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Bekanntmachung.

In Flur VI der Gemarkung Staufenberg, soweit solche zwischen der Staatsstraße von Gießen nach Marburg, sowie dein Vicinalwege vor Staufenberg nach Odenhausen einerseits und der Grenze der Flur V, dem Damme der Main-Weser-Bahn und der Ruttershäuser Gemarkungsgrenze mit Ausschluß dec Pfarrwiescn gelegen ist, nämlich für die Grundstücke Nr. 55 bis 63°, sodann Nr. 676 bis 86 und von Nr. 91 bis 127, soll eine bessere Anlage von Feldwegen und die Ausführung sonÄ möglicher Verbesserungen stattfinden auf Grund des Gesetzes vom 18. August 1871 und der hierzu erlassenen Instruction vom 7. November 1876.

Es ergehen nachstehend unter Nr. 1 bis 7 einschließlich Aufforderungen unter Vorbestimmung einer Frist von drei Monaten unter dem Rechtsnach­theile, daß Rechte der genannten Art, welche bis zum Ablauf dieser Frist weder in den öffentlichen Grund- und Hypotheken-Büchern, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bei der stattfindenden Regulirung resp. Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschten Rechte als fortbestehend behandelt werden würden.

Die Aufforderung ergeht

1) an Diejenigen, welche Grundstücke int Zusammeulegungsbezirk erworben, aber ihren Eiutrag im Grundbuch beziehungüwetse int Mutations­verzeichnisse noch nicht erwirkt haben (Art. 14, pos. 1), um die Errichtung und Jngrossation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge (Art. 23 und 24 des Gesetzes) zu erwirken;

2) an Diejenigen, welche zwar im Grundbuch stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Beisetzung des Erwerbtitels (Art. 14, pos. 2), um letzteren nach Maßgabe des Art. 28 jenes Gesetzes eintragen zu lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der Regulirung resp. Zusammenlegung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitz­standes statt einer EigenthumSurkuude ausgestellt werden wird;

3) an Diejenigen, welche an ein auf fremdem Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen VindicationS- oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und RückfallS-An- spruch wegen einer vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 in Oberhessen und Starkenburg vertragsmäßig gemachten Eigenthuwsvorbehalts (Art. 7 a. E.) oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung, eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung (Art. 17) zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vormerkstreitig" oder ^beschränkt" im Grundbuche gesichert zu haben (Art. 14, pos 3), sowie an Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraus­setzungen die Vormerkunggehemmt" wollen eintragen lassen (Art. 18 des Gesetzes vom 21. Februar 1852), um ihren Anspruch unter Vorlegung der betreffenden Urkunden im Grundbuch resp. Mutatioris- Verzeichnisse wahren zu lassen, oder, im Falle des Widerspruchs des Gegners, die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigung, nachzuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Processes in dem vom Gericht aufzustellenden Verzeichniß bei dem betreffenden Grundstücke zu beantragen;

4) an die Obereigenthümer und Fideicommißberechtigte, welche ihre Heimfalls- und Successions-Rechte nicht durch Eintrag der Lehens-Erb- und Landsiedel-Leih- oder Fideicommiß-Qualität eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, int Grundbuch eintragen zu lassen;

5) an Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvorbehalte, Revocations-, Akcsolutrvns- oder Nichtigkeits-, Sepa- rations- oder andere Sicherheits-Rechte, die weder int Hypotheken- noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Zusammen­legung bestimmten Grundstücken geltend machen können (Art. 14, pos. 5 des Gesetzes), um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und ge­nauere Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken, beziehungsweise die Aufzeichnnng der Grundstücke zum Zwecke der Constituirung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surrogats bei der Zusammenlegung in dem vom Gerichte zu errichtenden Ver­zeichnisse zu beantragen;

0) an Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Consolidation vorzunehmende neue Weg- und Wässerungs-Regu- liruug erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg- oder Wasserleitungs-Gerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstücken, die nicht in die Regulirung resp. Zusammenlegung fallen, Lehm-, Thon- oder Sandgrube-Berechtigungen, auf zur Regulirung resp. Zusammenlegung gehörigen Gelände anzu­sprechen haben, ferner an Die, welche solche Grundstücke zur lebens­länglichen Nutznießung, zur Benutznng als Braut- gabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht- oder Auszugs-Berechti­gung anzusprechen haben (Art. 14, pos. 6 des Gesetzes), um ihre Ansprüche unter Vorlage der betreffenden Urkunden, genauere Be­zeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage, unter Beibringung einer Bescheinigung über solche, in dem vom Gericht aufzujtellenden Verzeichnisse ivahren zu lassen;

7) an Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vor­lage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken (Art. 14, pos. 5 a. E. des Gesetzes).

Gießen, den 17. März 1884.

Großherzogliches Amtsgericht Gießen.

___Lau gsdorff. 2188

2134 Einen Tavezicrg-lMfen sucht I 2161' Ein Kindermädchen zum 1. April Heinrich Hpllmann» scsucht, Kaplaucigassc ö.

In steigert:

Hotzversteigerung.

den Mitgebrauchswaldungen der Gemeinde Treis a/L. werden «er«

in den

900

274,4

479

1.

I. Montag den 31. März 1884, Distrikten Neue-Wald und Aspenstrauch: Stück Fichten-Reisstangen mit 7,20 Festm. Inhalt, Rmtr. Buchen-Scheit, 98 Rmtr. Buchen-Knüppel, u » Zopf-, 390 Stammreis,

Eichen-Scheit, u. 60 Nadel-Reis.

in

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0,10

ff

im

Treis a/L., den 26. März 1884.

18

13

2

5,70 0,50

Rmtr.

ff

Eichen- Nadel-

Nadel-

Buchen-Scheit, 15

22

28

1

3

5

20

3

20

6

II. Dienstag den 1. April 1884, de» Distrikten Alteunner, Fortbachseck, Todenberg und Buchwald:

Eichen-Knüppel, 125 Rmtr. Eichen-Zopsreis, Nadel- 220 Nadel-

o - Aspen- JO Aspen-

Der Anfang ist jedesmal präcis 9'/, Uhr Vormittags. Am ersten Tage

Dtstrikt Neue-Wald bei Nr. 14, am zweiten Tgge im Distrikt Buchwald unmittelbar in der Nähe des Ortes. -i

Eichen-Stämme von 8-68 Ctm. Dchm., 28,4 M. Länge, 9,61 Fm. Inhalt,

Nadel- 9-24 5-11 ''

Buchen-Stamm 54 2,2

Stück Eichen-Derbstaugen mit 0,15 Festm. Inhalt,

Buchen- 0,10

,, 1,15 ,, ,,

Rmtr. Buchen-Zopfreis,

2173

Großherzogliche Bürgermeisterei Treis a/L. Benner.

Hohversteigerung

im Gießener Stadtwald.

Montag den 31. März 1884, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwald in dem District Neuhege neben dem Erercier- und Schießplätze nachverzeichnetes Holz versteigert werden:

A. Brennholz.

Schetth. Priigclh. Stockh. Reish.

Rmtr. Rmtr- Rmtr. Wellen Nadel 140,8 345,8 161,7 6160

B. Bau-, Werk- und Nutzholz. 750 Nadelstämme mit 180,39 Festm., ' 39 Fichtenstangen 3,69

Die Zusammenkunft ist auf dem Trieb am Exercierplatz.

Gießen, am 24. März 1884. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 2110 A. Bramm.

Samstag den 29. Mar) l. I,

Nachmittags 2 Uhr,

wird Bleichstraße 9 das zur Justus Heck'- schen Concursmasse gehörige Mobiliar, be­stehend in

Möbeln aller Art, Kleidern re., Schreinerwerkzeug, insbesondere mehreren Hobelbänken, einer großen Parthie Gesimshobel rc., sowie einer Parthie Nutz- und Werkholz, Bohlen, Stämme u. s. w.

gegen Baarzahlung versteigert.

Gießen, den 26 Mär; 1884.

Hoffmann, 2168 Concursverwalter.

Montag den 31. Mär), Nachmittags 2 Uhr, sollet auf dahiesigem Ortsgericht die Jm- mobilieu des Joh. Förtsch Flur 1/1057 325 Meter Hosraithe in der Wetzstcingasse,

1/1059 194 Meter Hosraithe daselbst, 1/1060 25 Meter Grabgarten daselbst, L1061 4 406 Meter Grabgarten hinter dem Stockhaus,

X/349 1112 Meter Felsen acker auf der Hardt

zum letztenmale versteigert werden.

Gießen, den 27. März 1884.

Großh. Ortsgericht.

1281 Müller.

Ieilgeöotenes.

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Thnren, Fenster und Treppen

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2183 Jnl. Buch, Mausburg.

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Aus der Baumschule der Gemeinde Treis a/Loa. können noch 1500 Mick zweijährige

Apfclsetzlinge abgegeben werden. Reflectanten wollen sich bei Großherzogl. Bürgermeisterei Treis a/Lda. melden.__________2174

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zu haben.

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Emil Pistor.