb des Schlachthofes nur Notschlachtungen vorgenommen werden. Eine Notschlachtung liegt dann vor, wenn zu befürchten steht, daß das Tier bis zur Ueberführung in den Schlachthof sterben oder das Fleisch durch Verschlechterung des krankhaften Zustandes wesentlich an Wert verlieren werde, oder wenn das Tier infolge eines Unglücksfalles sofort getötet werden muh.
(2) Außerhalb des Schlachthofes notgeschlachtete Tiere sind sofort mit sämtlichen Eingeweiden und dem Blut zum Zweck der weiteren Ausschlachtung und Untersuchung nach dem Schlachthof zu verbringen. Das Ausweiden solcher Tiere an der Schlachtstelle ist, soweit erforderlich, gestattet.
(3) Notgeschlachtete Tiere, die Erscheinungen einer vnzeigepslichtigen Seuche zeigen. oder einer solchen verdächtig sind, müssen bis zur Entscheidung der zuständigen Polizeibehörde an der Schlachtstelle sicher aufbewahrt werden. Der Polizeibehörde ist sofort Anzeige zu erstatten. Auch die Schlachthofoerwal- tung ist von jeder Notschlachtung zu benachrichtigen.
8 4.
(1) Für die Benutzung des Schlachthofes sowie für die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches Verden Gebühren nach Maßgabe einer besonderen Gebührenordnung erhoben.
(2) Die Schlachthofgebühren und die Schlachtsteuern sind an die Schlachthofkasse vor der Schlachtung einzuzahlen: bei Notschlachtungen hat die Zahlung innerhalb 24 Stunden nach erfolgter Schlachtung zu geschehen. Bis zu deren Entrichtung kann vis Sicherstellung des Fleisches erfolgen.
8 5.
(1) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Satzung kann nach vorheriger schriftlicher Androhung und Ablauf einer gesetzten — an-
gemeffenen Frist durch die Stadt Gießen ein Zwangsgeld bis zur Höhe von 1000,— RM. festgesetzt werden.
(2) Statt desien kann nach vorheriger Androhung und Ablauf der gefetzten — angeme|fenen — Frist die Vornahme der vorgeschriebenen Handlungen an Stelle und auf Kosten des Verpflichteten durch die Stadt Gießen oder die von ihr Beauftragten verfügt werden. Bei Gefahr im Verzug kann von einer Fristsetzung abgesehen werden.
(3) Ist Ersatzvornahme möglich, so ist die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen desselben Tatbestandes nur einmal zulässig.
(4) Gegen die Festsetzung von Zwangsgeld und die Verfügung der Ersatzvornahme nach Absatz 1 und 2 sind die Rechtsmittel der $§ 29, 30 DGO. gegeben. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, wenn die Festsetzungsverfügung selbst nichts anderes besagt (§ 29 DGO.).
(5) Das Zwangsgeld und die Kosten für die Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
8 6.
Diese Satzung tritt am 1. April 1942 in Kraft.
Gießen, den 27. März 1942.
Der Oberbürgermeister. I. D.: Nicolaus.
Eugen Dürr&Co., Holzgroßhandlung
Gießen, Fernsprecher 8949
912Ö
Bekanntmachung.
Fettverbittigung, hier: Ausgabe der Reichsverbilligungsschetue für die Monate April bis Juni 1942.
Die Maßnahmen der Reichsregierung zur Fettversorgung der minderbemittelten Bevölkerung werden auch für die Monate April bis Juni 1942 durchgeführt. Die Reichsoerbilligungsscheine werden verausgabt:
3n Gießen:
a) für Sozialrentner und für Unterstützungsempfänger der Allgemeinen Fürsorge, Lonyftraße 2, und zwar am Dienstag, dem 31.3.1942, von 8 bis 12 Uhr;
b) für Kleinrentner, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, Empfänger von Familienunterhalt und für Volksgenossen, die nicht in Unterstützung des Sozialamtes stehen, Gartenstraße 2, Zimmer 14,
Buchstabe A—K am Dienstag, dem 31.3.1942,
Buchstabe L—Z am Mittwoch, dem 1. 4.1942, jedesmal von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr.
In Gießen-Mefeck und In Gießen-Klein-Linden am Dienstag, dem 31.3.1942, von 8 bis 12 Uhr.
Die vorstehend aufgeführten Ausgabetermine sind unbedingt einzuhalten. . .
An Kinder werden Reichsverbilligungsscheine nicht ausgehändigt. ,, .
An Nachzügler können Reichsverbilligungsscheme nur noch einmal, am Mittwoch, dem 6.5.42, ausgegeben werden. In diesem Falle ist der Abschnitt für April verfallen.
Bei jeder Ausgabe der Reichsverbilligungsscheme ist die Sonderausweiskarte zum Bezüge von Fischen und Fischwaren als Kontrollkarte und zum Vermerk der erfolgten Entgegennahme der Reichsverbilli- gungsfcheine vorzulegen.
Jede Aenderung des Einkommens und des Personenstandes ist der Ausgabestelle umgehend zu melden. Die Unterlassung dieser Meldung und der un- berechtigte Bezug von Reichsoerbilligungsscheinen zieht strafrechtliche Verfolgung nach sich. 1056C
Gießen, den 25. 3.42.
Der Oberbürgermeister. Sozialamt.


