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Donnerstag den 17. Juli

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Amts- und Anzeigeblatt für dm Kreis Gießen

Dureanr Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Berlin, den 14. Juli 1884.

vorläufig Mtlhelmftraße 74. Berlin, den 14. Juli 1884.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

DaS Reichsversicherungsamt: Bödtker.

Der Reichskanzler.

I. V.: Eck.

Politische Ueberficht.

Gießen, 16. Juli.

Der Reichskanzler scheint noch immer nicht gesonnen zu sein, die Behaglichkeit seines Landaufenthaltes in seinem Pommerischen Tusculum Varzin mit dem Leben und Treiben der Bäder, sei es Kissingen, sei es Gastein, zu vertauschen. Wenigstens kommt aus Varzin noch immer keine bestimmte Kunde über Beginn und Ziel der diesjährigen Badereisen des Fürsten Bismarck, dagegen wird versichert, daß sein Befinden ein zufriedenstellendes sei und daß der stille Landaufenthalt in Varzin auf ihn sehr günstig wirke. Es läßt diese Meldung vermuthen, daß der Kanzler einstweilen noch nicht gesonnen ist, aus der Stille seiner ländlichen Zurückgezogenheit sobald wieder hervorzutreten und so werden vorläufig auch alle Mittheilungen über die Reisepläne des Kanzlers eben nur Conjecturen bleiben. Jedenfalls liegt in dieser Abgeschlossenheit von allen politischen Geschäften es ist bekanntlich nicht gestattet, den Kanzler in Varzin mit Actenstücken und Angelegenheiten nicht dringlicher Natur zu belästi­gen ein gewisses beruhigendes Moment; man kann hieraus folgern, daß der politische Horizont rein ist und daß in keiner Frage der hohen Politik augenblicklich Verwickelungen zu besorgen find. Auch die inneren Angelegenheiten sind nicht darnach angethan, die Aufmerksamkeit des leitenden Staatsmannes in besonderem Maße in Anspruch zu nehmen, zumal die durch die Colonial-Frage verursachte Bewegung allmälig wieder kleinere Kreise zieht. Vielleicht wird aber die Colonial-Frage zur Abwechslung wieder einmal durch die Staatsraths- Angelegenheit abgelöst werden, da in den jüngsten Berathungen des preußischen Staatsministeriums, wie dieMagdeb. Ztg." hört, auch die Frage der Berufung des Staatsrathes zu seiner ersten Sitzung in Erwägung gezogen worden ist. Es ist dafür der October-Monat in Aussicht genommen und es wird diese erste Sitzung nicht, wie früher beabsichtigt war, nur eine constituirende sein, sondern der Staatsrath wird sich sofort mit wichtigen gesetzgeberischen Angelegenheiten für den Reichstag zu beschäftigen haben. Die Mittheilung, daß mit der Reacti- virung des Staatsrathes der Volkswirthschaftsrath eingehen werde, hat für sich viel Wahrscheinliches, ein Beschluß in dieser Richtung ist aber bisher noch nicht gefaßt worden, wohl auch deshalb nicht, weil man erst abwarten will, wie die Thätigkeit des Staatsrathes sich gestaltet. Unrichtig ist aber die Nachricht, daß der Landtag sich doch noch mit der Staatörathssrage zu beschäftigen haben werde, da die Bildung eines besonderen Bureaus zu einer Position im Etat führen würde. Es steht die Bildung oder Errichtung eines neuen Bureaus nicht in Aussicht; die notwendigen schriftlichen Ausfertigungen werden von den Arbeitskräften im Staatsministerium, bezw. von den einzelnen, bei jeder beson­deren Frage behelligten Ressort-Ministerien beschafft werden. Auch die Local­frage für die Sitzungen des Staatsrathes dürfte keine Kosten verursachen, da dieselben, wie man vernimmt, im königlichen Schlosse abgehalten werden sollen.

Die Cholera-Epidemie im Süden Frankreichs breitet sich in localer Beziehung bedenklich aus. Vom Freitag Abend bis Samstag Abend starben in Marseille 63 Personen und in Toulon 22 Personen an der. Chalera; es ist dies bis jetzt die höchste gemeldete Zahl und leider steht wegen der gegen­wärtig herrschenden Hitze zu befürchten, daß auch diese Zahl noch überschritten werden wird. Schon hat aber auch die Seuche einen Sprung vorwärts nach Norden zu gethan, da aus Lyon vom Samstag ein Cholera-Todesfall gemeldet wird und die Hoffnung, daß es sich hierbei nicht um cholera asiatica, sondern nur um cholera nostras handle, steht auf recht schwachen Füßen. In Paris sind in der verflossenen Woche 1105 Personen gegen 991 Personen in der vorvorigen Woche gestorben. Doch ist die Zunahme lediglich durch die zahl­reichen Todesfälle von Kindern unter zwei Jahren hervorgerufen worden; ein Cholerafall wurde bislang in Paris nicht constatirt. Von der Deputirtenkammer ist am Samstag der von der Regierung beantragte Kredit von 2 Millionen für die von «der Cholera heimgesuchten Städte einstimmig bewilligt worden. Der Deputirte für Marseille, Clovis Hugues, erklärte hierbei, daß die Mitthei­lungen über die Cholera übertrieben seien und daß sie daselbst in einer milden Form auftrete; diese Aeußerungen contrastiren allerdings seltsam mit der obigen Meldung.

Durch den Verlaus der Wahlreform-Angelegenheit ist in England die auswärtige Politik in's Hintertreffen gekommen. Alle Welt ereifert sich über die ablehnende Haltung des Oberhauses gegenüber der Wahl­reformbill und die erregten Scenen, welche diese Angelegenheit am Freitag in Leiden Häusern des englischen Parlamentes hervorrief, zeugen genugsam von dem Einfluß, den dieselbe plötzlich auf das politische Leben jenseits des Kanals genommen hat. Für Mr. Gladstone aber hat diese ganze Affaire das Gute, daß sie das Interesse des englischen Publikums von den auswärtigen Ange­legenheiten und namentlich von der egyptischen Frage ablenkt und der englische Premier kann also in letzterer jetzt ungestört seine seltsamen Kreise ziehen. Die französischen finanziellen Beigeordneten zur Conferenz haben sich entschieden gegen die Reduction der Zinsen der egyptischen Schuld erklärt.

Der römische Correspondent derNeuen Fr. Presse" stellt dem italienischen Parlamentarismus folgendes wenig schmeichelhafte Zeugniß aus: Mit dem Parlamentarismus in Italien geht es abwärts. Das leere Phrasen­gebimmel, womit man sich gegenseitig die Ohren kitzelt, die Redereien und Gastereien, mit denen man sich berauscht und das Gefühl für die Wirklichkeit tobtet, schaffen kein gesundes politisches Leben. Das Volk übt auf das Parla­ment keinen Einfluß aus, es ist von dem Werthe desselben überhaupt nicht

Dieser Bekanntmachung ist gleichzeitig eine Anleitung beigegeben, der wir nach­folgende Stellen entnehmen: 1) Die Anmeldungspfltcht erstreckt sich auf alle ver- sicherungspflichtigen, d. h. unter den S 1 des Unfallversicherungsgesetzes fallenden Be­triebe. Zu diesen gehören: a. Bergwerke, Salinen und Aufbereitungsanstalten, d. Stetnbrüche, Gräbereien (Gruben), Werfte und Bauhöfe, c. Fabriken aller Art und Hüttenwerke. AIS Fabriken gelten Insbesondere auch wenn dies nach dem Sprach­gebrauche unzweifelhaft sein sollte alle Betriebe, In welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig ausgeführt wird und zu diesem Zwecke mindestens 10 Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden. Hiernach muß z. B. ein Bäcker, welcher in seinem Bäckerbetriebe mindestens 10 Arbeiter regelmäßig beschäftigt, diesen Betrieb anmelden; d, alle Betriebe, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft u. s. w) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen. Hiernach muß z. B. ein Schneider, welcher mit einem Gasmotor und einem Lehrling arbeitet, seinen Betrieb anmelden; e. Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodirende Gegenstände gewerbsmäßig erzeugt werden; f. jeder Gewerbebetrieb, welcher sich auf eine der nachstehend bezeichneten Arbeiten: Maurer-, Zimmer-, Dach­decker, Steinhauer-, Brunnen- oder Schornsteinfegerarbeiten erstreckt. 2) Nichtver- sicherungSpflichttg und daher auch nicht anzumelden sind Betriebe aller Art, in welchen der Unternehmer allein und ohne Gehülsen, Lehrlinge oder sonstige Arbeiter thättg ist. Sodann fallen nicht unter das Gesetz: a. die Land, und Forstwirthschaft, einschließlich der Gärtneret, des Obst- und Weinbaues, die Viehzucht und Fischerei. Die Benutzung einer feststehenden oder transportablen Kraftmaschine (Locomobile) u. s. w. zu land- wtrthschaftlichen Arbeiten, z. B. zum Pflügen, Mähen, Dreschen, zur Bedienung einer Entwässerungsanlage macht den landwirthschaftlichen Betrieb nicht versicherungspflichtig; land- und forstwtrthschaftliche Nebenbetriebe, d. h. gewerbliche Anlagen, zur Verarbeitung der in der Land- und Forstwirthschaft gewonnenen rohen Naturproducte, wie Brennereien. Ziegeleien, Stärkefabriken u. L w. sind nur dann anzumelden, wenn sie unter den § 1 Abs. 1 oder 4 des Gesetzes fallen, insbesondere also, wenn sie nach der Art und dem Umfang des Betriebes als Fabriken anzusehen sind. Hiernach sind die Brennereien auf großen Gütern als Fabriken zur Anmeldung zu bringen, nicht dagegen die als land- wtrthschaftliche Nebengewerbe vorkommenden kleinen HauSbrennereten und Brauereien, welche den sog. Haustrunk bereiten oder nur in ganz geringem Umfang betrieben werden. Getreide-, Oel- und Walkmühlen, welche, zu einem Gute gehörig, in der Hauptsache gegen Entgeld für Dritte arbeiten und daneben den Bedarf des Gutsbesitzkrs und seiner Leute mitdecken, sind anzuwelden. NiLtversicherungSpflichtig ist ferner: b. das Hand­werk, soweit nicht die unter 1 c bis 5 bezeichneten Merkmale für den Betrieb zutreffen. Außerdem ist zu beachten, daß handwerksmäßige Betricbsanlagen, welche wesentliche Bestandtheile eines der unter S 1 bezeichneten Betriebe sind, z. B. eine Schlosseret in einer Baumwollspinnerei, mit dem Hauptbetriebe versicherungspfltchttg find. Endlich sind nicht versicherungspflichtig das Handels- und Transportgewerbe, sowie die Gast- und Schankwirthschaft, Eisenbahn- und Schifffahrtsbetriebe i-doch, we -e wesentliche Bestaadtheile eines der unter S 1 bezeichneten Betriebe sind, z. B. ein Eiienbahnbetrreb auf einem Hüttenwette, fallen mit dem Hauptbetttebe unter das UnfallversicherungsL

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Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung der unfallversicherungspflichtigen Be­triebe vom 14. Juli 1884.

In Gemäßheit deS $ 11 deS Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (ReichSgesetzblatt Sette 69) hat jeder Unternehmer eines unter den $ 1 dieses Gesetzes fallenden Betriebes den letzteren unter Angabe deS Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten Personen bet der unteren Ver­waltungsbehörde binnen einer vom Reichsversicherungsamt zu bestimmenden Frist an- zumelden. Diese Frist wird hiermit auf die Zett bis zum 1. September ds. Js. ein­schließlich festgesetzt. Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf den nachstehenden Auszug aus dem genannten Gesetze, sowie auf die beigefügte Anleitung hmgewiesen.

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durchdrungen, sondern LS betrachtet den Abgeordneten als ein Medium zur Gr» languckg von allerlei ungerechtfertigten Begünstigungen. Bei solchen Umständen ist es kein Wunder, wenn die Meisten der Abgeordneten an Alles eher denken, als an das ernste Amt, das sie auf sich genommen. Haben sie nur einmal die unbescheidensten ihrer Wähler befriedigt, dann suchen sie auf jede mögliche Weise ihr Interesse zu wahren. Ihre Thätigkeit bringt also im Allgemeinen keinen Segen, sie zeitigt vielmehr den Cynismus."

Während sich die Schaaren der Sudan - Rebellen unauf­haltsam den Grenzen des eigentlichen Egyptens nähern und zunächst Wadi Halfa bedrohen, beunruhigt auch die an der Küste des Rothen Meeres operirende Abtheilung der Aufständischen unausgesetzt die englisch-egpptische Macht in Suakim. So hat sich vor einigen Tagen Osman Digma des etwa 60 englische Mellen von Suakim entfernten Port Asis durch einen kühnen Handstreich be­mächtigt und bedroht nun von hier aus die Engländer in Suakim. Ob sich Osman Digma in Port Asis wird lange halten können, ist freilich eine andere Frage, da der Platz unter den Kanonen der englischen Kriegsschiffe liegt. Einst­wellen kann aber die Einnahme desselben das Selbstvertrauen der Aufständi­schen nur steigern und diese Thatsache ist nicht zu unterschätzen.

Darmstadt, 15. Juli. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 4. Juli den Districtseinnehmer der Districtseinnehmerei Ulrichstein, Joh. Philipp Reitzel, in die Districtseinnehmerei Schotten und den Districts­einnehmer der Districtseinnehmerei Ortenberg, Joh. Meyer, in die Districts­einnehmerei Oppenheim zu versetzen; sowie an oems. Tage den Finanzaspiranten Georg Keutzer aus Frischborn zum Districtseinnehmer der Districtseinnehmerei Ulrichstein zu ernennen.

Berlin, 14. Juli. Der.Reichsanzeiger" veröffentlicht folgende Bekanntmachung, die Unfallversicherung betreffend.

Auf Grund deS UnfallversicherungSgesetzeS vom 6. Juli 1884 (Reichsgesetzblatt Seite 69) ,ritt LaS ReichSversicherungSamt mit dem heutigen Tage in Thätigkeit. Zum Präsidenten deffelben ist der bisherige Geheime Regierungsrath und vortragende Rath im Reichsamt deS Innern, Böotker, ernannt worden. Die Geschäftsräume befinden sich

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