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24.4.1884 Erstes Blatt
 
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1884

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Mr. SS. Erstes Blatt. Donnerstag den 24. April

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.

Nnreanr Schulstraße 7.

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Betreffend. Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen im Kreise Gießen.

Gießen, am 18. April 1884.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«». Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir sehen Ihren Berichten in rubr. Betreff bis zum 15. Mai entgegen und zwar:

I. Stand der einfachen Volksschule nach Beginn des Schuljahrs 1884/85. a. ohne Schulgeld, b. mit Schulgeld.

Zahl der Schulkinder

«ach dem Geschlecht:

a. im Ganzen, b. Knaben, c. Mädchen:

«ach dem Bekenutnitz r

a. evangelische, b. römisch-katholische, c. israelitische, d. anderer Confession.

IL Stand der Fortbildungsschulen nach Beginn der Schulperiode 1883/8&

Zahl der Fortbildungsschulen:

a. einklassig, b. zweiklassig, c. dreiklassig rc;

Zahl der Schüler nach dem Bekenntniß: a. evangelische, b. römisch-katholische, c. israelitische, d. anderer Confession, e. im Ganzen.

III. Stand der Erweiterten Volksschulen nach Beginn des Schuljahrs1884/85.

Wo sich Erweiterte Volksschulen befinden, ist ganz nach Schema I über dieselben zu berichten.

Die Berichte sind genau nach vorstehendem Schema unter Beibehaltung derselben Bezeichnungen abzufassen.

Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des in Gemäßheit des Art. 22 des Gesetzes vom 21. Juni 1869, die Einkommen­steuer betreffend, zum Mitgliede der Landescommission für die Einschätzung der Einkommensteuerpflichtigen für 1884 gewählten Bierbrauers Melchior zu Butzbach, welcher die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt hat, Georg Steinhäuser in Friedberg in der heutigen Sitzung des Provinzialausschuffes zum Mitgliede der genannten Conimission gewählt worden ist.

Gießen, am 15. April 1884. Großherzogliche Provinzroldirection Oberhessen.

Dr. Boekmann.

Gießen, den 23. April 1884.

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Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Bekanntmachung.

Auf deut gestern abgehaltenen Viehmarkt sind zwei Kälber zurückgeblieben, deren Eigenthümer sich bis jetzt nicht gemeldet haben. Diejenigen, die Ansprüche an diese Kälber machen zu können glauben, werden aufgefordert, ihre Ansprüche binnen vier Wochen bei der unterzeichneten Behörde vorzubringen, widrigenfalls die Kälber als gefundene Gegenstände behandelt werden.

Darmstadt. DieDarmst. Ztg" veröffentlicht das Programm zu der am 30. April 1864, Nachmittags 5 Uhr, startfindenden Feier der Vermählung Ihrer Groß- herzoglichen Hoheit der Prinzessin Victoria von Hessen und det Rhein mit Seiner Durchlaucht dem Prinzen Ludwra von Battenberg.

' Mittwoch den 30. l. M-, Nachmittags 4Va Uhr, versammeln sich in dem unteren Raum der Hofkirche die zu dieser Feier geladenen Herren und Damen, nämlich: die StandeSherren, die Mitglieder des diplomatischen Corps, der Präsident des Ministeriums der Finanzen, die Präsidenten der zweiten Kammer der Landftände, die Präsidenten Ler Landes-Collegien und die Mitglieder des Staatsministertums, die Generale und die Regiments-Commandeure, die bet Hofe vorgestellten Herren und Damen bis Ziffer iv der Rang-Ordnung einschließlich, der Oberbürgermeister der Haupt- und Residenzstadt.

Auf den oberen Tribünen rechts und links von der Kanzel: diejenigen Personen, welche bk sondere Eintrittskarten erhalten haben.

D'e Räume vor und zu beiden Seiten der Orgel sind für die Mitglieder des evangelischen Kirchengesangveretns reservtrt.

Zur nämlichen Zett versammeln sich in der Kirchm-Gallerte: der Staats- minkster, b!e Obersihof- und Hofchargen, die General- und Flügel-Adjutanten, der Vorstand des Großherzoglichen Cabinets, Vie Adjutanten der Prinzen des Großherzog- llichen Hauses, sowie das Gefolge der Allerhöchsten und Höchsten Gäste.

Gegen 43/4 Uhr versammeln sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in dm Assewblärzimmern.

Auf die Meldung, daß die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften vei sammelt sieten, geleiten Ihre Könioltche Hoheit die Prinzessin Carl die Prinzessin Braut, Höchst- welche sich nebst der Oberhofmetstertn und den Damen Ihres Gefolges in den flimmern Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs aufhalten, unter Vortritt es Hofcercmonienmeisters und der dienstthuenden Kammerherren tn die Assembl6e- ztmmer.

Nachdem daselbst der von dem Staatsmintster als Minister des Großberzog- ltchen Hauses zu vollziehende Standcsact tn Gegenwart der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften stattgefunden hat, werden Seine Königliche Hoheit der Großherzog den Befehl zum Beginn der kirchlichen Ceremonie erthetlen.

Der Zug bewegt sich durch den weißen Saal, in welchem die Zuschauer auf Karten zugelassen sind, über bte Treppe im inneren Schloßhof nach der Hofktrche tn folgender Ordnung: zwei Fourtere, zwei Hofjunker, zwei Kammerherren, der Ober- ckammerherr, der Hofceremontenmeister, die als Gäste am Großherzoglichen Hofe an­wesenden Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, sowie die an dem Zug des hohen Brautpaares nicht thetlnehmenden Mitglieder der Großherzogltchen Familie, die Hof­damen, Cavaliere und Adjutanten der tn dem Zuge befindlichen Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften.

Die hohen Fürstlichen Paare begeben sich zur Rechten und zur Linken des Altars.

Die Herren und Damen des Gefolges nehmen Stellung hinter den Fürstlichen Herrschaften zu beiden Setten deS Altars.

Hternächst begibt sich der Zug des hohen Brautpaares auf dem vorstehend an­gegebenen Weg in folgender Ordnung in die Hofktrche: Zwet Fourtere; die zur Auf­wartung bet der Prinzessin Braut befohlenen Kammerherrn; der Staatsminister, die

Oberhof- und Hofchargen, die General- und Flügel-Adjutanten, sowie der Vorstand deS Großherzoglichen Cabinets; der Hofceremonlenmetster; die Prinzessin Braut, geführt von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog und Seiner Großherzogltchen Hoheit dem Prinzen Alexander; der durchlauchtige Bräutigam, geführt von Ihrer Königliche« Hoheit der Prinzessin Karl und Ihrer Durchlaucht der Prinzessin von Battenberg; die Oderhofmetsterin und die Hofdamen.

Die Hofgeistltchen empfangen das hohe Brautpaar beim Eintritt in die Kirche.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Seine Großherzogltche Hohett der Prinz Alexander führen die Prinzessin Braut vor den Altar auf die linke Sette der Kntebank.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl und Ihre Durchlaucht die Prinzessin von Battenberg führen den Durchlauchttgen Bräutigam auf die rechte Seite derselben.

Der Oberhofpredtger Bender vollzieht die Trauung.

In dem Augenblicke, tn welchem das hohe Brautpaar die Ringe wechselt, werden dreimal 12 Kanonenschüsse abgefeuert.

Nach ausgesprochenem Segen begeben sich die hohen Neuvermählten, die Aller­höchsten und Höchsten Herrschaften- unter Vortritt des Dienstes tn die Assemblee- ztmmer zurück.

Darmstadt, den 21. April 1884.

Der Großherzogllche Obcrst-Ceremonienmetster.

I. V-:

von Werner.

Anzug: Für die in den unteren Raum der Hofktrche geladenen Herren: Gala» bezw. Frack und weiße Binde; für die tn den unteren Raum der Hofktrche geladene« Damen: runde (ausgeschnittene) oder halbhohe Kleider; für die in den weißen Saal zugelassenen Herren: Uniform, bezw. Frack und weiße Binde; für die in den weiße« Saal zugelassenen Damen: Hut, hohe Kleider (Prowenadeanzug).

Die Wagen fahren in dem Großherzogltchen Residenzschlosse an der Treppe bei der Hauptwache an und über bte Parforcebrücke ab.

Der Gang nach der Kirche, sowie in den weißen Saal führt über diese Treppe. Die in dcn unteren Theil der Kirche geladenen Personen gehen durch de« weißen Saal.

Der Aufgang zu den Tribünen ist durch den inneren Schloßhof. Beim Eintritt wird gebeten, bte Einlaßkarten vorzuzetgen.

Die zum Abholen bestimmten Wagen fahren auf dem Marktplatze auf, von da, auf erfolgten Aufruf, nach der Treppe an der Hauptwache und über die Parforce­brücke ab.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'» telegr. Eor-respon-ertL-Brrrearr.

Berlin, 22. Avril. Das Abgeordnetenhaus verwies tn seiner heutigen Sitzung zunächst die Vorlage über die wettere Verstaatlichung von Eisenbahnen an die Com­mission. Der von dem Abgeordneten 0. Strombeck gestellte Antrag, daß die Prioritäts- Obligationen nur durch Gesetz kündbar und konverttrdar sein sollen, wurde von de« Abgeordneten Hammacher bekämpft, indem dieser darauf htnwtes, daß man ohne Schädigung der Staatsfinanzen die Entscheidung dem Finanzmtntster überlassen könne»