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Amtlicher HKeil.
Nr. 3 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegebeit den 10. l M., enthält:
(Nr. 1526.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Niederlande zu der unterm 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen Reblaus- Eonvention. Vom 2. Januar 1884.
Gießen, den 12. Januar 1884. Großherzogllches Krersamt Greßen.
Dr. Boekmanb.
Ieutschlaud.
Darmstadt, 12. Januar. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 1 ^^Allerhöchste Verordnung, die Vorbereitung zum Staatsdienst im Medicinal- fach betreffend.
Dieselbe lautet:
Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei
Nachdem Wir es für nothwendig erkannt haben, in den Vorschriften über l>ie Prüfungen für den Staatsdienst im Medicinalfach Abänderungen -intreten zu lassen, haben Wir verordnet und verordnen unter Aushebung Unserer Verordnung vom 10. Februar 1860, wie folgt:
« 1 Die Befähigung zur Anstellung im Medicinalfache, insbesondere al« ärztliches Mitglied der Abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege, als Kreisarzt oder Kreisassistenzarzt an einer Irrenanstalt , Director einer Sntbin- dungsanstalt, als Arzt am Landeszuchthause oder an einem Gefängnisse, ist durch das Bestehen einer besonderen Staatsprüfung nach Maßgabe der gegenwärtigen Verordnung nachzuweisen. , .
Dem Bestehen dieser Prüfung kann durch Entschließung Unseres Mrm- fteriums des Innern und der Justiz bei Aerzten, welche Angehörige eines anderen deutsche« Bundesstaates sind, die Erfüllung der dort für die Bekleidung ähnlicher Stellen erforderlichen Vorbedingungen als gleichwerthig erachtet werden, wobei es dem Ermessen des Ministeriums anheimgegeben bleibt, im einzelnen Mk noch da» Gutachten der Prüfungs-Commission einzuhol-n. - In dem letzte, ren Falle kann die Prüsungs'Commifsion ihre Information durch ein mit dem Nachsuchenden abzuhaltendes Colloquium ergänzen.
$ 2. Zur Prüfung werden nur Solche Melassen, welche
1) die Apvrobation als Arzt innerhalb des deutschen Reichsgebiets erlangt;
2) mindestens 2 Jahre lang, nach erfolgter Approbation, die Heilkunde in der Privatpraxis, in einem Krankenhause oder im Militärdienst praktisch ausgeübt;
3) die Doctorwürde bei der medicinischen Fakultät einer deutschen Um- versität aus Grund einer besonderen, von der ärztlichen getrennten mündlichen Prüfung und einer gedruckten Dissertation erworben haben.
Von dem Ersorderniß ad 3 kann Unser Ministerium des Innern und der Justiz dispensiren, wenn der Candidat durch anderweite fachliche Publicationen den Nachweis geliefert hat, daß er sich selbstständig wissenschaftlich beschäftigt habe.
8 3. Die Prüfungen finden vor der von Unserem Ministerium des Innern und der Justiz hierzu bestellten PrüsungS-Commission und zwar alljährlich einmal in den Herbstmonaten statt. Außerordentliche Prüfungen können im Bedürfnißsalle durch Unser Ministerium des Innern und der Justiz ausgeschrieben werden.
8 4. Die Gesuche der Candidaten um Zulassung zur Prüfung find längstens bis zum 1. September bei Unserem Ministerium einzureichen.
Den Gesuchen sind beizulegen:
1) ein von dem Candidaten selbst geschriebener Lebenslauf;
2) der Approbatisnsschein;
3) beglaubigte Zeugnisse über die Erfordernisse des § 2 Ziffer 2;
4) das Doctordiplom und die Jnaugural - Dissertation, eventuell andere fachwissenschaftliche Publicationen.
Die Zulassung zur Prüfung und der Termin derselben werden den Candidaten durch den Vorsitzenden der Commission mitgetheilt.
§ 5. Die Prüfung erstreckt sich auf das ganze Gebiet der Heilkunde, einschließlich ihrer Hülfswissenschaften, in ihren steten Beziehungen zur Gesundheitspflege und gerichtlichen Medicin.
Der zu Prüfende soll erweisen, daß er neben seiner allgemein fachlichen Bildung und Geschicklichkeit auch die dem SanttätSbeamten und Gerichtsarzte nothwendigen besonderen Kenntnisse und Fertigkeiten sich erworben habe, und daß er namentlich auch mit den einschlägigen organischen Gesetzen und den -besonderen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften des deutschen Reichs und des GroßherzogthumS bekannt sei.
Die Prüfung zerfällt in eine schriftliche, praktische und mündliche.
8 6. In der schriftlichen Prüfung haben die Candidaten unter Censur
I. auf Grund eines ihnen mitgethellten Sections-Protokolls und bestimmter Fragestellung ein gerichtsärztliches Gutachten auszuarbeiten;
II. eine Anzahl von Fragen aus dem gesammten Prüfungsgebiet zu beantworten. Die Fragen werden jedesmal einer von der Com
mission angelegten Sammlung durch das Loos entnommen und um* ' fassen im Wesentlichen folgende Fächer:
1) allgemeine Hygiene (Boden, Wasser, Luft, Licht und Wärme);
2) specielle Hygiene (Nahrungsmittel, Wohnräume, Gewerbe und Verkehr, Schulen, Krankenhäuser, Gefängnisse);
3) Medicinal-Statistik;
4) Seuchen und vorherrschende Krankeitsformen;
5) Organisation des Sanitäts- und MedicinalwesenS, sanitäts- und ruedi- cinal-polizeilichr Vorschriften und Einrichtungen;
6) Veterinärpolizei und Thierseuchen;
7) gerichtliche Medicin im Allgemeinen und in ihren speciellen Beziehungen zur innern Medicin und Toxikologie, Chirurgie; Geburtshülfe, Gynäkologie und Psychiatrie, unter ständiger Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Jede Frage ist in zusammenhängender Darstellung und durchschnittlich in zwei Stunden zu bearbeiten. (Schluß folgt).
Berlin, 12. Januar. Nach den „Berl. Polit. Nachr." tritt der Volks- wirthschaftsrath am 22. Januar zur Berathung der Grundzüge der Unfallversicherungs-Vorlage zusammen. Es sei nicht ausgeschlossen, daß er auch über eine Abänderung der Maß- und Gemichtsordnung ein Gutachten abzugeben habe.
— Der Abg. v. Ludwig ist Mittags in Neuwaltersdor f bei Habelschwerdt gestorben.
— Bei dem heutigen Gottesdienste in beiden Synagogen wurde des Todes LaLk'r'ü in wärmster Weise gedacht.
Halle, 12. Januar. Der Universitäts-Professor Ulrici ist gestern Abend gestorben.
Halberstadt, 12. Januar. In dem benachbarten Osterwieck brach Nachts 1 Uhr Feuer aus, welches in Folge der starken Westwindes schnell um sich griff. Mehr als 30 Häuser sind niedergebrannt, darunter die großen Oeconomien von Hertzer und Fischer. Bedeutende Vorrüthe sind verbrannt. Die benachbarten Feuerwehren wurden telegraphisch zu Hülfe gerufen. Am Mittag war die größte Gefahr beseitigt.
Frankreich.
Paris, 12. Januar. Der Botschafter Hohenlohe geht am 15. ds. nach Berlin, um dem Kapitel des Schwarzen Adlerordens beizuwohnen.
ArraS, 12. Januar. In dem Kohlenbergwerk Ferfay fand eine Explosion schlagender Wetter statt. 7 Todte und 12 Verwundete wurden bereits zu Tage gebracht; 5 andere werden für verloren gehalten.
England.
London, 12. Januar. Nach Meldung des „Reuter'schen Bureaus" aus Haiphong vom 7. Januar verlautet, Courbet wolle, ohne Verstärkung ab» zuwarten, gegen Bacninh vorrücken.
Spanien.
Madrid, 12. Januar. In der Deputirtenkammer appellirte der ehemalige Minister und Vorsitzende der Adreß-Commission, Becerra, im Interesse des Gedeihens und der Ruhe des Landes an die versöhnliche Gesinnung der Monarchisten und Liberalen und sagte, Alfons XII. that mehr für die Freiheit Spaniens al» die gesammten Liberalen.
Rußland.
Petersburg, 12. Januar. Die kaiserliche Familie ist heute in das hiesige Anitschkom-Palais übergesiedelt.
Aegypten.
Kairo, 12. Jan. Eingeborene Truppen unter Zebehr Pascha schifften sich heute von Suez nach Suakim ein, um die Garnisonen von Tokkar und Sincat zu unterstützen. Sobald diese Operation beendigt ist, sollen sämmtlrche Streitkräfte mit der Expedition Baker Pascha's nach Kairo zurückkehren.
— Nach einer Meldung der „Agence Havas" ist der Besehl erthellt worden, Khartum von den egyptischen Truppen zu räumen; die Kanonen sollen vernagelt, die Pulvervorräthe in's Wasser geworfen werden. Wie verlautet, sind alle Anstrengungen auf die Vertheidigung Maffauahs und SuakmiS gerichtet.
Amerika.
New »Bork, 12. Januar. Der Dampfer „Neckar" ist heate mit der Leiche Lasker's von hier abgegangen.


