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srr. LSI. Erstes Blatt. Sonntag den 26. Oktober
1884
ießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheil.
Betreffend: Die Taubstummen-Statistik im Großherzogthum Hessen. Gießen, am 24. October 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Schulvorstände '.'?9 Kreises.
Wir erinnern Sie, soweit Sie noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügung vom 25. September 1884 (Anzeiger Nr. 226) binnen acht Tagen.
Dr. Boekmann.____________________________________
Gefunden: 1 Hemd, 1 Kinderschuh, 1 Bleististhalter, 1 gold. Hemdenknops, 1 Geldbeutel mit Inhalt, 1 Kinderhut, 1 gold. Ohrring, an Geld 1 Mark (auf dem Postschalter gefunden), 1 Hundehalsband, mehrere eiserne Ketten.
Aufgefangen: 1 Pferd (Grauschimmel).
Gießen, den 25. October 1884. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.________________________________
Lehrer-Confer enz
des Conferenzbezirks Grünberg: Donnerstag den 3 0. October, Vormittags 10 Uhr, in Grünberg.
Gesang: 29. 30. 124.
Gießen, den 24. October 1884. Büchner, Kreisschulinspector.
Berlin, 23. October. Das von der „Wes.-Ztg." mitgetheilte „Patent" des Herzogs von Cumberland, das allen regierenden Fürsten Deutschlands und
den Senaten der freien Städte zugestellt worden ist, hat folgenden Wortlaut:
Wir, Ernst August, von Gottes Gnaden Herzog zu Braunschweig
und Lüneburg, König!. Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog von Cum
berland 20. 2C. thun hiermit kund und zu wissen:
Demnach es dem unersorschlichen Willen der göttlichen Vorsehung gefallen hat, Unseres Hochgeehrten Herrn Oheims und Vetters, des durchlauchtigsten Herzogs und Herrn, Wilhelm, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg Liebden am heutigen Tage aus dieser Zeitlichkeit abzuberufen, dadurch aber die Nachfolge in der Regierung des Herzogtums Braunschweig auf Uns überge- gangen ist und kraft der Rechte, welche in Unserem fürstlichen Gesammthause Braunschweig-Lüneburg bestehen, so entbieten Wir allen Behörden, Dienern, Vasallen und Unterthanen des Herzogs Braunschweig Unsere Gnade und eröffnen ihnen hierdurch, daß Wir mittelst dieses Patents das Herzogtum Braun- schweig in Besitz nehmen und die Regierung über dasselbe antreten.
Wir werden die Regierung des Herzogtums nach Maßgabe der Verfassung des deutschen Reiches, sowie der Landesverfassung führen und Wir versichern bei Unserem fürstlichen Worte, entsprechend der Bestimmung im § 4 der Land- schastsoronung vom 12. October 1832, daß Wir die Landesverfassung in allen ihren Bestimmungen beobachten, ausrechterhalten und beschützen wollen.
Alle Diener, geistlichen und weltlichen Standes, bestätigen Wir in ihren Dienststellen.
Von allen Unseren Untertanen erwarten Wir, daß sie Uns stets in Treue und Liebe zugetan sein werden.
Dagegen versprechen Wir, die Wohlfahrt des Landes mit gleicher Zuneigung stets im Auge zu behalten, wie Unser erlauchter Vorgänger.
Wegen der einzunehrnenden Huldigungen werden Wir das Erforderliche demnächst verordnen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Siegels.
Gegeben Gmunden, den Achtzehnten October, Eintausend Achthundert Vier und Achtzig. Ernst August.
Braunschweig, 24. October. Eingetroffenen Nachrichten zufolge soll die Reichsregierung das Patent des Herzogs von Cumberland mit Protest zurückgewiesen und das Vorgehen des Regentschastsrathes nochmals gebilligt haben. (Frkftr. Ztg.)
WeZTüMche Depeschm,
WsW'H ttUat» SsLrsworr-em-BrLLSMr.
Berlin, 24. October. Der Kaiser conserirte heute Vormittag mit dem Fürsten Bismarck.
— In der nächsten Sitzung des Bundesraths dürste die Vertretung Braunschweigs im Bundesrathe zur Sprache kommen und demnächst die durch den Regentschaftsrath legitinnrten Vertreter ihren Sitz im Bundesrathe einnehmen.
— Nach der morgen 2 Uhr im Schlosse unter Vorsitz Sr. K. K. Hoheit des Kronprinzen stattfinoenden Eröffnung des Staatsrathes erfolgt um 5 Uhr das Diner im Adlersaale des Kaiserpalais, wozu die Prinzen und die anwesenden Mitglieder des Staatsrathes geladen sind.
Berlin, 24. October. Auf die an Se. K. K. Hoheit den Kronprinzen gerichtete Geburtstags - Glückwunsch - Adresse ist dem hiesigen Magistrate das folgende Dankschreiben zugegangen: Die warmen Glückwünsche des Magistrats zu Meinem diesjährigen Geburtstage, welche ich in der Ferne erhielt, sind mir als ein werthvolleS Zeichen der Theklnahme auS der Hetmath besonders willkommen gewesen. Ich erwidere dieselben nach meiner Rückkehr hierher mit dem aufrichtigsten Danke, wie in dem freudigen Bewußtsein, auf die treue und anhängliche Gesinnung der Hauptstadt bet allen Anlässen rechnen zu können. Wie der Magistrat in herzlichen Worten deS häuslichen Glückes gedenkt, welches Mir während deS abgelaufenen Lebensjahres erneut beschieden ward, so erkennt derselbe mit Recht ein äußeres Ergebniß von hoher Bedeutung in den allseitigen begeisterten Kundgebungen der Liebe und Treue zu Kaiser
und Reich, deren Zeuge auf meinen Wegen durch Deutschland zv sein, wir überall ver gönnt war. Mit innerer Befriedigung darf ich auf solche Erfahrungen zurückblicken- und Ihnen zugleich daS zuversichtliche Vertrauen entnehmen, daß au8 der mächtigen Erstarkung deS deutschen Nationalgefühls auch der Hauptstadt des Reichs für ihre fortschreitende Entwicklung reicher Gewinn erwachsen werde. Berlin, 23. Oct. 1884 gez. Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Braunschweig, 24 Oktober. Von Fürstlichkeiten sind eingetroffen: Erzherzog Franz Ferdinand Este, Herzog von Cambridge, Prinz Georg von Sachsen, al8 Vertreter deS Herzogs von Cumberland Kammerherr Bussche-Stretthorst. Als Vertreter deS Prinzen von Wales ist Lord Suffield angemeldet.
Braunschweig, 24. October. In der heutigen Sitzung des außerordentlichen Landtags gelaugt« zunächst der von der staatsrechtlichen Commission auSgearbettete Entwurf einer Antwort auf die Eröffnungsrede zur Verlesung. In demselben wird in vollem CtuverstSudnitz mit dem RegentschastSrath bezüglich der Thronfolge die Ansicht ausgesprochen, daß die Entscheidung darüber dem Rechte deS Landes und seiner Verfassung nicht minder alS auch denjenigen Normen entnehmen sei, welche die Verfassung deS Reichs, die Rechte seines erhabenen Kaiser« und die Rechte der Bundesgenossen gebieten. Sei daS Landesrecht in dieser Beziehung nach den Bestimmungen der Verfassung vollständig klar, so stehe dem Landesrechte eS beherrschend und, wo eS sein muß, beschränkend, daS höhere Recht gegenüber, welches ausfließt aus der jedem Angehörigen des Herzogthums, dem Fürsten wie dem Volke gebotenen Reichs- und Bunbestrcue. »Auch wir sind bereit und, wie wir hoffen dürfen, mit uns das ganze Land, dem Reiche zu geben, waS dem Reiche gebührt. Ebenso aber geben wir uns der sicheren Hoffnung hin, daß die Verfassung des Herzogthums, seine Stellung al8 etneS selbstständigen Gliedes deS gssammten Reichs gewahrt, der Genuß, der während der langen gesegneten Regierung deS verewigten Landesherrn zur Wohlfahrt beS Landes geschaffenen Einrichtungen und erworbenen Güter nicht geschmälert werden wird." Der Entwurf wurde ohne Debatte einstimmig angenommen. StaatSminister Graf Görtz-WriSberg verlas darauf ein Schreiben des RegentfchaftSrathS an Se. Majestät den Kaiser, durch welches der Regenischaftsralh Se. Majestät von dem Ableben deS Herzogs und von der Constituirung des RegentfchaftSrathS in Kenntniß setzt mit dem Ersuchen, Verfügung zur Regelung der Stellung des Herzogthums zum Reiche und seines Stimmrechts im Bundesrathe ergehen zu lasten, auch bezüglich der Ausübung der militärischen Hoheitsrechte Anordnung zu treffen. Ferner theilte der Minister ein Schreiben ähnlichen Inhalts an den Reichskanzler Fürsten v. B-smarck mit.
Sodann verlas der Minister ein von dem Grafen Grote überreichtes, an das Ministerium gerichtetes Schreiben detz Herzogs von Cumberland, in welchem dieser dem Ministerium anzrigt, daß er durch Patent vom 18. October die Regierung des Herzogthums Braunschweig übernommen habe und daß das Ministerium daS Patent conttasigniren und publtciren möge. Wetter verlas der Minister ein Schreiben deS Ministeriums an den Herzog von Cumberland, in welchem erklärt wird, daß nach Ansicht des Ministeriums der im Gesetze vom 16. Februar 1879 vorgesehene Fall ein- grtreten sei und daß sich deshalb der RegentschastSrath conftituirt habe und in welchem ferner auch auf den Erlaß des Generals von HilgerS Bezug genommen wird. DaS Ministerium befinde sich daher außer Stande, der Aufforderung zur Contrafigniruug und Publicirung des Patents Folge zu geben, dasselbe sei vielmehr von dem Regent- schastsrathe ermächtigt, die Aufforderung abzulehnen. (Beifall). Die Geltendmachung seiner Ansprüche auf die Thronfolge in dem Herzogthum bleibe ihm (dem Herzog von Cumberland) überlassen. Der Minister erklärte weiter, da« Ministerium habe an demselben Tage, an welchem er das Schreiben des Herzogs von Cumberland empfangen habe, den Reichskanzler Fürsten v. Bismarck hiervon benachrichtigt und hinzugefügt, daß etwaigen weiteren derartigen Kundgebungen unverzüglich entgegengetreten werden würde. Sodann theilte der Minister noch mit, daß in der Nacht zwischen 11 und 12 Uhr der preußische Gesandte v. Normann zu ihm gekommen sei und ihn von einer Depesche des Reichskanzlers in Kenntniß gesetzt habe, nach welcher Se. Majestät der Kaiser das Schreiben deS RegentschaftSratheS mit Dank aufgenommen habe und fämmtliche Anträge desselben genehmigen werde. Der Regentschaftsrath und daS Ministerium glauben, daß die Fortführung der Regierung durch den RegentschastSrath vollständig gesichert sei und daß auch die Thronfolge ihre Erledigung auf Grund der Rechte des Landes und Reiches finden werde. (Bravo ) Graf Wrisberg machte noch Mittbeilung, daß Graf Grote bei Ueberreichung des Schreibens des Herzogs von Cumberland erklärt habe, daß das Patent vom 18. d. M. auch Seiner Majestät dem Kaiser zur Kenntniß gebracht worden sei.
Wien, 24. October. Auf der Station Zorndorf der Pesth-Wieuer Strecke der ungarischen Staatsbahn fand Nachts ein Zusammenstoß zweier Lastzüge statt. ES wurden hierbei 30 Waggons beschädigt, mehrere Personen des Zugpersonals verletzt, aber keine getödtet.
— Aus dem hier ankernden süddeutschen Donaudampfer.Deggendorf" meuterte« beute die Mattosen, bedrohten den Capitän und die herbeigeeilten Wachmannschaften und konnten erst nach heftiger Gegenwehr verhaftet werden. Auf der Post,eiwacht- stube verhört, bezeichneten sie schlechte Behandlung und Verweigerung der Dienstentlassung als Beweggrund, die Mattosen wurden dem Landgerichte überwiesen.


