Sommer auf eine Nachkommenschaft von — sage und schreibe — 31 Millionen Tieren!
Dagegen märe an sich nichts einzulvenden, wenn besagter Käfer und seine Brut sich nicht ausgerechnet und ausschließlich mit einem auch von uns begehrten und kaum entbehrlichen Nahrungsmittel beschäftigten — der Kartoffel! Wenn nur drei Kartoffelkäferweibchen in ein Kartoffelgebiet einfallen, so verzehren ihre 93 Millionen Nachfahren in einem Sommer das Kraut von 7,5 Hektar Kartoffelfeld. Das entspräche etwa der Vernichtung von 1350 dz Kartoffeln, also neun Wagenladungen. Was das bedeutet, braucht wohl keinem erst ins- Gewissen geschrieben zu werden: Kampf dem Kartoffelkäfer!
Vater und Mutter dieser fruchtbaren Familie sind beschrieben, die Kinder, d. h. die Larven, sind etwa 2 mm bis 1,5 cm groß, rot und mit zwei Reihen schwarzer Punkte auf jeder Seite gezeichnet. An- weisunaen zur Bekämpfung erteilen die örtliche Verwaltungsbehörde und der Beauftragte des Kartoffelkäferabwehrdienstes im Reichsnährstand.
Neue Hausschlachtungsbestimmungen.
Mit der Kürzung der Lebensmittelrationen im April erfolgte auch eine entsprechende Herabsetzung bei den Selbstversorgern, und zwar zunächst dadurch, daß beim Fleisch die Anrechnungszeit auf einige Wochen verlängert wurde. Für das Hausschlachtungsjahr 1942/43 sind nunmehr neue Bestimmungen erlassen worden, die bereits am 1. Juni in Kraft getreten sind. Im einzelnen berichtet darüber Ministerialrat Langenheim in der „NS.-Lcprd- post". Die Selbstversorgerration für 1942/43 entspricht dem seit April gekürzten Satz. Während aber dieser Rationssatz bisher für alle Angehörigen des Selbstversorgerhaushalts in gleicher Höhe galt, wird er nunmehr für Kinder bis zu sechs Jahren auf die Hälfte herabgesetzt. Diese Regelung war notwendig, nachdem auch für Kinder der Nichtselbstversorger eine Kürzung erfolgt war. Der neue Rationssatz gilt für landwirtschaftliche Selbstversorger vom Beginn der neuen Anrechnungszeit an, also ab 4. Januar 1943. Bei nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorgern sind die neuen Rationssätze bei allen Hausschlachtungen zugrunde zu legen, die nach dem
1. Juni 1942 vorgenommen werden. In dem neuen Erlaß wird ferner bestimmt, daß neue Genehmigungen für Hausschlachtungen nicht vor dem 15. Oktober erfolgen. Ferner wird ein einheitliches Anrechnungsgewicht festgelegt.
Ueber die Landwirtschaft hinaus sind die neuen Bestimmungen aber auch von Bedeuttrn» für viele Städter und andere nichtlandwirtschcW^be Tierhalter, die sich heute ein Schwein mästen ^wollen. Aus zahllosen Eingaben ilt^die Meinung Hraus- zulesen, daß die CrnährurMwirtschaft des Miches dadurch entlastet wird, auch wenn Futter zugekauft werden muß. Tatsächlich tritt eine Entlastung nur dann ein, wenn der notwendige Futterbedarf in voller Höhe selbst gewonnerRwird, indem er selbst angebaut oder als Abfälle geWnmelt M)er wenn dafür wenigstens Arbeit in landwirtschaftlichen Bettieben geleistet und der Futterbedarf als Entgelt hierfür bezogen wird. In allen anderen Fällen bedeuten die Viehhalter, die Futtermittel zukaufen müssen, eine schwere Belastung der Ernährungswirtschaft. Die allgemeine Versorgungsentwicklung zwingt dazu, künftig in allen Fällen, in denen nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger eine Hausschlachtungsgenehmigung beantragen, grundsätzlich zur Vorbedingung zu machen, daß-die Futtermittel selbst gewonnen worden sind. Davon wird nur bei Bergarbeitern und bei Arbeitersiedlern, die eine auf Schweinehaltung eingerichtete Siedlung besitzen, eine Ausnahme gemacht. nJ
Gießener wochenmarktpreife. /
* Gießen, 20. Juni. Auf dem heutiges Wochenmarkt kosteten: Markenbutter, V» kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 10, Kartoffeln, 5 kg 47, gelbe Rüben, das Bund 18 bis 20, rote Rüben 25, Spinat, Vi kg 15, Römischkohl 12 bis 15, Rhabarber 18, Kirschen 55, Blumenkohl, das Stück 40 bis 50, Salat 8 bis 12, Oberkohlrabi 12 bis 25, Rettich 8 bis 15, Radieschen, das Bund 8 bis 10 Rpf.
Strafkammer Gießen.
Wegen fahrlässiger Tötung war gestern der K. A. aus Lich angeklagt. Er war am 30. Dezember v. I.
in Nieder-Mörlen mit einem Lastkraftwagen, der mit leeren Bierfäsiern und Flaschen beladen war, in einer scharfen und unübersichtlichen Linkskurve auf den Gehweg geraten, wobei ein elf Jahre altes Kind von dem Lastwagen gegen einen Torpfosten gedrückt und auf der Stelle getötet wurde. Ein Sachverständiger betonte, der Angeklagte hätte, da die Straße durch frischen Schneefall besonders glatt und die Kurve außerordentlich gefährlich war, mit größter Vorsicht fahren müssen. Er habe die Kurve fahr- technisch unrichtig angefahren und durchfahren. Wenn er auch nicht mit hoher Geschwindigkeit gefahren sei, so hätte er doch im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Kurve die Geschwindigkeit seines Wagens noch mehr herabsetzen müssen. Dem Anttag des Staatsanwalts entsprechend wurde der Angeklagte zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Amtsgericht Gießen.
Am 21. April ließ ein Mann aus Daubringen seine beiden Hunde frei und unbeaufsichtigt, in der Gemarkung Daubringen umherstteichen. Die Köter fielen dabei einen mit seinem Rad nach Alten-Buseck fahrenden Mann an und wurden so rabiat, daß der Mann sich nur durch verzweifelte Abwehr mit den Beinen vor den Tieren schützen konnte. Der Besitzer der Hunde erhielt als Ermahnung zu größerer Sorgfaltspflicht einen Strafbefehl über 80 RM. Diese Anordnung erschien ihm unbillig und zu hanebüchen, so daß er gegen den Sttafbefehl Einspruch beim Amtsgericht erhob. Hiermit hatte er aber kein Glück, denn das Amtsgericht verurteilte ihn zu 80 RM. Geldstrafe.
DfB. Reichsbahn gegen Friedberg-Bauerbach.
Der VfB.-Reichsbahn empfängt am morgigen Sonntag die Mannschaft von Friedberg-Fauerbach. Die Gäste, die bei den diesjährigen Gruppenspielen in der Tabelle an zweiter Stelle rangierten, haben inzwischen ihre Mannschaft durch Gastspieler noch verstärken können. VfB.-Reichsbahn hat, wenn er
mit der Mannschaft Derkauterer, Bauer, Fleischhauer, Weniger, Schlitz, Kraft, Günther, Durch. Hardt, Heß, Burghardt, Keth anttitt, trotz seiner in letzter Zeit sehr knappen Erfolge Aussichten, das Spiel für sich zu entscheiden.
Bon der Börse.
Schwächere Aktienmärkte.
Frankfurt a. M., 19. Juni. In der Berichts- woche kam die 2. Durchführungsverordnung zur Veröffentlichung, die die angekündigten Vorschriften über den Aktienabruf enthielt. Es zeigte sich darauf, hin an den Aktienmärkten gewisse Zurückhaltung, zumal der Uebernahmekurs (31.12.1941) vielfach erheblich unter den derzeitigen Börsenkursen liegt. Es kam vereinzelt stärkeres Angebot heraus, vorübergehend zeigte sich aber auch trotzdem wieder größere Nachfrage, so oaß zeitweise die Zahl der Kursaussetzungen zunahm. Bemerkenswert waren die Vorgänge am Farbenmarkt. Hier lag der letzte Kurs bei 210,40. Nach längerer - Unterbrechung erwartete man eine Wiedernotiz auf Basis von 215. Es kam jedoch "nicht hierzu, da geroiffe Kreise glaubten, darin Grund für eine Auswärtsbewegung der Kurse auf der ganzen Linie sehen zu können. In Frankfurt a. M. kam schließlich bei sehr starker Zuteilungsbeschränkung an einem Tag eine Notiz mit 212-d. 5). zustande. Die schweren Papiere lagen fast durchweg mehrprozenttg abgeschwächt, BMW., Daimler, Mannesmann, Metallgesellschaft verloren 3 bis 4 v. H., Salzdetfurth etwa 5, RWE. etwa 8 v. H. Eine Ausnahme machten wiederum Scheideanstalt, die nach der Notizumstellunb zunächst bis 196,5 zurückgegangm waren, zuletzt jedoch bis 203 anzogen. Banken lagen wenig verändert, Reichs- bank eher etwas leichter. Am Einheitsmarkt gaben BBC. etwa 5 v. H. yer.
Am Rentenmarkt notierte die ReichsalLbefitz- anleihe um 166,40 bis 166,45, Steuergutscheine I 102,40 bis 102,50. Am Markt der Jndustrieobligatto. nen ergaben sich geringe Veränderungen, nur Har- penboiws konnten über 6 v. H. anziehen. Auch 5 v. H. Schluchsee 1,65 fester. Die Reichsschätze lagen nicht einheitlich, die neue Folge III wird weiterhin gut abgesetzt.
Bekanntmachungen.
Ausgabe der Lebensmittelkarten für den 38. Bersorgungsabschnitt.
I. Die Ausgabetage werden wie folgt festgesetzt:
1. Ausgabetag: Dienstag, 23. Juni 1942
2. Ausgabetag: Mittwoch, 24. Juni 1942
3. Ausgabetag: Donnerstag,25. Juni 1942
4. Ausgabetag: Freitag, 26; Juni 1942 Ausgabezeit von 8 brs 13 und von 14 ¥a bis 17 Uyr.
5. Ausgabetag: Samstag, 27. Juni 1942 Ausgabezeit nur von 8 bis 13 Uhr.
Welcher Ausgabetag für die Bezugsberechtigten in Frage kommt, ist aus dem grauen Personalausweis ersichtlich.
' Die Karten werden nur an Erwachsene ausgehändigt. Im Interesse einer restlosen Erfassung des Altpapiers müssen sämtliche Reste der Karten des 36. Versorgungsabschnittes zurückgegeben werden.
II. Personen, die bereits im Besitz von gelben Bezugöauswsisen für Sveisekartoffeln sind, erhalten durch ihre Kartenausgabestellen gegen Vorlage der Stammabschnitte neue Bezugsausweise für die folgenden Versorgungsabschnitte.
III. Sofort ber Entgegennahme sind alle Karten auf Zahl und Nichtigkeit der Altersstufen nachzuvrüfen; spätere Beanstandungen sind zwecklos.
IV. Die Bestellscheine der Eier-, Fett- und Marmeladekarten sowie der Kartoffelbezugsausweise müssen bis spätestens Samstag', 27. Juni 1942, bei den Warenverteilern eingereicht werden, da sonst nicht mit einer Belieferung der entsprechenden Abschnitte gerechnet werden kann. Bei verspäteter Ablieferung tritt eine Kürzung der auf den Bestellschein zu liefernden Warenmenge.ein.
V. Ueber die Umwandlung von Bestellscheinen der Eierkavte in Berechtigungsscheine ergeht besondere Bekannttnachung. , „
VI. Alle Personen, die Kühe^ Ziegen oder Schafe zur Eigenversorgung mit Milch, sowie alle Geflügelhalter, die Hühner oder Enten zur Eigenversorgung mit Eiern halten, haben dies bei der Kartenausgabe unaufgefordert der Ausgabestelle zu melden.
VII. Lebensmittelkarten ohne deutlichen Eintrag von Name und Wohnung des Inhabers smd ungültig und dürfen nicht beliefert werden.
VH!. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß verlorene Lebensmittelkarten nicht ersetzt werden; dahingehende Anträge sind zwecklos.
IX. Die Warenverteiler werden wiederholt darauf hingewiesen, daß alle Lebensmittelkartenabschnitte nur während der aufgedruckten Gültigkeitsdauer beliefert werden dürfen. Die Warenabgabe vor Fälligkeit und nach Verfall der Abschnitte ist unzulässig.
X. Während der Ausgabetage werden Anttäge auf Bezugscheine für Svinnstoffwaren und Schuhe nicht angenommen. [moD
Gießen, 20. Juni 1942.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen Ernährungsamt Abt. B.
Musterung des Geburtsjahrgangs 1924 der weiblichen Jugend für den Reichsarbeitsdienst.
Auf Grund des Reichsarbeitsdienstgeseßes in der Fassung vom 9.9.1939 und der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung über die Durchführung der Reichsarbeitsdienst- pflicht für die weibliche Jugend vom 21. 9.1939 wird hiermit folgendes bekanntgemacht:
Die Musterung der weiblichen Jugend des Geburtsjahrgangs 1924 für den Reichsarbeitsdienst, die im Stadtkreis Gießen wohnhaft oder aufent- hälllich ist, findet vorn 23. bis 27. Juni 1942, ieweils von 8 Uhr vormittags ab, im Restaurant ,Lum Burghof", Burggrabcn 9, statt.
Dienstpflichtige, die eine Vorladung zum Erscheinen zur Musterung nicht erhalten, haben sich unaufgefordert zu melden.
Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene sind vom Erscheinen zur Musterung befreit.
Nichtbefolgung zieht Straf- und Zwangsmaßnahmen nach sich. £1963 D
Gießen, den 20. Juni 1942.
Der Polizeidirektor.
I. V.r Hellwege Emden.
REII) GUTE' GRUNDE
% die Astro langsam und mäßig zu rauchen und sorgsam A mit ihr umzugehen, damit Aroma und Frische nicht leiden.
Ausgabe der Zusatzkarten.
Die Zusatzkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter sowie die Zulagekarten für Lang- und Nachtarbetter für den 38. Versorgungsaoschnitt werden wie folgt ausgegeben:
Für Bettiebe mit den Anfangsbuchstaben
A—G am Montag, 22. Juni 1942
H—K am Dienstag, 23. Juni 1942
L—Q am Mittwoch, 24. Juni 1942
R, 8, Sch ,St am Donnerstag, 25. Juni 1942
T—Z am Freitag, 26. Juni 1942
in der Zeit von 8 bis 12 ¥2 und
von 14 ¥2 bis 17 Uhr.
Die vorgeschriebenen Bescheinigungen sind hierbei vorzulegen, und die im 37. Versorgunys- abschnitt nicht verausgabten -Karten sind zurück- zugeben. [miD
Gießen, den 20. Juni 1942.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen Ernährungsamt Abt. B.
Handwarm
soll die Herdplatte beim Putzen sein. • Kalte Herdplatten putzen sich schwerer. • Heiße Herdplatten verbrauchen zuviel Putzmittel. • H a n dwarm putzt sich der Herd leichter und sparsamer.
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8 ist gut und ausgiebig.
GIESSENER KONZERTRING 1941/42 (Arbeitsgemeinschaft NSG. „Kraft durch Freude“, Konzertverein, Theater)
Donnerstag, 25. Juni, 20.00 Uhr, in der Neuen Aula der Universität
11. Konzert (Gruppe A Nr. 6)
KLAVIER,KONZERT
mit
GISELA SOTT
JOH. SEB. BACH:
Präludium und Fuge, cis-moll Präludium und Fuge, Cis-dur Choralvorspiel: „Ich ruf’ zu Dir, Herr“ Präludium und Fuge, D-dur
FRANZ SCHUBERT:
Sonate B-dur, op. posth.
CHOPIN:
Nocturno Des-dur, op. 27
Sonate h-moll, op. 58
Eintritt: RM. 3.50, 2.75, 2.— und 1.50. Wehrmacht erhält Ermäßigung. Studentenkarten zu RM. 1.— bei dem Hausmeister.
Karten im Vorverkauf in der Kartenverkaufsstelle der NSG. „Kraft durch Freude“, Gießen, Seltersweg 60, Tel. 3961 u. in der Musikalienhandlung ChaUier, Gießen, Neuenweg 10, Tel. 2671.
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Bezugsquellen werden gern nachgewiesen
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Christine, geb. Hofmann
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X 1941 D/
KNORR


