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Mr. 16S.
Freitag den 18. Juli
1884
ießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
«rrreaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hsseil.
Betreffend. Maßnahmen gegen ansteckende Krankheiten. Gießen, am 16. Juli 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglicken Bürgermeistereien, beziehungsweise die Ortspolizeibeamten.
Unter Bezugnahme auf den nachfolgenden Erlaß Großherzoglichen Ministeriums empfehle« wir Ihnen, das in Ihren Gemeinden hiernach Erforderliche zu veranlassen und nöthigenfalls an uns zu berichten.
Dr. Boekmann.
Zu Nr. M. I. 17356.
Betreffend: Wie oben. Darmstadt, am 11. Juli 1884.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großherzoglichen Kreisämter.
Obgleich die Gefahr einer Einschleppung der asiatischen Cholera in Deutschland und insbesondere im Großherzogthum zur Zeit nicht nahe liegt, so haben wir es doch mit Rücksicht auf die kritische Zeit der Sommermonate für räthlich erachtet, zunächst diejenigen Maßnahmen zu treffen, welche für die Verbesserung der öffentlichen Gesundheitsverhältnisse allgemein förderlich sind und die in geeigneter Weise und rechtzeitig zur Ausführung gebracht als Schutzmaßregeln gegen den Ausbruch und die Verbreitung der in einem Nachbarlande in Besorgniß erregendem Maße ausgetretenen Seuche in Anwendung zu kommen haben.
Da allgemein durch die Erfahrung feststeht, daß diejenigen Orte und solche Ortstheile von epidemischen Krankheiten bestimmter Art zumeist betroffen werden, deren Untergrund theils durch die natürliche Lage und Bodenbeschaffenheit, theils durch sonstige Mißstände und fehlerhafte Einrichtungen von den Abfällen des menschlichen Haushalts, namentlich durch Abtritts- und Senkgruben, oder durch Ansammlung anderweiter zur Fäulniß geneigter Stoffe sehr verunreinigt sind und welche ferner zugleich der genügenden Entwässerung entbehren, jo empfehlen wir Ihnen, die Polizeibehörde in den Städten und Landgemeinden anzuweisen, insoweit als es die lokalen Verhältnisse der einzelnen Orte oder Ortstheile angezeigt erscheinen lassen, atebald eine Revision sämmtlicher daselbst telegenen Hofraithen vornehmen zu lassen. Dieselbe soll sich auf die in den einzelnen Hofraithen und deren nächster Umgebung herrschende Reinlichkeit erstrecken und ist insbesondere dem Zustande der Aborte, der Art des Abflusses der flüssigen Abgänge aus den Haushaltungen und aus Gewerbebetrieben, sowie der Ansammlung festerer der Fäulniß unterliegender Rückstände aus diesen die Aufmerksamkeit zuzuwenden. Nicht mindere Beachtung verdient die Reinlichkeit beim Betriebe der Landwirthschaft und Viehzucht und empfiehlt es sich, die Dunggruben und die Abflüsse aus diesen einer Besichtigung zu unterziehen, auch die Stallungen, insbesondere die Schweineställe, namentlich solche, welche in enggebauten Orten und in dichtbewohuten Stadttheilen sich befinden, auf ihre Reinhaltung.zu prüfen. Die Polizeibehörden werden je nach Befund alsbald die Hausbesitzer zur Entleerung der Aborte, Dung- und Senkgruben unter Anwendung von Desinfectionsmitteln, zu.r Abfuhr der Ablagerungen fester Art aus dem Haushalt, der Landwirthschaft oder dem Gewerbebetrieb und zur Reinigung der Hofraithen überhaupt anhalten und bei deren Säumigkeit alles Nothwendige auf Kosten der hierzu Verpflichteten vornehmen lassen. Einer fortgesetzten Ueberwachung wird insbesondere die Reinhaltung der innerhalb der Hofraithen und auf den Straßen befindlichen Gossen, Schlammfänge und Abzugsgräben empfohlen, deren gründliche Ausspülung unter Anwendung reichlicher Waffermengen an jedem Morgen und Abend stattfinden soll. Die Polizeibehörden sollen durch regelmäßige und fortgesetzte Visitationen von der Reinhaltung der Hofraithen Einsicht nehmen und die Wiederansammlung von Abfallstoffen irgend welcher Art, welche durch ihre Emanationen Luft und Boden zu verunreinigen geeignet sind, durch ihr Einschreiten verhüten.
Bei den einschlägigen Untersuchungen und Maßnahmen verdienen namentlich diejenigen Oertlichkeiten Beachtung, welche sich seither beim Ausbruch epidemischer Krankheiten in vorwiegendem Maße insaluber und disponirt erwiesen haben und werden die Kreisgesundheitsämter in der Lage sein, den Polizeibehörden diejenigen Lokalitäten zu bezeichnen, welche aus diesem Grunde als besonders gefährdete specieller Beaufsichtigung bedürfen.
In allen öffentlichen Anstalten und in Lokalitäten, welche von vielen Menschen besucht zu werden pflegen, ist die Desinfection der Aborte und Pissoirs, namenllich auch eine mehrmals im Tage wiederholte reichliche Wasserspülung der letzteren anzuordnen, also insbesondere auf allen Eisenbahnstationen, in Theatern, Spitälern, Armenhäusern, Schulen, Gefängnissen und Haftlokalen, in Gasthäusern, Wirtschaften, Herbergen und Logirhäusern, sowie in den für Eisenbahn- und Kanalbau-Arbeiter errichteten Cantinen und dergleichen.
Eine weitere Fürsorge ist die Beschaffung reinen und ausreichenden Trinkwassers, sowie eines reichlichen für Reinigungs- und Spülungszwecke erforderten Brauchwassers zuzuwenden. Brunnen, Quellen und Wasserleitungen sind sorgfältig rein zu halten und solche öffentliche oder Privat^Brunnen, welche. nach der Erfahrung ein unreines oder an sich verdächtiges Wasser haben, zu schließen oder doch nicht zum menschlichen Genuß zuzulaffen.
Den Victualien und zwar nicht nur den in dem Marktverkehr, sondern auch den in den übrigen Vertriebsstätten zum Verkauf kommenden, sowie den ausgeschankten Getränken ist eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Eine verschärfte Aufsicht ist ferner auf die Reinlichkeit bei der Ausübung derjenigen Gewerbe zu richten, welche die Anwohner durch üble Ausdünstungen belästigen und werden der polizeilichen Ueberwachung insbesondere empfohlen: Schlachthäuser und Hausschlächtereien, Wildpret- und Geflügel- Handlungen, Seifensiedereien, die Lager von Knochen, Häuten und Lumpen bei Sammlern und Händlern.
Indem wir den Großherzoglichen Kreisämtern in Vorstehendem diejenigen Maßnahmen zur Kenntniß bringen, welche unter der jetzigen Sachlage zunächst zur Ausführung zu kommen haben und im Allgemeinen als ausreichend erscheinen, beauftragen wir Sie ohne Verzug nach Anhörung und unter dem Beirath der Kreis-Gesundheitsämter, welchen vorliegende Verfügung mitgetheilt worden ist, die nöthigen Anordnungen im Sinne dieser Vorschriften zu treffen und sehen Ihrem eingehenden Berichte darüber entgegen, ob und welche weitergehende Maßnahmen Ihrerseits für einzelne Gemeinden oder bestimmte Lokalitäten Ihres Bezirks als zweckmäßig erachtet werden und zur Ausführung zu bringen sein möchten.
_____F i n g e r. Fuhr.
Politische Ueberficht.
Gießen, 17. Juli.
Der „Reichs-Anzeiger" publicirt die Ernennung des Geheimraths Bödiker zum Präsidenten des Reichsversicherungs-Amtes und meldet zugleich, daß letzteres vom 14. Juli an in Thätigkeit getreten ist. Ferner veröffentlicht das genannte Blatt die Bekanntmachung, betr. die Anmeldung der unfallversicherungspflichtigen Betriebe, welche bis zum 1. October erfolgen muß. Im Uebrigen herrscht bezüglich der Mittheilungen über die innere Politik große „Flauheit"; die „Nordd. Allg. Zeitung" bemüht sich allerdings, die Preßcam- pagne wegen der angeblichen Verschwörung der „Hofliberalen" zum Sturze des Kanzlers und zur Beförderung des Herrn v. Stosch an dessen Stelle wieder in Gang zu bringen, namentlich wendet sich das genannte Blatt gegen die „Magd. Zeitung", welcher der Versuch einer Legenden-Bildung in Sachen Stosch vorgeworfen wird. Indessen wird dieses Zeitungs-Gezänk über eine längst fern liegende Affaire dem großen Publikum von keinem specielleren Interesse sein und lohnt es sich überhaupt nicht, auf dieselbe nochmals zurückzukommen. Eher wird da die Nachricht interesstren, daß am Samstag Abend in Berlin eine japanesische Militär-Commission, bestehend aus 13 höheren Militärs und Intendantur- Beamten mit dem japanischen Kriegsminister an der Spitze, eingetroffen ist, Am sich über das deutsche Militär, die militärischen Einrichtungen und Etablisse- 1
mente genaue Kenntnisse zu verschaffen. Daß die Fremdlinge aus dem fernen ostasiatischen Jnselreiche sich gerade Berlin zum Schauplatze ihrer militärischen Studien auserkoren haben, ist ein neuer Beweis dafür, in welch' hohem Rufe das deutsche Reich bei dem intelligentesten der asiatischen Culurvölker, bei den Japanern, steht.
Die Mission des Geheimrath Dr. Koch in Frankreich hat in voriger Woche ihr Ende erreicht. Dr. Koch hat am Samstag Lyon, wo er zuletzt weilte, verlassen und die Rückreise nach Berlin auf dem Umwege über die Schweiz angetreten. Am Sonntag traf derselbe, einer Einladung des Bun- desrathes folgend, in Bern ein, wo er mit der schweizerischen Cholera-Commission eine Conferenz hatte. Dem deutschen Gelehrten ist Seitens der officiellen Persönlichkeiten sowohl in Paris als auch in Marseille, Lyon und Toulon ein durchaus zuvorkommender Empfang zu Theil geworden, während gewisse Pariser Blätter, an ihrer Spitze der „Figaro", an die Thätigkeit unseres berühmten Landsmannes Bemerkungen geknüpft haben, die in ihrer Niedrigkeit und Per- sidie nur von Neuem den unqualificirbaren Standpunkt charaktertsiren, den ein Theil der Pariser Presse allen Deutschen gegenüber einnimmt.
Die französische Hauptstadt beging am Montag die Feier des Nationalsestes, der Choleragefahr im Süden des Landes zum Trotz. Nach den vorliegenden Berichten ist die Feier, wie in den Vorjahren, verlausen, auch oi$


