leicht mit sämtlichen Nährmitteln, mit Graupen, Flocken, Reis, Nudeln usw. zusammen zubereitet werden. Dieses geschieht in Form eines Eintopfes oder als Auflauf oder Bratling. Auch in Eierkuchen und Strudelteig schmecken die Pilze vorzüglich. Für Salate und selbst für Brotaufstrich wird gern die eine oder andere Pilzart verwendet. Hierbei ist besonders darauf zu achten, daß die zubereitete Menge aufgegessen wird, denn die gewärmten Pilze oder solche, die längere Zeit stehen, können leicht Magenbeschwerden Hervorrufen, die denen einer Vergiftung sehr ähnlich sind. Daß nur einwandfreie Pilze verwendet werden dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit, und daß nur Pilze gekocht werden, die man zweifellos als ungiftig kennt, ist eine der wichtigsten Forderungen, wenn man sich nicht durch Pilzvergiftung in Lebensgefahr bringen will. Zweifelhafte Pilze sind vor der Zubereitung auszulesen, denn im Kochtopf gibt es kein Erkennungsmerkmal mehr, auch nicht den schwarz angelaufenen Löffel oder die schwarz werdende mitgekochte Zwiebel, wie immer noch behauptet wird.
Zulassungsmarke
für die 1000-Gramm-Feldpostpäckchen.
Wie schon gemeldet, darf an Soldaten mit Feldpostnummer monatlich ein Päckchen bis zum Gewicht von 1000 Gramm geschickt werden. Es werden jedoch nur solche Päckchen angenommen, auf die der Absender eine Zulassungsmarke geklebt hat, die ihm aus dem Felde zugesandt worden ist. (Scherl-Bilder- dienst-M.)
Oie Verwendung von Wildfrüchten.
Mehr denn je sind wir darauf bedacht, alle Schätze, die die Natur uns schenkt, zu verwerten. Dazu gehören nicht nur unsere Gartenfrüchte, die wir in pfleglicher Betreuung unserer Gärten alljährlich ernten, sondern auch die Früchte des Waldes, die an vielen Stellen unserer engeren und weiteren Heimat zu finden sind. Himbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren und andere mehr spendet uns der Wald, wir müssen uns diese Schätze nur nutzbar machen. Möglichkeiten gibt es da viele, neben der Frischverwertung gilt auch der Haltbarmachung un- . sere Sorge, denn die Vorsorge für den Winter ist den Hausfrauen eine wichtige Aufgabe.
Die Verwendung der Waldhimbeeren ist die gleiche wie die der Gartenhimbeeren und bei den Haus- fiauen wohl allgemein bekannt. -
Als weitere Wildfrucht denken wir an die Heidelbeeren, die wir gerne frisch gezuckert als Beilage zu Flammeri oder mit Milch als Kaltschale oder auch als Pfannkucheneinlage verwenden. Auch zu Suppe und Kompott werden sie gerne verwandt, wie auch der Heidelbeerkuchen lecker mundet, der als Hefeteig eine Auflage von frischen, gut gewaschenen und abgetropften Heidelbeeren erhält. Zum Haltbarmachen werden die Heidelbeeren vielfach in Flasechn eingemacht. Die verlesenen, gewaschenen Heidelbeeren werden an der Seite des Herdes im eigenen Saft unter gelegentlichem Umrühren zum Kochen gebracht, heiß in vorbereitete Flaschen gefüllt und sofort mit Korken oder Gummikappen geschlossen. Sie lassen sich jedoch auch sehr gut auf dem Wege des Dampfentsaftens verarbeiten, dabei benötigt man auf 2 Kilogramm Heidelbeeren 100
Erbschaftssteuer und Testament.
Ein bedeutsames Urteil des Michsfinanzhofs.
Es kommt im Leben oft vor, daß errichtete Testamente sich nachträglich als nichtig erweisen. In der Mehrzahl dieser Fälle werden aber solche nichtigen Testamente von den Erben dann doch erfüllt. Das wichtigste Beispiel hierfür ist der Fall, daß ein Vater die Mutter als Vorerbin einsetzen will, damit sie von den Kindern nach seinem Tode nicht abhängig ist. Bei der Testamentseröffnung zeigt sich dann oft, daß der Vater das Testament nicht in der richtigen Form errichtet hat. Alle Beteiligten sind sich aber im klaren darüber, was er wollte, und sie sind auch gewillt, der Mutter das gesamte Erbe zu überlassen. Das nichtige Testament wird also von den Erben trotz der Nichtigkeit erfüllt.
Wie sieht nun die Sache von der Seite der Erbschaftssteuer aus? Mit dieser Frage hatte sich der Reichsfinanzhof im Frühjahr dieses Jahres zu befassen (Urteil vom 5. März 1942 Ille 37/41), abgedruckt im Reichssteuerblott Nr. 48. Der Erblasser war Weinhändler und hatte drei erwachsene Töchter, die gut verheiratet waren. Die Weinhandlung, die die Erbschaft darstellte, sollte die Mutter als Alleinerbin ohne jede Auflage erhalten. Das Testament erwies sich als nichtig, wurde aber von den Erben erfüllt, indem die Töchter ein „Erbüberein- kommen" schloffen, demzufolge die Witwe den gesamten Nachlaß mit allen Aktiven und Passiven übernahm; die Töchter erhielten von der Witwe eine Abfindung von je 10 000 RM. als Dorempfang auf die künftige Erbschaft nach chrem Ableben. Das Finanzamt sah in diesem Uebereinkommen eine Schenkung, soweit die Witwe mehr erwarb, als ihr nach ihrem gesetzlichen Erbanteil zustand, und veranlagte sie insoweit zur Schenkungssteuer, die bei dem Objekt rund 7500 RM. ausmachte.
Der Reichsfinanzhof gab der Rechtsbeschwerde
der Erben statt, nachdem die Vorinstanzen die Veranlagung des Finanzamts gebilligt hatten. Der Reichsfinanzhof führt aus, daß nur dann eine Steuer zu erheben gewesen wäre, wenn sie auch bei Gülttgkeit der Verfügung des Erblassers zu entrichten gewesen wäre. Dieser Grundsatz ist in £ p Abi z des Steueranpaisungsgesetzes. niedergelegt, wonach die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Formmangels insoweit für die Besteuerung bedeutungslos ist, als die Beteiligten dos wirtschaftliche Ergebnis des Rechtsgeschäfts eintreten und bestehen lassen. Es kommt also bei sormungultigen Testa- menten darauf an, wie die Beteiligten den letzten Willen des Erblassers wirtschaftlich tatsächlich durchgeführt haben. Wenn in vorliegendem Falle der Erblasser — wie auch durch Zeugenvernehmung erwiesen wurde — seinen letzten Willen dahm erklärt hat, daß die Witwe Alleinerbm sein solle, so bedeutet das Erbübereinkommen tatsächlich die Erfüllung dieses letzten Willens mit der Folge, daß der — rechtsförmlich erst durch das Erbübereinkonu men bewirkte — Gesamtanfall an die Witwe nach § 17a Erbschaftssteuergesetz erbschaftssteuerfrei ist. Daneben ist infolgedessen für eine Schenkungssteuer auf die Zuwendung durch dieses Uebereinkommen kein Raum mehr.
Wenn die Erben in dem Erbübereinkommen zusätzlich eine Abfindung von je 10 000 RM. an die Töchter vereinbart haben, so darf nach der ganzen Sachlage ohne Zwang angenommen werden, daß sie auch damit dem letzten Willen des Erblassers entsprachen und jedenfalls nicht gegen ihn gehandelt haben. Diese Zuweisungen an die Töchter halten sich im Rahmen der Freigrenzen nach § 17b Erbschaftssteuergesetz. Auch für sie entfiel deshalb die Erbschaftssteuer.
Gramm Zucker. Auch zum Trocknen eignen sich Heidelbeeren, dafür werden die Heidelbeeren sorg- fälttg verlesen, kurz gewaschen, dann läßt man sie am besten an der Sonne etwas welk werden und trocknet sie im Herd oder an der Luft auf Horden fertig.
Brombeeren können auf die verschiedenste Art haltbar gemacht werden; sie lassen sich vermosten, i**o dampfentsaften, wozu ebenfalls 100 Gramm Zucker auf 2 Kilogramm Brombeeren gerechnet werd em Brombeersaft ohne Zucker gewinnt man auf folgende Art: Nachdem die reifen, aber nicht überreifen Brombeeren gewaschen und gut abgetropft sind, werdest sie mit einer Holzkelle leicht zerdrückt. Dann erhitzt man sie ohne Wasser langsam, bis sie viel Saft gezogen haben, und läßt den Saft durch einen Beutel, ohne zu pressen, ablaufen. Der klare Safi wird in gereinigte Flaschen gefüllt, diese werden verkorkt und im Wasserbad 15 Minuten gekocht, wobei die Flaschen sich nicht berühren dürfen. Zu diesem Zweck gibt man Zeitungspapier, Holzwolle oder ähnliches zwischen die Maschen. Beim Kochen im Wasserbad ist es Meckmäßig, die verkorkten Flaschen mit Bindfaden kreuzweis zu über- binüen, um ein Heraustreiben der Korken zu vermeiden. Nach dem Erkalten werden die Flaschen verlackt.
Gießener Wochenmarktpreise.
* G i e ß e n , 16. Juli. Auf dem heutigen Wochen- markt kosteten: Kartoffeln, neue, kg 12^, Wirsing, grün, 15 bis 17, Weißkraut 12 bis 15, Rotkraut 22, Gelbe Rüben, Bd. 15, Römischkohl 13, Bohnen, grün, 50 bis 65, Erbsen 24, Tomaten 35, Zwiebeln, Bund 130, Kirschen 49, Blumenkohl 50, Salat 5 bis 10, Rettich 5 bis 10 Rpf.
Verdunkelungszeit:
16. Juli von 22.38 bis 4.49 Uhr.
*♦ Das Gaudiplom für hervorragende Leistungen. Die Betriebsgemeinschaft des Filialbetriebs A l t e n v e r s der Firma Joh. Balth. Noll in Gießen hat auch in diesem Jahre wieder das Gaudiplom für hervorragende Leistungen erhalten. Es ist das die vierte Verleihung dieser Auszeichnung.
** Der Lageplan als Lebensretter. Als vorsorgliche Menschen haben wir alle nur möglichen Fälle in unser Denken und Handeln einzubeziehen. Für den Fall, daß der Luftschutzraum von Haustrümmern verschüttet sein sollte, sind neben dem Notauslaß und den Mauerdurchbrüchen Maßnahmen angeordnet, die jeder kennen muß und die einen genauen Lageplan für jedes Wohngebäude fordern. Wo dieser Lageplan fehlt, ist ein Rettungswerk von außen erschwert. lieber alle Einzelheiten dieser wichtigen Maßnahme unterrichtet das neueste Heft der ,/Sirene", der großen illustrierten Zeitschrift des Reichsluftschutzbun!des.
Schiebergeschäsie mit Autoreifen.
Zuchthaus und Gewerbeverbot für einen unzuverlässigen Burschen.
Lpd. Darmstadt, 14. Juli. Gewerbliche Unzuverlässigkeit und handwerkliche Unzulänglichkeit kennzeichneten schon seit Jahren das Geschäftsgebaren des Kraftfahrzeugmeisters Wilhelm N e u r o t h in Darmstadt, der bis Anfang 1942 eine Autofahrschule und eine Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt betrieb und in diesem Zusammenhang auch mit gebrauchten Kraftfahrzeugen und Altbereifungen handelte. Ohne zum Handel mit Kraffahrzeug- reifen von der zuständigen Ueberwachungsstelle zugelassen AU sein, hat er von Kriegsbeginn bis November 1941 fortlaufend Reifengeschäfte gemacht, lose Reifen verkauft, andere von Gebrauchsfahrzeugen abmontiert oder durch Austausch für die zum
Berkaus gebrachten Astwagen verwendet. Die Schie. I bergeschäfte in Altreifen wurden ohne Rücksicht auf I die behördlichen Besschlagnahmeverfügungen und I Anmeldevorschriften unter Umgebung des Bezug- I scheinzwanges unternommen. Bei Betriebsdurch- fuchungen im Jahre 1941 konnten außer den bereits verkauften Bereifungen noch ungefähr 100 lose oder auf Fahrgestelle montierte, bis zuletzt hartnäckig verheimlichte Reifen ermittelt und sichergestellt werden. Bei dem rechtswidrigen Verkauf der losen Reifen wurden z. T. nicht unerhebliche Ueberpreise genommen. , . . . J
Ebensolche Preisverstöße lagen auch im Handel Neuroths mit gebrauchten Kraftfahrzeugen vor, die meist in bedenklicher Nähe der Verschrottungsquali- töt nach Vornahme völlig unwirtschaftlicher und minderwertiger Reparaturen zu Preisen an den Mann gebracht wurden, die gegenüber den Anordnungen für Verbraucherpreise und Handelsspannen im Geschäftsverkehr mit gebrauchten Kraftfahrzeugen willkürlich und in der Regel erheblich übersetzt waren. . ]
Neuroth hatte sich wegen dieser kriegswirtschast- lichen Verfehlungen und Preisverstöße vor dem Sondergericht in Darmstadt zu verantworten und wurde unter Berücksichtigung zahlreicher Vorstrafen und seines in jeder Richtung undisziplinierten und undurchsichtigen Geschäftsgebarens wegen fortge- fetzten Verbrechens im Sinne der Kriegswirtschafts- Verordnung und der Preisstrafrechts-Verordnung in Tateinheit mit Zuwiderhandlung gegen die Ver- brauchsregelungsstraf-Derordnung, die Warenver, kehrs-Verordnung und das Reichsleistungsgesetz, sowie wegen Betrugs zu 3 Jahren Zuchthaus und 1500 RM. Geldstrafe verurteilt. Die beschlagnahmten Kraftfahrzeugreifen wurden eingezogen. Da der Angeklagte nach dem Gesamteindruck seiner händlerischen und handwerklichen Tätigkeit einer weiteren selbständigen gewerblichen Berufsausübung unwürdig erschien, wurde zum Schutz der Allgemeinheit gegen Geschäftsbetriebe dieser Art schließlich auch ein fünfjähriges Gewerbeverbot ausgesprochen,
G. A.-Eport.
Bannausgleichskampf im Gingen und Gewichtheben.
Arn Samstagabend findet in der Turnhalle der Langemarck-Schule ein Bannoergleichskampf dev Banne Gießen (116) und Hanau (98) statt. Dieser Vergleichskampf dient in erster Linie dazu, die Mannschaften beider Banne für die Rundenkämpfe um die Gebietsmeisterschaft für Mannschaften im Gebiet Hessen-Nassau vorzubereiten. Im Ringen werden die 116er schwere Arbeit zu leisten haben, A wenn sie einen Sieg erringen wollen. Folgende H Mannschaft wird den Kampf'bestreiten:
In der Klasse bis 80 Pfü. H. Schneider, 19/116, bis 90 Pfd. E. Pansch, Fnl. 19/116, bis 100 Pfd. H. Althaus, Mot. 1/116, bis HO Pfd. F. Freund, Mot. 1/116, bis 120 Pfd. W. Otto, Mot. 1/116, bis 130 Pfd. W. Kensler, Marine 1/116, bis 140 Pfd. P. Hatz Gef. 1/116, über 140 Pfd. O. Fischer Mot. j 1/116.
Im Gewichtheben haben die 116er mehr Siegesaussichten, trotzdem in Gießen auf Könner wie Ge- bietsmeister Adolf Müller verzichtet werden muß, In der Hebermannschaft werden nachstehende Jgg. I ihr Können beweisen: In der Klasse bis 100 Pfd. H. Althaus Mot. 1/116, dis HO Pfd. W. Otto, Mot. 1/116, bis 120 Pfd. O. Grötzfch Marine 1/116, bis 130 Pfd. W. Kensler, Marine 1/116, bis 140 Pfd. I G. Kley Flg. 1/116, über 140 Pfd. P. Fischer, Ma- rine 1/116.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertteter bei Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriotj für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumj^in.
Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckeret R. Lange K. G. Berlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann; Anzetgenletter: Hans Beck.
Anzetgenpreisliste Nr. 6.
Oeffentliche Mahnung.
Folgende Rückstände werden hiermit zur umgehenden Zahlung gemahnt, andernfalls einSäum- niszuschlag berechnet und die Beitreibung eingeleitet werden mutz: 2203C
1. Grundsteuervorauszahlung 1942 4. Rate
2. Kanal-Müllabfuhr- und Straßenreinigungs- aebühren 1942 2. Ziel
3. Beitrag zur Handwerkskammer 1942.
Gießen, den 15. Juli 1942.
Der Oberbürgermeister (Stadtkasse).
Für die überaus herzliche Teilnahme bei dem Heimgange unseres lieben Entschlafenen, sowie für die zahlreichen Blumen- und Kranzspenden, insbesondere der Firma Poppe & Cie., Gießen, nebst Gefolgschaft, und für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Keusch, Leihgestern, sagen wir auf diesem Wege unseren herzlichsten Dank.
Frau Katharine Schwarzhaupt und Tochter Gertrud.
Watzenborn-Steinberg, den 16. Juli 1942.
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