Ausgabe 
21.12.1879 Drittes Blatt
 
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1879

Einladung zum Abonnement

auf den

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f vchulstratze B. 18.

ritteg Blatt. Sonntag den 21. December

«rscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. *it Bringerlohn.

nffMKamR», Durch di« Post bezogen vierteljährlich 2 Matt 50

Kießener "Anzeiger

AMP- mH AmkblM fit Hk« Kreis Gieße».

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@remp(a«[iefetnn.ut,fönnUenn "°""°ntlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgefälligst aufgeben zu wollen, um vollzählige

- ------------------:---------------- Die Expedition.

Amtlicher HK eil. Bekanntmachung.

Betreffend: Di« Eintheilung der Kaminfeger-Bezirke.

tfÄ ' NNN*» -

S) -inM-ßlId'r GeEkun^ A',ffÄrg rechts der Straße oon Frankfurt nach Marburg gelegen lp,

^°8S'£hM ®arben,tid>' ®t06en'8lnbro' H-uch-lh°'m, Klein-Anden, Lang-Gdns,

-) den links der Frankfurt-Marburg-r Straße gelegenen TH-'il^er^Stad? Gießen, sowie

Nut^rsbausen Bersrod, Beuern, Daubringen mit Hetbertshausen, Großen'Buseck, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen,

, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Frteoelhausen, Trohe, Wieseck und Winnerod.

Gr en, den 18. December 1879. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

- Fr e s e n i u s.

politisch

Die Simultanfchule im preußischen Landtage.

Das System von Puttkamer soweit man bet den Maßnahmen dieses Ministers in der Stmultanschul-Angelegenheit von einem System reden kann pasfirt zur Zett im preußischen Abgeordnetenhaus? Revue. Die Debatte über die Elbtnger Petition ist von so großer Bedeutung, weil es sich dabet tm Grunde um den Kernpunkt des Culturkampfes, um den Einfluß Ler Geistlich­keit auf die Schule handelt. Das Ministerium Falk erwarb sich das unsterb­liche^ Verdienst, in der Schulfrage eine bestimmt begrenzte Rechtssphäre zu schaffen, sein Nachfolger ist dabet augelangt, die Rechtsfrage zu verwischen und den Streit zu einer Verwaltungsfrage herabzudrücken. Wie unzuverlässig und schwankend dadurch die Rechtsverhältnisse werden muffen, daß das subjektive Ermessen eines Ministers entscheidet, beweist die Elbtnger Angelegenheit.

. Die bisherigen Debatten im preußischen Abgeordnetenhause beweisen uns, daß der Minister von Puttkamer für eine Art Mtnisterial-Absoluttsmus kämpft, der speciell ihm gestattet, seinen Gefühlen zu folgen, und daß die wichtige Elbtnger Principienfrage zu einer religiösen Jntereffenfrage herab­gezerrt wird. Die Reden Stöckels und die Ansichten des Centrums decken sich in ihrem Resultat, welches dahin lautet, daß die Schule keine reine Staats­anstalt sein solle, sondern auch in Zukunst von der Kirche abhängig sein soll. Von welcher Kirche, das ist den Orthodoxen aller Confessionen gleichgültig, denn im Grunde des Herzens denkt doch jeder Strenggläubige nur an seine erzene Confesfion, deren Schädigung er zu erblicken vermeint, wenn der Ge- danke der Simultanschule, der sich in allen politisch hochgebildeten Gemein­wesen Bahn gebrochen hat, während gleichzeitig seine praktischen Erfolge llch auch bet den armen und politisch weniger reifen Gkmeinwesen bewährten, überall zum Durchbruch kommt. Sein endlicher Sieg ist dennoch sicher, so viel Hinderntffe ihm auch das System Puttkamer bereiten mag, denn die Simultanfchule krönt die freisinnigen Bestrebungen auf dem Gebiete der Volksschule. Sie will, daß die Schule losgelöst wird vom alten wie vom neuen Testament, vom streng katholischen und streng lutherischen Bannkreise, und sie allein kann Alle befriedigen, weil ihre Wirksamkeit von allem Secten- wesen befreit wird.

. . .^^ofeffor Gneist, der Träger des Gedankens, daß es sich in Bezug auf die Schule um eine staatsrechtliche und nicht um eine konfessionelle, auch nicht um eure Verwaltungsfrage handelt, hatte Recht, als er die subjektive Behandlung durch den Minister zurückwies und sagte: Wenn irgend ein Ge- btet unseres Lebens eine stetige, streng gesetzmäßige Behandlung erfordert, so ist es Kirche und Schule, und wer die Verantwortung für dies dornenvolle Gebiet trägt, sollte stets das Wort des großen Kurfürsten vor Augen haben:

er HHeiü

Wer dies Land der Kirchenspaltung regieren will, der muß nicht blo religiös, sondern auch gerecht sein!"

Eingesandt.

Geehrte Redaction!

V. Nachdem in der vorigen Woche bei der Besprechung des NothstandS armer Reisen­den m Ihrem geschätzten Blatt der baldigen Errichtung einer Herberge zur Heimath, wie solche mit Segen in vielen deutschen Stävten bestehen, gedacht worden ist, ist es wohl erlaubt, einige Sätze aus der trefflichen Schriftdie Herberge zur Heimath nach ihrer bisherigen fcnfc- Wicklung" hervorzuheben und so den unvermeidlichen Vorurtheilen und Mißverständnissen durch offene Darlegung die Spitze abzubrechen. Gestalten Sie mir darum, Ihnen die Hausordnung der Herberge zur Heimath zu Ltegmtz mitzutheilen, um aus einem Beispiel die Zweckmäßigkeit der Einrichtung darzulegen:

1. Die Herberge zur Heimath im Ev. Vereinshaus« zu Liegnitz steht jedem Reisenden ohne Unterschied des Glaubens und Gewerbes offen, welcher sich beim Herbergsvater htn- relchend legitimiren kann. Jeder Gast erhält die Legitimation, welche er vor dem Schlafen­gehen dem Hausvater übergeben muß, des Morgens nach der Andacht zurück. Betrunkene wer­den nicht ausgenommen; auch können Kranke in der Herberge nicht verpflegt werden.

2. Jeder Gast muß sich gefasten lasten, daß sich der Hausvater von seinem Gesundheits­zustand und seiner Reinlichkeit überzeugt.

3. Unanständige Reden, Gesang schlechter Lieder, Kartenspiel und jedes gewinnstchtl« Spiel, das Trinken von Branntwein, wie der unmäßige Genuß von Bier find stren, untersagt.

(47 enthalten weniger wichtige Bestimmungen der Hausordnung.)

8. In den Schlafräumen zu rauchen lst nicht erlaubt.

9. Waschen, Kleiderreinigen und Stiefelputzen darf nur in dem dazu bestimmten Raume geschehen.

10. Um 8 Uhr Morgens müssen die Schlafräume behufs der täglichen Reinigung und Lüftung von jedem Gaste verlaffen jein.

11. Jeder in btt Herberge wobnende Gast muß um 10 Uhr AbendS zu Hause fein.

12. Das DuSklopfen der Tabakspfeifen und AuSspucken auf den Fußboden, sowie andere Verunreinigungen der Gaststuben sind nntttsagt.

13. Anstand und gesittetes Benehmen, namentlich bei den Morgen- und Abendandachten, wird vorausgesetzt.

Fluchwöiter und Redensarten, die eine anständige Fröhlichkeit und gemüthliche GrseSig- keit beeinträchtigen, sind streng verboten.

14. Anständige Gäste wttben willkommen sein.

15. Der Hausvater wird es sich angelegen sein lassen, den Durchreisenden, sovitt eS angeht, Unterkommen und Arbeit zu verschaffen.

Gestatten Sie hierzu nur eine kurze Bemerkung: Die Morgen- und Abendandachten, zu denen jeder. freundlichst eingcladen wird", sind gewiß eine bester« Unttthaltung als Karten­spiel oder Schlägereien mit Mordwaffen, und eine gute HauSordnung ist für Leute, dir selten die Wohlrhat eines geordneten, freundlichen Hauswesens erfahren, unumgänglich. Die Haupt- frage am hiesigen Platz ist die Aufbringung der Mittel zur Errichtung einer Heimath und werden wir unS erlauben, in einer weiteren Besprechung um freiwillige (einmalige oder ständige) Bei­träge, sowie um Bethriligung bei der Zeichnung von Äntheilscheinen ä 25, 50 oder 100 .,4k z» bitten. Die Roth ist groß, aber, so hoffen wir, die Liebe und tyätige Hülfe ist auch bereit.