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Mt^chMraye.- Eenlogis zu vemiethen.
KapllmsgLsse^o^ enlogis, 4-5 Zimmer, ich beziehbar.
Ecltersiveg^.^ bwigsplatz 6 ist , g Aiwwer nebst i eine rnhige Fa» aietben^^. Wohnung im W chehör, an ruhige Leute,
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Nr. 296 Erstes Blatt. Donnerstag den 18. Dccember
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Amts- und Anzngeblatt für
reis Gießen.
Vurea«: Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Huönafime M
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Pr^iA vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringersohn. Dura,, die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Betreffend: Die Zulassung eingeschriebener Hllsskassen.
Bekanntmachung.
Äuf Grund der Gesetze« über die eingeschriebenen Hilfrkaffen noni 7. April 1876 bezw. 1. Juni 1884 sind als solche unter« 29. November l. I zugelassen worden. $ic H^frkaffe der Cigarren- und Tabakarbeiter in Gießen und Umgegend mit dem Sitze in Wieseck^
2) Die allgemein- Arbeiter-Kranken- und Sterbekasie zu Groß-Linden.
Die nachstehend aufgesührten außerhalb der Kreise« Gießen domicilirten eingeschriebenen Hilfrkaffen haben int «reffe detliche Verwaltungrsteü-n errichtet und zwar: , „ , , .r r ,
N Die allgemeine Kranken- und Sterbekaffe der Metallarbeiter zu Hamburg:
in Alt-Buseck, in Daubringen, in Gießen, in Lollar, in Wieseck.
2) Die Central-Kranken- und Stcrbekasse der Tischler zu Hamburg: in Heuchelheim, in Steinberg.
3) Die Central-Kranken- und Sterbekasse der Schuhmacher zu Hamburg:
4) Die Central-Kranken- und Begräbnißkasse für Frauen der Buchbinder, Portefeniller und anderer Geschäftszweige feder Art zu Offenbach: in Gießen, in Wieseck. * • ;
Gießen, am 16. December 1884. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
p Dr. Boekmann._______2__________——
--------------------—----------------— Gießen, am 15 December 1884.
Betreffend- Die Ausführung des Gesetzes über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Fahren.
: Das Großherzogliche Äreisamt Gießen
an die Gro«b-r,»glichen Bürgermeistereien -es Kreises (mit Ausnahme von Gießen).
Mir erinnern Sie an baldige Einsendung der Ueberwachungsbogen über die im Lause des Jahres 1884 ttt fremder Verpflegung gewesenen Kmder unter 6 Jchren, auch solcher, welche im Laufe des Jahres durch Wegzug, Tod oder Zurücklegung des 6. Lebensjahres aus der Pflege bezw. Ileberwachung
-ekommen sind.
Wurden keine derartigen Kinder verpflegt,
so ist berichtlich anzuzeigen.
Dr. Boekmann.
Eoutcd, zur Unterschrift vorgelegt und in d-r°-rg-ng-n-nNachtin der Sw-ns- druckeret gedruckt und gebunden worben. DaS Wesentlichste des Inhalts der Arte M aus den Berichten über die Sitzungen der Commission bekannt. Von besonderem Interesse sind die Bestimmungen über die Neutralität deö Congo. D'ese sind.im Art. 13 enthalten und lauten dahin, datz die Bestimmungen der Akte in KriegszeitenKraft bleiben. Es wird also die Schifffahrt aller Nationen, der neutralen oder kriegführenden, zu aller Reit freibleiben für Zwecke des Handels auf dem Congo, seinen Verzweigungen, setmn Zuflüssen und seinen Mündungen, sowie auf den an den Mündungen diese« Flusses belegenen Küstengewässern. Ebenso bleibt der Verkehr trotz des Kriegszustandes 4tp| auf hen Landstraßen Eisenbahnen, Seen und Kanälen. Von diesem Grundsätze ^r'b°nu?^n-°AuSnabm- »St in Bezug auf *n Ä
welche für e nen der kriegführenden Theile bestimmt und völkerrechtlich als "rt.gs- FontrrtanVbekafr-t werten. All- in bet Ausführung »et Sitte 8<f4affenen ffietfe und Anlagen namentlich die'Zollbureaus und ihre Kassen, sowie daS dauernd tat Dienste dttser Einricbiungen beschäftigte Personal werden unter das NeutralttSts- refltme gestellt und demgemäß von den Kriegführenden respectirt und beschützt- regime geneur uno^oen fßr ben Congo sind im Allgemeinen auch auf den
Niger übertragen mit den bekannten Vorbehalten Englands, daß eS die Ueberwochung. welche auf dem Congo eine internationale Commission auSübt, für den ihm gehörigen o-he(t sea q»iaer felbft übernimmt Dasselbe thut Frankreich und erklärt. Artikel6, daßesuntergleichen Vorbehalten und "in dem identischen Wortlaute die Verpflicht- unaen welche im vorangehenden Artikel übernommen worden Itnb, für bas Bereich der Gewässer deS Niger, seine Zuflüsse, Verzweigungen und Mündungen, soweit sie unttt französischer Souoeränetät ober Protectorat stehen oder stehen wnden, genehmigt. Nach Art 7 vervstichtet sich j-de der übrigen Signatarmächte gleichermaßen für den Fall, daß sie künftig Souveränetäis- ober Protektoratsrechte über cinm Theil der Gewäfier hJ? siMnpr fpfner Zuflüsse Verzweigungen und Mündungen ausüben sollte. (F Z.) b-i N'g-r^-'n^^uflüp^^r, btr ®™pftrfub«ntfon bat brüte bte
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—1. Darmstadt, 16. December. [Dritte ordentliche evangelische Lanbessyrwde.) <^n der gestrigen Nachmittagssitzung erwählte die Synode noch gemäß des ihr zu- ftebenbtn6Rechts zu Mitgliedern des Disciplinargerichtshofs neben den von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ernannten M.tgliedern die Abgeordneten Baur. Weber und Rieger, zu deren Stellvertreter die Abgeordneten Dteffenbach, Müller (Alsfeld) und Emmerling. _, _ , 4 __ .
Heute Morgen interpellirte der Abgeordnete Strack betreffs der von voriger Synode ersuchten Vermehrung her Religiontzstunden in den Volksschulen und stellte Oberconsistortal-Präsident Goldmann, Exc., in Kürze eine diesbezügliche Entschließung Seitens des Schulministeriums in Aussicht. „ u
Die von Großherzogl. Oberconsistorium beanstandete Abgeordnetenwahl in dem Decanate Wöllstein öitrbe nach längerer, im Allgemeinen wenig ^enfianten Debatt dahin erledigt, daß man die erste Wahl, d. h. die des Decans Schlich Mr gültig erklärte. Bei dieser Wahl wurden veischiedentlich weiße Sttmmzettrl abgegeben da durch die Wahl für ungültig eit Srt und zu einer Neuwahl geschritten, ohne daß Hierfür ein anderer Grund als die Ansicht vorlag, daß zur Gültigkeit e ner solchen Wahl die absolute Mehrheit sämmtlicher abgegebenen Stimmzettel, einerlei, ob beschrieben ober weiß, gehören. Dieser Erwägung wurde denn auch durch den Synodalbeschluß ent- gegengetretcn und muß die absolute Mehrheit der auf Personen abgegebenen Stimmen als maßgebend angenommen werden.
Die Synode vertagte sich sodann auf unbestimmte Zeit.
Berlin, 16. December. Die Anerkennunasakte der association imternationaie africaine Seitens Englands ist, wie ich zuverlässig vernehme, beute Mittag unterzeichnet worben. Der Inhalt ist ähnlich bem der bekannten Eonveution zwischen Deutschland und der Association, nur detaillirter. Die afrikanische Konferenz> wird morgen, Mittwoch, zusammentreten, um über bk von ihrer Commission festgestellte Schifffahrtsakte endgültig zu beschließen. Im Falle der Behinderung bed Graffn Hatz- Dl dt, der seit einigen Tagen ernstlich erkrankt tft. würbe einer der fremden Botschafter den Vorsitz für diesmal zu führen haben. Der engllche Bevollmächtigte hat den solaeaden Antrag gestellt, welcher wahrscheinl'ch in der Deklaration über die Handes- frechrit des Co.Jgobeckens nachträglich Platz finden wird. Der Antrag lautet. ' mäß den Grundsätzen des Völkerrechts, welche von den kontrahirenden Mäch en a^ erkannt sind sind der Sclavenhandel und der Handel, welcher die Neger dem Sclavenhandel liefert, untersagt, und eS ist die Pflicht aller Nationen, diesen Handel fo Biel möaltd) zu unterdrücken." Der vom Baron Lambermont verfaßte Com- tntfRon§b-ri(f)t 21V2 Druckboaen Großfolio, die Congo- und Nigerschifffahrtsakte betr., tst^^beute^ Mittaa an^die Bevollmächtigten zur afrikan.schen Conferenz vertheilt worden. DaS Manufcrivt des stattlichen Werkes ist Montag Nacht in der ersten Morgenstunde in hie fsSnhe he8 Secretärs gelangt, auch in betfefben Nacht für ben Druck umge- schrkben da das Qriainal bem Archiv verbleiben mutz, gestern Mittag dem Baron Lambermont zur Rtvision, am Abend spät dem Präsidenten der Commission, Baron
(Rr 1574) Gesetz wegen Ergan;nn/de^ lOß^e^e^i, “Smb die Abänderung der Gewerbeordnung vorn 18. Juli 1861 sRentzb-
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Greßen, den 16. December 1884. Großherzogliches Krersamt Gteßen.
y I)r. Boekmann. —


