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23.10.1884 Erstes Blatt
 
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dLr. 248. Erstes Blatt. Donnerstag den 23. Oktober

1884

ießmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

PreiO vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Btingetfeftt, Durch dir Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 56 Pf.

M«»4ch«r Schuk^rahe 7.

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Pulsungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen­dete« 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jakres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Aurechts spätestens bis zum 1. April des- selben Jahres zu erbringen.

3. Das Gesuch muß von dein Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briespapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugnitz; t . c

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er- klärung über B-reitwilliMt und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten

Kairo, 20. October. Nach einer Meldung des Reuter'fchen BureauS ist in Folge der von der egyptifchen Regierung gemachten Einwendungen gegen da« Pro- iect NorthbroofS, betr. vollständige Abschaffung der egyptifchen Armee, dasselbe auf­gegeben; es wurde nur eine Reduction der Armee auf 3000 Mann beschlossen. Durch diese Maßregel wird das Armeebudget auf 150,000 Pfd. Sterl. verringert, ebenso wird das Budget für die Polizei auf 200,000 Pfd. Sterl. herabgesetzt, obwohl eine Ver­mehrung um 1200 Mann effektiv beabsichtigt ist.

e. ein Uubescholtenhettszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ift;

d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Unroerfität und die derselben gleichgestellten Hochschrllen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (L Theil der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Darmstadt, 21. Octbr. Se. Königl. Hoheit der Grobherzog werden heute Abend aus England hierher zurückkehren und sich morgen zur Beisetzung des Höchstseligen Landgrafen von Hessen, Königliche Hoheit, nach Rumpenheim begeben.

Donnerstag den 23. ds. nehmen Se. Königl. Hoheit im Neuen Palais von halb 10 Uhr ab Meldungen und Vorträge entgegen.

Die Abfahrt Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs nach Rumpenheim erfolgt morgen Vormittag 11 Uhr 30 Min. per Bahn bis Offenbach, von dort iy Wagen.

Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Luise von Großbritannien und Irland, Marquise os Lorne, tit heute srüh 5 Uhr von München hier einge­troffen und im Großh. Neuen Palais abgestiegen.

Darmstadt, 21. Octbr. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Ällergnädigst geruht: .

Am 30. Septbr. den Kreisbaumeister des Kreisbbauamts Erbach Karl Rudolph Ludwig Neuling in gleicher Diensteigenschaft an das Kreisbauamt Offenbach zu versetzen.

Darmstadt, 21. October. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Ällergnädigst geruht: , . .

Am 11 Octbr. der Ernennung des Sectwns-Jngemeurs Ludwig Frey bei der Hessischen Ludwigs-Eisenbabn-Gesellschast zum Betriebs-Controleur die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Darmstadt, 21. Octbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 25) enthält:

1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That:

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Friedrich Eblmg zu Nierstein in Anerkennung der von ihm am 13. Juli l. Is. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des 6 Jahre alten Kindes des Peter Lerch daselbst vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu verleihen geruht.

2. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That:

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Johann Philipp Borger in Ueberau und dem Johann Karl Ramge daselbst in Anerkennung der von denselben am 6. Juli d. Is. unter eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung des 25 Jahre alten Georg Kopp von Ueberau vom Tode des Ertrinkens das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen, sowie dem Johann Philipp Borger zugleich eine Geldprämie zu bewilligen geruht. z y t .

3. Bekanntmachung Grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Ergänzung des Gräflich Görtzsschen Familien-Fideicommiffes betr.

4. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Bestätigung von Stiftungen und Vernrächtniffen betreffend.

5. Ordensverleihungen. _ , ,u

Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt:

Am 19. Septbr. dem Werkstättearbeiter der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn August Voll in Darmstadt. (Schluß folgt).

Erscheint tLMch mit «nsmchme de« MsntckgS.

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Telegraphische Depeschen.

BoHF# telegr. «orrssporrdem-Brrrearr.

Sigmaringen, 21. Oct. Gestern Nachmittags 5 Uhr fand die ZeremonieJ>er Trauung statt. Belm Etntrttt des Zuges in den Saal, wo die Feier stattfand, «tonte Chorgesang. Die Festrede hielt Erzabt Maurus von EmauS, den Weihspruch sprach Bischof Hefele. Nach der Traufeterlichkett beim Galadiner toastete der Kaiser auf das Jubelpaar, Fürst Hohenzollern auf den Kaiser.

Um 8 Uhr wurde eine stille Messe celebrirt, der nur die Angehörigen der fürstlichen Familie beiwohnten. Um 9</4 Uhr fand die Gratulation der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, darauf der Empfang deS Gefolges und um 10 Uhr Gottes­dienst in der Stadtpfarrkirche statt. Um 11 Uhr erfolgte der Empfang der fremden Abgesandten und Deputationen, um 1 Uhr findet im erbprinzlichen, Malate Familien- dejeuner statt. Hunderte von Glückwunsch-Telegrammen und kostbare Geschenke treffen von allen Seiten für das Jubelpaar ein. r .

Bet dem Famillendejcuner tm erbprinzlichen Palais nahm ©e. aRq. der Kaiser in der Mitte der Tafel Platz, ihm zur Rechten saßen die Fürstin-Jubilarin, Se. K. K. H. der Kronprinz, die Königin von Rumänien, zu seiner L-nken die Königin von Sachsen, der Jubilar, die Großherzogin von Baden. Sr. Maj. dem Kaiser gegenüoer saß die Erbprtnzessin von Hohenzollern zwischen den Königen von Sachsen und von Rumänien. Während des Dejeuners, welches bis 2V- Uhr dauerte, mufktrte d e Hof- theaterkapelle. Nach demselben traten Se. Maj. der Kaffer und Ihre K. Hoheiten oer Fürst und die Fürstin Hohenzollern an die geöffneten Fenster des Parterre und wohnten dem Vorbeimarsch der Kriegeroeretne bet, während dessen die Kapelle de« 114. Infanterie-Regiments spielte. Jubelnde Zurufe begrüßten Se. Maichät den Kaffer und das fürstliche Jubelpaar. Hiernach machten Se. Majestät der Kaiser mit dem Erbprinzen von Hohenzollern und dem Fürsten von Hohenzollern^eine Rundfahrt durch die Stadt. Brausende Hochs der nach Tausenden herbeigestromten Bevölkerung begrüßten Se. Maj. den Kaiser und den Jubilar auf ihrem ganzen Wege.

Braunschweig, 21. October. Die Verordnung, mittelst welcher der Rcgent- schaftSrath den Landtag des Herzogthums zu einer außerordentlichen Versammlung etnberuft, lautet: Nachdem in Folge des am 18 d. Mzu Schloß Sibyllen ort er­folgten Ablebens Sr. Hoheit des regierenden Herzogs Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg sich der Regentschaftsrotb für daS Herzogthum Braunschweig auf Grund des LandeSgesetz-s vom 16. Februar 1879 Nr. 3, die provisorische Ordnung der Regie, ungS- oerhältn-sse bei einer Thronerledigung betreffens, conftituirt und ^tne Const'.tliirung nach Vorschrift des gedachten Gesetzes durch die Bekanntmachung vom 18. d. M. zur öffentlichen Kenntnitz gebracht bat, hat derselbe in Gemäßheit des 3-Artikels des 8 3 des allegirten Gesetzes beschlossen, die Landesversammlung behufs verfaffungsmatz ger Mitwirkung bezüglich der durch die obwaltenden Umstände etwa werter gebotenen Schritte auf Donnerstag den 23. October 1884 zu einem außerordentlichen Landtage ehuuberufen und werden daher die Abgeordneten des Landes eingeladen, sich an dem gedachten Tage, Morgens 11 Uhr, im Locale der Landesversammlung hierselbst einzufinden.^ ^^che Beisetzung der Leiche deS Herzass im Dome soll nach nun­mehriger Bestimmung am Samstag, Nachmittags 2 Uhr, stAfinden. Zur per­sönlichen Theilnahme an der Feier sind bis jetzt angemeldet: Der Großherzog von Oldenburg, der Grobherzog von Hessen, Prinz Albrecht von Preußen und der Herzog von Cambridge.

und zu verpflegen; 1

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.

Großherzogliche Prüfungs-Commission, für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende: Gros.

Diejenigm jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnifse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.