stellungen endigte darin, daß Escudter vor dem Staatsanwalt erscheinen mußte. Dieser richterliche Beamte begann: „Ich ließ Sie kommen, um von Ihnen Auskunft über das Verschwinden von Frau Escudter zu begehren. Ich bemerke Ihnen, daß mich die Familie Ihrer Gemahlin mit der Lösung des Geheimnisses betraut hat und ich hoffe, daß Sie nicht auch mir gegenüber in der Stellung verharren, welche Sie dem Herrn Polizei'-Commissar gegenüber anzunehmen für gut befanden. Die Umstände, welche daS Verschwinden Ihrer Frau begleiteten, sind so ernster Art, daß der Behörde die Pflicht obliegt, Rechenschaft von Ihnen zu begehren." — „Herr Staatsanwalt, ich kann Ihnen nur dasselbe erwidern, was ich von den anderen Personen, die mich befragten, gesagt. Ich weiß nicht, wo meine Frau ist." — „Unter welchen Umständen ging sie von Ihnen fort?" — „Das geht Sie nichts an!" rief Escudier. — „Sie wagen, mir dies zu antworten," herrschte ihm der Staatsanwalt entgegen. „Sie vergessen, daß Sie zu einem Vertreter des Gesetzes sprechen. Ich bin aber in der Lage, Ihnen dies ins Gedächtniß zu rufen." — „Ich weiß nicht, mit welchem Rechte Sie mich über meine häuslichen Angelegenheiten ausforschen; ich finde Ihre Neugier wirklich zu weitgehend." — „In der Ausübung meiner gesetzlichen Pflicht kenne ich kein Zuwettgehen. Ich fordere Sie zum letzten Male auf, mir anständig zu antworten." — „So geben Sie selbst mir doch ein gutes Beispiel und mischen Sie sich nicht ungebeten in meine Angelegenheiten." — „Ick bin genöthigt, mich in dieselben zu mischen", entgegnete der Staatsanwalt, welchen Escudiers Entgegnungen erzürnten. „Ich wollte, bevor ich der etngereichten Klage Folge gab, ruhig mit Ihnen sprechen. Ich hoffte, daß die von Ihnen abgegebenen Erklärungen hinreichend wären, um die Angst einer mir Recht bekümmerten Familie zu beschwichtigen; allein Ihre Antworten rechtfertigen leider noch den Verdacht. — „Von welchem Verdacht sprechen Sie?" fragte Herr Escudter. — „Sie haben Ihre Frau getödtet." — „Sie sind ein Unverschämter, mein Herr!" — „Nehmen Sie sich in Acht, Sie beleidigen einen Beamten." — „Sie haben mich zuerst beleidigt, indem sie eine Beschuldigung, wie sie bei gebildeten Leuten unerhört ist, gegen mich auSstteßen. Nennen Sie mir zwei ihrer Freunde, damit zwei der meinten das Nähere mit Ihnen besprechen können, und dann wird sich das Wettere finden." — „Eine Herausforderung! Gut! Sie können jetzt gehen. Ich werde Sie zum Reden zu zwingen wiffen." — Wenn Sie mir weiter nichts zu sagen hatten, war es nicht der Mühe werth, mich zu belästigen." — Mit diesen Worten schieden die beiden Streitenden. — Bald darauf ward der Verhastsbesehl gegen Escudter erlassen. Er leistete demselben keinen Widerstand und willigte darein, dem Untersuchungsrichter Rede zu stehen. Er sagte im Lause der Untersuchung mit nach seiner Ansicht unwiderleglicher Logik: „Ich kann Ihnen nicht beweisen, daß ich meine Frau nicht getödtet habe." Bootfahrer, welche eine Lustfahrt nach Asnieres machten, fischten in der Nähe der Brücke mit ihren Rudern einen prächtigen Damenmantel aus der Seine. Die Polizei forschte nach und ermittelte, daß ihn Madame Escudier an jenem verhängntßvollen Tage getragen. Als man Escudier beim nächsten Verhöre wieder befragte, entgegnete er nichts als: „Zeigen Sie mir die Leiche." — „Ich kann Ihnen die Leiche nicht zeigen," sagte der Untersuchungsrichter. „Sie ward noch nicht gesunden, doch weiß man jetzt, wo man sie suchen muß; einstweilen sehen Sie sich aber dies hier an." Escudier ward leichenblaß und fiel beinahe in Ohnmacht. „Wo ward der Mantel gesunden?" fragte er mit
, A®“8 roo&16cffer als ich/ erwiderte der Untersuchungs-
Abdruck des Stillschweigens folgte, Esmdters Angesicht sch^N die düsteren Erinnerungen und Empfindungen widerzuspiegeln. „Verharren Sie tlOtgv?t h^a“mr Warnte. — »Ich verharre tm Leugnen/ sprach Escudier. — Der des Gaitenmordes Verdächtige wurde vor das Schwuraericbi gestellt (Sr hitt. d°n Beistand eines BertheidtgerS ausgeschlagen, man ihm v° n ^Amt7 wegen bestellt: aber Escudter verweigerte die Annahme desselben. Ja er geht in der A sisenfitzung noch weiter; er ruft den Schutz des P äsidenten gegen *Zr;l^lnurJn Freiheit seiner Vertheidtgung hemme und störe. Escudier erzählt dann, wie seine Frau ihm am Abend Ihres Verschwindens eine etwas heftigere Scene als sonst wegen eines Briefes gemacht, welchen er geschrieben habe und den er ihr n cht zeigen gewollt, und wie sie ihm gedroht hätte, ihn zu verlassen. Er habe ihr entgegnet. „Thue ganz nach Belieben", worauf sie fortgegangen und nicht wiedergekommrn sei. Die Beweisaufnahme fiel nicht zu Gunsten des Angeklagten aus. Er mochte ooraussehen, wie der Wahrspruch der Geschworenen ausfallen dürfte, und ? eLncrmnert6dbJflun09r2e ble Geschworenen folgendermaßen: „Zwölf sich gegenseitig soemde Bürger, den oerschiedenartigsten Berufsgattungen und Ständen an» fle6ort0 unb welche sich sonst mit ganz anderen Dingen als mit der Psychologie des Verbrechens beschaftfiien.' Unter den Geschworenen befand sich ein Groß nduftrteller 6.ert Michelin, welcher den Aageklagten früher gekannt hatte. Michelin war noch niemals Geschworener gewe en und er wünschte sich schon lange die Gelegenheit, dieses Amt auszuaben, welches die höchste und schwerste Bürgerpflicht ist und das zugleich die größte Verantwortlichkeit umfaßt. Michelin erinnerte sich der Bekanntschaft mit ^uh'e^ obwobl er ibn längere Zeit nicht gesehen hatte und er gelobte sich, mit pein- lichster Sorgfal alle Einzelheiten des Falls zu prüfen und sich nur von der Gerechtigkeit und seiner Ueberzeugung lenken zu lassen; denn ihm fiel es zu, al8 Obmann der deren Berathung zu leiten. Michelin, der gewissenhafte, feierliche Mann verkündete auch wirklich das „Schuldig"! Als der Präsident das aus lebenslängliche Zwangsarbeit lautende Urtheil gerade aussprechen wollte, entstand ein Geräusch ander Thüre zum Zuschauerraume. In demselben Augenblicke überreichte ein Gerichtsdiener b!” PEdeuten ftnen Brief und ehe dieser noch von dessen Inhalt Kenntniß genommen, drängte sich eine junge, elegant gekleidete, äußerst erregte Frau durch die Massen und trat in den freien Raum vor den Richtertisck, indem sie rief: „Das Opfer steht hier."
's ©ßcubter freudig auf. „Gustav", jauchzte es ihm entgegen. Leonore grfa e wo t6re Amme in einem entlegenen Dorfe lebte,
b e DOn Asnieres ging, hatte sie ihren Mantel in die Seine ge> Uttrr O2ro?“t.6en |u laff’n, daß sie sich ertränkt habe. Zuletzt hielt sie das lange Schmollen nicht mehr aus und da sie eß gewohnt war, immer erst nachzugeben drängte es sie. ihren Gustav zu umarmen. Sie eilte aus der Normandie nach Paris und erfuhr erst ihrenr Hause in der Plaine Monceau die entsetzliche Geschichte. Sie fuhr sogleich nach dem Justizpalaste, um die durch ihre „augenblickliche Aufwallung" entstandenen, verhangnißoollen Folgen im letzten Augenblicke der glücklichsten Lösung entgegenzuführen. Mach dem Französischen des Gustav Bergeret)
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Die im Freiherrlich von Raben au'schen Walde, District Struth bei Beuern heute abgehaltene Holzversteigerung ist genehmigt und können die Abfuhrscheine hierzu Donnerstag den 3. April d. I. bei dem Forstwart Dort zu Beuern in Empfang genommen werden bei gleichzeitiger Holzabfuhr an diesen! Tage,
Treis a/L„ den 27. März 1884. 2224 Amendt, Oberförster.
Holz -Versteigerung
in der
Königlichen Oberförsters, Vrandvberndorf.
Schutzbezirk Cleeberg.
Montag den *1. April
werden versteigert:
1. Distrikt Westerburgerheck 19 u. 20
an Ort und Stelle. Anfang 10 Uhr Vormittags.
106,25 Hundert Eichen-Wellen,
41,25 „ Buchen-Wellen lll. Cl.,
3 Rm. Weichholz-Knüppel,
15,00 HundertWeichholz-Wellenlll.Cl.
2. Grosser Bornbergerstein 31 b. Nachmittags 1 Uhr bei Gastwirth Hofmann, Cleeberg:
1,75 Hundert Eichen-Wellen III. Cl.,
S Rm. Buchen-Knüppel,
61,75 Hundert Buchen-Wellen II Cl.,
2 Rm. Weichholz-Knüppel, 0,50 Hundert Weichholz-Wellen.
Brandoberndorf, d. 27. März 1884.
Der Königliche Oberförster.
2223 Bender.
Dienstag den 1. April t. I.,
Nachmittags 2 Uhr, soll auf unterzeichneter Bürgermeisterei versteigert werden:
veranschl. zu 15
am
Erdarbeit Steinlieferung Steinfuhrlohn Chaufsierarbeit Steinaufsetzen Maurerarbeit Sandfuhrlohn
Daubringeu,
ff
ff
ff ff II ff ff ff
ft
28.
Großh. Bürgermeisterei Walter.
w ii ft ft tf fi
März 1884. Daubringeu. 2227
104 260 156
26 40
52
2254 Große ästige Erbscnrciscr, pro 100 St. 9ö H, cmpf. 6 Hammel, Mühlg. 8.
Allgemeiner Anzeiger.
Jagd-Verpachtung.
f Mittwoch den 16. April d. I.. Vormittags 10 Uhr, soll int Gasthause zur Traube dahier die Waldjagd in den Districten Mark und Wellerberg der Forstwattei Ober-Lais, in den Forstwarteien Glashütten, Eichelsachsen und Burkhards, sowie in den Districten Mühlberg und Enzisberg der Oberförsterei Grebenhain, mit den zugehörigen Enclaven im Ganzen ca. 1490 ha groß, wiederholt verpachtet werden.
Nidda, am 25. März 1884.
In Auftrag:
___________ Rohr, Großh. Oberförster.
Hoßzverfteigerung
in der Zreiherrlichrn Oderförsterei Rabenau.
18 Nadel-
jedesmal Vormittags 9
Uhr int District
ff
ff
Buche Birke Eiche Nadelholz
Die Zusammenkunft findet Eichwald statt.
Scheiter rm Knüppel 797
55 Eichen-Stämme von 14—35 cm Durchmesser und 5—17 m Länge,
23 Buchen- „ nr* -
Es werden versteigert: Freitag den 4. und Samstag den 5. April 188Ä aus den Districten Eichwald, Buchkopf, Krebskopf und Köppernhölle:
38—52 „ „ „ 4-14 „
/- • X 0 2 i „ „ „ 8 16 „
1 Etchen-L-tange von 14 cm Durchmesier und 6 m Länge 9 Nadel-Stangen von 9—14 cm Durchmesser und 9—15 m Länge.
rm
Reisig rm
Stöcke rm
183
1496
287
—
168
—
45
374
11
4
42
2
Am ersten Tage wiro sämmtliches Bau- und Nutz-Holz und die Halste des Brennholzes versteigert. Das Holz im District Köppernhölle kommt am Nachmittag des zweiten Tages zum Ausgebot.
Kesselbach, den 26. März 1884.
Freiherrliche Oberförsterei Rabenau. ___________________F r a n z. 2216
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Darmstädter Pferäemarät-Nole
a 2 Mk.
(Ziehung den 23. April) zu haben in der Expedition des „Gießener Anzeiger"
Schulstraße 7.
In der Privatklagesache des Müllers Andreas Fiedler von Beuern, Privatklägers, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dittmar, gegen
den Landwirth TLilhelmSommer- lad V. von da, Angeklagten, vettreten durch Rechtsanwalt Lauer, wegen Beleidigung
hat das Großherzogliche Schöffengericht zu Gießen am 6. März 1884 für Recht erkannt:
I. Beklagter wird wegen Beleidigung in eine Geldstrafe von zwanzig Mark, eventuell acht Tage Hast, sowie zur Traguug sämmtlicher Kosten, einschließlich der dem Kläger erwachsenen nothwendigen Auslagen, verurthellt.
II. Zugleich wird dem Kläger dieBe- fugniß zugesprochen, dieses Urtheil in seinem entscheidenden Theile einmal innerhalb acht Tagen, von Zustellung einer Abschrift an gerechnet, im „Gießener Anzeiger" auf Kosten des Angeklagten veröffentlichen zu lassen.
Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheils bescheinigt.
Gießen, den 20. März 1884.
(L. S.) (gez.): Neidhart, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
Zur Beglaubigung der Abschrift: Dr. Dittmar,
2226 Rechtsanwalt.
Submission auf Tischler-Arbeiten )u -en Stationsgebäuden der Bahnlinie Wabern-Wildungen. Termin am Mittwoch den 9. April ct., Vorm. 11 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten. Zeichnungen und Bedingungen sind daselbst einzusehen und auch gegen 1,50 JC. per Loos zu beziehen.
Loos I die Stationsgebäude Ftttzlar, Wega, Zeunern u. Mandern, Loos II das Stationsgebäude Wildungen betreffend.
Wildungen, den 27. März 1884.
Der Regierungs-Baumeister: 2236 Plate.
An Vieh Rin aus aus
Der Ortsr
Ausgabe gemacht kaues k. Met
Derselbe ro i etgtr Vieh, Äen rufen, gleich zücht fördern Hel Mr bitten
Hiesige Gemeinde «anzen Geget M unterstützen.
Jnsbesonde' und fern die freu i-sanders Bog, .Zuchtsauen und !«■ beschicken, tnob Anuern und der;
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