Rr. L4lS. Erstes Blatt. Sonntag den 22. Juni
1884
erger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MorrtagS.
frei! vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn, »urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf.
Amtlicher HHeiü
Gefunden: 1 Buch, 1 Fläschchen Petroleum, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Sonnenschirm, 2 Taschentücher, 1 seidenes Halstuch, 1 Scheere, 3 Nasirmesser, 1 Wasserzuber (aufgesunden im Schoorgraben), mehrere Schlüssel.
Gießen, den 21. Juni 1884. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, iu der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschicken und- Reisezeugniffe für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (L Thell der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) j :sgestM {du müssen.
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Pnifungs-Commisstou nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Grotzherzsgthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Ansenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Zasires nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 2(X Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
Z^Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist ^hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche find folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszengniß;
b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwillig während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Gros.
Betreffend: Die RaaMchung oer dum eufluyng frerwmlgeu DWisi aus Gruno von Schulzeugrunen.
Bekanntmachung.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden Hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige besuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
Telegraphische Depeschen.
Wolff's telegr.
GmS, 20. Juni. Zur kaiserlichen Tafel waren gestern geladen: Prinz Nicolaus von Nassau, der Gouverneur von Köln, General-Lieutenant v. Rosenzweig, Generalmajor v. Schlichting, Generalmajor v. Westernhagen, Freiherr Karl v. Rothschild aus Frankfurt, der vorher von Sr. Maj. dem Kaiser empfangen worden war, sowie die Landräthe v. Alvensleben und v. Doetinchem de fliande. Abends besuchte Se. Majestät das Theater. Heute früh setzte Allerhöchstderselbe die Trinkkur fort und empfing später den Hofmarschall -Grafen Perponcher und den Geheimen Ober-Regierungsrath Anders zum Vortrag.
Koblenz, 20. Juni. Se. Maj. der Kaiser traf heute Nachmittag um 1 Uhr zum Besuche Ihrer Maj. der Kaiserin hier ein; nach einem zweistünvi- gen Aufenthalte kehrte Se. Majestät nach Ems zurück.
Berlin, 20. Juni. In der heutigen Sitzung des Reichstags wurde die Fortsetzung der zweiten Berothung des Unfallversicherungs-Gesetzes bet dem $ 41, welcher joon dem Arbetterausschuß handelt, ausgenommen. Der Referent Freiherr v. Hertltng empfahl die Annahme desselben, während der Abgeordnete Schrader dagegen sprach, indem er behauptete, daß der § 41 lediglich die Interessen der Arbeitgeber, aber nicht die der Arbeiter wahre, und von einer wirklichen Mitwirkung seitens der Arbeiter nicht wehr die Rede sein könne. — Der Staatssecretär von Bötticher tritt für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage ein, welche die Arbeiterausschüsie im Gegensatz zu Len Beschlüssen der Commission so gestalte, daß eine freie, unbefangene und vom Arbeitgeber weniger beeinflußte Mitwirkung der Arbeiter in der Verwaltung mehr zu ibrem Rechte kommen könne. — Bet namentlicher Abstimmung wurde jedoch die Wiederherstellung der Regierungsvorlage mit 152 gegen 77 Stimmen abgelehnt und dagegen der § 41 in der Fassung der Commission angenommen. - Hierauf wurden noch die §§ 42-45 ohne erhebliche Debatte genehmigt. - Die Fortsetzung der Be- rathung^fi Berichtigung ungenauer Zeitungsmitthetlungen schreibt die «Norddeutsche Allgemeine Zeitung", baß die von dem bayerischen Bundesraths-Devollmächttgten gestern I n Bundesrathe zur Börsensteuer abgegebene Erklärung folgenden Wortlaut hatte:
„Die bayerische Negierung stimmt dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung tu, nachdem ihre ursprünglichen Bedenken gegen denselben durch die nach den Anträgen der Ausschüsse erfolgenden Aeuderungen, namentlich insoweit sie Erleichterung der Waarenaeschäfte bezielen, erheblich gemindert wurden." , ,
(gffett, 20. Juni. Wie die „Rheimsch'Westf. Zeitung" meldet, hat der Verstand des Vereins für die bergbaulichen Interessen des Oberbergamtsbezirks Dortmund gestern beschlossen, die Vereinszechen zu einer gemeinsamen Beiheiligung an der im nächsten Jahre in Antwerpen stattfindenden Industrie-Aus-
London, 20. Juni. Oberhaus. Der erste Lord der Admiralität, Earl of Northbrook, erklärte auf eine Anfrage Lord Sidmouth's, daß von dem Befehlshaber der an der Küste Südafrikas befindlichen Flotten-Abtheilung ein amtlicher Bericht in Betreff der Bucht von Angra-Pequena, der angrenzenden
Inseln und des Festlandes nicht eingegangen sei. Es liege wohl ein Bericht über den Besuch vor, welchen ein englisches Kriegsschiff daselbst mit Rücksicht auf dort befürchtete Ruhestörungen unternommen habe, doch stehe dieser Bericht vollkommen in Zusammenhang mit den gegenwärtigen bezüglichen Unterhandlungen und es sei daher die Vorlegung desselben zur Zeit nicht wünschenöwerth.
Das Unterhaus erledigte im weiteren Verlause der Sitzung die Einzel- berathung der Resormbill ohne weitere Amendements.
Bukarest, 20. Juni. Die Session des Parlaments ist heute von dem Könige mit einer Thronrede geschlossen worden. In letzterer heißt es: Die Revision der Verfassung und das neue Wahlgesetz bilden große Fortschritte für das Land, indem die Unabhängigkeit der Wähler und die Moralität der Abstimmung nunmehr mit mächtigen Garantien umgeben find. In Bezug auf die Herstellung der Krondomäne sagt die Thronrede: Sie betätigten vom Neuem, daß die erbliche constitutionelle Monarchie der Eckstein unseres nationalen Gebäudes ist und haben Sie mir einen neuen Beweis Ihrer Liebe und Ihres Vertrauens geben wollen. Ich empfange dankbar diesen Beweis Ihrer Ergebenheit. Seien Sie versichert, daß in meinem Palaste, welcher der Palast der rumänischen Nation ist, alle Ideen, Gefühle und Bedürfnisse des Landes immer ein mächtiges Echo und unter allen Verhältnissen warme Unterstützung finden werden. (Beifall.) In der Thronrede wird schließlich betont, daß die feste und verständige Haltung Rumäniens und seine allmälige friedliche Entwickelung überall Vertrauen einflößen. Rumänien nehme heute in Europa eine Stellung ein, die es mit Freude erfüllen könne.
Lokales.
Gieken, 21. Juni. Schwurgerichtsverhandlung am 20. Juni l. I. gegen 1) Heinrich Franz von Nidda 2) Jakob Kopf von Schornshe m und 3) Johannes Georg von Landeuhausen wegen Verbrechen gegen die Sittlichkeit und ^^^schworenen bejahten die ihnen vorgelegten Schuldfragen und wurden ^6^) H^urich Franz wegen Nothzucht und Diebstahls zu 2 Jahren und einer Woche
Zuchthaus, sowie zu dreijährigem Ehrverlust, r ,
2) Jakob Kopf wegen Nothzucht und Bethülfe zu diesem Verbrechen zu 1 Jahr und 6 Monaten Zuchthaus und dreijährigem Ehrverlust,
3) Johannes Georg von Landenhausen wegen Bethülfe zum Verbrechen der Nothzucht in zwei Fällen zu einem Jahre Gefänguiß
verurthellt.
Giesten, 21. Junt. sTurnertsches.j Nachstehende Eingabe geht, auf einen s. Z. vom Turnverein Gießen beim mtttelrhetntschrn Turntag gestellten Antrag, vom KretsauSschuß an hohes Ministerium ab: _r ä
„Den Turnvereinen liegt es, neben der körperlichen und geistigen Ausbildung ihrer erwachsenen Mitglieder, vorzugsweise ob, auch der, Heranwachsenden Jugend sich anzunehmen und durch Heranbildung sogenannter Turrzögltnqe zunächstfür Nachwuchs an Veretnsmttgliedern zu sorgen, im wetteren Umfange aber überhaupt jungen Leuten von 14—18 Jahren diejenige erziehliche Unterstützung angche.hen za.


