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Sommer auf eine Nachkommenschaft von sage und schreibe 31 Millionen Tieren!

Dagegen märe an sich nichts einzulvenden, wenn besagter Käfer und seine Brut sich nicht ausgerech­net und ausschließlich mit einem auch von uns be­gehrten und kaum entbehrlichen Nahrungsmittel be­schäftigten der Kartoffel! Wenn nur drei Kar­toffelkäferweibchen in ein Kartoffelgebiet einfallen, so verzehren ihre 93 Millionen Nachfahren in einem Sommer das Kraut von 7,5 Hektar Kartoffelfeld. Das entspräche etwa der Vernichtung von 1350 dz Kartoffeln, also neun Wagenladungen. Was das be­deutet, braucht wohl keinem erst ins- Gewissen ge­schrieben zu werden: Kampf dem Kartoffelkäfer!

Vater und Mutter dieser fruchtbaren Familie sind beschrieben, die Kinder, d. h. die Larven, sind etwa 2 mm bis 1,5 cm groß, rot und mit zwei Reihen schwarzer Punkte auf jeder Seite gezeichnet. An- weisunaen zur Bekämpfung erteilen die örtliche Verwaltungsbehörde und der Beauftragte des Kar­toffelkäferabwehrdienstes im Reichsnährstand.

Neue Hausschlachtungsbestimmungen.

Mit der Kürzung der Lebensmittelrationen im April erfolgte auch eine entsprechende Herabsetzung bei den Selbstversorgern, und zwar zunächst da­durch, daß beim Fleisch die Anrechnungszeit auf einige Wochen verlängert wurde. Für das Haus­schlachtungsjahr 1942/43 sind nunmehr neue Be­stimmungen erlassen worden, die bereits am 1. Juni in Kraft getreten sind. Im einzelnen berichtet dar­über Ministerialrat Langenheim in derNS.-Lcprd- post". Die Selbstversorgerration für 1942/43 ent­spricht dem seit April gekürzten Satz. Während aber dieser Rationssatz bisher für alle Angehörigen des Selbstversorgerhaushalts in gleicher Höhe galt, wird er nunmehr für Kinder bis zu sechs Jahren auf die Hälfte herabgesetzt. Diese Regelung war notwendig, nachdem auch für Kinder der Nichtselbstversorger eine Kürzung erfolgt war. Der neue Rationssatz gilt für landwirtschaftliche Selbstversorger vom Be­ginn der neuen Anrechnungszeit an, also ab 4. Ja­nuar 1943. Bei nichtlandwirtschaftlichen Selbstver­sorgern sind die neuen Rationssätze bei allen Haus­schlachtungen zugrunde zu legen, die nach dem

1. Juni 1942 vorgenommen werden. In dem neuen Erlaß wird ferner bestimmt, daß neue Genehmi­gungen für Hausschlachtungen nicht vor dem 15. Ok­tober erfolgen. Ferner wird ein einheitliches An­rechnungsgewicht festgelegt.

Ueber die Landwirtschaft hinaus sind die neuen Bestimmungen aber auch von Bedeuttrn» für viele Städter und andere nichtlandwirtschcW^be Tier­halter, die sich heute ein Schwein mästen ^wollen. Aus zahllosen Eingaben ilt^die Meinung Hraus- zulesen, daß die CrnährurMwirtschaft des Miches dadurch entlastet wird, auch wenn Futter zugekauft werden muß. Tatsächlich tritt eine Entlastung nur dann ein, wenn der notwendige Futterbedarf in voller Höhe selbst gewonnerRwird, indem er selbst angebaut oder als Abfälle geWnmelt M)er wenn dafür wenigstens Arbeit in landwirtschaftlichen Be­ttieben geleistet und der Futterbedarf als Entgelt hierfür bezogen wird. In allen anderen Fällen be­deuten die Viehhalter, die Futtermittel zukaufen müssen, eine schwere Belastung der Ernährungs­wirtschaft. Die allgemeine Versorgungsentwicklung zwingt dazu, künftig in allen Fällen, in denen nicht­landwirtschaftliche Selbstversorger eine Hausschlach­tungsgenehmigung beantragen, grundsätzlich zur Vorbedingung zu machen, daß-die Futtermittel selbst gewonnen worden sind. Davon wird nur bei Berg­arbeitern und bei Arbeitersiedlern, die eine auf Schweinehaltung eingerichtete Siedlung besitzen, eine Ausnahme gemacht. nJ

Gießener wochenmarktpreife. /

* Gießen, 20. Juni. Auf dem heutiges Wochen­markt kosteten: Markenbutter, V» kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 10, Kar­toffeln, 5 kg 47, gelbe Rüben, das Bund 18 bis 20, rote Rüben 25, Spinat, Vi kg 15, Römischkohl 12 bis 15, Rhabarber 18, Kirschen 55, Blumenkohl, das Stück 40 bis 50, Salat 8 bis 12, Oberkohlrabi 12 bis 25, Rettich 8 bis 15, Radieschen, das Bund 8 bis 10 Rpf.

Strafkammer Gießen.

Wegen fahrlässiger Tötung war gestern der K. A. aus Lich angeklagt. Er war am 30. Dezember v. I.

in Nieder-Mörlen mit einem Lastkraftwagen, der mit leeren Bierfäsiern und Flaschen beladen war, in einer scharfen und unübersichtlichen Linkskurve auf den Gehweg geraten, wobei ein elf Jahre altes Kind von dem Lastwagen gegen einen Torpfosten gedrückt und auf der Stelle getötet wurde. Ein Sach­verständiger betonte, der Angeklagte hätte, da die Straße durch frischen Schneefall besonders glatt und die Kurve außerordentlich gefährlich war, mit größ­ter Vorsicht fahren müssen. Er habe die Kurve fahr- technisch unrichtig angefahren und durchfahren. Wenn er auch nicht mit hoher Geschwindigkeit ge­fahren sei, so hätte er doch im Hinblick auf die Ge­fährlichkeit der Kurve die Geschwindigkeit seines Wagens noch mehr herabsetzen müssen. Dem Anttag des Staatsanwalts entsprechend wurde der Ange­klagte zu drei Monaten Gefängnis ver­urteilt.

Amtsgericht Gießen.

Am 21. April ließ ein Mann aus Daubringen seine beiden Hunde frei und unbeaufsichtigt, in der Gemarkung Daubringen umherstteichen. Die Köter fielen dabei einen mit seinem Rad nach Alten-Buseck fahrenden Mann an und wurden so rabiat, daß der Mann sich nur durch verzweifelte Abwehr mit den Beinen vor den Tieren schützen konnte. Der Be­sitzer der Hunde erhielt als Ermahnung zu größerer Sorgfaltspflicht einen Strafbefehl über 80 RM. Diese Anordnung erschien ihm unbillig und zu hane­büchen, so daß er gegen den Sttafbefehl Einspruch beim Amtsgericht erhob. Hiermit hatte er aber kein Glück, denn das Amtsgericht verurteilte ihn zu 80 RM. Geldstrafe.

DfB. Reichsbahn gegen Friedberg-Bauerbach.

Der VfB.-Reichsbahn empfängt am morgigen Sonntag die Mannschaft von Friedberg-Fauerbach. Die Gäste, die bei den diesjährigen Gruppenspielen in der Tabelle an zweiter Stelle rangierten, haben inzwischen ihre Mannschaft durch Gastspieler noch verstärken können. VfB.-Reichsbahn hat, wenn er

mit der Mannschaft Derkauterer, Bauer, Fleisch­hauer, Weniger, Schlitz, Kraft, Günther, Durch. Hardt, Heß, Burghardt, Keth anttitt, trotz seiner in letzter Zeit sehr knappen Erfolge Aussichten, das Spiel für sich zu entscheiden.

Bon der Börse.

Schwächere Aktienmärkte.

Frankfurt a. M., 19. Juni. In der Berichts- woche kam die 2. Durchführungsverordnung zur Veröffentlichung, die die angekündigten Vorschriften über den Aktienabruf enthielt. Es zeigte sich darauf, hin an den Aktienmärkten gewisse Zurück­haltung, zumal der Uebernahmekurs (31.12.1941) vielfach erheblich unter den derzeitigen Börsenkursen liegt. Es kam vereinzelt stärkeres Angebot heraus, vorübergehend zeigte sich aber auch trotzdem wieder größere Nachfrage, so oaß zeitweise die Zahl der Kursaussetzungen zunahm. Bemerkenswert waren die Vorgänge am Farbenmarkt. Hier lag der letzte Kurs bei 210,40. Nach längerer - Unterbrechung er­wartete man eine Wiedernotiz auf Basis von 215. Es kam jedoch "nicht hierzu, da geroiffe Kreise glaub­ten, darin Grund für eine Auswärtsbewegung der Kurse auf der ganzen Linie sehen zu können. In Frankfurt a. M. kam schließlich bei sehr starker Zu­teilungsbeschränkung an einem Tag eine Notiz mit 212-d. 5). zustande. Die schweren Papiere lagen fast durchweg mehrprozenttg abgeschwächt, BMW., Daimler, Mannesmann, Metallgesellschaft verloren 3 bis 4 v. H., Salzdetfurth etwa 5, RWE. etwa 8 v. H. Eine Ausnahme machten wiederum Scheide­anstalt, die nach der Notizumstellunb zunächst bis 196,5 zurückgegangm waren, zuletzt jedoch bis 203 anzogen. Banken lagen wenig verändert, Reichs- bank eher etwas leichter. Am Einheitsmarkt gaben BBC. etwa 5 v. H. yer.

Am Rentenmarkt notierte die ReichsalLbefitz- anleihe um 166,40 bis 166,45, Steuergutscheine I 102,40 bis 102,50. Am Markt der Jndustrieobligatto. nen ergaben sich geringe Veränderungen, nur Har- penboiws konnten über 6 v. H. anziehen. Auch 5 v. H. Schluchsee 1,65 fester. Die Reichsschätze lagen nicht einheitlich, die neue Folge III wird weiterhin gut abgesetzt.

Bekanntmachungen.

Ausgabe der Lebensmittelkarten für den 38. Bersorgungsabschnitt.

I. Die Ausgabetage werden wie folgt festgesetzt:

1. Ausgabetag: Dienstag, 23. Juni 1942

2. Ausgabetag: Mittwoch, 24. Juni 1942

3. Ausgabetag: Donnerstag,25. Juni 1942

4. Ausgabetag: Freitag, 26; Juni 1942 Ausgabezeit von 8 brs 13 und von 14 ¥a bis 17 Uyr.

5. Ausgabetag: Samstag, 27. Juni 1942 Ausgabezeit nur von 8 bis 13 Uhr.

Welcher Ausgabetag für die Bezugsberech­tigten in Frage kommt, ist aus dem grauen Personalausweis ersichtlich.

' Die Karten werden nur an Erwachsene ausgehändigt. Im Interesse einer restlosen Erfassung des Altpapiers müssen sämtliche Reste der Karten des 36. Versorgungsab­schnittes zurückgegeben werden.

II. Personen, die bereits im Besitz von gelben Bezugöauswsisen für Sveisekartoffeln sind, erhalten durch ihre Kartenausgabestellen gegen Vorlage der Stammabschnitte neue Bezugsausweise für die folgenden Versor­gungsabschnitte.

III. Sofort ber Entgegennahme sind alle Karten auf Zahl und Nichtigkeit der Altersstufen nachzuvrüfen; spätere Beanstandungen sind zwecklos.

IV. Die Bestellscheine der Eier-, Fett- und Marmeladekarten sowie der Kartoffelbezugs­ausweise müssen bis spätestens Samstag', 27. Juni 1942, bei den Warenverteilern ein­gereicht werden, da sonst nicht mit einer Be­lieferung der entsprechenden Abschnitte ge­rechnet werden kann. Bei verspäteter Ab­lieferung tritt eine Kürzung der auf den Bestellschein zu liefernden Warenmenge.ein.

V. Ueber die Umwandlung von Bestellscheinen der Eierkavte in Berechtigungsscheine ergeht besondere Bekannttnachung. ,

VI. Alle Personen, die Kühe^ Ziegen oder Schafe zur Eigenversorgung mit Milch, sowie alle Geflügelhalter, die Hühner oder Enten zur Eigenversorgung mit Eiern halten, haben dies bei der Kartenausgabe unaufgefordert der Ausgabestelle zu melden.

VII. Lebensmittelkarten ohne deutlichen Eintrag von Name und Wohnung des Inhabers smd ungültig und dürfen nicht beliefert werden.

VH!. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß verlorene Lebensmittelkarten nicht ersetzt werden; dahingehende Anträge sind zwecklos.

IX. Die Warenverteiler werden wiederholt da­rauf hingewiesen, daß alle Lebensmittel­kartenabschnitte nur während der aufge­druckten Gültigkeitsdauer beliefert werden dürfen. Die Warenabgabe vor Fälligkeit und nach Verfall der Abschnitte ist unzu­lässig.

X. Während der Ausgabetage werden Anttäge auf Bezugscheine für Svinnstoffwaren und Schuhe nicht angenommen. [moD

Gießen, 20. Juni 1942.

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen Ernährungsamt Abt. B.

Musterung des Geburtsjahrgangs 1924 der weiblichen Jugend für den Reichsarbeitsdienst.

Auf Grund des Reichsarbeitsdienstgeseßes in der Fassung vom 9.9.1939 und der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung über die Durchführung der Reichsarbeitsdienst- pflicht für die weibliche Jugend vom 21. 9.1939 wird hiermit folgendes bekanntgemacht:

Die Musterung der weiblichen Jugend des Geburtsjahrgangs 1924 für den Reichsarbeitsdienst, die im Stadtkreis Gießen wohnhaft oder aufent- hälllich ist, findet vorn 23. bis 27. Juni 1942, ieweils von 8 Uhr vormittags ab, im Restaurant ,Lum Burghof", Burggrabcn 9, statt.

Dienstpflichtige, die eine Vorladung zum Er­scheinen zur Musterung nicht erhalten, haben sich unaufgefordert zu melden.

Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene sind vom Erscheinen zur Musterung befreit.

Nichtbefolgung zieht Straf- und Zwangs­maßnahmen nach sich. £1963 D

Gießen, den 20. Juni 1942.

Der Polizeidirektor.

I. V.r Hellwege Emden.

REII) GUTE' GRUNDE

% die Astro langsam und mäßig zu rauchen und sorgsam A mit ihr umzugehen, damit Aroma und Frische nicht leiden.

Ausgabe der Zusatzkarten.

Die Zusatzkarten für Schwer- und Schwerst­arbeiter sowie die Zulagekarten für Lang- und Nachtarbetter für den 38. Versorgungsaoschnitt werden wie folgt ausgegeben:

Für Bettiebe mit den Anfangsbuchstaben

AG am Montag, 22. Juni 1942

HK am Dienstag, 23. Juni 1942

LQ am Mittwoch, 24. Juni 1942

R, 8, Sch ,St am Donnerstag, 25. Juni 1942

TZ am Freitag, 26. Juni 1942

in der Zeit von 8 bis 12 ¥2 und

von 14 ¥2 bis 17 Uhr.

Die vorgeschriebenen Bescheinigungen sind hierbei vorzulegen, und die im 37. Versorgunys- abschnitt nicht verausgabten -Karten sind zurück- zugeben. [miD

Gießen, den 20. Juni 1942.

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen Ernährungsamt Abt. B.

Handwarm

soll die Herdplatte beim Putzen sein. Kalte Herdplatten putzen sich schwerer. Heiße Herdplatten verbrauchen zuviel Putzmittel. H a n dwarm putzt sich der Herd leichter und sparsamer.

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GIESSENER KONZERTRING 1941/42 (Arbeitsgemeinschaft NSG.Kraft durch Freude, Konzertverein, Theater)

Donnerstag, 25. Juni, 20.00 Uhr, in der Neuen Aula der Universität

11. Konzert (Gruppe A Nr. 6)

KLAVIER,KONZERT

mit

GISELA SOTT

JOH. SEB. BACH:

Präludium und Fuge, cis-moll Präludium und Fuge, Cis-dur Choralvorspiel:Ich ruf zu Dir, Herr Präludium und Fuge, D-dur

FRANZ SCHUBERT:

Sonate B-dur, op. posth.

CHOPIN:

Nocturno Des-dur, op. 27

Sonate h-moll, op. 58

Eintritt: RM. 3.50, 2.75, 2. und 1.50. Wehr­macht erhält Ermäßigung. Studentenkarten zu RM. 1. bei dem Hausmeister.

Karten im Vorverkauf in der Kartenverkaufs­stelle der NSG.Kraft durch Freude, Gießen, Seltersweg 60, Tel. 3961 u. in der Musikalienhand­lung ChaUier, Gießen, Neuenweg 10, Tel. 2671.

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Für die uns zu unserer goldenen Hochzeit erwiesenen Aufmerk­samkeiten danken wir allen herzlich

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Die glückliche Geburt ihrer Tochter Gabriele-Charlotte zeigen in dankbarer Freude an

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Was koche ich morgen?'

Ein Kartoffelgericht

mit bratenbrauner Soße

Zu allen Kartoffelgerichten schmeckt die braune Soße aus dem Knorr- Soßenwürfel die ohne Fett zubereitet wird * Immer gut. Den Würfel fein zer­drücken, glattrühren, mit/« Liter Wasser unter Umrühren 3 Minuten kochen.

überall erhältlich

Bezugsquellen werden gern nachgewiesen

1112V

Christine, geb. Hofmann

Langsdorf, im Juni 1942.

X 1941 D/

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