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1684
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Erscheint täglich mit AuSmchme bei MontagS.
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und Feiertagen, inet Pfg.; für auswärtige erfolgt, de« Anzeiger
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Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
hotte aber letzte Frist zu bestimmen, innerhalb welcher nachträgliche Bereiterklä- rungen zum Ueberttitt in den Staatsdienst mit der Wirkung abgegeben werde» können, daß die Regierung die Deklaranten in den Staatsdienst aufnehmen kann, selbstverständlich unter Festhaltung der übrigen Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Mai 1881, damit auch des Rechtes der Verwaltung, einzelnen Beamten oder Bediensteten diesen Uebertritt zu verweigern.
versagen.
Urkundlich 2C.
Publikum empfe-lr Kubier aus ter auerei Kitßev: pr. Mlje
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Irstellungeu »«*> Zohnung geliefert, nie! HeH gintmpW —
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Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung auch im I. Quartal 1885 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lasten. w n .
Wir bitten die neuen Abonnenten, namentlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgefälligst aufgeben zu wollen, damit wir
vollzählige Eremplare liefern können. Expev.tlva.
ieHeuer Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Darmstadt, 12. December. Wir veröffmtlichen nachstehenden, den Ständen zugegangenen
Gesetzes-Entwurf, die nachträgliche Ausnahme der von der früheren Oberhesstschen Eisenbahn- Gesellschaft übernommenen Beamten und Bediensteten in den Staatsdienst betr. Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. k. „ , . . . . _
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und ver- ordnen hiermit, wie folgt:
Einziger Artikel.
Diejenigen, aus Grund des Art. HL des Vertrags vom 21. Decbr. 1875, betr die Uebertragung des Eigenthums der Oberhesstschen Bahnen an den Staat (Regbl Nr 30 von 1876) seiner Zeit übernommenen Beamten und Bediensteten der Oberhesstschen Eisenbahnen, welche nicht in Anwendung des Art. 4 des Gesetzes vom 4. Mai 1881, betr. die Anwendung der für die Civrldiener be- stehenden Bestimmungen auf die übernommenen Beamten und Bediensteten der Oberhessischen Bahnen (Regbl. Nr. 12 von 1881) in den Staatsdienst ausgenommen wurden, können nachträglich in denselben ausgenommen werden, wenn sie innerhalb einer von Unserem Ministerium der Finanzen ihnen nochmals zu bestimmenden letzten Frist die Bereiterklärung zum Uebertritt in den Staatsdienst nach Maßgabe der für die Civildiener bestehenden Bestimmungen abgeben, und zwar unter Verzichtleistung auf alle Rechte, welche sie durch die frühere vertragsmäßige Anstellung gegen die Verwaltung der Oberhessischen Bahnen erworben $ Auf diese übertretenden Beamten und Bediensteten finden die Bestimmungen der Art. 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 4. Mai 1881 Anwendung.
Unserem Ministerium der Finanzen steht das Recht zu, einzelnen der sich hiernach nachträglich meldenden Beamten und Bediensteten diesen Uebertritt zu
Rr. 293 Erstes Blatt. Sonntag den 14. December
Eine Anzahl derjenigen Beamten der Oberhessischen Bahnen, welche sich innerhalb der nach Maßgabe des Gesetzes vom 4. Mai 1881 für die Bereit- erklärung zum Uebertritt in den Staatsdienst festgesetzten Frist zur Aufnahme in den Staatsdienst nicht bereit erklärt hatten, hat nachträglich um Aufnahme in den Staatsdienst nachgesucht. m n. . „
Solchen Gesuchen konnte Angesichts der Bestimmung des Art. 1 des Ge- setz-z vom 4. Mai 1881 nicht entsprochen werden, auch wenn gegen die Aufnahme der einzelnen Petenten selbst in den Staatsdienst nichts zu enimern ift y Die Petenten waren, indem sie die gebotene Gelegenheit, in den Staatsdienst -iniutretcn unbenutzt vorübergehen ließen, sich der Tragweite ihrer Entschließung nicht kla^ bewußt und sind erst durch Vergleichung der Verhältmsie ihrer über- getretenen Collegcn mit den eigenen zu ihren nachträglichen Gesuchen veranlaßt ”0tbe2Benn diesem Umstande Rechnung getragen und den Bittstellern die Mög- liLk-it aeboten werden soll, die früher gefaßte Entschließung zu comgnen, so erfordert es di- Billigkeit, daß das Gleich- allen nicht übergetretenen Beamten aewäbrt wird wenn auch di- vorliegenden Gesuche nur aus ver Ka-gor,- der StÄnsbeamten hervorglgangen sind. Es empsiehlt sich deshalb, eme wieder-
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Gießener Anzeiger,
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®«f*nbtn: 1 Farbezeichen, 1 Schulbuch (Testament), 1 Maßstab, 1 Kinderstola, 1 Herrnhut, 1 Kinderhut, 1 schwarze Schürze, 1 Wagenlapsel, t Kinderkörbchen, 1 Botanisirbüchse, 1 Paar Militärhandschuhe, 1 Shawl, mehrere Schlussel.
Telegraphische Depesches.
tBoltPi ttteet» «orreworrdtM-Bvrea«.
Berlin, 12. December. Zn der gestern stattgehabten Plenarsitzung des Bundesraths machte der vorsitzende Staatsminister, Staatssceretär des Innern v- Boettrcher, Mittheiluna über die durch den Reichstag erfolgte Wahl von Mitgliedern zur Reichsschulden - Kommission und die Annahme des Gesetzentwurfs über die Conttole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsab-Lothrmgen für 1884/85 seitens des Reichstags und legte Aktenstücke über die Unterstellung des Togogebiets und einiger an der Biafra-Bai belegenen Küstenstriche unter den Schutz Sr. Majestät des Kaisers vor. Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Feststellung des Landeshaus- Halts-Etats von Elsaß-Lothringen für 1885/86 wurde den zuständigen Ausschuß wiesen. Sodann erfolgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung. Der Entwurf eines Postsparkafsen-Gesetzes wurde in erster Berathung genehmigt. Endlich wurde auf mehrere Eingaben, welche sich auf die Zollbehandlung einzelner Gegenstände bezogen, Beschluß gefaßt
Die königlich preußischen Staatsminister v. Puttkamer, Dr. Lucius, Or. o. Goßler und Graf o. Hatzfeld sind durch Se. Majestät den Kaiser, König von Preußen der königlich bayrische Oberst Ritter von Xylander, letzterer an Stelle des ausAeidenden Generalmajors Ritter von Xylander, durch Se- Majestät den König von Bayern zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
Berlin, 12. December. Der Reichstag erledigte in seiner heuttgen Sitzung de« Rest des Mllltäretats und den Justtzetat, sswett derselbe nicht der Budgetcommstfion überwiesen- Bei den Kadettenanstalten erklärte der KrtegsmttUster, daß> ein Reglement, wonach Söhne von Handweikern von der Aufnahme ausgeschlossen setm, nicht exifttre, die Verwaltung jedoch eine gewisse diskretionäre Vollmacht hinsichtlich der Auswahl haben wüsse.^ b£n Abgeordneten Payer und Hartmann geäußertm Wünsche nach Herabsetzung der GerichtSkosten und Anwaltsgebühren erklärte dn StaatSseeretär o. Schelling, daß die GerichtSkosten den Etnzelstaaten zukämen und es daher nicht an- gezetgt erscheine, denselben diese Einnahmen jetzt, wo eine erhttüiche.Steigerung der Matrikularvetträge nothwendtg sei, zu verkürze». Ganz unberechttgt seien die Klagen über die Höhe der GerichtSkosten nicht. Die Reform der Anroaltgebühttnordnuue müsse in der Richtung erfolgen, daß an Stelle der jetzigen vtelthetligen Berechnung eine Liquidation träte, die sich auf einige von den Parteien controltrbare Puutte beschränke. *
- Heute sind die Angra Pequena betreffenden diplomatischen «ctevstücke schienen. Dieselben zählen vierundfünf zig Nummern und umf affen die Zett btS zum 15. Oktober d. I.
— Die Budaetcommission des Reichstags setzte heute die Berathung deS Extta- ordinartumS fort. Es wurden bewilligt 1) die letzte Rate, 355,080 für den Nnrbau eines Traindepots für das GardecorpS, 2) für den Neubau des Kasernement» für ’ eine ESkadron deS 1. Garde - Ulanen - Regiments in Potsdam. 8®tltc Baurate, 30,000 JL, 3) der Neubau einer evangelischen Garntsonskirche in Neiffe, erste Baurate, 60,000 2lbatle6nt wurden: 1) erste Rat-, 30,000 M, füt d-u N-ubau -in-S Kaserne- mentS der 2. Abtheilung d-S 2. Garde-Feld-Arttllerte-Regiments in Berlin; 2) erste Rate 10 000 <X, für den Bau und die Ausstattung einer evangelischen GarnisonS- klrche in Spandau; 3) die geforderten 30,000 JL für dm Bau emes Generalcommando- Dtenstgebäudes m Poseu; 4) die erste Rate 87,000 X für bm Neub°° etn« Kaserne für eine Eskadron tn Düffeldorf; 5) die erste Baurate, 30,000 X, für den Bau einer GarnisonSwaschanstalt tn Münster.
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Zugelaufen: 1 Pinscherhund.
Zugefiogen: 1 Canarienvogel.
Gießen, den 13. December 1884.
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