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Fahrt zur Wildfütterung

II. Klasse.

Sicherung

Erhöhte Verusssürsorge für Kriegsversehrte

vor der Einberufung zu verstehen, wie es sich aus

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Wer erteilt

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Mietgesuche

gesucht.

51?D

Verlag des Oleftener Anzeigers

Allen denen, die in so überaus herzlicher Weise durch Glück­wünsche und Blumen meiner zum 80. Geburtstage gedacht haben, danke ich hiermit viel­mals.

Wilhelm Michel, Lehrer a D.

In Gietzen oder Umgebung H-Zim.-WiM: mit Bad u.Hon. !gesucht. Schrift!.

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Für die Glück- und Segenswün­sche, sowie Blumenspenden und Geschenke anläßlich unserer sil­bernen Hochzeit sprechen wir auf diesem Wege unseren herzlichen Dank aus.

Elektromeister August Gofi und Frau Betty, geb. B echt hold

Gießen, 10. Februar 1942.

Möhlto Wolin- uni [chialziwi zu vermieten.

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THEATER

der Universitätsstadt Gießen

kann. ,

Als Arbeitseinkommen aus freiberuflicher Tätig­keit ist das Einkommen während des letzten Jahres

arten.

Fehlen geeignete Anhaltspunkte für die Beurtei­lung, welches Einkommen für den Versehrten an­gemessen ist, z. B. bei früherem unverhältnismäßig hohem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit (z.B. Schriftstellerei u. ä.), so ist als Maßstab das Normaleinkommen der in ähnlichen Verhältnissen lebenden Bevölkerungsfchicht zugrunde zu legen. Wenn es auch in besonders gelagerten Fällen nicht immer gelingen wird, dem Versehrten auf seinem neuen Arbeitsplatz sein früheres Einkommen sicher­zustellen, so soll das jetzige Arbeitseinkommen aber möglichst einen Gesamtbedarf decken, wie ihn auch das Einsatz-^Familienunterhaltsrecht bei den Ange­hörigen des einberufenen Wehrdienstpfbichtigen und (übergangsweise) bei ihm selbst als angemessen aner­kennt. Härten, die sich dabei ergeben, werden in ge­eigneter Weise ausgeglichen. Im übrigen muß der Versehrte vorübergehend ein Mindereinkommen in Kauf nehmen, wenn der neue Beruf mit Aufstiegs­möglichkeiten und einer Altersversorgung verbunden ist, die ihm der frühere Arbeitsplatz nicht geboten hat. Auf die Betriebsführer wird auf keinen Fall dahin eingewirkt, zum Ausgleich eines Unterschieds­betrages zwischen dem früheren und dem neuen Arbeitseinkommen den alten Arbeitslohn bei Ver­richtung einer infolge der Versehrtheit geringer ent­lohnten Arbeit weiterzuzahlen. Der Ausgleich er­folgt vielmehr, soweit erforderlich, durch Ueber-

Aufgabe eines solchen Waldläufers besteht darin, täglich einen bestimmten Waldbezirk nach allen Richtungen zu durchqueren und das Wild aufzu­spüren und einzukreisen. Sein Augenmerk ist in der Hauptsache auf Wildsauen gerichtet, die durch ihr Brechen den Bauern große Flurschäden ver­ursachen. Hat nun der Waldläufer ein einzelnes Stück oder eine Rotte aufgespürt, so führt ihn sein nächster Weg zum Telephon, um Jäger und Treiber zur Jagd herbeizuholen. Außer der Tätig­keit des Wildaufspürens versorgt dieser Mann bei seinem morgendlichen Rundgang eine Anzahl kleine­rer Futterkrippen, die täglich neu aufgefüllt werden

HauptschrWeiler: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptichrift!eit"rs: Ernst Blum'chein. verantwortlich iür Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange (beurlaubt), i.B. Ernst Biumjchein: für ?a- Feuilleton: Dr. Hans Tbyrioti für Stabt Gießen. Provinz, Wirt»

Verdunkelungszeit:

10. Februar von 19.24 bis 8.17 Uhr.

Schwere Bluttat in Worms.

Lpd. Worms am Rhein, 9. Februar. Die 76 Jahre alte Witwe FranziskaBecker wurde in ihrem Haule Kyffhäustrftraße 7, das sie allein bewohnte, ermordet aufgefunden. Vermutlich wurde die Tat in der Zeit vom 30. bis 31. Januar 1942 ausgeführt. Zur Zeit ist die Mordkommission der Kriminalpolizeiftelle Darmstadt mit der Auf. klärung der Bluttat beschäftigt. Alle Personen, die zur Klärung des Falles sachdienliche Angaben ma« chen können, werden gebeten, sich bei der nächsten Polizeistelle zu melden.

au1 das

ausreicht. Nur wenige Schritte von der Futterstelle entfernt befand sich ein Dickwurzdepot, eine ausge. baute Erdhöhle, in die der Waldläufer rückwärts hineinkroch, um etwa zwanzig Dickwurz herauszu. befördern. Die Dickwurz wurden in den Wald ver­streut, wo sie das Wild mit seinem feinen Geruchs, sinn bald zu finden wissen wird.

Wir holten dann noch eine zweite Ladung Heu aus dem Schuppen am Forsthaus, die wir zu einer anderen Futterraufe brachten, und sahen dabei zwei Stück Kahlwild, das sich langsam der Futterstelle näherte. M. D.

Dienstag, 10. Februar 19 bis 22 Uhr 2O.Dienstagmiete u.Halbmiete A Aufruhr im Damenstilt Komödie von Axel Breidahl. Preise von 0.60 bis 3.10 RM.

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TRINERAL G.M. M ü N CH E N J 27/547

des Tarifordnungsanspruches.

NSG. Wie die Gaurechtsberatungsstelle der Deutschen Arbeitsfront mitteilt, hatte sich das Ar­beitsgericht Wiesbaden kürzlich mit der Klage eines Angestellten zu beschäftigen, der seit längerer Zeit bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes be­schäftigt ist. Seit 1.4.1940 war für ihn die TOA.

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Hart und schwer traf uns die unfaßbare, tieferschütternde Nachricht, daß unser ein­ziges geliebtes Kind, unser Stolz und all unsere Hoffnung, unser herzensguter, bra­ver, unvergeßlicher Sohn

Erich Knortz

Soldat in einer Heeres-Fla.-Kompanie wenige Tage nach Vollendung seines 20. Lebens­jahres, am 1. Januar 1942, früh um 6.30 Uhr, in den schweren Kämpfen im Osten sein junges, blühen­des Leben in soldatischer Pflichterfüllung für Führer und Vaterland opfern mußte.

Wer ihn gekannt, wird unseren Schmerz ermessen. Wiedersehen war seine und unsere Hoffnung.

Nun wurde uns unser Liebstes und Alles entrissen.

In tiefer Trauer:

Seine Eltern Heinrich Knortz und Frau Lina, geb. Mandler

Großeltern und alle Angehörigen.

Kinzenbach (Kreis Wetzlar), den 10. Februar 1942.

533 D

gangs- und sonstige Unterstützungen der Wehrmacht nach dem Erlaß des Oberkommandos der Wehr­macht vom 20. 2.1941.

Die berufliche Förderung der Kriegsversehrten wird ohne Rücksicht auf die entstehenden Kosten durchgeführt. Selbst wenn besonders^ hohe Kosten erforderlich sind, wie z. B. bei einem Studium, wer­den von den staatlichen Betreuungsstellen die Mittel beschafft. Diese erhöhte Berufsfürsorge erhalten außer den Wehrdienst- und Einsatzbeschädigten die Versehrten aller Personenkreise, die nach dem Rund­erlaß vom 26. Mai 1941 eine Uebergangsbeihilfe erhalten.

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müssen, mit Heu oder Grummet.

Nun saß. er bei uns auf dem Wagen, der jetzt durch den aufgeladenen Heuoorrat eine bequeme Sitz- und Liegegelegenheit bot. Es ging hinein in die Waldwege. Von Rehen, Rotwild oder Muffelwild war zunächst noch nichts zu sehen. Die jungen Stämme der Buchen, Fichten, Eschen und Lärchen, deren Rinde geschält war, zeigten deutlich, daß hier das Wild seinen Hunger zu stillen versucht hatte.

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6 der Dreista' Wand, daß I Mischen Kaiser $ bis 211 n. I ns schweren tr kiffe militärisct öocherrschafl de- beseitigte. Dl) führte diese t*len Bewohnern Damit bk ^reiches besie jjiwrt in Rom kmrus am Fo g seines zehnj vorangegang Achten ließ. I, ichke Severus t ändere natürl Wobt. Ex hc J und damals

auf ein pa, »«Wirten. § !! »odifenbes »nts unter

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. Nach Gottes unerforschlichem Ratschluß fiel im Alter von 27 Jahren am 29. Dez.1941 in treuer Pflichterfüllung für Führer und Vaterland bei den schweren Kämpfen im Osten mein innigstgcliebter Mann, seines von ihm nie gesehenen Töchterchens Helga treusorgender Vater, unser lieber Sohn, Bruder, Schwiegersohn, Schwager, Onkel und Pate

Otto Kipper, Unteroffizier

Inhaber des E. K. 2. Kl. u. des Inf.-Sturmabzeichens

In tiefem Schmerz:

Emma Kipper, geb. Vogelhöfer, und Kind Christian Kipper und Frau, Eltern

Wilh. Vogelhöfer und Frau, Schwiegereltern Adolf Kipper, z. Z. im Felde, und Familie Heinrich Kipper und Familie

Karl Kipper, z. Z. im Felde, und Familie Adolf Oßwald und Familie Heinrich Henß und Familie

Karl Valentin, z. Z. im Felde, und Familie Adolf Schneider und Familie

Wilhelm Schneider und Familie August Niemeyer und Familie.

Gießen, Wieseck, Frankfurt, Westhofen, Gr.-Buseck

Die Betriebsführung und Gefolgschaft der Firma Wilh. Zimmer, G.m.b.H., Gießen, verlieren in ihm einen ihrer treuesten Mitarbeiter und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. 530 D

AMvorlrüge der Universität Wiederaufnahme der Reihe: Engi. Schlagworte und die Sprache der Tatsachen (Prof. Dr. Vollrath), am Mittwoch, 11. Februar, 20.15 Uhr, Hörsaal 34 der Universität. fosis

dem Einkommensteuerbescheid ergibt. Entspricht bas Einkommen im letzten Jahre vor der Einberufung nicht dem früheren Normaleinkommen des Ver­sehrten, so kann ein geeigneter anderer Zeitraum der Ermittlung zugrunde gelegt werden. Hatte der Versehrte sowohl Einkünfte auch nichtselbständiger Arbeit als auch Einkünfte aus anderen Berufsarten, so erfolgt zur Ermittlung des früheren Gesamtein­kommens eine Zufammenrechnung der Cinkommens-

für Gefolgfchaftsmitglieder des öffentlichen Dienstes maßgebend, und auf Grund seiner Tätigkeit hatte er Anspruch auf Eingruppierung in die Gruppe Vib. Dessen ungeachtet hatte man ihm aber erst die Ver­gütung ab 1.8.1940 gezahlt. Mit seiner Klage machte der Angestellte den Unterschiedsbetragsan­spruch ab 1.4.40 geltend. Das Arbeitsgericht hat ihm den Betrag in voller Höhe zugesprochen und in seiner Begründung zum Ausdruck gebracht, daß durch die Bekundung der Zeugen als bewiesen zu erachten sei, daß der Kläger ab 1.4.40 und auch schon vorher mit Arbeiten beschäftigt worden ist, die nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungs­gruppe Vib der TOA. angehören. Er hatte mit Rück­sicht darauf auch ab 1.4.40 Anspruch auf die ent- prechende Vergütung. Für eine Beschränkung auf die Zeit ab 1. August 1940 war ein hinreichender Grund nicht vorgebracht, und der Hinweis des Be­klagten auf finanzielle Gesichtspunkte konnte seinen Standpunkt nicht rechtfertigen. Die ohne solche Bin­dungen erstrebte Verringerung der finanziellen Be­lastung des Beklagten reichte nicht aus, es lag viel­mehr darin eine sittenwidrige Ausbeutung der Ar­beitskraft des Klägers, die zum Schadenersatz ver­pflichtete.

Kopfschmerzen verursachen häu­fig Verstimmung, Reizbarkeit und Niedergeschlagenheit und beeinträchtigen die Arbeits­freude. Rasche Linderung bringt oft Mclabon, bas sich auch bet rheumatischen und gichtischen Beschwerden sowie gegen Zahn- schmerzen bewährt hat. Ver­wenden Sic es auch bei star­ken Schmerzen sparsam, meist genügt schon eine Kapsel! Packung 72 Pfg. in Apotheken.

In der Berufsfürsorgerverordnung vom 18. Sep­tember 1940 (Reichsgesetzblatt I, Seite 1241) ift der Grundsatz, daß bei Wiederaufnahme der Berufs­tätigkeit durch einen Kriegsversehrten mindestens das frühere Arbeitseinkommen wieder erreicht wer­den soll, schon festgelegt worden. Der Reichsarbetts- minister hat in einem Erlaß vom 15. November 1941, der im Reichsarbeitsblatt 1941, Teil I, Sette 512 abgedruckt wurde, Ausführungsanweisungen zu der genannten Berussfürsorgeverordnung erlassen. Hierin werden Richtlinien gegeben zu der Frage, was unter dem früheren Arbeitseinkommen zu verstehen ist, weiter werden Anweisungen erteilt, mit welchen Methoden, wie Züsatzschulungen, Em- und Umschulungen, Eignungs-Untersuchungen usw. die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß durch­zuführen ist.

Unter dem früheren Arbeitseinkommen im Sinne der Berufsfürsorgerverordnung vom 18.9.1940 tjt bei Angestellten und Arbeitern das Normal-Ein­kommen der betreffenden Birufs- und Tarifgruppe zu verstehen. Beim Vergleich des früheren und des jetzigen Einkommens ist vom Netto-Einkommen aus- zugehen. Konjunkturoerdienste und besondere Lei­stungsprämien bleiben außer Betracht. Unter Let- stungsprämien werden hierbei nur d i e Prämien verstanden, die einzelne Unternehmungen ihren Ge­folgschaftsmitgliedern geben, um sie für eine Lei­stung zu entschädigen, die durch eine besondere Kon­junktur ausgelöst worden ist. Ferner ist die Be­rücksichtigung solcher Leistmigsprämien ausgeschlos­sen, die nur für Arbeiten vorübergehender Art ge­geben werden und mit deren Gewährung das Ge­folgschaftsmitglied gleichfalls nicht dauernd rechnen

ger starr und kantig, wärmer und menschlicher m dem Auf und Ab von Glück und Schmerz, von Stolz und Zorn, eine schöne, reife, ausgewogene Leistung. Von der jüngereen Generation geben Rolf Weih, Carla R u st und der kleine Gunnar Mol­ler die am persönlichsten profilierten Erscheinungen ab. Hermann Brix, Ida Wüst, Karin Hardt, Rudolf S ch ü n d l e r, Reinhold B e r n d und Cle­mens Hasse seien vom großen Ensemble noch ge- nannt - (Terra.) Hans Thynot

ZürTepserkeLt vor öcm Keinöe.

Für Tapferkeit vor dem Feinde im Osten erhielt der Unteroffizier Ernst Bräuning aus der Kol­benmühle bei Harbach das Eiserne Kreuz

Es ist im Kriege mehr denn je eine Frage von größter wirtschaftlicher Bedeutung, daß der Wild­bestand in unseren Wäldern erhalten bleibt. Der Jagdbesitzer ist heute nicht mehr, im Gegensatz zu früher, der persönliche Besitzer eines mehr oder weniger großen Wildreviers, in dem er beliebig verfahren kann, sondern er ist zum Sachwalter des Staates geworden und als solcher der Allgemein­heit verantwortlich.

Wir hatten Gelegenheit, im Vogelsberg, im Be­zirk der Solms-Laubachschen Forstverwaltung, ein Gebiet von 15 000 Morgen Wald und Feld, uns von einer vorbildlichen Pflege und Wartung des Wildbestandes zu überzeugen, indem wir eine Fahrt zur Wildfütterung mitmachten.

Nach eineinhalbstündiger Fahrt war ein Forst­haus erreicht, wo unser Fuhrwerk an einem Schup­pen mit Heu beladen wurde. Von hier aus nahmen wir einen Forstmann, einenWaldläufer", mit, der bei der Fütterung zur Hand gehen sollte. Die

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B°w waren mir an einer gratzen Futterraufe an- w.R. 8.

gelangt, dre den ganzen Inhalt unseres Wagens Berlagsletter: Dr.-Ing. Erich Hamann- Anzeigenleiter: Hans Beck, aufnahm, einen Heuoorrat, der etwa für zehn Tage Äerantworüich für ven Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel Pl.Nr.S.

Eheschutz für alternde Frauen.

Ndz. Zur Frage des Eheschutzes für alternde Frauen hat das Reichsgericht in einer Entscheidung mit neuen Gesichtspunkten Stellung genommen. Die Ehe, die das Reichsgericht zu beurteilen hatte, bestand schon etwa 30 Jahre. Der Mann hatte sich einer anderen Frau zugewendet und begehrte die Scheidung der Ehe nach § 55 des Ehegesetzes. Das Reichsgericht hat seinem Antrag nicht stattgegeben. Es entspricht nicht dem sittlichen Wesen der Ehe und ihrer hohen Bedeutung als Grundlage des völkischen Gemeinschaftslebens, daß, selbst wenn eine Ehe in langjähriger Dauer ihre Ausgabe für ihre Partner und für die Volksgemeinschaft im wesentlichen erfüllt hat, die darüber gealterte Fran von dem weniger verbrauchten Mann in eigen­süchtiger Weise verstoßen werden könnte, nur well er sich nunmehr von ihr ab- und einer anderen, wenn schon vielleicht noch lebenstüchtigeren, zuge­wandt hat und von dieser nicht lassen will. Eine Frau, die der Erfüllung ihrer Pflichten als Gattin, und Mutter ihre besten Lebensjahre geopfert hat, hat vielmehr einen sittlichen und recht­lichen Anspruch darauf, daß sie, sofern nicht überwiegende Belange der Volksgemeinschaft dar ihr zumutbar erscheinen lassen, nicht in ihren alten Tagen aus ihrer Stellung in der Ehe verdrängt und auf sich allein gestellt, möglicherweise darüber hin­aus noch wirtschafttichen Schwierigkeiten ausgesetzt wird, nur um dem Manne eine zweite Heirat zu ermöglichen. r

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Zeitungsträgerin

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