Ausgabe 
11.5.1884 Erstes Blatt
 
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Np 11O. Erstes Blatt. Sonntag den 11. Mai 1881

Amts- und Anzeigeblutt für den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

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.^j*4er urrljesührLen Eriatz-Ord. verwiesen.

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Die Berechtigung ^um einjährig freiwilligen Dienst' darf nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Zastres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des­selben Jahres zu erbringen.

Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

Dein Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugnih;

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

Preis vierteljährlich 2 Marl 20 Df. mit Bringerlcchir Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 V.

L Darmstadt, 9. Mai. sZweite Kammer der Landstände ] Vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle über eine Beschwerde der Industriellen und Bewohner der Gemeinde Mombach über Erhebung von Werftgebühren in dem Floßhafen der Stadt Mainz berichtet. Abg. Weitzel erstattete nunmehr Namens des 3. Ausschusses, der oünsttg dieser Beschwerde gegenübersteht, Bericht, dessen Schlußantrag dahin geht, Großh. Regierung zu ersuchen,zunächst auf dem Verwaltungsweg dahin wirken zu wollen, daß die Stadt Mainz den Beschwerdeführern billige Rücksicht gewähre und nur dieimtge Entschädigung verlange, welche dem wirklich verursachten Schaden entspreche." Sollten die Bemühungen Großh. Regierung erfolglos bleiben, so wäre den Beschwerde­führern im Sinne der Antwort Großh. Regierung zu überlassen, die fernere Zahlung zu weigern, um die Stadt Mainz auf den Rechtsweg zu drängen.

Im Uebrigen wird auf die der §§ 88. 89, 90, und

Grobherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:

reits vor dem von dem Abg. Windthorst gestellten Antrag eine derartige Anregung ausgegangen war. Rußland und Oesterreich seien einer derartigen Couferenz geneigt gewesen, Frankreich habe seinen Entschluß von England abhängig gemacht; England habe jedoch abgelehnt und später sei auch Oesterreich zurückgetreten. Jetzt beständen nur Verhandlungen zwischen Deutschland und Rußland. Wetter erklärte der Reichs­kanzler, daß eine Abschwächung des Gesetzes unmöglich sei. Die Regierung hoffe durch die socialen Reformen dem Arbeiter das zu geben, was ihm zukomme: Arbeit' so lange er arbeiten könne, und Versorgung, sobald er nicht mehr arbeiten könne.' Die Bestrebungen der Negierungen würden durch die parlamentarischen Obstructionen gehemmt. Lehne der Reichstag das Gesetz ab, so werde die Regierung mit einem neuen Reichstage berathen; lehne aber auch dieser das Gesetz ab, so würde die Regierung exkulytrt sein und der weiteren Entwickelung der Soctaldemokratte mit ruhigem Ge­wissen zusehen können; sie brauchte dieselbe nicht mehr als jeder ruhige Bürger zu fürchten.

.Der Inhalt der Rede des Reichskanzlers läßt sich dahin zusammenfassen, daß die Zeit des Ausnahmegesetzes vorüber sein werde und dasselbe aufgehoben werden könne, wenn erst dem Arbeiter die Gelegenheit zur Arbeit und im Falle der Krankheit die Pflege gesichert, sowie im Falle der Invalidität Vorsorge für seine Existenz getroffen sein werde. Für die Beschleunigung dieser Maßregeln trat Fürst Bismarck in eingehender Weise ein.

Der Abg. Richter ergreift nochmals das Wort. Das vom Reichskanzler beglaubigte Wort des Kaisers, daß die Polizeigesetze kein Attentat verhindern, sei richtig, darum sei die Fortschrittspartei auch ein Gegner des Gesetzes als eines schäd­lichen Ausnahmegesetzes. Hierauf erwiderte der Reichskanzler: Der Vorredner verstehe unter Liberalismus die Herrschaft des Parlamentarismus, den ich mit den letzten Kräften bekämpfen werde. Das Recht auf Arbeit erkenne ich unbedingt an, dasselbe ist schon im Landrecht enthalten. Die durch die Windthorst'schen Anträge modificirte Vorlage habe für die Negierung den Werth einer Nuß, aus welcher der Kern herausgeschält sei. Fürst Bismarck sprach sich in dem weiteren Verlauf seiner Rede in der schärfsten Weise gegen die politische Thätigkeit der Fortschrittspartei aus, indem er auf die positive Sozialreform der Regierung hinwies, welche neben dem Regressivsystem des Sozialistengesetzes das allein richtige Mittel sei.

Gegen 6 Uhr Nachmittags wurde die Berathung abgebrochen und bis morgen vertagt.

Wien, 9. Mai. DiePolit. Corresp." meldet: Italien hat die Literar-Convention mit Oesterreich gekündigt, wie dies auch anderen Staaten gegenüber bereits geschehen rst oder noch geschehen wird, da Italien die noch aus der Zeit des Königreichs Sardinien stammenden bezüglichen Conventionen mit den veränderten Gesetzgebungen über das geistige Eigenthum in Einklang zu bringen wünscht.

Paris, 9. Mai. Der chinesische Gesandte Li-Fong-Pao hat heute zu Ehren des Marquis Tseng, welcher morgen früh nach London abreist, in der chinesischen Gesandtschaft ein Abschieds-Diner veranstaltet. Morgen früh um 10 V2 Uhr wird der Gesandte Li-Fong-Pao vom Ministerpräsidenten Ferry in einer Privat-Audienz empfangen.

Shanghai, 9. Mai. (Telegramm desReuterffchen Bureaus.") Li- Hung-Chang überreichte der Kaiserin von China eine Denkschrift, worin er die

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Grotzherzogthnm Hcffen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Ausenthaltsort hat.

Telegraphische Depeschen.

WoLff'S telegr. Eorpesporrdem-Burea«.

.... Berlin, 9. Avril. Der Reichskanzler Fürst Bismarck fuhr heute Vormittag 12 Ul£ iU Sr. Mai- dem Kaiser und wurde hierbei Unter den Lmden von dem zahl­reichen Publikum lebhaft begrüßt.

Se. Maj. der Kaiser ertheilte heute Nachmittag den Mitgliedern der Cholera- Commission, an deren Spitze sich der Professor Koch befand, eine Audienz und machte »arauf eine Ausfahrt. Auch Ihre Majestät unternahm eine Spazierfahrt.

gedenken Se. K. K. Hoheit der Kronprinz und der Prinz von ^meg nach Berlin zu kommen, um den Truppenbesichtigungen beizuwohnen. Eben- JS«m?r0en S öel bem Fürsten Reichskanzler eine parlamentarische Soiree statt- Anladungen^e^^ °n bie 'Abgeordneten des Reichstags und des Landtags zahlreiche

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unb Reinigen Möbels, Federn, 322

stellen Rechte M bei dich!» n auszutreten, lit Herrn M usüden.

rrstraße Nr. 19.;

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Bekanntmachung.

Gmunden' blaues Band, 2 Aufsteckkämme, 1 Kinderschuh, 1 Manschette, 1 schwarzer Glacehandschuh, 1 Stück Kandelrohr, 1 Brille mit Futteral

Gießen, den 10. Mai 1884. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

__________________________ Fresenius.

c. ein Nnbescholtenheitszengniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Neisezeugniffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Orb., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnuns (L Theil der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 Reg.-ÄÜ Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständiae Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. a

nb. d- höheren SchulM i in Franz., M- u. Ge- bat, ist erbotig, W ^ Station täglich einige i zu ertheilen.

^rExped.b. Bl. _

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1) Geschäftsbericht.

9) Rechnungsablage. ;

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erhielt bet der heutigen Fortsetzung der zweiten Berathung des ?bg. Richter (Hagen) das Wort. Derselbe sagte- Das bet InST ro trun03Io§ errofefen und nicht vermocht, die Attentatsversuche bei Militfj. JU verhindern. Das Gelingen des grauen-

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efimÄÄeP^erhältniß zwischen den Arbeitgebern und Arbeit- ebbten ^rwte, d« Redner auf die Vorgänge bet den jüngsthin ftatb

!? WS1 ° deEn, wo doch der kleine Belagerungszustand herrsche.

ba§ cr dem Abgeordneten Richter nicht in der

des Attentatsversuchs folgen wolle, da er noch nicht im Besitz des ganzen, ^urch d.e Untersuchung festzustellenden Materials sei; für ihn spreche dieser Vorfall ober L- ÄÄ b-S G-s-tz-s SBeiter fortfaö, 0«6tn

otr Minister die Nothw^ndtgkeit der Geheimpolizei und unter nemfffen llrnft^nnen die l^tebunfl derselben mit dem Verbrecherthum. Keine Regierung der Welt könne der I aUn? englischen Kronzeugen etwas anders? Den macs-^"^r^^octalistengefetzes hätten wir heute schon mit Strömen von Blut büßen Ä* Staaten ohne ein solches Gesetz seien vom Ana chismuS d^ nur eine WLL.Enz der Soltaldemokratie fei, angefressen. Die «eßtauna«rinne b"e woW WM Absicht der Anträge des Abgeordneten Windthorst nicht, sie"vermöge dieselben Mcht mit ihr er Verantwortlichkeit zu vereinigen. - FürstBtsmarckerariff auf den von dem Abg. Windthorst im Jahr 1881 in Be- MLoualer Maßregeln zur Bestrafung der Köntgsmörder gestellten Antrag hin Majestät dem Kaiser anläßlich der Ermordung Kaiser Maßtes Schreiben, welches ergibt, daß von Sr. Maj. dem Kaiser be-