Ausgabe 
17.8.1884 Erstes Blatt
 
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191. Erstes Blatt. Sonntag den 17. August

1881

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

W«rea«r Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag!.

Prei! vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P.

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Betreffend: Die Regulirung der Gewerbesteuer. Gießen, am 15. August 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzher;oglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügung vom 30. Juli 1884 Anzeiger Nr. 177 Linnen drei Tagen.

________________________________________Dr, Boekmann.____________

Gesunde« : 1 Regenschirm, 1 Taschentuch, 1 Scheere, 1 Corset, 3 seidene Tüchelchen, 1 Handschuh, 1 blaues Tuch

Gießen, den 16. August 1884. Großherzogliches PolizeLamt Gießen.

_____________________________ Fresenius.____

Bekanntmachung.

Auf Ersuchen des Herrn Präsidenten des landwirthfchaftlichen Vereins der Provinz Oberheffen bringe ich Nachstehendes zur Kenntniß der landwirth- fchastlichen Interessenten.

Gießen, am 14. August 1884.

Der Director des landwirthfchaftlichen Bezirkvereins Gießen.

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Bekanntmachung.

In Folge der in früheren Jahren während der Herbst- und Winter­monate einaetretenen größeren Verkehrsstockungen sind die Rheinisch-Westfäli­schen Eisenbahnverwaltungen dazu übergegangen, alljährlich vor Eintritt des stärkeren Herbstverkehrs durch öffentliche Bekanntmachungen und Schreiben an die Handelskammern, landwirtschaftlichen Vereine und sonstige wirthschaftliche Körperschaften das verkehrstreibende Publikum aufzufordern, die Bestrebungen der Eisenbahn-Verwaltungen zur Bewältigung des außergewöhnlich gesteigerten Güterverkehrs in wirksamer Weise zu unterstützen-

Diese Aufforderung hat die gewünschte Wirkung nicht verfehlt, und hat die von dem bethelligten Publikum bereitwilligst entgegengebrachte Unterstützung wesentlich mit dazu beigetragen, daß im Allgemeinen auch während der leb­haftesten Verkehrsperiode allen Anforderungen entsprochen werden konnte.

Wie in den verflossenen beiden Jahren haben auch in diesem Jahre die Eisenbahn-Verwaltungen in Gemeinschaft mit den Bergbehörden eingehende Erhebungen über den voraussichtlichen Versandt von Massengütern während des kommenden Herbstes und Winters anstellen lassen, um etwa noch erforder­liche Betriebs- oder Verkehrseinrichtungen rechtzeitig treffen zu können.

Diese Erhebungen, welche bislang hinter der Wirklichkeit nicht zurück­geblieben sind, lassen erkennen, daß ein Stillstand im gewerblichen Leben nicht eingetreten ist und daß auch in diesem Jahre während der Herbst- und Winter­monate auf eine Erhöhung der zu befördernden Maffentransporte zu rechnen sein wird.

Wenn, wie jetzt schon übersehen werden kann, der Staatsbahn-Wagenpark nicht allein zu Kohlen- und Coakestransporten und zum Versandt anderer für die Berg- und Hüttenindustrie in Betracht kommenden Güter, sondern ^auch zur Beförderung von landwirtschaftlichen Producten, namentlich zur Fort- schaffung von Zuckerrüben, in erheblich höherem Maße wie im verflossenen Jahre in Anspruch genommen werden wird, so unterliegt es keinem Zweifel, daß es auch in diesem Jahre der Aufbietung aller Kräfte bedarf, um

dm gesteigerten Anforderungen während des Herbstverkehrs entsprechen zu könnm.

Obschon seitens der Staatseisenbahnverwaltungen fortgesetzt darauf Bedacht genommen wird, die Betriebseinrichtungm mit den jeweiligen Verkehrsverhält- nisten in Einklang zu bringen, so wird ungeachtet des vorhandenen bedeutenden Locomotiven- und Wagenparks, der vorgesehenen neuen Zugverbindungen und der sonstigen verbesserten Einrichtungen den erhöhten Anforderungen nur dann Genüge geleistet werden können, wenn die Bestrebungen der Eisenbahnver­waltungen von dem verkehrstreibenden Publikum entsprechend unterstützt werden.

GS wird daher, gleich den verflossenen Jahren, in diesem Jahre ebenfalls erforderlich sein, mit dem Bezug von Sohlen und CoakS für den Herbst und Winter schon während der Sommermonate, soweit dieS irgend angängig, zu beginnen.

Insbesondere erachten wir es für unerläßlich, daß mit dem Bezug der Hausbrandkohlen schon jetzt begonnen wird und daß die Kohlenhändler den Be­darf ihrer Verkauf svorräthe nicht hauptsächlich während derjenigen Monate be­ziehen, in welchen der gesammte Wagenpark ohnedies in erhöhtem Maße in Anspruch genommen ist.

Namentlich müssen wir als förderlich bezeichnen, daß die Gasanstalten und sonstigen industriellen Werke, soweit bei letzteren die Art ihres Betriebes dies gestattet, schon jetzt darauf Bedacht nehmen, mit der Ansammlung eines Vorraths zu beginnen, welcher bei etwa eintretmden Stockungen für einige Zeit vor Verlegenheiten schützt.

Endlich machen wir das verkehrstreibende Publikum daraus aufmerksam, daß die Eisenbahnverwaltungen nur dann in der Lage sein werden, während der gesteigerten Verkehrsperiode von einer Verkürzung der Ladefristen absehen zu können, wenn allsettig für eine beschleunigte Be- und Entladung der Güter­wagen gesorgt wird.

Elberfeld und Köln, den 18. Juli 1884.

Königliche Eisenbahn-Direction. Königliche Eisenbahn-Airecliou (links- und rechtstem).

Darmstadt, 14. Aug. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Mr. 19) enthält:

1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That:

Salome Giel, Tochter des Schloffermeisters Franz Giel zu Seligenstadt, hat stch bei einem am 2. Juni l. Js. in der Pförtnerwohnung der Stärkemehl- Fabrik daselbst ausgebrochenen Brande durch die muthvolle und entschlossene Rettung von drei kleinen Kindern aus einer von dem Feuer bedrohten, dicht mit Rauch erfüllten Kammer ausgezeichnet.

In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Sr. Königl. Hoheit des Groß­herzogs wird dieses hiermit zur öffenttichen Kenntniß gebracht.

2. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That:

Se. Königl. Hoheit der Grobherzog haben dem Müller Christian Schla­bach zu Homberg a. d. O. in Anerkennung der von demselben am 4. Mai l. Js. mit Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung der -8 Jahre alten Gertrude Müller von da vom Tode des Ertrinkens das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:gür Rettung von Menschenleben" Mergnädigst zu ver­leihen geruht.

3. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Bestätigung von (Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

4. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Prüfungs-Commission für das Justiz- und Verwaltungsfach betreffend.

5. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Ausführung des Unfallversicherungs-Gesetzes vom 6. Juli 1884 betreffend.

6. Bekanntmachung, die von den stimmberechtigten adeligen Grundbesttzern Vorzunehmende Wahl zweier Mitglieder der ersten Kammer der Stände betr.

7. Bekanntmachung Großh. Provinzial-Direction Starkenburg, den Steuer­ausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darm­stadt für 1884/85 betreffend.

8. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Friedberg, die Umlagen zur Be­streitung der Bedürfnisse für die israelitische Religions-Gemeinde Friedberg, im Kreise Friedberg, für 1884/85 betreffend.

9. Ordensverleihungen.

10. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

11. Namensveränderung.

12. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft:

Am 16. Juli wurde der Gerichts-Accesfist Dr. Ludwig Fuld in Mainz bei dem Amtsgerichte Bingen als Rechtsanwalt zugelassen.

13. Aufgabe der Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft:

Rechtsanwalt Friedrich Forch zu Mainz hat die Zulassung zur Rechtsan- waltschast bei dem Landgerichte der Provinz Rheinhessen, bezw. bei dem Ober- landeSgerichte, aufgegeben.

14. Dienstnachrichten:

Am 29. Juni wurde dem Schulamtsaspiranten Konrad Kloos aus Oppen­rod die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Allertshausen übertragen; an dems. Tage wurde der von den sämmtlichen Riedesel Frhrn. zu Eisenbach auf die erste Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Stockhausen präsentirte Schul­amtsaspirant Johannes Wasser aus Rixfeld bestätigt; am 4. Juli wurde dem Schullehrer Konrad Port zu Bernshausen die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Höckersdorf, an dems. Tage wurde dem Schullehrer Joseph Thaddäus Schönig zu Ober-Abtsteinach die erledigte Lehrerstelle an der Gemeinveschule zu Seibels» darf übertragen; am 9, Juli wurde der von dem Herrn Fürsten zu Solms-