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Samstag den 9. August
Nr. 18L
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Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagK.
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Schleiermacher.
Prei- vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Siegels.
Fischbach, den 14. Juli 1884.
(L. 8.) Ludwig.
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ießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Anzeigen.
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zeVen-Vermeffungen Maßnahmen zu ergreifen, haben Wir mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:
Art. 1. Die Vornahme der Gewann- und Parzellen-Vermessungen ist von einer vorausgegangenen zustimmenden Erklärung der beteiligten Gemeinden nicht abhängig. Die noch im Rückstand befindlichen Arbeiten sind planmäßig nach Anordnung Unseres Ministeriums der Finanzen in Angriff zu nehmen und zum Ende zu führen. „ m
Art. 2. Die Vornahme der Gewann- und Parzellen - Vermessung hat jedoch in den von dem Kreisamt im Einvernehmen mit der Landeskultur- Jnfpection dafür geeignet erachteten Gemarkungen noch eine, unabhängig von dem Anträge Betheiligter, von Amtswegen zu veranlassende Abstimmung der Grundeigenthümer nach dem Gesetze, betr. die Zusammenlegung der Grundstücke, über die Frage vorauszugehen, ob mit der Vermessung nicht eine Consolidation, oder doch wenigstens eine zweckmäßigere Anlegung von Feld- und Gewannwegen, Gräben rc. verbunden werden soll.
Art. 3. Die dem ersten Satz des Art. 1 entgegenstehende Bestimmung in Art. 34 des Gesetzes, die Vollendung des JmmobiliemKatasters betr., vom 13. April 1824 und das Gesetz, die Parzellen-Vermessung betr., vom 11. Januar 1831, sind ausgehoben.
Art. 4. In den Gemarkungen, für welche die Parzellen-Vermessung beschlossen ist, hat die Feststellung der EigenthumSgrenzen, soweit dies noch Nicht geschehen, durch AuSsteinung zu erfolgen. Die Staatsregierung wird jedoch für die Eigenthumsgrenzen ganzer Gemarkungen oder einzelner Theile derselben Ausnahmen insbesondere da zulassen, wo die AuSsteinung unverhältnißmäßige Kosten verursachen würde, oder wo die Grenzen durch andere Einrichtungen oder Verhältnisse genügend bezeichnet sind.
Art. 5.' Stellen die Grundeigenthümer die Eigenthumsgrenzen nicht innerhalb der von der Staatsbehörde hierfür anberaumten Frist nach der getroffenen Anordnung selbst durch AuSsteinung fest, so ist deren Feststellung auf Kosten der Grundeigenthümer vom Inhaber des Ge^arkungSrechteS zu bewirken.
Kommt auch der Inhaber des Gemarkungsrechtes in der von der Staatshörde gegebenen Frist der ihm vorstehend auserlegten Verpflichtung nicht nach, p *ann die Staatsbehörde die Feststellung der Grenzen unmittelbar vollziehen und die Kosten sammt Zinsvergütung vom Inhaber des Gemarkungsrechtes, jedoch vorbehältlich feines Rückgriffes auf die säumigen Eigenthümer, erheben lassen.
Art. 6. Bei streitigen Eigenthumsgrenzen bleiben bis zu deren definitiver Feststellung die bisherigen Vorschriften in Kraft.
Art. 7. Die Regierung ist ermächtigt, weniger wohlhabenden Gememven zur Zurückerstattung der von dem Staate für die Parzellen-Vermessung vorzulegenden Kosten entsprechend längere Fristen zinsfrei zu gewähren, wie auch zur Bestreitung der Kosten der Aussteinung zinsfreie, in mehreren Jahreszielen rückzahlbare Vorschüsse zu leisten.
Art. 8. Die vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen kommen zunächst nur für diejenigen Gemarkungen zur Anwendung, für welche die Gewann- und Parzellen-Vermessung von dem betr. Gemarkungs-Inhaber verlangt wird. Insoweit dies nicht der Fall, ist ihre zwangsweise Durchführung bis zum Erlaß eines neuen Consolidations-Gefetzes ausgeschoben.
Art. 9. Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. , p t f m
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Grotzh.
Telegraphische Depesche«.
Wolff'S telegr. EorresponderrzcBvrearr.
^sckil. 7. Auaust. An dem Dejeuner dinatoire, zu welchem Se. Maj. der Kaiser Wilhelm von dem Kaiser Franz Joseph adaeholt wurde, nahmen auch der ungarische minifierpräfib' nt Tisza und bst ungarisch- Minister für Lanb-so-rtb-tbigung, B-becovich, Th-il. Nach dem D-jmner v-radschirb-t- sich ®e. M-^ b-r Kaiser Wilhelm Don btr Kaiserin Elisabeth und bet Erzherzogin Valerie und b°gab sich, beglei et von b-m Kaiser Franz Joseph, nach bem Bahnhof. Hier nahmen bte Majestäten aus bas Herz lichst" von etnanber Nbschi-b. Um 3'/- Uhr erfolgte unter enthusiastischen Kungebungen des zahlreich anwesenden Publikums die Abfahrt.
Berlin, 7. August. Die Gesellschaft für deutsche Colonisation hat sammtliche deutsche Vereine, welche colontalpoltttsche, sowie überseeische handelSpolttische Ziele verfolgen, aufgefordert, sich zu einem allgemeinen deutschen ColonisationSverbande zu vereinigen. Zur Beraihung darüber wird eine Delegirten-Conferenz aller Vereine hier in Berlü^vorgeschlag^n^ Bon gestern Vormittag 10 Uhr biS heute Vormittag 10 Uhr starben in'Toulon 5, in Marseille 6 Personen an der Cholera.
Rom, 7. August. Nach offic'ellen vom 5. ds. Mts. 12 Uhr Nachts biS zum 6. ds. Mts. 12 Uhr Nachts reichenden Berichten sind tn ^0"cal^tnen“nLtn_i® je ein Cholera-TodeSfall vorgekommen. Im Lazarerh von Varignavo fli ein Mcürose gestorben. Nach Berichten der Präfekten ist der sonstige öffentliche Gesundheitszustand sehr ^stieRgmd ? August. Revräsentanienkammer. Der „Alister deS Innern,
Jacobs, erklärte ohne vorherige Interpellation, datz cr^naI°9eL^lfor^ii^r@r!&nß letzten Tage Truppen requirirt habe; indeß habe er in Folgeder ^mellen ErklSrung der Communaloerwaltung. die Ordnuna ausrecht zu erhallen, Gegenbefehl gegeben^ Rolin und Lippens (Linke) greifen das Cabinet heftig «^ara bringt e ne To^S^ ordnung em. tn welcher in Erwägung, daß die Communalvnw^tuog b gängen der letzten Tage ihre Schuldigkeit gethan habe, sowie m Erwägung, daß
en Stock Zimmer mit Küche nebst Zubehör, irferre sofort zu ver- erzagt, Kaplansg. 5- 'd am Kreuz zu oer- n bei
»al, MeMrg 39.
zu vermiethen. PrciK Sonnenslraße 32.
grenzender Stube, sehr cllcr und Logis, sowie pr. sofort zu ver-
Ludwig Lang, iarktstr. (Wetterg. 5).
Politische Ueberficht.
Gieß«», 8. August.
Zwei wichtige Begebenheiten charakterisiren die politische Signatur dieser Woche. Die eine Begebenheit ist das Scheitern der in London tagenden Conseren; der Großmächte in Sachen der egyptischen Frage und die andere ist die am Mittwoch in Ischl stattgefundene Begegnung der Kaiser von Deutschland und Oesterreich. Hinterläßt das erstere Ereigmß em trübes Bild der europäischen Politik, so zeigt letzteres ein um so helleres. Die beiden Kaiserreiche Deutschland und Oesterreich sind einig und werden dafür sorgen, daß jede den europäischen Frieden bedrohende Frage im Sande verläuft. „ „ t .
An Neuigkeiten von Belang ist auf dem Gebiete der inneren Politik nicht viel zu melden. Wir erwähnen nur, daß dem Erlasse des Kaisers, die nachträgliche Gewährung von Unterstützungen an solche Invaliden des deutsch - französischen Krieges, deren innere Beschädigungen sich erst nach der Anmeldefrist zeigten, entsprechende Bekanntmachungen durch das Kriegs- minifierium und die General-Commandos nachgefolgt sind.
In einem Kaiserlichen Handschreiben an den Minister v. Böttichcr spricht der Kaiser seine hohe Befriedigung über das Zustandekommen des Unfallversicherungsgesetzes aus und verleiht dem Minister v. Bötticher in Anerkennung seiner Verdienste um dieses Gesetz die vacante Domhermstelle im Domstist Naumburg a. d. S.
In der Angelegenheit des von englischen Fischern in der Nordsee geplünderten deutschen Kutters „Diedrich" wird des Weiteren gemeldet, daß sich sofort nach Eintreffen der Meldung von dem Raubanfalle das Kanonenboot „Cyklop" von Wilhelmshafen aus auf die Jagd der Seeräuber begab, dieselben aber leider bis jetzt noch nicht erwischt zu haben schemt. Man nimmt allgemein an, daß die Affaire zu Recriminationen der deutschen Regierung bei der englischen führen wird.
Während die Cholera in Südfrankreich, zumal ix Toulon und Marseille, ganz entschieden im Abnehmen begriffen und die Zahl der Todesfälle an dieser Epidemie in den französischen Städten sehr gering geworden ist, zeigt sich leider der ungebetene Gast jetzt in dem nördlrchen Italien, zumal in der Umgebung von Genua. Man nimmt an, daß nach diesen Orten nur durch französische Flüchtlinge die Cholera verschleppt worden ist und hofft, da es nur verhältnißmäßig wenig Erkrankungsfälle und in kleineren Städten bis jetzt waren, der Seuche noch Einhalt thun zu können.
Hinsichtlich der mit her Berathung der Verfassungsrevision betrauten und in Versailles tagenden Nationalversammlung stellt sich immer mehr heraus, daß die Opposition, bestehend aus den Radikalen und Monarchisten, das klägliche Manöver aufführen wollte, durch Skandalscenen die Verathungen unmöglich zu machen. Der Ruhe des Präsidenten Leroyer und dem Takte der Regierungsparteien ist es aber gelungen, die Schreier mundtodt zu machen. In die am Dienstag gewählte Commission, die alle Anträge zu prüfen hat, sind nur Anhänger der Regierung gewählt worden und man hofft, falls kein neuer Zwischenfall eintritt, die Verathungen der Nationalversammlung bald zu beenden. — Bezüglich der egyptischen Frage und des Scheiterns der Londoner Conferenz saßt man in Frankreich die Sachlage sehr nüchtern auf und sprechen sich alle Journale dahin aus, daß auch Frankreich nun nicht mehr an eine Abmachung mit England gebunden sei und chun könne, was es für gut befinde.
In den beiden Häusern des englischen Parlaments hat es die Regierung Gladstone's unternommen, die Engländer über den Mißerfolg der Conferenz und die Aufgabe Englands in Egypten zu beruhigen. Die Minister Gladstone und Granville gelangten dabei zu dem Resultat, daß sich England auf der Conferenz durch Ablehnung der französischen Vorschläge und durch die geringe Unterstützung, welche die englischen Forderungen bei den Großmächten überhaupt gefunden hätten, nichts vergeben habe. England schreite deßhalb jetzt selbstständig zur Ordnung der egyptischen Angelegenheiten und werde sich zu diesem Zweck Lord Northbrook, der erste Lord der,Admiralität, als Ober- Commissarius Englands nach Egypten begeben. Außerdem beantragt Gladstone die Bewilligung von 300,000 Pfd. St. für ein HülfScorpS zur Befreiung GordonS in Khartum, welche Summe im Principe bewilligt wurde, falls das Hülsskorps wirklich nöthig würbe.
Bei dem wahrscheinlichen Aus st erben der männlichen Linie des holländischen Königshauses wird bekanntlich das durch Personalunion mit Holland verbundene Großherzogthum Luxemburg an den ehemaligen Herzog von Nassau und durch diesen an Deutschland fallen. Es darf deßhalb darauf hingewiesen werden, daß bedeutende holländische Zeitungen diese Lösung der luxemburgischen Frage durchaus natürlich finden, da Luxemburg nach Sprache und Sitte ein deutsches Land geblieben sei.
Darmstadt, 4. August. Das Großh. Regierungsblatt Nr. 19 enthält: Gesetz, die Gewann- und Parzellenvermessung betreffend.
Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc. „ L
Nachdem sich das Bedürsniß herausgestellt hat, wegen Beförderung der in Vielen Gemeinden des Großherzogthums noch rückständigen Gewann- und Par-
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