Ausgabe 
9.11.1884 Drittes Blatt
 
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R . 263 Drittes Blatt Sonntag den 9. November

1884

ießmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

W«reavr Schulftraße 7.

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Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Preis vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit Bringerlohr, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hl-ei l.

Gdretslladung.

Nachdem wider den Musketier Heinrich Zimmer der Leibkompagnie 2. Großherzoglich Hessischen Infanterie-Regiments (Großherzog) Nr. 116, geboren am 19. Februar 1863 zu Villingen, Kreis Gießen, der förmliche Desertionsproceß eröffnet worden ist, wird derselbe hiermit aufgesordert, sich sofort bei seinem Truppentheil zu gestellen, spätestens aber in dem auf

Samstag den 28. Februar 1883, Vormittags ö Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin zu erscheinen, widrigenfalls die wider ihn eingeleitete Untersuchung geschlossen, er in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldbuße von Einhundert und Fünfzig bis Dreitausend Mark verurtheilt werden wird.

Darmstadt, den 6. November 1884. Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen (25.) Division.

2.

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Zalires nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1- April des-

Betreffend. Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Drenst auf Gruno von Schulzeugnissen.

Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige^ Vesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1. Das Gesuch ist beider unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Grotzherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Ausenthaltsort hat.

selben wahres zu erbringen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenjormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adrefie angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszengniß;

d. ein EittwilliguttgS- Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen

c. ein Unbescholtenheitszengnis;, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligung^-» Attest die Erklärung der Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reisezeugniffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen 1. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (L Theil der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt fein müssen.

der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Gros.

Von unserer Kriegsmarine.

MU der Schöpfung des deutschen Re ches wurde auch ein Faktor der deutschen Machsintfaltung m'S Leben gerufen, den srüh-r Deutschland kaum kannte und nur In den ranzigsten Anfängen besaß. Dieser jugendliche Faktor für die Entfaltung deutscher Macht und Ansehens ist bekanntlich unsere Kriegsmarine und es vrrlohnt fich ber Müde, einmal darauf htnzuw tfen, was dieselbe schon In den letzten 12 Jahren, denn früher kann man von ihrer Existenz nicht gut reden, geleistet hat. Wir thun dies hauptsächlich deßhslb, weil offenbar rn ü den deutsche Volkskreisen die Be­lehrung über die Thätigkeit der Kriegsmarine in FrtedenSzeiten eine noch recht un­genügende ist.

Schon ein Blick auf die Machtstellung aller übrigen Großstaaten, die auch alle Seemächte sind, lehrt, daß Deutschland nicht ohne Flotte ble'ben konnte, wenn es nicht in verschiedenen völkerrechtsichen Fragen eine lach rliche Rolle spielen wollte, unsere Kriegsmarine bient also neben der Verthetdigung der e nhcimischeu Küsten auch fort­während dazu, allen fremden Nationen, wögen es nun neidische Engländer oder Portugiesen oder chinesische Seeräuber und raudlusttge Häuptlinge ferner Zonen sein, zu zeigen, daß deutsche Kriegsschiffe bereit sind, für Deutschlands Ehre und die Rechte seiner Reichsangehörtgen etnzutreten.

Es haben sich nun aber auch eine ganze Anzahl Fälle ereignet, wo das Ein­greifen deutscher KrtegSsch ffe zur Ebre der deutschen Flagge nicht nur nöthig, sondern auch erfolgreich war. Das erste Mal geschah dteS im Jahre 1872, wo die Ankunft einiger unserer Kriegsschiffe vor Sabanrlla in Columbien sogleich zur Befriedigung der Ansprüche einer Br<wer Hand-lsgesellschaft führte, die sie an die dortige Re­gierung hatte, und womit sie trotz aller diplomatischen Vorstellungen nicht durchdringen konnte. Im Frühjahr 1876 gebot die wiederholte Beraubung deutscher HandelSfahr- zeuge durch chinesische Piraten in dringender Weise, der deutschen Handelsflagge Schutz zu gewähren. Auf ka serlichen Befehl erfolgte damals eine Verstä kung der in den ostastattschen Gewässern stationirten Kriegsschiffe: der Co v ttenHertha" und Ariadne" und des KanonenbootsCyclop" durch die Co vttten.Pmeta" undLomse" und daS KanonenbootNautlus"; die bereitwillige Gewährung der von deutscher Sette erhobenen Entschädigungsansprüche fettens der chinesischen Regierung gestattete tm August 1876 die Auflösung deS Geschwaders. Als gle'chz itig mit jenen Vorkomm­nissen Im fernen Osten die Ermordung des deutsch-n Consuls in Salonichi und die Bedrohung der dort lebenden Deutschen eine flagrante Verletzung völkerrechtlicher In­teressen in sich schloß, begab sich eine auS den größten und ftäif<ft bewehrten Panzer­schiffen gebildete Flottenabtheilung nach jenem Platze, um Leben und Eigenthum der bedrängten Reichsangebörigen unter den Schutz ihrer Flagge zu nehmen und den dort lebenden Glaubensgenossen Beistand gegen Vergewaltigung zu bringen. Der sogleich aus dem Mittelmeer nach Salonichi entsandten CorvetteMedusa" folgte zunächst das schnell in Dienst gestellte KanonenbootKomet"; das unter Befehl des damaligen Eontre-Admtrals Bätsch gestellte Panzergeschwader traf dann nach 35tägiger Reise glücklich am Orte seiner Bestimmung ein und erfüllte seinen Zweck der Erlangung iner grDcgmig, welche die Ereignisse des russisch-türkischen Krieges im

Jahre 1877 unter der muhamedanisch n Bevölkerung in Syrien gegen die in Palästina ansässigen deutschen Templergemeinden erzeugt hatten, ward noch den Küsten von Syrien ein schnell ausgerüstetes Geschwader gesandt. Als Deutschland im Früh­jahre 1878 mit dem Staate Nicaragua in einen Cor flict gerathen war, genügte das Er­scheinen eines nur aus drei Corveiten zusammengesetzten Geschwaders an den Küsten jenes Staates, um die Regierung desselben zu bestimmen, Genugthuung für die N cht- achtung zu geben, mit welcher sich dieselbe einer Verletzung völkerrechtl ch allgemein anerkannter Pflichten schuldig gemacht hatte.

Ferner haben noch in vielen Fällen einzelne deutsche Ktiegsschiffe deutscher Staatsbürger Ehre, Leben und Eigenthum geschützt und nun sind auch vier der tüch­tigsten deutschen Kriegscorvetten, welche die stolzen Nomen ^Bismarck ,Moltke", Gneisenau" undAriadne" trogen, nach den Gewässern von LÜdafrika ausge­laufen, um den dort in Angriff genommenen deutschen Colonialgründungen Schutz zu gewähren.

Vermischtes.

Mannheim, 3. November. Ein großer Schrecken entstand gestern Abend 11 Uhr dadurch, daß die Werkftätte des Kunstfeuerwerkers Philipp Schmidt in Brand gerikth und eine furchtbare Explosion entstand, die in der ganzen Stadt hörbar war und Anfangs den Glauben erweckte, dieselbe habe in der Ztmmer'schen Fabrik statt- gefunben. Gleichzeitig mit der Explosion ertönte auch schon die Sturmglocke auf dem Ratbhaus und Tausende von Menschen strömten über die Kettenbrücke. Die Fuhrwerke mit Feuerwehrgeräthschaften stürmten in wilder Hast über die Brücke und ist eS nur dem energischen Einschreiten des Brückenwarts, Herrn Haizmann, zu verdanken, daß sich bet der colossalen Menschenmenge kein Unfall ereignet hat, besonders da die Thore nicht gesperrt waren. Die Brücke wurde sofort militärisch besitzt und die Ordnung aufrecht erhalten. Der Schaden, den die Explosion anrichtete, ist nicht so groß, wie man Anfangs glauben konnte. Außer der ntedergebronnsin Werkftäite ist die Wirths- ftube des Vorderhauses, tn welcher sich zur Zett der Gefahr ca. 40 Menschen befanden, demolirt. Alle Fensterkreuze sammt Scheiben find geborsten, die Gläser und sonstigen Wirlhschafisgeräthe zerstört. Einige Verletzungen an Personen sind gleichfalls vor- gekomrnen, welche jedoch nicht gefährlicher Natur sind. An dem einige hundert Schritte entfernten Hause, in welchem sich die Arbeiterwohnungen der Zimmer scheu Faonk befinden, sind ebenfalls eine erhebliche Anzahl Fenster zu Grunde gegangen. Der Luft­druck war so groß, daß auf der Kettenbrücke fast alle Lichter erloschen. D'e Feuerwehr war in gewohnter Weise prompt am Platze. Hoffentlich wird nicht zu befurchten sein, daß in Zukunft wieder ein Etabliffement so nabe an bewohnte Orte verlegt werden darf, besonders, da früher schon einmal Explosionen in kleinerem Maßstabc in dem gleichen Hause stattfanden. ________________________

Herzog!. Baugewerkschule Holzminden! g damit verbunden Maschinen-,Mühlenbau- u. MüllerschuleJI K Winters 4. Nov. Vorunt. 6. Oct. Pensionat. Dir.: G. Haarmann. »