Ausgabe 
12.3.1884
 
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Beilage |ii Ur. 61 desGießener Anzeiger".

AeuLschland.

I. Darmstadt, 10. März. lLwerte Kammer ber ßanbftänbe.] In der vorigen Samstag Nachmittag stattgehabten Sitzung wurde das Erbschafts- und Schenkungs- steuergesetz endgültig fertiggestellt. Der Ausschutz hatte sich nunmehr, um ein Ende herbeizuführev, in seiner Gesammtheit den Modificationen gemäß des Antrags Osann angeschlossen und wurden auch ohne wesentliche Debatte die Art. 42 bis 68, sowie das ganze Gesetz accepttrt, wobei 7 Abgeordnete gegen das ganze Gesetz ihre Stimmen abgaben. . _

Der Art. 56 der ErbschaftS- und Schenkungssteuer handelt von der Hinterziehung dieser Steuer und bestimmt, daß sich Derjenige einer solchen Hinterziehung schuldig mache, welcher a. die rechtzeitige Anmeldung eines steuerpflichtigen Anfalls, zu welcher er verbunden war, unterläßt; b. wer die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlegung des Verzeichnisses und bezw. der Declaration innerhalb der vorgeschriebenen, resp. ver­längerten Frist nicht erfüllt; c. wer über Thatsachen, welche die Steuerpflichtigkeit, die Löhe des Steuersatzes oder des Steuerbetrags bestimmen, wissentlich ^unrichtige An­gaben macht; d. wer zu einem steuerpflichtigen Anfalle gehörige Gegenstände oder Aus­stände, zu beten Angabe er verpflichtet ist, absichtlich verschweigt, unb e. wer den Werth ober Betrag solcher Gegenstänbe ober Ausstände wissentlich zu gering angtbt. Die Strafe besteht in dem vierfachen Betrag der hinterzogenen Steuer kann der Betrag der Steuer nicht ermittelt werden, so tritt eine Geldstrafe von einhundert bis fünf- lausend^Ma^ein. tritt, wenn der Betrag derselben noch nicht amtlich

f-staestellt ist, nach Art. 63 ein in 10 Jahren nach Ablauf des Steuerjahres, in welchem der steuerpflichtige Anfall erworben ober die Letzte amtliche auf die Ermittelung der Steuer gerichtete Handlung oorgenommen ist. .

Die sestgestellte Steuer jedoch veriahrt in 5 Jahren nach Ablauf desjenigen Jahres, in welches der letzte Tag der gesetzlichen Zahlungszeit fällt.

Ansprüche auf Rückersatz bezahlter Erbschafts- ober Schenkungssteuer erloschen nach b^Jahr^ Derj5^rt Strafverfolgung von Zuwiderbandlungeu gegen die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes in 3 Jahren, die Vollstreckung der rechts- kcäfttg erkannten Strafen in 5 Jahren.

Die Kammer vertagte sich sodann bis Mat d. I.

Während der diesmaligen Session stellte der Abg. Lautz in einer Interpellation die Anfrage an Grotzh. Regieruug, ob sie wohl geneigt sei, bet der Verwaltung der Hessischen Ludwigsbahn auf Verlegung des Knotenpunktes der sog. Station Wtebelsbach- Heubach nach Groß-Umstadt hinzuwtrken. r ,r .

Diese Anfrage ist gerechtfertigt durch die allgemeine Klage sowohl der Ange­sessenen der Gegend, als auch des reisenden Publikums überhaupt und bringt der Interpellant auch die ungünstigen Terrain-Verhältnisse bei der bestehenden Station tu Erwähnung.

Oesterreich.

Wien, 9. März. DerPresse" wird aus Belgrad gemeldet, daß der serbische Finanzminister einen Gesetzentwurf wegen Convertirung der verschiede­nen Titres der serbischen Staatsschuld in eine Rente von 30 Millionen vorbe­reite ; außerdem werde der Skupschtina eine Vorlage wegen Einführung des Tabakmonopols zugehen.

Pesth, 8. März. Abgeordnetenhaus. Helsy richtete an den Minister­präsidenten eine Interpellation betreffs der Gerüchte über den angeblichen Ab­schluß einer Allianz zwischen Deutschland und Rußland. Oesterreichisch-ungarische und andere Zeitungen behaupteten, daß diese Allianz den Anschluß Rußlands an das zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn bestehende Bündniß bedeute, während Petersburger osficiöse Blätter in derselben den Triumph der russischen Diplomatie über Oesterreich-Ungarn, welches hierdurch zurückgedrängt worden, erblickten. Helsy fragt, ob der Ministerpräsident von den Vorgängen Kenntniß und auf dieselben Einfluß gehabt habe, ob nicht die Besorgniß gerechtfertigt sei, daß dadurch die guten Beziehungen Oesterreich-Ungarns zu Deutschland ge­schwächt würden, ohne daß die Beziehungen zu Rußland eine Besserung erführen. Die Interpellation wurde dem Ministerpräsidenten zugestellt.

Arankreich.

Paris, 9. März. Die heutigen Morgenblätter bringen Telegramme aus Lyon, welche melden, daß gestern in dem Bureau der Messagerie ein an den Grasen von Paris adressirtes Paket abgegeben wurde. Die Beamten schöpften Verdacht, da der Aufgeber des Pakets, wie sich alsbald herausstellte, nicht die Wohnung innehatte, welche angegeben war. Das Paket wurde nach dem Arsenal geschafft, wo festgestellt wurde, daß dasselbe eine Explodir-Bombe enthielt, welche beim Oeffnen des Pakets explodiren mußte. Wie derSolefl" meldet, explodirte gestern in der Zollwächter-Kaserne in Lyon eine Dynamit- Patrone, wodurch ein Unterofficier tödtlich verwundet wurde. In einer gestrigen Versammlung der hiesigen Anarchisten wurde beschlossen, strenges Ge- heimniß über die Vorbereitungen zu einem nahe bevorstehenden großen Meeting zu beobachten. Man will wissen, daß dasselbe am 18. d. Bits, auf einem hiesi­gen Platze stattfinden würde.

Aegypten.

Kairo, 9. März. Aus Suakim wird gemeldet: Contre-Admiral Hewett habe Osman Digma in einem Schreiben zur Ergebung aufgefordert und dem­selben für die Beantwortung des Schreibens eine am Montag ablaufende Frist gestellt; andern Falles werde am Dienstag der Vormarsch der englischen Trup­pen beginnen. Von den in der Nähe von Suakim herumstreifenden Beduinen werde behauptet, Osman Digma befinde sich augenblicklich in Sinkat und sei mit der Aushebung neuer Mannschaften für sein Heer beschäftigt, dessen Stärke auf 6000 Manu anzuschlageu sei.

Der Minister des Innern, Sabet Pascha, hat in Folge von Differenzen mit dem Generalsecretär des Innern, Clifford Lloyd, seine Entlassung uachge- sucht. Der Finanzrath Vincent isi nach England abgereist. General Graham telegraphirt, daß die Ausschiffung aller Streitkräfte erst in einigen Tagen vollendet sein werde.

Vermischtes.

Marburg, 8. März. Dem Vernehmen nach sollen zwei Personen als ver­dächtig der Betheiligung an dem Elsas'schen Diebstahl im Englischen Hof zur Hast ge­bracht worden sein-

Die erste Schnepfe wurde gestern vom Forstlehrling Schmandt, OberfSrsterri Ellnhause», geschossen.

Frankfurt, 8. März. Zwischen Sangerhausen und Riestadt ist der zwischen Berlin und Frankfurt a. M. via Nordhausen coursirende Nachtschnellzug in Folge eines Radretfenbruchs entgleist. Die Passagiere kamen nut dem Schrecken davon, da glück­licherweise nur der Hintere Wagen mit etwa sechsundzwanzig Personen besetzt war. Der betreffende Zug traf in Folge des Unfalles statt um 6 Uhr 30 Minuten erst um 8 Uhr hier ein.

Von der Dill, 4. März. Die von den alten Waldschmieden herrührenden Eisenschlacken, welche sich in hiesigen Waldungen in Masse oorfinden, werden, da ste noch 3040pCt- Eisen enthalten sollen, von unseren Hüttenleuten jetzt nochmals ver­schmolzen. Beim Umgraben dieser Jahrhunderte alten Schlackenhalden findet man ziemlich viele Geräthe, wie Beile, Zangen, Hippen, Hacken rc. Auch die Herde, in welchen damals die Erze geschmolzen wurden, find theilweise noch aufgefunden worden, für den Alterthumsforscher überraschende und interessante Funde.

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