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dtr 107» Erstes Blatt. Sonntag den 20. Juli
1684
wßciict Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Vrrrearrr Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
_________ Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher HlZei l.
Gießen, den 19. Juli 1884.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann.
„ Nr. 20 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 16. d. Mts., enthält:
Ioo4j Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868. Vom 11. Juli 1884
(Jir. 1355) Schlußprotokoll zu dem Vertrage zwischen Deutschland und Luxemburg, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von St. Vitb nack Ufflmgen, d. d. Berlin den 21. Juli 1883 (Reichs-Gesetzbll von 1884, S. 66). Vom 21. Juli 1883 J 9 $
Ult. 1336) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderer Genehmigung bedürfen, -ootn 12. ^uli 1884.
. ß. . ^'/uuden: Eine schwarze Schürze, 2 Oeldruckbilder, 1 Peitsche, 1 blaue Spitze, 1 schwarzseidener Handschuh, 1 Kinderkragen, 1 Taschentuch 1 Kinderschuh, 1 Scheere, 1 Theil von einem Kinderkleid, 1 schwarzes Spitzentuch, 12 Achselstücke von Leinwand, 1 Hundehalsband und mehrere Schlüssel Bugelaufen: 1 Hund (Spitz).
Gießen, den 19. Juli 1884. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
__________Fresenius.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Abgabe der Kapitalrentesteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Stcuerjahr 1885/86.
Nach Artikel 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapitalrcntrsteuer betreffend, vom 8. Juli 1884 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Einschäßungskommisfion schriftlich abzuqeben hat Zu diesen Erklärungen ist bas von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben je nach der Wahl des Steuerpflichtige offen oder verschlossen, jährlich, ohne baß der Pflichtige deßhalb.cine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnortes abzuliefern.
Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Kapflal'rentesteuererklärung abzugeben:
1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
2. für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmaffen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter-
3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinfichtlich des gcsammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Kapitalrentestcuer gezogenen Angehörigen ihm in Stcueransatz zu kommen hat.
Indem die unterzeichneten Behörden hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß der äußerste Termin zur Abgabe der Kapital rentesteuererklärungen im gegenwärtigen Jahr von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen auf den 20. August festgesetzt worden ist, richten dieselben an sämmtliche, für kapitalrentesteuerpflichtig zu erachtende, Bewohner ver Steuercommissariatsbezirke hiermit' die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum genannten Termin an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen zu lassen, von wo fie und zwar insoweit verschlossen uneröffnct, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungscommissionen übersendet werden.
Das Formular zu den Kapitalrentesteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei bes Wohnorts zu beziehen.
Gießen, Grünberg, Hungen und Nidba, am 18. Juli 1884.
Großherzogliche Steuercommissariate Gießen, Grünberg, Hungen und Nidda.
_____________________________Süffert. Bähr. Snell. Pfannmüller.
Düs Großherzogliche Ttcuer-Commlssartat Gießen
an die Großherzoglichen OrtSgerickte Allendorf a. d. Lahn, Annerod, Garbenteich, Hansen, Heuchelheim, Klein-Linden t Leihgestern, Lollar, Ruttershausen, Staufenberg und Watzenborn.
Wir ersuchen Sie um umgehende Einsendung der Bau- und Cultur-Veränderungs-Verzeichnisse.
Gießen, 18. Juli 1884. Süffert.
Darmstadt, 18. Juli. Se. Königl. Hoheit der Großherzog baden Allergnädigst geruht:
Am 14. Juli den Gerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Lauterbach, Karl Huth, zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Offenbach und den Gerichts- schreiber bei dem Amtsgerichte Offenbach, Georg Michael Wendel, zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Lauterbach mit Wirkung vom 1. August l. Js. zu ernennen.
17. Juli. Se. Königl. Hoheit der Großherzog und die Großh. Familie werden Dienstag, dm 22. ds., Abends, von Schloß Fischbach dahier eintreffen, im Residenzschloß absteigen und später im Jagdschloß Wolfsgarten Aufenthalt nehmen.
Telegraphische Depeschen
Wol^f'S teLrgr.
Wien, 18. Juli. Der Geologe Professor Hochstetler ist gestorben.
Haag, 18. Juli. Dem Vernehmen nach genehmigte der Staatsrath den Entwurf des Regentschafts-Gesetzes. Es heißt, die Kammern würden zur Be- rathung des Entwurfes auf den 28. Juli einberufen werden.
Bern, 18. Juli. Der Bundesrath hat zu Delegirten für die Verhandlungen mit der päpstlichen Curie über die Diöcesanverhältnisse der Cantone Basel und Tessin den schweizerischen Gesandten in Wien, Aepli, und den Ständerath Petrelli aus Graubünden ernannt. Die Verhandlungen werden in Bern geführt.
— Zu der Conferenz, betr. die internationale Convention über vas lite
rarische und künstlerische Eigenthum, sind von Seiten des Bundes die Bundes- räthe Droz und Ruchonnet, sowie der Professor Orelli aus Zürich abgeordnet worden.
— Dem Vertrage über gewerbliches Eigenthum sind Großbritannien, Tunis und Ecuador beigetreten.
Paris, 18. Juli. In der Revisions-Commission des Senats erklärte der Conseilpräsident Ferry, falls der Revisions-Entwurf aus dem Senat in anderer Fassung hervorgehe, als aus der Kammer, würde die Regierung die Kammer ersuchen, die letztere anzunehmen. Es sei nöthig, daß die Beschlüsse der Kammer und des Senats identisch seien, andernfalls wäre der Congreß unmöglich. Was die Garantien betreffe, glaube er, daß die Kammer nicht die ihr bestimmten Grenzen überschritten; bei einem derartigen Versuch würde er die Cabinetssrage stellen müssen. Schließlich ersuchte Ferry die Commission, die Revision nicht abzulehnen, denn früher oder später würde sie doch nöthig wer- den; jetzt würde sie weniger gefährlich als später sein. Die Commission vertagte den Beschluß auf morgen.
— Die „Agence Havas" meldet, China habe Frankreich die erste Genug- thuung gewährt durch die in der amtlichen Zeitung in Peking am 16. d. Mts. erfolgte Publikation eines kaiserlichen Dekrets, welches, entsprechend den Bestimmungen des Vertrags von Tientsin, die Räumung von Laokai, Langson und Caobang anbefehle und die Zurückziehung aller chinesischen Truppen auf das chinesische Gebiet anordne. Die Räumung solle binnen Monatsfrist ausgeführt sein. Die Verhandlungen über eine von China zu gewährende Entschädigung nähmen ihren Fortgang; bis zur Regelung dieser Frage werde das Geschwader unter Courbet in einer beobachtenden Stellung vor Foutchou bleiben.


