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1881
ießener Anzeiger
Amts- tittb Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Erftes Blatt. Donnerstag den 15. Mai
•ttweu t Schulstraße 7.
Erscheint mit Ausnahme des Montag-.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hhcil.
Betreffende Aufsicht über das Fasselvieh. Gießen, am 13. Mai 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglicken Bürgermeistereien der uachbenannten Orte.
Die Besichtigung der Gemeinde-Zuchtstiere und Zuchteber durch die von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein gewählte Commission wird an folgenden Tagen stattfinden:
Montag den 18. Mai: zu Bettenhausen, Muschenheim, Birklar und Langsdorf;
Dienstag den 28. Mai: zu Bellersheim, Obbornhofen, Utphe, Trais-Horloff, Inheiden und Hungen, sowie
Mittwoch den 21. Mai: zu Nonnenroth, Röthges, Villingen, Langd, Rabertshausen, Rodheim und Steinheim.
Sie wollen die Bullen- und Eberhalter anweisen, zur fraglichen Zeit zu Hause zu bleiben und die Thiere der Commission bei deren Eintreffen vor- znführen, auch sich selbst bereit halten, um etwa verlangt werdende Auskunft zu ertheilen.
Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Vom 23. Mai bis 13. Juni l. I. liegen auf der Großherzoglichen Bürgermeisterei Staufenberg zur Einsicht der Betheiligten offen:
1) Das topographische Güterverzeichniß.
2) Die bezüglich der rechtlichen Verhältnisse der Grundstücke aufgestellten Gütergeschosse.
3) Das Protokoll der Commission über die Claffeneintheilung des Feldes und den Werth einer jeden Classe, sowie das Protokoll über die vorübergehenden Werths-Erhöhungen und Werths-Verminderungen.
4) Die Übersichtskarte, in welcher insbesondere auch die auf Grund des
vorgenannten Protokolls vorgenommene Bonitirung des Feldes eingezeichnet ist, nebst den Brouillons.
5) Die zum Zwecke der Abschätzung der Grundstücke und der Claffeneintheilung angefertigten Gütergeschosse eines jeden Betheiligten;
6) Das Protocoll der Commission und des Gemeinderaths über sämmt- liche vorgenannten Arbeiten.
Auszüge aus dem topographischen Güterverzeichnisse und den Geschossen sind gegen eine Gebühr von 10 Pf. für die erste und von 6 Pf. für jede weitere Parcelle von der Gr. Bürgermeisterei Staufenberg zu beziehen.
Reclamationen gegen die vorgenannten Arbeiten, insbesondere die Richtigkeit und Vollständigkeit derselben, können während der oben angebenen Frist bei der Gr. Bürgermeistere Staufenberg, müssen aber spätestens
im Termine Samstag den 14. Juni, Nachmittags von 1—3 Uhr, auf dsru Bürgermeisterei-Bureau zu Staufenberg
bei Meldung späterer Nichtberücksichtigung und der Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Arbeiten und des 'Einverständnisses mit den Beschlüssen der Commission vorgebracht werden, indem insbesondere eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der angegebenen Frist gesetzlich nicht Zulässig ist.
Gießen, am 13. Mai 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__________ Dr. Boekmann.
Darmstadt, 12. Mai. Gerichtsaccessist Dr. Max Mayer ist durch Verfügung vom 9. Mai 1884 zum Hülfsgerichtsschreiber bei Großh. Ober- laudesgericht bestellt worden.
—1 Darmstadt, 13. Mai. f Erste Kammer der Landstände.j Heute Morgen VzlO Uhr wurde die 15. Sitzung der hohen 1. Kammer eröffnet. Nachdem bte Be- kidtgvng des Kanzlers der Landesuniversttät, Professor Garels, der vor Kurzem zum Mtglied der 1. Kammer ernannt wurde, erfolgt war, trat man in bte Berathung ber Gesetzesentwürfe, die Enteignung von Grundeigenthum. sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer betreffend, ein.
Die erstere wurde ohne wesentliche Abänderungen nach den Beschlüssen der 2. Kammer acceptirt. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz bot dagegen bei Berathung über Art. 6 Anlaß zu Ausstellungen Seitens verschiedener Mitglieder und wurde dann entgegen dem Beschluß der 2. Kammer zu pos. B. 1 ein Absatz angehängt des Inhalts: „Bei der Nachfolge in Fideicommisse sind als Descendenten Diejenigen zu betrachten, welche vom Stifter des Ftdeicommisses abstammen"; dieselben bleiben ooti der Steuer befreit. Der Gesetzesentwurf im Ganzen wurde angenommen mit 13 gegen 8 Stimmen.
Dem von dem Abg. Schröder und Genossen in der 2. Kammer eingebrachten Antrag auf Aufhebung des Gesetzes vom 3. Mai 1858, die Bildung der Ortsoorstände betr-, trat die 1. Kammer nicht bet.
Ueber die Mittheilungen ber 2.Kammer wegen des Antrags Wasserburg und Genossen auf Abänderung der Gesetzgebung bezüglich der Wahlen der Abgeordneten zur 2. Kammer der Stände erstattete Graf As enb urg - Birst ein mündlichen Bericht und wurden sämmtliche Beschlüsse 2. Kammer verworfen.
Weiter wurde noch der Antrag Metz über Die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten abgelehnt.
Wegen des Gesetzes, die Ausübung der Jagd und Fischerei in Starkenburg unb. Oderhessen betr., wurde bekanntlich von der 2. Kammer beschlossen, an die Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, die auf die Jagd bezüglichen hessischen Vorschriften einer gründlichen Revision zu unterziehen, welches Ersuchen aber dem Ausschußantrag gemäß ebenfalls abgelehnt wurde.
Die Beschwerde des Domkapitels zu Mainz in Betreff der Erihetlung des katholischen Reltgtonsunterrtchts im Großherzogtbum wurde für erledigt erklärt.
Bezüglich des auf Aufhebung des sog. Schulgesetzes gerichteten Gesetzesentwurfs wollte die 1. Kammer dem Schulvorstand anheimgegeben wissen, ob die Fortbildungsschule obligatorisch zu errichten sei. Die 2. Kammer war diesem Beschlüsse nicht beigetreten und beharrte nun 1. Kammer auf ihrer ersten Entschließung.
Im Sinne der Beschlüsse 2. Kammer wurden noch erledigt: Der Antrag Schröder auf Einführung einer Scala der Prämiensätze bet der Landesbrandversicher- uvgsanstalt, der Antrag des Frhrn. v. Nordeck zur Rabenau und Genossen, die Errichtung einer Landescredttkasse betr., ferner bte Recommunication ber 2. Kammer bezüglich des Gesetzesentwurfs, die Gewann- und Parcellenvermessung und bte dazu gehörigen Anträge betr., der Antrag des Frhrn. v. Nordeck zur Rabenau, die Landesculturgesetzgebung betr.
Nachdem der Präsident noch die Mittheilung gemacht hatte, daß in etwa vier Wochen die letzte Sitzung der 1. Kammer ftattfinden und dann der Schluß des Landtags in Kurzem bevorstehe, wurde die Sitzung geschlossen.
Telegraphische Depesche«.
Wolff'S telegr. Eorresporrderrz-Burearr.
Berlin, 13. April. Seine Majestät der Kaiser nahm heute Vormittag die regelmäßigen Vorträge entgegen, empfing den Minister v. Puttkamer zu einem längeren
Vortrag und arbeitete alsdann noch mit dem Chef des Militärkabinets, Generallteutenant v. Albedyll. Mittags empfing Allerhöchftderselbe einen längeren Besuch des Kronprinzen, welcher auf dem Tempelhofer Felde Truppenbefichttgungen abgehalten hatte.
— Anläßlich der Großjährigkeits-Erklärung des russischen GroßMrsten-Thron- folgers wird sich Seine Königliche Hoheit Prinz Wilhelm, begleitet vom General- Quarttermeister, Generallieutenant Grafen von Waldersee, nächsten Donnerstag Abend nach Petersburg begeben-
— In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Gesetzentwurf, betr. den Verkehr auf den Haupt- und Nebenlandstraßen der Provinz Schleswig-Holstein, einer besonderen Commission von 14 Mitgliedern überwiesen. — Bei der zweiten Berathung des Gesetzes über die Unterbringung verwahrloster Kinder vertagte sich das Haus bis morgen.
— Der Reichstag nahm heute zunächst den Gesetzentwurf, betr. den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren, in dritter Lesung nach den Beschlüssen der 2. Lesung an. Ferner wurde die Vorlage, betr. die Dotation für die Cholera-Commission, einstimmig in 3. Lesung genehmigt. Die Abgg. Virchow und v. Unruhe-Bomst dankten der Regierung für diese Vorlage und der Cholera - Commission für ihre Arbeiten. — Det? die Abänderung der Maß- und Gewichtsordnung behandelnde Gesetzentwurf wurde nach einer unerheblichen Debatte in 1. und 2. Lesung genehmigt.
Bei der ersten Lesung der Vorlage gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen erklärte der Abg. Hasencleoer, daß sich die Soclal- demokraten der Abstimmung enthalten würden. Der Abg. Windthorst sprach für die Vorlage, durch welche die Regierung den Wünschen der großen Mehrheit des Hauses entgegengekommen sei. Sämmtliche Paragraphen des Gesetzes wurden debattelos genehmigt. Auf eine Anfrage des Abg. Windthorst erklärte der Staatssecretär Schelling, daß nur der wissentliche Besitz von Sprengstoffen strafbar sein solle.
—^Retchstagsabgeordneter Ottow ist gestorben.
— Im Wintergarten des Centralhotels fand heute Abend um 7 Uhr ein Bankett zu Ehren der deutschen Cholera-Commission statt. 600 Personen waren anwesend, darunter die Spitzen der Gelehrtenwelt, zahlreiche Aerzte und Männer anderer Wissenschaften. Professor Bergmann prästdirte und hielt die Hauptbegrüßungsrede, nachdem Du Bois-Reymond den Toast auf den Kaiser ausgebracht. Die Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege, die Berliner medicinische Gesellschaft, der Verein für innere Medicin ließen durch ihre Vorsitzenden, die Professoren Virchow, Hirsch und Leyden Adressen überreichen. Robert Koch dankte Namens der Mitglieder der ersten deutschen medicintschen Mission für die große Ovation.
Berlin, 13. Mai. Der Kaiser hat seine auf heute festgesetzte Abreise nach Wiesbaden wiederum verschoben. — Der Fürst von Bulgarien ist zum Besuche seines Vaters nach Darmstadt abgereist.
Dresden, 13. Mai. General-Feldmarschall Graf Moltke ist zum Besuche von Verwandten heute Mittag in Blasewitz eingetroffen.
Leipzig, 13. Mai. Proceß Kraszewski. Am Schluffe der heutigen Sitzung wurde auf Beschluß des Gerichts ein amtliches Schreiben verlesen, demzufolge bereits seit 1864 in Paris eine polnische Gesellschaft bestand, deren Zweck die Wiederherstellung Polens war, dieselbe war in den Jahren 1866, 1870, 1873, 1877 und 1878 activ ausgetreten und hatte militärisch statistische Notizen aus ganz Europa gesammelt. Nach Auflösung des Bureaus der Gesellschaft wurden die Mitglieder derselben von der französischen Regierung und namentlich von Gambetta benutzt, um ein Bureau für Nachrichten aus Deutschland, Oesterreich und Rußland zu organisiren. Der Mittelpunkt der Organi-


