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Str. Ii6. Drittes Blatt Sonntag oen J8. Mai 1884t
Meßmer Anzeiger
Amts- und Anzeigcklatt für den Kreis Gießen.
Schulstraße 7.
Erscheint mit Ausnahme des Montag-.
Prri- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh c Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Die neuen Steuergesetze für das Großherzogthum Hessen.
Das „Frkf. Jour." erhält aus dem Großherzogthum Hessen von parlamentarischer Sette folgende Ausführungen:
Nach den letzten Beschlüssen der 1. Kammer bestehen -wischen dieser und der 2. Kammer im Wesentlichen noch die folgenden Dissense:
A. Bezüglich des Einkommensteuergesetzes:
1) Die 2. Kammer will die erste Abtheilung der Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen von 2500 <X beginnen lassen, während die 1. Kammer diesen Betrag avf 2600 «X erhöht hat.
2) Die 2. Kammer verpflichtet die Arbeitgeber unter Strafandrohung zur Aus- kunftsertheilung hinsichtlich der bet ihnen beschäftigten Arbeiter, die 1. Kammer lehnt eine solche Verpflichtung der Arbeitgeber ab.
3) Die 2. Kammer verpflichtet die Steuervflichtigen der 1. Abtheilung (von 2500 «X Jahreseinkommen an) unter Strafandrohung zur Declaration ihres Einkommens, die 1. Kammer besteht auf der Einschätzung auch der Steuerpflichtigen der ersten Abtheilung in die Einkommens- und Steuerklassen und hat daher die hierauf bezüglichen Artikel der Regierungsvorlage angenommen.
4) Die 2. Kammer hat eine Progression in der Scala der sämmtlichen Steuerklassen beschlossen, auf Grund deren die Steuerpflichtigen mit dem niedrigsten Ein- komrn n ca. 1 pCt. ihres Einkommens Steuer zu bezahlen haben würden, die Steuer von den höheren Einkommen steigt stetig, so daß solche bet ca. 30,000 JL. Einkommen 3.04 pEt. erreicht und für das höchste dermalen im Grotzherzogihum sich vorfindende Einkommen 3 8 pEt. desselben beträgt. Die 1. Kammer ist nur insoweit auf diese Progression in der Scala eingegangen, als sie Einkommen von 20,000 «X schon den P'ocentsatz von 3.04 pCt. erreichen, dann aber bis zu den höchsten Einkommen diesen Procentfatz fortbestehen läßt.
5) Die 2. Kammer läßt die Steuerpflicht mit einem Einkommen von 400 <X beginnen, die 1. Kammer erst mit einem Einkommen von 500
B. Bezüglich des Capitalrentensteuergesetzes:
1) Die 2. Kammer hat die Mitglieder des Großh. Hauses von der Capstalrentensteuer nicht ausgenommen, die 1. Kammer nimmt solche aus.
2) Die 2. Kammer läßt den Abzug der Passiocapitalzinsen nicht zu, die erste flimmer läßt 'hn zu.
C. Bezüglich des Gewerbsteuergesetzes:
Die 2. Kammer hat in dem Gewerbsteuertarif die Steuer fü1 die Banken niedriger avgesktzt, als die 1. Kammer.
Weitere Verhandlungen zwischen den beiden Kammern über die Steuergesetze werden nicht mehr statthaben. Es muß daher nunmehr die 2. Kammer, will dieselbe nicht auf das Zustandekommen des Gesetzes verzichten, ihre Dissense fallen lassen und bett bezeichneten Beschlüssen der 1. Kammer beitreten.
Da die Declarat onspflicht bei dem Einkommensteuergesetz schon von der zweiten K«mme7, wenigstens nach dem Bericht ihres Ausschusses, nicht als eine Principien-, sondern als eine Zweckmäßigkeitsfrage angesehen wurde, so sind, so wünschenswerth es auch erscheinen kann, daß die übrigen Dissense im Sinne der 2 Kammer ausgeglichen wsrden wären, doch nur die oben unter A. 4 und 5 aufgesührren Dissense von besonderer Bedeutung.
Am wenigsten von diesen beiden Dissensen fällt jedenfalls derjenige bezüglich der Progression in der Scala in's Gewicht. Für die Staatskasse bringt die von der ersten Kammer angenommene Scala bei einem Steuerausschlag von 19 auf 1 <X Steuerkapital im Ganzen nur ca. 21.000 JL jährlich weniger als diejrnrge der 2. Kammer ein. Dagegen drückt die Scala der 1. Kammer gegenüber derjenigen der 2. Kammer noch dem seitherigen Steuerousschlag die Einkommen von 10,000 bis 20,000 JL stärker (im Mox'mum-Einkommen von ia. 15,000 =X um 52 <X jährlich), erleichtert dagegen die Einkommen von über 20,000 «X bis zum Maximum von 38 JÄ jährlich. Wenn nun auch nicht verkannt werden kann, daß den Einkommen von über 20,000 «X recht wohl und besser eine etwas erhöhte Steuer auferlegt werden kann, als denjenigen von 10,000 bis 20,000 «X so ist doch immerhin auch der von der 1. Kammer für diese Ein- kommen beschlossene Steuerzusatz nicht sehr erheblich und werden auch diese Einkommen, kommt das Gesetz zu Stande, wegen der vermehrten Steuerkapitalien schwerlich eine höhere Steuer wie seither treffen. , L r,, r
Von weit größerer Wichtigkeit erscheint wenigstens dermalen noch der Beschluß der 1. Kammer, welcher'die Freilassung der Einkommen bis zu 500 <X statt bis zu 400 «X betrifft. Für die Staatskasse erwächst dadurch in erster Linie ein sehr bedeutender Ausfall, so daß die nach der Annahme der Steuergesetze im Sinne der zweiten Kammer in Aufsicht gestandene Vermehrung der Steuerkapitalien etwa nur auf die HLlfie derselben reducirt wird. Im Weiteren wird durch die Freilassung der Einkommen bis zu 500 <X die Communalbefteuerung, welcher die Staatssteuern zur Basis dienen, nach mehr alterirt, als durch die Freilassung der Einkommen bis zu 400 <X, und endlich geht für eine sehr große Zahl der seitherigen Wahlberechtigten für den Landtag, für den Gemeinderath rc. das Wahlrecht verloren. Erwägt man dagegen, daß die Communalbesteuerung unter allen Umständen alsbald neu geregelt werden muß — und gerade ein The«! der Mitglieder der 1. Kammer wird wohl in dieser Beziehung auch baldigst einen Druck auf die Regierung üben, — sowie daß bezüglich des Wahlrechts doch auch schon wegen der Befreiung der Einkommen bis zu 400 «X baldigst andere gesetzliche Bestimmungen getroffen werden müssen, da in dieser Beziehung die in dem Einkommensteuergesetz vorgesehene Erwerbung des Wahlrechts durch freiwillige Zahlung bet Einkommensteuer der niedrigsten Klasse doch nur eine provisorische Maßregel sein kann, so dürfte gerade die von der 1. Kammer beschlossene Steuerbefreiung der ärmeren Bevölkerung für die 2. Kammer schwerlich den Grund abgeben können, die Steuergesetze scheitern zu lassen.
Dem Vernehmen nach hat der Finanzausschuß der 2. Kammer in feiner Majorität (non den 7 Mitgliedern deren 6) In einer seiner letzten Sitzungen beschlossen, der zweiten Kammer mit Rücksicht darauf, daß die Steuergesetze auch in der von der 1. Kammer angenommenen Fassung sehr wesentliche Verbesserungen gegen seither irn Gefolge haben und zur Vrrvollftändigung der Steuergesetzgebung dienen, sowie, um nicht die schon se"t 10 Jahren für dringlich und nothwendig erklärte Steuerreform nochmals auf längere Zeit — die 1. Kammer würde voraussichtlich auch auf künftigen Landtagen ihre Ansichten, resp. Beschlüsse bezüglich der streitigen Punkte nicht ändern, — zu verschieben, zu empfehlen, ihre Dissense fallen zu lassen und den Beschlüssen der ersten Kammer behutreten.
Die Entscheidung wird gegen Ende dieses oder zu Anfang des nächsten Monats erfolgen, da in dieser Zeit der Wiederzusammentritt der 2. Kammer stattfinden wird.
Vermischtes.
Darmstadt, 16. Mai. Der Rhein-Maingau - Gastwirthe-Verband hat auf Dienstag den 20. d. M-, Nachmittags 3 Uhr, im Saale des weißen Rößchens, Gau- fleffe zu Mainz, eine Landesversammlung mit der Tagesordnung „Berathung über die Weinsteuer in Hessen" etnberufen. In Anbetracht des für die Interessenten sehr
wichtigen Gegenstandes ist ein zahlreicher Besuch aus dem ganzen Großherzogthum zu erwarten.
Frankfurt a. M., 14. Mai. Der allgemeine deutsche Forsttag wird im Lause des Monats September hier zusammentreten und als Erinnerung der vor nunmehr 25 Jahren ebenfalls hier abgehaltenen Versammlung deutscher Forstleute gefeiert werden. In dem Programm sollen neben den fachmännischen Verhandlungen mehrere größere Festlichkeiten vorgesehen werden.
— Demnächst wird eine Ehe geschieden werden, die sich vor allen Ehen sehr wesentlich unterscheidet. Am Hochzeitstage ging nämlich der Trauzeuge mit der Gattin, einer Wtttwe, durch, ein Gast entfernte sich mit deren hübschen Tochter, während der junge Ehemann einem Buffetmädchen die Unwandelbarkeit seiner Liebe versicherte. Tie Gattin kehrte sehr bald zurück, aber dem Ehemann wurden die Flitterwochen hier in Frankfurt a. M. allzu langweilig, er nahm sich sein Buffetmädchen und reifte m t diesem, unbekannt wohin, ab. Die verlassene Gattin hat eine Ehescheidungsklage ein; geleitet und wird in einigen Wochen, da der Durchgcbrannte kein Lebenszeichen von sich gibt, ihre Freiheit wieder haben. Eine solche Ehe tfi etwas mehr wie romantisch.
Hermershausen (Kreis Marburg), 13. Mai. Gestern Nachmittag um i/24 Uhr schlug der Blitz in eine noch neue Scheuer des Ackermanns und Schmieds Barth dabier ein und zündete sofort, circa 4 Schock Stroh und Flachs gaben dem Feuer reichliche Nahrung, so daß in ein paar Minuten das ganze Gebäude in heller Flamme stand; ein Glück, daß die Gemeinde eine eigene Feuerspritze besaß, welche sofort auf der Brandstelle war, und trotzdem das Wasser weit herbeizufchaffen war, |o haben Frauen, Kinder und Greise so wacker Hemd angelegt, daß ein unmittelbar daran stehendes neues Wohnhaus und ein Stallgebäude vom Brande verschont biteben. Bis auswärtige Feuerwehr und Spritzen ankamen, war das Feuer schon auf seinen Herd beschränkt.
— Aus Hanau wird dem „B. A." geschrieben: Am 5. Mai ging der zwölfjährige Sohn des Gastwirths Großmell von der sog. kleinen Wirthschast zu Wilhelms- bab Morgens nach Hanau zur Schule. Der Knabe hatte sich etwas verspätet und fing in der Nähe der Stadt an zu laufen. Da sprangen mit einem Male an dem Haufe des Cigarrenfabrikanten und Stadtrathsmitglleds Gr . . . zwei Hunde über die Mauer, worunter eine mächtige Dogge, überfielen den Knaben und hätten ihn schier zerrtsseti, wenn nicht auf den Hülferuf eines Dienstmädchens ein Nachbar, Namens Schmidt, zu Hülfe geeilt wäre und den Unglücklichen den wilden Bestien entriffen hätte. Herr Schmidt trug den Knaben in das Haus des Etgentbümers dieser Hunde; es wurden zwei Aerzte hrrbeigerufen, die den Knaben, der aus 12 Wunden blutete, verbanden und ihn dann seinen Eltern zurückbringen ließen. Die Wunden eitern. An dem Aufkommen des Knaben wird gezweifelt. Es ist dies nicht das erste Mal, daß die Hunde des Herrn Gr . . . einen Vorübergehenden ober Erntretenden überfallen unb gebissen haben, niemals aber ist der Vorfall zur Anzeige gekommen. Auch diesmal schweigen sogar die Hanauer Blätter auffallender Weife über dieses traurige Vorkommnitz und gibt sich bet vielen Hanauern, denen der Fall bekannt geworden, ein gerechter Uns w'lle kund "
— (Ein gefährlicher Spaß.) Man schreibt aus Paris: „Ein Handelsmann in der Rue Saint-Honorä, Herr $...., war gestern im Begriff, mit seiner Frau unb seinen zwei Kind.rn Paul und Louise eine Reise in das südliche Frankreich anzutreten. Während man nun seine Reise-Effecten etnpackte, erschien auf einmal ein junger 25jähriger Mann, Erncst ein intimer Freund der Familie, welcher kam, um
sich von dieser zu verabschieden. Die jungen Leute spielten, bis die Stunde der Abreise herannahte, „cache-cache“ zusammen. Paul, einen Augenblick, wo man ihn nicht beobachtete, benützend, versteckte sich eiligst in einen leeren Koffer. In dem Moment trat Ernest G .... in das Zimmer, bemerkte Paul, wie er in den Koffer hinemkrock, sprang auf bieten zu, verschloß ihn, zog den Schlüssel wieder heraus unb lief lachend in ein anderes Zimmer. Nach einigen Augenblicken vernahm man ein schweres ©töbnen unb Seufzen im Koffer unb erkannte alsbald die Stimme Pauls, der, in der luftdicht verschlossenen Kiste den Äthern verlierend, flehentlich bat, man möchte ihn doch herauslassen. Unglücklicherweise jedoch hatte G . . - . den Schlüssel verlegt unb alle Bemühungen, die man sich gab, um ihn wiederzvfinben, blieben ohne Erfolg. Herr V . . . . machte alsdann bm Versuch, das Schloß des Koffers auszusprengen, aber auch seine Anstrengungen waren erfolglos. Nach zehn Minuten der schrecklichsten Angst entdeckte man endlich den fraglichen Schlüssel hinter einem Seitenschranke. Der Koffer wurde hastig geöffnet; es war aber auch die höchste Zeit, denn Paul, der blaß wie eine Leiche aussah, athmete kaum noch und man brauchte nahezu eine Viertelstunde, um den armen Burschen, dessen Zustand noch gegenwärtig sehr ernste Besorgniß einflößt, ins Leben zurückzubringen."
— Der österreichische Reisende in Mexiko, Herr v. Hesse-Wartegg, richtet aus Queretaro vom 14. April folgendes Schreiben an den Pariser Figaro: „Die Regierung des Staats Queretaro hat ein großes Monument in rothem Stein auf der Stelle, wo Kaiser Maximilian am 19. Jun- 1867 erschossen wurde, errichten lassen. Bisher wurde diese düstere Stelle auf dem Cerro de la (Sampana durch eine Pyramide aus kleinen Steinen bezeichnet, welche nach und nach die gewesenen kaiserlichen Soldaten verringerten, indem sie fast jeden Tag als eine Erinnerung an ihren fiaifer einige Steinchen wegnahmen. Der Sarg des Kaisers, ganz vom Blut geröthet, befindet sich im Regierungspalaste, wo er der Plünderung amerikanischer Reisender ausgesetzt ist, welche Stücke davon wegschneiden. Das Kloster von Santa Cruz, wo der Kaiser vor seinem Ende gefangen war, fällt in Ruinen, unb das Gemach, in dem der unglückliche Maximilian saß, ist fast unzugänglich geworden. Monsignore Soria, der letzte Beichtvater des Kaisers, ist vor einigen Tagen gestorben."
— (Ein eigentümlicher Bittsteller.) „Ich mochte Ew. Ehren bitten, mir mit Bezug auf meine Geliebte einen Rath zu geben!" — mit diesen Worten wandte sich dieser Tage ein junger Mann an den Richter des Polizeigerichts im Londoner Stadtbezirk, der ihm lächelnd erwiderte: „Wenn ich's kann, will ich's tbun; aber Sie wissen ja, zwischen Liebesleuten läßt sich nur schwer etwas sagen, was ist's denn? — Wpplis cant: „Ich bin rn t einem jungen Mädchen verlobt, welches in Peckham wohnt. Am Donnerstag Abend wollte ich sie besuchen, fand sie aber nicht zu Hause und als ich mich nun auf die Suche machte, fand ich sie in Gesellschaft eines andern jungen Mannes in einem Wirthshause Bier trinkend. Was soll ich da nun tbun? Ick habe versprochen, sie zu heirathen. wenn sie sich aber mit einem andern Manne abyibt, habe iS feine Lust dazu." — Richter: „Aber wie kann ich Ihnen ba helfen? Wenn das Mädchen sich mit einem andern Manne abgibt, so sagen Sie sich doch einfach von ihr los." — Appllcant: „Ja, aber ich bitte Sie, lassen Sie sie mich nicht heirathen. (Gelächter.) — Richter: „Ich kann nichts in der Sache tbun, es liegt bei Ihnen, ob Sie Ihr Versprechen halten wollen ober nickt." — Applicant: „Ich glaubt", Sie könnten mir einen Befehl geben, daß ich das Mädchen nicht zu heirathen brauste, wenn sie mit einem andern Mann ausginge." (Gelächter.) — Rickter: „Sie schetnerl noch etwas grün in solchen Sachen zu sein. Vielleicht fürchten Sie sich' vor einer Klage wegen gebrochenen Eheversprechens: wenn sich aber die Sache so verhalt, wre Sie sie darstellen, so brauchen Sie keine Fvrckt zu haben." — Applicant: „Sehr wohl, dann brauche ich sie also nicht zu heirathen!" (Gelächter.) — Richter: „Ge-


