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Ur. 2M6. Dienstag Leu 21. October 1885t

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher H 6 e i l.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 10. l. M. der Hessen-Nassauischen Viehversicherungs-Gesellschaft in Marburg die weitere Annahme von neuen Versicherungen und die Verlängerung bestehender Ver­sicherungen im Großherzogthum untersagt hat.

Gießen, am 17. October 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

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Aeutschland.

Darmstadt, 18. October. Das Staatsministerium hat im Lause dieser Woche mehrere Sitzungen gehalten, welche dem Abschlüsse des in den einzelnen Ministerien vorberathenen Hauptvoranschlags der Staats-Einnahmen und Aus­gaben für die Vudgetperiode 188588 gewidmet waren. Die bezüglichen Be- rathungen wurden gestern zu Ende geführt und haben, wie wir mitzutheilen in der Lage sind, einen durchaus befriedigenden Stand der Finanzen des Großher- zogthums ergeben. (Darmst. Ztg.)

Baden-Baden, 18. October. S?. Majestät der Kaiser hatte heute Vormittag die Vorträge des Militär« und Cioilkabineis und des Vertreters des auswärtigen Amtes, Wirkt. Geh. LegastonSrathS v. Bülow entgegengenommen. Hierauf erschienen in den Gemächern Ihrer Majestät der Kaiserin die Grotzherzoglich badischen Herrschaften, um ihre Glückwünsche zum Geburtstag Sr. K. K. Hoheit des Kronprinzen darzubringen. Heute Abend 6 Uhr fand zu Ehren Sr. K. K. Hoheit des Kronprinzen bet Ihren Majestäten Gala-Familientafel und im Mesmer'schen Hause große MarschallStafel statt. An der ersteren nahmen außer Ihren Majestäten der Großherzog, die Großherzogin und der Erbgroßherzog von Baden, der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin, die Herzogin von Hamilton, der Graf und die Gräfin von Trani, der Fürst und die Prinzessin von Fürftenberg Theil. An der MarschallStafel speisten die Hofstaaten des Kaisers und der Kaiserin, sowie der Großherzoglich badischen und der Großherzogltch mecklenburgischen Herrschaften. Heute Abend findet Familien- thee bet Ihrer Majestät der Kaiserin statt.

Berlin, 18. Octobrr. Der Hof legt anläßlich des Ablebens des Landgrafen von Hessen von morgen an eine lOtägige Trauer an.

Eine köntgl. CabinetSocdre vom 16. bs. bestimmt, daß die Officiere deS Thüringischen Ulanenregtments Nr. 6 zu Ehren ihres verewigten ChefS, des Landgrafen von Hessen, 7 Tage Trauer, Flor am Arme, anzulegen haben.

Breslau, 18. October. Der Todeskampf des Herzogs von Braunschweig währte fett gestern Nachmittag 4 Uhr. Die letzten Worte des Herzogs waren:Braun­schweig, mein Braunschweig!" Allen Beamten und der ganzen in Stbyllenort an­wesenden Dienerschaft wurde gestern der fällige Gehalt ausbezahlt, weil nach dem Eintritt des Todes die Tresors bis zur endgtlttgen Regultrung ' der Erbfolge ver­siegelt werden.

Die Beifitzung drs Herzogs erfolgt in der Braunschweiger Dom-Familien­gruft. Der Obrrpräsident von Schlesien, v. Seydewitz, ist in Begleitung mehrerer .preußischen höheren Beamten tn Oels etngetroffeu und hat die Verwaltung deü Kameral- amtes deS Fürstenthums OelS übernommen.

Brarrirschweig, 18. October. Soeben ist folgende Proklamation angeschlagen: An die Bewohner des Herzogthums Braunschweig! Nach dem unbeerbten Htnscheiden des Herzogs WUhrlm hat das deutsche Reich vermöge des BundeSvertragS von 1867 und der Reichsverfassung die Frage zu prüfen, wer dem verstorbenen Herzog als Retchs- grnosse und Landesherr tn Braunschweig folgen wird. Die verbündeten Regierungen werden zunächst im Bundesrathe über die Legitimation der Vertretung Braunschweigs in demselben zu entscheiden haben. Bis zur erfolgten Entscheidung wird der Kaiser auf Grund des Bundesvertrags und der Art. 11 und 17 der ReichSvrrfassung darüber wachen, daß der rechtmäßigen Erledigung der Thronfolge nicht vorgegriffen und daß die an der Person deS Herzogs haftenden militärischen Reseroatrechte sichergestellt werden. Zu diesem Zwecke und im Hinblick auf den Art. 4, Nr. 3 und 4 des braun­schweigischen Gesetzes vom 16- Februar 1867 hat der Kaiser mir den Oberdefehl über die tn dem Herzogthume stehenden Truppen übertragen. Ich Hobe denselben über­nommen und fordere die Bewohner des Herzogthums im Namen des Kaisers auf, der Entscheidung des Reichs tn dem Vertrauen entgegenzusehen, daß die Rechte und die Zukunft ihres Landes unter dem Schutze des Reiches und der Verfassung stehen. Braunschweig, den 18. October 1884. Frhr. v. Hilgers, Generalmajor, Eommandeur der 40. Jnfaatertebrigade.

Von denAnzeigen" wird der Tod des Herzogs durch ein von den Mitgliedern des Staatsmtnisteriums unterzeichnetes amtliches Extrablatt gemeldet.

Ein zweites amtliches Extrablatt ist erlassen vom Regentschaftsrath für das Herzogthum Braunschweig. Derselbe besteht aus dem Grafen Götz-Weisberg, Staats­minister, dem Dr. jur. Wirklichen Gehetmerath von Veltheim (Landtagspräsident), Dr. Schmid (Oberlandesgerichtspräsident) Das Extrablatt lautet:Da tn Folge des heute in Srbyllenort erfolgten Ablebens des Herzogs der tn dcn 88 1 und 2 des G s tzes Nr. 3 vom 16. Februar 1879, die provisorische Ordnung der Regierungs- Verhältnisse bet der Thronerledigung betreffend, vorgeschene Fall nach Ansicht des Herzog!. Staatsministeriums vorltegt, hat dasselbe nach Vorschrift des Absatzes 1 des $ 3 gedachten Gesetzes die gesetzlich destgnirten Mitglieder deS Regentschaftsraths be­hufs Constttutrung des letzteren einberufen und haben alsdann sämmtlicke Mttglieder nach gepflogener Berathung sich einstimmig für die Constttutrung deS Regentschafts- roths tm vorliegenden Falle erklärt. Da kraft des zweiten Absatzes des 8 3 gedachten Gesetzes der RegenschafiSrath als constttuirt gilt, wird die erfolgte Constttutrung nach Maßgabe des dritten Absatzes des 8 3 des mehrgenannten Gesetzes mtt dem Be­merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der R-gentschaftsraty die provisorische Regierung des Landes nach Maßgabe des Gesetzes führen wird. Die Landesversamm- lung wird behufs verfassungsmäßiger Mitwirkung bezüglich der durch die obwaltenden Umstände etwa weiter gebotenen Schritte unverzüglich etnberufen werden.

Die Stimmung ist erregt, ernst, aber ruhig. Es machte Aufsehen, daß die Proklamation des preußischen Commanbanten früher gekommen, als alle osfictellen Proklamationen erwartet wurden. ES geht das Gerücht, es werde irgend welche Kund­gebung Cumberlands erfolgen.

Elberfeld, 18. October. DieElberf. Ztg." meldet ein in vergangener Nacht ia Hagen stattgefundenes Brandunglück, wobei 6 Personen umkamen.

Lübeck, 18. October. In Gegenwart des Staatssecretärs^Dr. Stephan, des Senats und der Spitzen der Behörden wurde heute das neue Postgebüude eingeweiht. Am Schluffe der Feier brachte der Bürgermeister von Lübeck ein Hoch auf den Fürsten Bismarck und der Oberpost-Director von Hamburg, Dr. Petersen, ein Hoch auf den Staatssecretär Dr. Stephan aus.

Osnabrück, 18. October. Der Strike der Bergleute aus dem städti­schen Kohlenbergwerke Piesberg ist beendet; Montag soll die Arbeit wieder aus­genommen werden.

Oesterreich.

Pesth, 18. October. Anläßlich mehrerer Mißbräuche, welche bei der hiestgen Polizei vorgekommen sind, verfügte der Minister des Innern die Suspen- dirung einiger Polizeibeamten und ordnete eine Disciplinar-llntersuchung gegen dieselben und Ueberweifung der Akten an das Criminalgericht an.

Nekgien.

Brüssel, 18. October.Mouvement G.'ograph'que" thetlt mit, daß die Ex­pedition, welche unter Führung des Lieutenants Deltzte von Loango abgegangen war, um die Mission Brazza's in Stanley Pool neu zu verproviamiren, an den Ufern des Loudima-SeeS von ihren 200 Trägern verlassen worden sei. Dieselbe sei am 18. Jult tn der der internationalen Gesellschaft gehörenden Station Manyange am Congo e!n- getroffen, um sich von Neuem auszurüsten.

Antwerpen, 18. October. In Folge der von Janson bei den Socialisten er­folgten Schritte ziehen diese die Antwerpener Candtd^turen zu Gunsten der Liberalen zurück. Zwei Eskadrons Lanciers sind eingetroffen. An die Artillerie und Gensdarmerte. welche durch etnberufene Bürgergarde verstärkt worden, ist scharfe Munition auS- gegeden.

England.

London, 17. Octoder. In Lacrosse, Wisconsin, hat sich zufolge einem Tele­gramm derTimes" aus Philadelphia eins politische Tragödie abgespielt: ein lüder- licher Mensq Namentz Mitchell schoß auf den Präsidenten des republikanischen Clubs, Francis Burton, während derselbe einen Fackelzug arrangirte. Mitchell wurde in das Gefängntß abgeführt, allein der Mob schlug die Thüren desselben ein und hängte Mitchell auf.

Liverpool, 18. Ociober. Der wegen Besitzes einer Quantität Dynamit ver­haftete Ungar, Onda Howaneer, wurde heute vor daS Poltzetgertcht gestellt. Er leugnete, irgendwelche verbrecherische Absicht gehabt zu haben. Die Verhandlung wurde auf 8 Tage vertagt.

Gibraltar, 18. October. DerKedar" ist wieder flott gemacht und hier angekommen.

Statten.

Neapel, 18. October. Der neue Dampfer der deutschen zoologischen Station ist glücklich vom Stapel gelaufen.

Türkei.

Konstantinopel, 18. October. Der Sultan bestätigte die Ernennung Joachim's iv. zum ökumenischen Patriarchen. Er empfängt denselben am Montag.

Asten.

Teheran, 18. October. Die deutsche Gesandtschaft ist heute Morgen hier eingetroffen. Zum feierlichen Empfang derselben hatte die persische Regie­rung auf allen Stationen zwischen dem kaspischen Meere und Teheran große Vorbereitungen getroffen. Der Schah hat eines seiner Palais den Mitgliedern der Gesandtschaft zur Verfügung gestellt.

TelMaphischr Depeschm.

Wolff'A teleg«» TorrrfpondE-Bvrears.

Braunschweig, 19. October. DieAmtlichen Anzeigen" bringen fol- gende Publikation des Regentschaftsraths für das Herzogthum Braunschweig: Nachdem in Folge des Ablebens Sr. Hoheit des Hochseligen Herrn Herzogs Wilhelm die provisorische Regierung des Landes durch den Negentschastsrath auf Grund des Gesetzes vom 16. Februar 1879 Nr. 3 eingetreten ist, geht die Staatsverwaltung innerhalb der durch die Stellung des Herzogthums in und zum Reiche und der durch das allegirte Gesetz gezogenen Schranken fortan und bis auf Weiteres nach Maßgabe der Verfaffung vom Regentschaftsraths aus und steht unter dessen Oberaufsicht. Ebenso steht dem Negentschaftsrathe die Ausübung der evangelischen Kirchengewalt und die Handhabung der Kirchen- Hoheit zu. Indem der Negentschastsrath die Bewohner des Landes hierauf nochmals hinweist, giebt derselbe insbesondere allen Staats- und Gemeinde*