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Regelung der finanziellen Schwierigkeiten ersucht. Der Khedive empfing North- brook äußerst herzlich und sprach sich nach der Audienz sehr befriedigt über die Erklärungen Northbrook's aus. Später stattete der Khedive Lord Northbrook einen Besuch ab.

Oesfentliche Sitzung deS Provinzial-Arrsschirfses der Provinz Ober- hoffen vom 14. Juli 1884.

5lit> erster Gegenstand der Tagesordnung kam zur Verhandlung dte Be­schwerde der Stadt Frteberg wegen Heranziehung zu einzelnen Krets- av gaben.

Dieselbe lautet wie folgt:

$)ie Stadt Friedberg hatte nach vielen fruchtlosen Versuchen im Jahre 1871 das Recht erlangt, einen Stadtbeumeifter für sich anstellen zu dürfen und war vom Jahre 1872 an von den Kosten, welche der Kreis für das Institut der BezrrkSbauauf- seher aufzubringen hatte, befreit.

Bci Einführung der neuen Kreis- bezw. Gemeindeordnung vom 12. und 15. Ium 1874 wurde an diesem Verhälrmß nichts geändert. Im Jahre 1875 wurde das Bezirksbauaufsehcr-Jnstitut noch evtsprechend erweitert und betrugen die hierfür aufgewendeten Kosten bis zum Jadre 1881 7500 X jährlich.

Mst dem JnSlebentreten des Gesetze« vom 27. April 1881 hat nun der Kreis die Verpflichtung zur Unterhaltung der in ihm gelegenen Straßen übernommen und mußte die Stadt Friedberg in Folge dessen auch pro rata zu den Kosten der hierdurch entstehenden Kosten für das bautechnische Personal herangezogen werden.

Der Bürgermeister der Stadt Friedberg hatte als Ausschußmitglied seiner Zeit in der KceiSausschußsitzuug den Antrag gestellt, den Stadtdaumeister als BezirkS- bauaufseher für den KreiS zu übernehmen und wäre dies wohl dte beste Lösung der Frage gewesen, allein der KretsauSschuß ging auf den Antrag nicht ein. Man ließ der Stadt Friedberg ihren Stadtbaumelster, zog sie aber beim Ausschlag der KreiSabgaben in demselben VerhSltniß zu, wie alle anderen Gemeinden.

ES wurde nun ein Antrag Seitens der Stadt Friedberg um theilweise Be­freiung zu den Kosten der Krets-Bautechutker gestellt; der Antrag wurde aber von dem KretsauSschuß am 10. Juni 1882 abgelehnt und von dem Kreistag in seiner Sitzung am 27. Januar 1883 der Beschluß deS Kreisausschusses bestätigt.

Auf eine nochmalige Eingabe der Stadt Friedberg, worin der KretsauSschuß ersuckt wurde, entweder die Stadt allen übrigen Gemeinden gleich zu stellen und un8 den Termin anzugeben, bis zu welchem das Gemeindebauwesen von einem der BeztrkS- bauaufseher besorgt werden könne oder eine verhältnttzmäßige Befreiung von dem Beitrag zu den betreffenden Kosten eintreten zu lassen.

Der KretsauSschuß hat nun auf diese Eingabe hin eine genaue Prüfung der Voracten über die Anstellung des Stadtbaumeisters stattfinden lassen und nachdem sich aus denselben ergeben, daß der Stadt Friedberg das unbestreitbare Recht zusteht, einen eigenen Stadtbaumeister zu halten und in Folge dessen von den Kosten der Bezirks­bauausseher eximirt zu sein, entschied fich derselbe, eine theilweise Exemtion der Stadt Friedberg im Maximalbetrage bis zu 3000 X zuzugestehen.

Dieser Antrag vom 6. September v. I. wurde vom Kreistag am 15. December v. I. zum Beschluß erhoben mit Wirkung vom nächsten Budgetjahr.

Die Stadt Friedberg fühlt sich über den Maßstab der Heranziehung zu den Kreisabgaben beschwert und macht hiermit von der nach Art. 11 der Kreisordnung ihr zuftehenden Rechte Gebrauch, die Angelegenheit dem Provinzial-Ausschuß zur Prüfung bezw. Entscheidung vorzulegen.

Zur Begründung unserer Beschwerde haben wir Folgendes vorzutragen:

Der Kreis Friedberg hatte bisher für 5 Bauaufseher 7500 X ausgegeben und war zu diesen Kosten die Stadt nicht herangezogen kraft des ihr höchsten OrtS zuge­sprochenen Exemtionsrechtes.

Vom 1. April 1882 an ging die Unterhaltung der Kunststraßen auf den Kreis Über und mußte selbstverständlich die Stadt Friedberg von da an zu diesen Kosten herangezogen werden. Um nun einen Maßstab dafür zu finden, welche Zeit die BezirkS- bauaufseher für die Kreisstraßen zu verwenden haben, haben im KreiS Friedberg noch keine Erhebungen stattgefunden, wohl aber sind in dem Kreise Gießen genaue Auf­zeichnungen über den Zeitaufwand gemacht worden; trotzdem bet der Verhandlung in der Kreistagssitzung bekannt gegeben wurde, daß dieser Zeitaufwand für dte Kreis- ftraßen tm Kreise Gießen auf die Hälfte angenommen worden sei, hat man nach dem Beschlüsse deS Kreistages vom 15. December 1883 noch nicht ein Drtttthetl für den Kreis Friedberg angenommen, da der betreffende Posten im Budget 9500 X beträgt. Wir Haden uns nun die Aufzeichnungen der Bezirksbauaufseher vom Kreis Gießen verschafft und daraus constatirt, daß in der Zeit vom 1. Januar bis 1. November 1883 von 17663/4 Arbeitstagen 66971 auf dte Kreisstraßen, während 77071 auf das Gerneinde- bauweseu, 3287, auf Revisionen und 112 auf Neubauten in Gemeinden fallen. Da nun in unserer Stadt bie Revisionen von unserem Stadtbaumeister vorgenommen werden, bie Zett für Neubauten aber bei unS ben Bauaufsehern birect von ben Ge- metnben vergütet wirb, so können boch nur 66971, also kaum mehr als ein Drittheil der Arbeitstage in Betracht kommen. Daß aber baS VerhSltniß im Kreise Frtebberg noch ein viel günstigeres ist für unsere Auffassung ber zu hohen Belastung, bürfte boch jedem Sachkundigen leicht klar zu machen fein, indem der KreiS Friedberg nur 144 Kilometer KreiSstraßen, dagegen Gießen 223, und im umgekehrten Falle für daS Gemeindebauwesen tm Kreise Friedberg ganz bedeutend mehr zu thun ist, als im Kreise Gießen.

Wenn in unserem Kreise Aufzeichnungen wie in Gießen gemacht würden, bann ftab wir fest überzeugt, baß noch keine 25 p6L ber Arbeitstage auf bie Kreisstraßen fielen, b. h. wenn die Auszeichnungen gewiffenhaft gemacht würden. Wie nun bei unS die Verhältnisse liegen, daß die Bauaufseher sehr viel im Gemeindebauwesen und mit Neubauten zu thun haben, sollten da die Beaufsichtigungen der Kretsstraßen nicht <m passant gemacht werden können und würden dann, ohne ihr Gewissen zu belasten, ganz gewiß nur ein geringer Procentsatz auf die Rubrik .Kretsstraßen* zu ver­zeichnen sein.

Im S 14 deS Gesetzes vom 27. April 1881 ist aber auch nur von einem Techniker, ber zur Versetzung ber Stelle eines KreiSdauaufseherS befähigt ist, bie Rebe.

Wir müssen boch annehmen, baß bie Gesetzgeber sich darüber klar waren, waS zur Versetzung dieser Stelle nöthig sei. So viel un8 bekannt, sind auch Kreise wie Offenbach, Darmstadt rc., welche vollständig ausreichen mit einem Techniker. Wenn wir nun auch nicht dem KretsauSschuß bezw. Kreistag bestreiten wollen und können, über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Dienststellen zu schaffen, so wird eS doch sehr fraglich sein, ob die Stadt Friedberg verpflichtet werden kann, an den Kosten für den Kreisingenieur zu partidpiren, da nur durch das Gesetz vom 27. April 1881 eine Heranziehung der Stadt zu den Bezirksbauaufseherkosten erfolgte und in diesem Gesetze die Stelle eines KretsingenieurS nicht vorgesehen ist. Wir erlauben unS aber auch noch anzuführen, daß, als im Jahre 1883 die Stelle deS Kreisingenieurs von dem KretsauSschuß im Budget gestrichen und vom Kreistage nach großer Anstrengung wieder eingestellt worden war, die Nothwendigkeit dieser Stelle von dem Vorsitzenden hauptsächlich damit nachgewiesen wurde, daß er als Kreisrath unbedingt einen akademisch gebildeten Techniker als Beirath zur Prüfung für dte Hochbauten haben müsse und dieser mit vielem Geschick nachgewiesene Grund war ausschlaggebend für die Be­willigung dieser Stelle, folglich aber auch nicht zu den Kosten für die Unterhaltung der Kretsstraßen zu rechnen.

In dem Budgetposten figurtrt aber noch ein Posten von 500 X für Pension deS früheren BeztrksbauausseherS Schpeider, zu dem die Stadt Friedberg doch ganz gewiß nicht herangezogen werden kann. Wie können wir zu einer Pension eines Be­diensteten beitragen sollen, zu dessen Gehalt wir nichts betgetragen hatten?

Wenn wir nun hoher Bshjrde auch nicht ganz mathematisch geneu den Ver- theilungSmaßstab Vorschlägen köstWW, da bei den gewissenhaftesten Aufzeichnungen ver­schiedene Auffaffungen verschiedene Resultate liefern können, so glauben wir doch ganz gewiß behaupten zu können und auch durch Techniker nachweisen zu können, daß ein Aufwand für Bezttksbauaufseherkoften auf 144 Kilometer Kretsstraßen von 3000 X vollständig ausreichend erscheint und würde die Stadt Friedberg mit der Heranziehung bis zu diesem Betrage sich zufrieden geben. Es würde dann der Kre's sich immer noch besser dabei stehen, als wenn er durch Uebernahme unserer Stadt in den Bezirks­bauaufseherverband in die Lage käme, einen weiteren Bauaufseher anftellm zu müssen.

Unser Antrag geht also dahin, ber Provinzial-Ausschuß wolle den Beschluß des Kreistags Friedberg vom 15. December v. I. aufheben und beschließen, daß die Stadt Friedberg zu den Kosten für die Kreisbautechniker nur bis zu dem Moximal-

Betrage von 3000 X pro Jahr verhältnißmSßig heranzuziehen fei und die feit dem 1. April 1882 zuviel bezahlten KreiSkaffenbeiträge der Stadt zurückvergütet werden.*

Diefe Beschwerde wurde dem KreiSansschuß deS Kreises Friedberg zur Erklärung mttgetheilt. Derselbe erklärte unter Bezugnahme auf ein Gutachten deS KreiSingenieurs Ltmpert, daß er ben Standpunkt des Kreistages der Stadt Friedberg gegenüber aufrecht erhalten müffe.

In der mündlichen Verhandlung war als Vertreter der Stadt Friedberg der Großh. Bürgermeister Steinhäuser, al8 Vertreter be8 Kreise« Friedberg Niemand er­schienen. Als Sachverständige waren der Provinzialingenieur Gnauth und der KreiS» Ingenieur ßtapert geladen. Ersterer erstattete ein ausführliches Gutachten, mit welchem sich Letzterer einverstanden erklärte.

Die Entscheidung des PrvvinzialauSfchuffeS ging dahin:

daß die Beschwerde als begründet zu erkennen und der KreiS Friedberg zu verurthetlen ist, die Stadt Friedberg von nachstehenden KreiSauS- fchlägen freizugeben:

pro 1882/83 mit 5700 X

, 1883/84 , 5100 , 1884/85 , 5000 , unter Verurteilung deS Kreises Friedberg in die Kosten des Verfahrens und zur Zahlung eines AverfionalbettageS von 40 X in die Pro­vinzialkasse.

b!8 1884/85 ergeben

pro 1882/83

Kreisingenieur

1882/83

3500 X

1884/85

3000 X

1883/84

3000 X

Die nqutrirten Voranschläge der Kreiskaffe dafür die folgenden Ziffern:

Die EntscheidungSgründe lauten:

.Für Beurteilung der vorliegenden Beschwerde ist zunächst festzustellen, in welcher Weise sich die Aufwendungen deS Kreises Friedberg für sein technisches Personal zusammensetzen.

Bezirksbauaufseher 7500

Pension eines solchen

6000 6200

500300 ,

Summe 11000 X 9500 X 9500 X

Wenn schon anzunehmen ist, daß bie tatsächliche Aufwendung pro 1882/8& hinter ber im Voranschlag angesetzten um 15002000 x zurückgeblieben sein wirb, so werben boch für Berechnung derjenigen Rate, von welcher die Stadt Friedberg frei­zugeben wäre, die Ziffern des Voranschlages festzuhalten sein, weil nach diesem auch der Ausschlag auf die einzelnen Gemeinden erfolgt.

ES ist vom Kreistag zugegeben, daß die Stadtgemeinde Friedberg, weil sie für ihr städtisches Bauwesen einen eigenen Techniker angestellt hat, refp. auch anzustellen berechtigt war, von denjenigen Aufwendungen des Gesammikcetses refp. seiner Ge­meinden freizulaffen ist, welche für Leistungen deS technischen Personals tm Gemeinde­bauwesen gemacht werden.

Streitig ist aber noch daS Maß dieser Freigabe der Stadtgemeinde; während diese bei einem Gesammtaufwand von 9500 X Freilassung in der Höhe von 6500 X beansprucht, will der Kreistag nur 3000 X freilassen.

Zur Bemessung der richtigen Ziffer, bezw. Repartttion ber Arbeitsleistung beS technischen Personals zwischen Angelegenheiten bes GesammtkreiseS und solchen beS Gemeinbebauwesens können einerseits bie Angaben dienen, welche ber inmitten der dortigen Organisation stehende Kreisingenieur Limpert ad act. 2 allerdings nur nach oberflächlicher Abschätzung gemacht hat, andererseits lassen sich dafür wie Seitens ber Stadt geschehen die Erhebungen verwerten, welche der Kreisingenieur des Kreises Gießen au8 gleicher Veranlassung vorzunehmen hatte. In beiden Fällen aber werden zunächst gewisse Correcturen anzubringen sein, einmal bezüglich de8 im einzelnen Kreise für Bemessung der beiderseitigen Raten angelegten Maßstabes und dann be­züglich der Uebertragbarkeit der Erfahrungen und Beobachtungen tm Kreise Gießen auf ben KreiS Friedberg, wozu es vor Allem einer Schilderung der Organisation des technischen Dienstes in beiden Kreisen bedarf.

Die Zahl der angestellten Techniker ist in beiden Kreisen dieselbe (1 Kreis­ingenieur und 4 Bezirksbauaufseher) und es ist diesen Technikern beiderseits sowohl 'daS Kreisstraßenwesen (Unterhaltung und Neubau) als auch die laufende Unterhaltung der baulichen Anlagen der Gemeinden übertragen, wobei die BezirkSbauausseher zu­gleich noch die in der allgemeinen Bauordnung angeordneten Rauhbaurevisionen gegen besondere birecte Entschädigung burch bie Bauherren, einzelne auch noch bie periodische Feuervisitation besorgen. Etwaige Neubauten für die Gemeinden, insbesondere von Schulhäusern, werden tm Kreise Friedberg durch die BeztrkSbauaufseher alS Prtvat- arbetten gegen besondere Vergütung von Seiten ber Gemeinden ausgeführt, während dieselben im Kreise Gießen durch den Kreisingenieur mit Unterstützung durch die Be- zirksbauauffeher ex officio auSzuführen sind, wobei die erwachsende Vergütung von Seiten der Gemeinde (2% der Bausumme) als Einnahme in die KreiSkaffe fließt. Beim Neubau von KreiSstraßen endlich werden in der ganzen Provinz 4% der Bau­summe für Projecttrung, Leitung und Abrechnung des Straßenbaues von den Bau­pflichtigen aufgebracht, welche nach Abzug deS auf die Müheleistung der Provinzial- Organe entfallenden Anteils an denjenigen KreiS abgefübrt werden, welcher bie Straße baut; btefer Betrag soll eS ermöglichen, bie Techniker beS KreifeS entweber in ihrem fixen Gehalt ober mit befonberen Zuschüssen, ober aber auch angenommene Privattechniker für ihre Mühewaltung bei Projecttrung und Erbauung der Straße zu bezahlen.

Will man demnächst innerhalb deS einzelnen Kreises auSscheiden, wclche Raten der DienstthStigkett und damit des GehalteS deS technischen Personals auf den ganzen KreiS, und welche auf den Gemetndeverband für daS Gemeindebauwesen entfallen, so haben habet zunächst außer Rechnung zu bleiben jene Arbeitstage, an welchen ber BeztrkSbauaufseher gegen befonbere Entschädigung Privatarbeiten auSfÜhrt (tm Kreise Friedberg Rauhbaurevtstonen und Gemeindeneubauten, tm Kreise Gießen nur die ersteren), weil sich der Gehalt jener Techniker nicht auf jene Nebenarbeiten bezieht, da« Einkommen auB denselben vielmehr lediglich alS eine vom Kreise gewollte Erhöhung deS entsprechend niedriger bemessenen GehalteS anzusehen ist, welcher eine äquivalente Verzichtleistung deS Kreise« auf ein bestimmtes Maß von Arbeitsleistung, refp. Arbeits­tagen entspricht.

Weiterhin ist aber auch noch auszuscheiden ber Aufwand an Arbeit bet Pro­jecttrung und Neubau von KreiSstraßen (refp. im Kreise Gießen bet (Semetnbeneubauten). weil diese zudem wechselnde, Müheletstung beztetzungSwetse die Honortrung für dieselbe weder daS Conto deS GesammtkreiseS noch dasjenige deS GemetndeverbandeS belaMr soll, vielmehr nach Vollendung deS Neubaues birect au8 ben spectellen BausonbS veB- gütet wirb. Fraglicher Zett- unb Gehaltsaufwand bildet demnach gleichsam einen durchlaufenden Posten der ganzen Rechnung, nur mit dem Unterschiede, daß der Auf­wand an Zett und Gehalt meist ein oder zwei Jahre früher erscheint alS die am Schluß des Baues erfolgende Rückvergütung auS den BaufondS. Rechnerisch wird diese Anschauung dadurch zum Ausdruck zu bringen fein, daß in jedem VoranschlagS- jahre die Gefammtausgabe für das technische Personal zunächst rebudrt wird um die entsprechende, wechselnde Einnahme für feine Leistungen beim Neubau unb baß erst auS bem verbleibenden Rest nach dauerndem festen Maßstab diejenige Rate auSge­schieden wird, welche nicht vorn Gefarnrntkreife, sondern vorn Gemeindeverbande für sein Bauwesen aufzubrtngen ist; erscheinen habet in einem Voranschlag noch keine solchen Einnahmen, so wirb eben bie gesummte Ausgabe nach jenem festen Maßstab repartirt, ebenso rote eS vorkommen mag, baß in einem Jahr, in bem hie Techniker nichts mehr mit Neubauten zu thun haben, zufolge ber Abrechnung früherer Neu­bauten noch ein Einnahmeposten uab damit eine Ermäßigung der zu reparttrenben Gefammtausgabe eintritt.

Daraus folgt für die Lösung der vorliegenden Frage, daß der Zeitaufwand deS technischen Personals für ben Neubau weder die feste Rate des Gesammtkreifes, noch diejenige des Gemeindeverbandes beeinflussen darf, demnach bet allen Vergleichungen der beiden vornweg auSzufcheiden ist, ein Verfahren, welches allein auch den Vor- ober Nachteil richtig zum Ausbruck bringt, welchen Kreis oder Gemetndeverband pro rata ihres Interesses an dem technischen Personal bann haben müssen, wenn jene Vergütung auS ben Neubaufonds mehr oder weniger beträgt, als dem factisch darauf entfallenden Zeitaufwand her Techniker entspricht.

Der Kreisingenieur deS KreifeS Frtebberg ist bet feiner Eingang« erwähnten Schätzung zu folMbem Ergebniß gelangt:

Im Bezirk Butzbach stellen sich bie Arbeiten für Straßenunterhaltung und Ge- mdnbcbauroefcn gleich.