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Briefkasten.

Herrn H- A- in B- Wollen Sie uns nicht vorerst genaueren Sachverhalt mit­theilen ? Rch.

Vermischtes-

Hungen, 24. Januar. Die heute hier wegen Errichtung einer Zucker­fabrik tagende weitere Versammlung batte vor allem dadurch ein günstiges Resultat, daß über die Platzfrage eine Verständigung erzielt wurde. Von den Bewohnern von Echzell und der Umgegend war nämlich gewünscht worden, daß die Fabrik dort errichtet werde, um dadurch eher eine Secundärbahn zu erhalten. Diesem Wunsche kamen die übrigen Interessenten insofern entgegen, als sie sich mit Errichtung der Fabrik bei Echzell alsdann einverstanden erklärten, wenn die Staatsregierung auf eine an dieselbe zu richtende Eingabe die Zusicherung ertheile, daß noch in diesem Jahre mit Erbauung einer Secundärbahn nach EckM begonnen werde. Andernfalls wollen sich die Echzeller rc. bei Errichtung einer Zuckerfabrik bet TraiS-Horloff betheiligcn. Bet einem dieser beiden Orte wird also die Zuckerfabrik errichtet, d« das erforderliche Rüben­quantum und die nöthtgen Geldmittel in sicherer Aussicht stehen. Kommenden Sonntag den 27. l. Mts, Nachmittags 3 Uhr, wird gelegentlich einer öffentlichen Versammlung xu Echzell die Liste zu weiteren Bettrittserklärungm offen liegen, welche übrigens auch noch an Herrn Kammerrath Weber in Laubach erfolgen können.

Frankfurt, 21. Januar. Am Sonntag den 27. d. M-, Mittags 12 Uhr, wird hier imFrankfurter Hof" die constituirende Versammlung desMarken- und Muster- schutz'VeretnS deutscher Tabakindustrieller" stattsinden, nachdem bereits Ende November »origen JahreS eine Vorversammlung von Jnteresienten aus Baden. Hessen und der Pfalz in Mannheim einen entsprechenden Aufruf zu erlassen beschlossen hatte. Zahl­reiche Handelskammern haben ihre Sympathie für daS Zustandekommen einer solchen Vereinigung ausgesprochen, insbesondere diejenigen von Mannheim, Heidelberg, Freiburg, Offenbach. Lahr, Ludwigshafen, München und Würzburg, während sehr viele andere

Berlin, 24. Januar. Der russische Botschafter v. Saburoff ist heute früh wieder hier kinselro^^n. Abgeordnetenhaus genehmigte heute nach wenig erheblicher Debatte die Etats der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung. Im Laufe der Debatte erklärte der Minister Maybach, der Kohlemxport nach Italien und der Schweiz werde durch die englische Concurrenz und durch den Zuschlag, welchen die Gotthardbahn erhebe, beeinflußt. Die Regierung unterhandle fortdauernd mit den betreffenden Regierungen und hoffe er auf eine baldige Erschließung dieser Länder für den deutschen Absatz. Nach der Erledigung des Etats w-eS der Finanzmtruster v. Scholz aktenmäßig nach, daß Eremer's Angaben über den Direktor Mettzen unrichtig seien, v. Rauchyaupt erklärte Namens der Conservatiom. daß Eremer's Angriffe ohne Vorwissen der Partei gemacht worden seien und daß sie dieselben mißbillige. .

Der Statthalter von Elsaß - Lothringen, Generalfeldmarschall Freiherr v. Manteuffel, ist von Friedrichsruhe, wo er noch mit dem Botschafter Fürsten zu Hohenlohe zusammentraf, Nachmittags wieder hier eingetroffen und wird Abends an der bet Hofe stattfindenden Cour theilnehmen. Derselbe beabsichtigt, am Sonntag nach Straßburg zurückzureisen. _

Das bekannte PamphletSoclNö de Berlin", wovon heute die ersten Exem­plare in Buchform eintrafen, ist auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wegen Majcstäts- beletdigung, Beleidigung der Mitglieder des Königshauses, des Reichskanzlers und b$r Mitglieder des Staatsministeriums beschlagnahmt worden.

Das Patentamt hat die von Swan beantragte Nichtigkeitserklärung, resp. Beschränkung des Edison'schen Patents auf Kohlenfadenlampen zmückgewusen und be­gründete seine Entscheidung damit, daß die Kohlenglühlampe mck. fadenförmigem Leuchtkörper ausschließlich Edison's Patent sei

Der Volkswirthschaftsrath nahm zu Ziffer 1 der Grundzüge den Antrag an, wonach alle Arbeiter und Beamten in Bergwerken, Salinen, Aufbereiiunksanstalten, Brücken, Gruben, Werften, Fabriken, Hüttenwerk-n, deren Lohn oder Gehalt jährlich 2000 JL nicht übersteigt, nach Maßgabe des Gesetzes versichert werden, ebenso Arbeiter, Betriebsbeamte von Gewerbtreibenden, deren Gewerbebetrieb in Ausführung von Bau- arbetten besteht, sowie andere nicht im Dienste eines derartigen Gewerbttrechenden stehenden Bauarbeiter, Betvebsbeamte, sofern sie nicht l<dtglich einzelne Reparatur- arbeiten aussühren. Vorgedachten Betrieben stehen solche gleich, wo Dampskess.l oder durch elementare Kraft bewegte Betriebe ständig zur Verwendung kommen. Betriebs- öeamie mit 2000 JL übersteigenden Arbeitsverdienst können auf Grund einer statutari­schen Bestimmung versichert werden. r pr , Tr

Das Befinden des Kaisers hatte sich bis Abends wesentlich gebissert. Heiser­keit und Schnupfen hatten abgenommen. Nachmittags hatte der Kaiser fast ununter­brochen Regierungsgeschäfte erledigt, auch den Prinzen Wilhelm empfangen.

In der heutigen Stadtverordneten - Sitzung wurde der V.'ttrag mit der deutschen Edisongesellschafl berathen. Weitere Ermittelungen vor der definitiven Beschlvtz- fasiung bezweckende Anträge Bellermann's und Oechselhäus.r's wurden abgelehnt. Z 1 des Vertrags wurde mit 90 gegen 23 Stimmen genehmigt. Dagegen stimmten außer den Stadtverordneten der Bürgerpartet und der Arbeiterpartei noch 7 andere Stadtverordnete. Zwei andere enthielten sich der Abstimmung. Die übrigen Para­graphen wurden mit unerheblichem Zusätze dann ebenfalls cmgerwmimn-

Gisenach, 24. Januar. In dem benachbarten Städtchen Kreuzburg ist in der vorigen Nacht Feuer ausgebrochen, durch welches 80 Gebäude mit Nebengebäuden zerstört worden sind. Der Schaden ist beträchtlich.

Bremerhaven, 24. Januar. Der DampferNeckar" mit der Leiche LaSker'S ist bis 9Vir Uhr Abends hier nicht eingetroffen. Vorn Weserleucht- thurrn wurde 7% Uhr Abends ein Dampfer als angekommen, und geankert gemeldet, tn welchem man denNeckar" vermuthet.

Wien, 24. Januar. Das Abgeordnetenhaus derieth heute den Wurmbrand'schen Sprachen-Anuag. Die Majorität des Ausschuss beantragt Uebergang zur Tages­ordnung. Der Abgeordnete Sturm brachte den bereits Mannten Mlnorttätsantrag ein und äußerte sich anerkennend über die maßvolle Haltung des McrjoritätsberuHts. Für die Generaldebatte haben sich 14 Redner gegen den Ausschußantrag und 18 Redner für denselben gemeldet. Der Abg. Lienbacher (Gegner des Ausschußantragks) erklärte, rr könne nur einem solchen Permittlungsantrage zustimmen, welcher die Staatssprache nicht negire. Der Abg. Grocholski brachte einen Antrag an* motivlrte Tagesordnung ein, nach welchem das Haus in Erwägung, daß der Reichsrat'y zur Beschließung eines diesbezüglichen Gesetzes nicht competent sei und die Geltung der deutschen Sprache auf allen Gebieten und tn der Staatsverwaltung, insoweit die Stualsemhett sie erfordere, -öon keiner Seite bestritten worden sei und durch de freiwillige Anerkennung seitens aller Völker Oesterreichs ausreichende Rechnung finde, zur Tagesordnung übergeht.

Madrid, 24. Januar. Das Demissionsgesuch beS Marschalls Serrano als Botschafter tn Paris ist hier eingegangen, der Marschall kehrt bereits Ende dieses Monats hierher zurück. Nach demJmparclal" würde außer in Paris, auch in Wien, London, Brüssel. Athen, Bukarest, sowie in Rom sowohl beim italienischen Hofe wie bet der päpstlichen Curie ein Wechsel in der diplomatischen Vertretung Spaniens Eintreten.

Paris, 24. Januar. Eine Depesche derAgence Havas" aus Hong­kong meldet aus Hanoi: Am 19. d. Mts. stieß eine starke französische Necog- noscirungs-Abtheilung in der Richtung nach Bacninh bei der Vereinigung des Rothen und Schwarzen Flusses auf starke Feindesmassen und wurde von den­selben erfolglos beschaffen. \

London, 24. Januar. Die Abend-Journale erwähnen folgendes Ge­rücht: Die Regierung traf, um auf einen eventuellen plötzlichen Nothfall in Egypten vorbereitet zu sein, Vorkehrungen zur Bereithaltung von 10,000 Mann Truppen, sowie der nöthigen Transportschiffe.

Queenstown, 24. Januar. Der DampferGermanic" ist heute Mor­gen bei Mine Head eingetroffen. Alles wohl.

Petersburg, 24. Januar. In dem Befinden des Grafen Loris- Melikoff ist eine Besserung eingetreten. Nach aus Baku hierher gelangten Zeitungs-Meldungen haben die Perser zerstreute Merw'jche Turkmenen-Horden, welche einen Angriff auf Mesched unternommen hatten, zurückgeworsen.

Berlin, 25. Januar. (Privat-Depesche). Der Kaiser hat die Nacht gut geschlafen. Er beabsichtigte um 9 Uhr aufzustehen. Das Befinden ist besser.

Handelskammern durch Einsendung der in F.age kommenden Firmen ihr thätiges Interesse bckundet haben. Es steht demnach und nach den bisherigen Anmeldungen zu erwarten, daß sich viele Fabrikanten an der bevorstehenden Versammlung bezw. an Dem Verein betheiligen werden. , , .

Leipzig. [Der Mordproceß Dickhoff.) Es wird den Lesern noch in Erinnerung sein, welches Aufsehen der tm November v. I. vor dem Schwurgericht tn Berlin ver­handelte Proceß gegen den Commissionär Dickhoff aus R'xdorf erregte. Derselbe war beS Raubmords an der Wiiiwe ßiflauer, verübt am 6. April 1876, und an der sepa­raten Frau Königsbeck, verübt am 1. September 1882, angeklagt, ohne jedoch geständig zu sein. Das Beweismatertal war ein ungewöhnlich umfangreiches und namentttch bte Vernehmung von etwa 140 Zeugen bewirkte, daß die Verhandlung volle elf Tage, vom 7. bis zum 17. November, dau-rte. Das Urtheil lautete dah'n, daß der Ang-klagte oer Bethülfe zum Morde und der Anstiftung zum schweren Raube im Lffsaue,scheu sowie der Anstiftung zum schweren Raube tm Königsbeck'fchen Falle schuldig und zu je lebenSlänglichcr Zuchthausstrafe und 10 Jahren Zuchthaus, sowie Ehrverlust zu Der» urlheilen sei. Gegen dieses Urtheil hatte der Vertbeidiger, Herr Rechtsanwalt Saul aus Berlin, bte Revision eingelegt, welche am 18. Januar vor bem 2. Strafsenat deS Reichsgerichts zur Verhandlung kam. Die Reoisionsausführungen des VertheidigerS, welcher persönlich ersch-enen war, hatten folgenden Inhalt: In materieller Beziehung wurde gerügt, daß § 73 des Str.-G.-B. verlcht sei, weil der Angeklagte schuldig ge­sprochen wurde, durch eine und dieselbe Handlung zum schweren Raube angefttftet und zur Ermordung der Wtttwe ßiflauec wissentlich Hülfe geleitet zu haben. Es lag hter ideale Concurrenz vor und es hätte daher nach § 73 nur § 251, derjenige Paragraph, her die schwerste Strafe androht, zur Anwendung gebracht werben dürfen. In form ller Beziehung wurde zunächst gerügt, daß der Beschluß, die Zeugin Rosalie Horn an Stelle ihrer Schwester, der verehelichten Siche, zu Vernehmen, vom Gericht nicht oer- kündigt worden fet. Sodann bezeichnete der Bertheidiger eS für unzulässig, baß, wie es geschchen. die früheren Aussagen einer Reihe von Zeugen ihrem ganzen Wortlaute nach verUsrn wurden, ohne daß ausdrücklich konftatttt war, die Zeugen erinnerten sich Der betreffenden Vorgänge n djt genau. Als besonders wichtig wurde diejenige Be­schwerde una-sehen, welche sich darauf bezog, daß zu der zweiten RechtsdeUipung, welche dm Geschworenen durch den Vorsitzenden zu Theil wurde, der Angeklagte nicht zugezogen wurde. Wenn auch der § 306 der Str.'.Pr -O. nur vorschre'be, daß der Angeklagte zugezogen werdm müsse, wenn sich etn Anlaß zu Bemerkungen Ober Er­gänzungen her Fragen ergibt, so folge daraus keineswegs, daß et bet diesem Theile her mündlichen Verhandlung nicht zugegen zu sein braucht. Der Angeklagte habe etn Recht auf Anwesenheit bet einer solchen Belehrung der Geschworenen, da es nicht aus­geschlossen sei, daß er entgegen der Ansicht seines Vertheidtgers eine solche Aendervng der Fragen zu beantragen habe. Daß dem Angeklagten dieses Recht zustehe, ergebe sich aus den §§ 290,3 und 291 der Str.-Pr.-O. Für ebenso gerechtfertigt erklärte der Ver- tberdiger die Beschwerde darüber, daß der Sachverständige, Geh. Medicinalrath Prof. Dr. Liman, nicht vernommen sei. Die Beweisaufnahme habe sich auf alle oorgelabenen Sachverständigen und Zeugen zu beziehen, und Dr. Liman ftt auf Ladung des Staats­anwalts erschienen. Der Antrag des Vertheidigers, diesen Sachverständigen darüber zu befragen, ob die Königsbeck, wenn sie sich selbst den Hals durchschnitten hätte, noch so viel Kraft besessen haben würde, um das Messer aus dem Fenster zu werfen, fet ohne zutreffenden Grund abgelehnt; die Zurückweifung dieses Antrags hatte nur bann erfolgen dürfen, wenn die an den Sachverständigen zu richtenden Fragen absolut UN« berechtigte gewesen wären. Endlich rügte der Bertheidiger noch unzulässige Brschränkung der Vcrtheidigung durch Ablehnung von Zeugen u. s. w., sowie des Antrags, unter Aussetzung drs Verfahrens die Untersuchung auch gegen Hesse und Larsche auszudehnen. Der Reichsanwalt Herr ö Wolff erklärte die R<v sioa für unbegründet und bean­tragte die Verwerfung derselben. Das Gericht sei gar nicht tn der Lage gewesen, ideale Eoncurrenz anzumhmen. Daß die Zeugin Rosalie Horn vernommen sei, geht aus dem Protokoll hervor, es müsse also der Beschluß, sie zu vernehmen, gefaßt und verkündigt sein. Die Beschwerde, daß die früheren Zeugenaussagen nicht dlos stückweise, sondern ihrem ganzen Wortlaute nach verlesen seien, ohne daß die Zeugen besonders erklärt batten, daß sie ihr Gedächtnch verlasse, sei zu allgemein gehalten und lasse sich nicht iür die Revision verwerthen. Ueberdies stehe es im Ermessen des Vorsitzenden, zu be­stimmen, wie viel vorgelesen werden solle, und der Vorsitzende könne auch ohne be­sondere Frage an bte Zeugen selbst sehen, ob baß Gedäcbtntß sie verlasse. Der § 306,2 her St.-P.-O.,(Ergib: sich Anlaß zur Aenderung ober Ergänzung der Fragen, fo mutz her Angeklagte zur Verhandlung zugezogen werden") wäre völlig müf^g und könnte einfach gestrichen werden, wenn ba9, was ber Vertheibiger tn dieser Beziehung aus­geführt habe, zutreffend wäre. Das Gesetz wolle eben nur, daß der Angeklagte zu- gczogen werde, wenn eine Aendeiung der Frage «othwendig erscheine. Dies sei hier nicht der Fall gewesen und das Gericht habe daher nur correct gehandelt, indem eS den Angeklagten nicht zuzog. Ferner habe es allein tn der Bestimmung deS Gerichts­gelegen, wie weit es die Beweisaufnahme ausdrhnen und wie weit es dazu das Gut» achten des Dr. Liman habe benutzen wollen. Auch zur Ablehnung der noch vor- geschlagenen Zeugen u. s. w. sei daS Gericht berechtigt gewesen. In einer kurzen Erwiderung bemerkt Rechtsanwalt Saul, das Gericht könne wohl sagen, es wolle einen Sachverständigen nicht zuziehen, wenn er aber schon zugezogen sei, wie tn diesem Falle^ so müssen die Fragen au ihn gestellt werden. Nach längerer Berathung wurde die Entscheidung dohin verkündigt, daß b'e Revision als unbegründet zu verwerftn sek. Die Beschwerde wegen der angeblich nicht gerechtfertigten Verlesung der ganzen früheren Aussagen einer Reihe von Zeugen sei überbauvt nicht subflanziirt und der Mangel der Angabe im Protokoll, daß die Zeugen erklärt haben, das Gedächtniß verlasse fir, könne nicht zur Aufhebung führen. Wenn bei der zweiten Belehrung der Geschworenen der Angeklagte nicht zugezogen sei, so entsprech- das der Vorschrift deS Gesetzes. Der Dr. Liman sei deßhalb nicht vernommen, weil dem Gerichte die Auswahl freisteht unb? auch der ablehnende Beschluß genügend dadurch begründet sei, daß er nicht immer der Verhandlung beigewohnt habe. Dem Anträge drS Vertheidigers in der Verhandlung habe das Gericht nickt nachkommen können ohne einen Antrag deS Staatsanwalts. Die Anstiftung zum Raube und die Beihülfe zum Morde seien von den Geschworenen nickt in idealer Eoncurrenz verübt angesehen und cs sei nicht zum Ausdruck gebracht, daß diese beiden Sirafthaten durch dieselbe Handlung begangen seien. Da nun ari­dem Spruche der Geschworenm nicht hervorgehe, daß nicht zwei verschiedene Hand­lungen vorliegen, so habe das Schwurgericht ohne RechtSirrthum verschiedene Handlungen, annehmeu können.

Kirchliche Anzeigen der Stadt Gießen.

Evangelische Gemeinde.

G o t t e s d i e n st.

Sonntag, den 27. Januar (3. n. Epiphanias). Vormittags 9Va Uhr: Professor Dr. Gottschick.

Am Schluß des Gottesdienstes Vorstellung und Verpflichtung des neu gewählten Kirchenvorstehers Herrn Bäckermeisters August Noll durch Pfarrer Dr. Naumann.

Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Dingeldey.

Kinderkirche, Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer Schlosser.

Montag, den 28. Januar, Abends 8 Uhr, in der Kleinkinderschule: Bibel stunde, Apostelgesch. 6, Pfarrer Dr. Naumann.

Donnerstag, den 31. Januar, Abends 6M-r, in der Kirche Erbanungs- ftunde, Pfarrer Dingeldey.

Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 27. Januar bis 2. Februar besorgt: Pfarrer Dr. Naumann.

Katholische Gemeinde.

3. Sonntag nach Epiphaniae.

Von 7 Uhr an: Beichte. Um 8 Uhr: Frühmesse und Austheilung- der hl. Cvmmu- nion.MO Uhr: Hochamt und Predigt. 2 Uhr: Andacht.

Gottesdienst in der Synagoge.

Freitag Abend 430 Uhr, Samstag Morgen 820 Uhr, Samstag Mittag 3 Uhr, Samstag Abend 5" Uhr.