Ausgabe 
15.6.1884 Erstes Blatt
 
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Nr. 137. Erstes Blatt. Sonntag den 15. Juni 188L

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

t SLulstraße 7. Erscheint «Lstttch mit «aSnahme deö MontaaS. vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit DringeAlchn.

. , . B Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 56 W.

Amtlicher eil.

Betreffend:Die Arbeiterversorgung", Zeitschrift für Hülfskassenwesen. Gießen, am 13. Juni 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzogttcherr Bürgermeistereien des Kreises.

Zufolge Auftrags Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz theilen wir Ihnen Folgendes mit: Im Verlag von L. Heuser in Neuwied a/RH. ist eine neue Zeitschrift erschienen, betitelt:Die Arbeiterversorgung". Dieselbe ist ein Organ für das Arbeiter-Hülsskaffenwesen überhaupt, speciell für die Durchführung des Versicherungszwanges und für die Ausführung der bezüglichen Gesetze. Sie behandelt deßhalb alle Organisations­und Verwaltungsfragen der zu errichtenden Kaffen, bespricht die auftretenden Zweifel und Meinungsverschiedenheiten und bringt die aus Anlaß derselben, sowie zur Durchführung der Gesetze ergehenden Ausführungsbestimmungen zum Abdruck. DieArbeiterversorgung" erscheint vorläufig lnonatlich zweimal und beträgt ihr Preis halbjährlich 6 Mark.

Dr. Boekmann.

Gefunden: 1 Turnergürtel, 1 Brosche, 1 Paar Socken, 2 Portemonnaie's mit Inhalt, 1 Säckchen mit Pferdefutter, 1 Manschette, 1 eiserner Vorschlag, 1 Scheere, 1 Taschentuch, 1 Pincenez, 1 Strohhut und mehrere Schlüssel.

Gießen, den 14. Juni 1884. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

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Darmstadt, 12. Juni. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 13) enthält:

1. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Mainz, die für das Etatsjahr vom 1. April 1884 bis Ende März 1885 zur Bestreitung der Communal-Bedürf- nisse der Stadt Mainz zu erhebenden Umlagen betreffend.

2. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Rechnungsjahr 1884/85 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Com- munal-Bedürfnissen der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Dieburg.

3. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfniffen in den Ge­meinden des Kreises Oppenheim in der Zeit vom 1. April 1884 bis 31. März 1885.

4. Uebersicht der für das Jahr 1884/85 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürs- nissen in den Landgemeinden des Kreises Offenbach.

5. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1884/85 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal-Bedürf- nisse in den Gemeinden des Kreises Mainz.

6. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

7. Exequatur-Ertheilung.

8. Dienstnachrichten.

9. Rrchestandsversetzungen.

10. Concurrenzeröffnung:

Erledigt ist: Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Kirtorf mit einem jährlichen Gehalt von 900 «M.

1. Darmstadt, 13. Juni. (Zweite Kammer der Landfrände.j Tue oereits von der gestrigen Tagesordnung gestrichene Interpellation des Abg. Lautz, die Ver­legung des Knotenpunktes der Hessischen Ludwtgsbahn - Station Wiebelsbach-Heubach nach Groß-Umstadt betreffend, wurde heute aus Wunsch des Großh. Finanzministeriums nochmals vertagt, da die Besprechungen behufs Beantwortung der Anfrage bis jetzt noch nicht zum Abschluß gelangt seien.

Die von dem Abg. Osann gestellte Interpellation, die Zulassung der hessen­nassauischen Viehversicherungsgesellschast zum Betriebe ihres Geschäfts im Großherzog- thum Hessen betr., wurde durch Herrn Mtnistertalpräsident Finger dahin erwidert, daß die Gioßh. Regierung sich veranlaßt gefunden hätte, eine nähere Prüfung der inneren Verhältnisse dieser Bank eintreten zu lassen und baß über das Ergebntß dieser Er­mittelungen noch näherer Bericht erstattet würde. In der dann folgenden Besprechung wies Abg. Osann nach, daß die Viehversicherungsbank zu Marburg eine vollständig überschuldete sei und daß es ihm nicht geeignet erscheine, die ländliche Bevölkerung auf dem Glauben zu lassen, es sei dies eine vom Staate concessionirte Gesellschaft, worauf Herr Minffterlalrath Weber erwidert, daß die Regierung niemals irgend eine Beschwerde von Seiten der Versicherten gehört habe und im Uebrtgen nicht auf dem Standpunkte der Bevormundung des Publikums stehe, welches sich ja leicht über die Verhältnisse dieser Bank unterrichten könne. Abg. Osann bittet nochmals dringend um Abstellung dieses Mißstandes. m rr

Bezüglich der Recommunication 1. Kammer über die Vorlage des Großherzogl. Ministeriums des Innern und der Justiz, den Gesetzesentwurf, die Enteignung des Grundeiaenthums betr-, schloß sich die 2. Kammer im Wesentlichen den Beschlüssen der 1. Kammer an, bielt aber den Art. 2 in der früher beschlossenen Fassung ein­stimmig aufrecht. Die 1. Kammer hatte nämlich in der Hauptsache die Fassung des Regierungsentwmfs wieder hergestellt, dadurch, daß sie das den Provinzen, Kreisen und Gemeinden kraft Gesetzes zustehende Entetgnungsrecht räumlich etnschränkte, indem sie einen Zusatz hinter das Wort Gemeinde machte, des Inhalts:in dem Um­fange ihres Gebiets", und in einem Art. 2a beschloß:daß vor Erlaß der landesherr­lichen Verordnung der in Art. 21 erwähnte zuständige Beamte (Kreisrath) einen Termin anzubrraumen hat, zu dem die Etgenthümer der zu enteignenden Grundstücke oder In­teressenten zu laden sind, um etwaige Einwendungen geltend zu machen".

Auch bei der Recommunication 1. Kammer über 1) den Antrag der Abgeordneten Wassserburg, Frank und Pennrich auf Abänderung der Gesetzgebung bezüglich der Wahlen der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände, sowie 2) verschiedene auf diesen Antrag bezügliche Petitionen, betr. die Einführung des directen Wahlrechts bet den Landtagswahlen, beharrte die 2. Kammer mit großer Mehrheit auf dem früheren Beschluß, dahin gehend:Die Regierung zu ersuchen um eine Gesetzesvorlage, durch welche b;e Bestimmung, wonach das Wahlrecht auch von der Bedingung abhängig ge­macht wird, daß der Wäbler mit Zahlung seiner Einkommensteuer nicht im Rückstände sei, in Wegfall gebracht wird." Deßgleichen wurde bet der Recommunication 1. Kammer über den Antrag des Abg. Dittmar auf Revision, bezw. Erweiterung des Gesetzes vom 26. Juli 1848, die Ausübung der Jagd und Fischerei in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr., das früher beschloßene

Ersuchen an die Regierung:Die ayf die Jagd bezüglichen hessischen Vorschriften in dem Sinne erschöpfender, einheitlicher, gesetzlicher Regelung einer Revision zu unter­ziehen". aufrecht erhalten.

Was den Antrag des Abg. Heinzerling auf Zugängigmachung deS Haupr- thurmeS des Schlosses zu Hirschhorn und auf Reparatur einer Mauer des genannten Schlosses betrifft, so hatte der bertchterstattende Ausschuß beantragt, auf die entgegen­kommende Antwort der Regierung hin die Sache vorerst für erledigt zu erklären, ent­schloß sich aber im Laufe der Diskussion. seinen Antrag fallen zu lassen und den Antrag deS Abgeordneten Heinzerling zu empfehlen. Die Abstimmung ergab Ablehnung deS Antrags Heinzerling.

Bezüglich des Antrags des Abg. Schönberger auf Vorlage eines GrsetzcS- EntrvurfS in Betreff der Errichtung und Einrichtung der Brandmauern in den Hof- ralche!» Her Landsrte wurde der Ausschußantrag einstimmig angenommen:An Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, mit Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen speciellen Motive die Prüfung der vorliegenden Frage baldthunlichst zu Ende zu führen und behufs Abhülfe nach Befund geeignete Vorlage zu machen, bis dahin aber, soweit eS daS Gesetz zuläßt, in einzelnen besonders begründeten Fällen den Wünschen ber Bethetltgten Rechnung zu tragen. Ebenso wurde in Folge des Antrags Heinzerling auf Revision der auf das Verfahren im Verwaltungsweg bei Zuwider­handlungen gegen die Gewerbesteuergesetze und die Gesetze wegen Erhebung tndirecter Auflagen bezüglichen Vocschrlften folgender Beschluß gefaßt:An die Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, die tn Aussicht genommene Revision thunlichft zu beschleunigen, dabet den vorliegenden Antrag tn seiner speciellen Fassung mit in Erwägung zu ziehen und, soweit erforderlich, demnächst geeignete Vorlage zu machen".

Die Vorstellung der Gemeinde Allmenrod und verschiedener anderen Gemeinden wegen Aufhebung des Verbots des Flachsröstens tn fließenden Gewässern, wurde dem Ausschußantrag entsprechend für erledigt erklärt.

Einer neuen Eingabe des Jmpfgegners I. C- Kayser wurde keine Folge ge­geben mit Rücksicht auf den früheren Beschluß, eine einseitige Adresse an die Regierung zu erlassen.

Zum Schluffe wurde noch die Eingabe der Mathilde Höppner, die Bitte um Aufhebung ihrer Ausweisung aus Mainz enthaltend, abschlägltch beschieden.

Der Präsident schloß hierauf die Satzung mst der Mittheilung, daß am Ende dieses Monats noch eine Plenarsitzung erforderlich sei behufs Schlusses des Landtags.

Telegraphische Depesche«.

WoN'S tellsgr. GoxLeAsndenr-WLrieösrr.

Berlin, 13. Juni. Der Kaiser hatte Nachmittags um 4 Uhr eine einstündige Conferenz mit Bismarck, der sich hierauf vom Kaiser vor dessen Abreise nach Ems verabschiedete.

Der Kaiser ist Abends 10 Uhr 45 Min. mit einem Extrazuge nach Ems abgereist. Vor dem Palais, aus dem Wege und im Bahnhofe waren dichte Menschenmaffen, welche den Kaiser mit stürmischen Hoch- und Hurrah- rufen begrüßten. Die Gräfin Perponcher überreichte dem Kaiser aus dem Bahnhofe ein prachtvolles Rosenbouquet.

Berlin, 13. Juni. Die Strafproceßordnungs-Commission des Reichs­tags sprach sich heute für Verweisung der Berufung an besondere Berufungs­kammern aus, legte sodann ihrer weiteren Berathung den Reichensperger'schen Entwurf zu Grunde, beschloß aber, daß die Gerichte I. und II. Instanz mit 5 Richtern anstatt mit 3 Richtern zu besetzen sein. Die Beschlußfassung über die Frage, ob auch der Staatsanwaltschaft die Berufung zustehen solle, wurde vertagt nachdem der Regierungscommissar entschieden erklärt hatte, daß die verbündeten Regierungen dieser Frage nur dann näher treten würden, wenn auch der Staats­anwaltschaft die Berufung zuqestanden würde.

Die Petitionscommission beschloß, die Petition der Chokoladefabrikanten um Rückvergütung des Zolles für den in Chokolade enthaltenen Zucker und Cacao als zur Berathung im Plenum ungeeignet zu erklären. Der Bundes- commiffar ersuchte, von der Berathung abzusehen, da die Angelegenheit bei Be­rathung der Zolltarif-Novelle (Erhöhung des Cacao-Zolls) hinreichend Gelegen­heit zur Erörterung bieten werde.

Die Commission für das Actiengesetz erledigte die in der zweiten Lesung vorbehaltenen Punkte dahin, daß auch bei den Commanditgesellschasten auf Actien Jnhaber-Actien zugelassen werden sollen, und daß ferner der Mini- malbetrag der Actien auf 1000 «M. ohne Unterschied zwischen auf Namen und aus Inhaber lautenden Actien, sowie zwischen Actiengesellschaften und Comman­ditgesellschasten auf Actien festgestellt wurde. Nachdem die Vertreter sämmtlicher Fraktionen erklärt hatten, daß sie nunmehr bei ihren politischen Freunden die