Nr. 282 Dienstag den 2. December S88L
Kießewr Anzeiger
Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.
Bureau: Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit A«snahms des MontagS
Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Dringerloh».
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark L0 Pf.
Deutschland.
Darmstadt, 28. November. Schluß des Inhalts des Großh. Regierungsblattes (Beilage Nr. 26):
12. Dienstentlassung:
Se. Körigl. Hoheit der Großherzog haben Allergnüdigst geruht: Mit 7. Dclbr. den evang. Pfarrer Martin Waas zu Neckar-Steinach aus dem Dienste der evang. Landeskirche mit Wirkung vom 15. November d. Js. an auf Nachsuchen zu entlassen.
13. Dienstentsetzung:
Vom Amte entlassen mit Verlust der Wiederanstellungs-Fähigkeit wurde am 31. October der vormalige Lehrer an der Gemeindeschule zu Erbach Ferdinand Supp.
14. Ruhestandsversetzung:
Am 30. Septbr. wurde der Oberlehrer an der kath. Schule zu Bensheim Joseph Lippert auf fein Nachiuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienstführung, am 22. Octbr. wurde der Schullehrer an der Gemeinde- schule zu Lindenstruth Georg Roth auf sein Nachsuchen, am 22. Octbr. wurde der Schullehrer an der kath. Schule zu Gernsheim Peter Schramm auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. November an in den Ruhestand versetzt.
15. Concurrenzeröffnungen:
Erledigt sind: Die evang. Psarrstelle zu Neckar-Steinach vom 15. Novbr. an. Die evang. Pfarrstelle zu Dietzenbach. Zwei mit evang. Lehrern zu besetzende Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Zell mit einem Gehalt von je 900 JL Zu der ersten Lehrerstelle daselbst steht dem Herrn Grafen zu Erbach- Schdnberg oas Präsentationörecht zu. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule in Gütersbach mit einem Gehalt von 900 Jfc. Mit der Stelle ist Kirchendienst verbunden. Dem Herrn Grafen zu Erbach- Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu derselben zu. Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Trais a. d. Lda. mit einem Gehalt von 900 JL Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Gemeinde-Schulstelle zu Unter-Semsbach mit einem Gehalt von 900 v*L. Dem Herrn Grafen zu Erbach - Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu. Eine Lehrerstelle an der evang. Schule zu Wallertheim mit einem Gehalt von 900 Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lindenstruth mit einem Gehalt von 900 JL Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Unter-Widderöheim mit einem Gehalt von 900 JL Eine Lehrerstelle an der evang. Schule zu Wimpfen a. B. mit einem nach dem Dienstalter des betr. Lehrers sich bemeffenden Gehalt von 1000 bis 1400 Dem neu anzustellenden Lehrer können gegen besondere Vergütung die Functionen eines Oberlehrers an der genannten Schule übertragen werden. An der Volksschule zu Offenbach drei mit evang. Lehrerinnen zu besetzende Stellen mit einem Anfangsgehalt von je 1200 <X Dem Herrn Fürsten von Isenburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. Die mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Sponsheim mit einem Gehalt von 900 JL Mit dieser Stelle ist Organistendienst verbunden Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Viernheim mit einem nach dem Dienstalter des betr. Lehrers sich bemeffenden Gehalt von 1000 bis 1400 JL Eine Lehrerinnenstelle an der kath. Schule zu Kastel mit einem nach dem Dienstalter der betr. Lehrerin sich bemessenden Gehalt von 1200 bis 1400 OC.
16. Sterbefälle:
Gestorben sind: Am 17. Octbr. der Großh. Oberrechnungs-Revisor i. P. Friedrich Schulz; am 29. Octbr. der Großh. Hauptmann i. P. Philipp Friedrich Riedel zu Beffungen; an dems. Tage der Großh. Hofopern-Regiffeur i. P. Ludwig Cramolini; am 1. Novbr. der evang. Pfarrer Wilhelm Blchmann zu Burg-Gemünden; am 2. Novbr. der Beneficiat Koch zu Wimpfen.
Dararstadt, 29. November. Das Großh. Negierungsblatt Nr. 31 enthält:
1. Verordnung, die Organisation der obersten Staatsbehörde betreffend.
Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein 2C. ic.
Wir haben Uns bewogen gefunden, in Ergänzung der Verordnung über die Organisation der obersten Staatsbehörde vom 15. März 1879 zu verordnen und verordnen hierdurch, wie folgt:
Einziger Paragraph.
Zwischen den §§ 3 und 4 der Verordnung vom 15. März 1879 wird nachstehender § 3a eingeschaltet.
§ 3a. Aus der Zahl der in § 3 Ziffer 3 erwähnten Ministenalräthe werden, je nach Bedürfniß, einzelne zu Geheimen Staatsräthen mit dem Range der Präsidenten der Landes-Collegien ernannt.
Die Geheimen Staatsräthe sind die regelmäßigen Vertreter der Ministe- r. ^-Vorstände in Fällen der Verhinderung dieser letzteren.
Ist der Staatsminister zugleich Vorstand eines der in dem Staatsministerium bestehenden beiden Ministerien, so steht ihm die Befugniß zu, auch ohne durch Krankheit, Abwesenheit oder eine andere besondere Ursache verhindert zu sein, den ihm zur Seite gegebenen Geheimen Staatsräthen seine regelmäßige
Vertretung bezüglich der von ihm zu bezeichnenden Geschäfte seines Dienstkreises
zu übertragen.
Insoweit in einem Ministerium ein Geheimer Staatsrath nicht ernannt oder an der Vertretung des Ministerial-Vorstandes verhindert ist, erfolgt die Vertretung des letzteren durch den dienstältesten Minifterialrath.
Die Verantwortlichkeit der Ministerial-Vorstände und ihrer Vertreter bemißt sich nach den bestehenden Vorschriften.
Gegenwärtige Verordnung tritt mit ihrem Erscheinen im Regierungsblatte in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift unv des beigedrückten Groß-
herzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 15. November 1884.
(L.S.) Ludwig.
Finger.
2 Bekanntmachung, die Aufsicht über das Landeszuchthaus Matien- fchloß und die Gefängnisse in Darmstadt und Mainz betreffend.
Nachdem Se. König!. Hoheit der Großherzog durch Allerhöchste Entschließung vom heutigen Tage zu bestimmen geruht haben, daß die Aufsicht über das Landeszuchthaus Marienfchloß und die Gefängnisse in Darmstadt und Mainz vom 1. April 1885 an zum Geschäftskreise des Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, gehören und unter der oberen Leitung des Oberstaatsanwaltes von den Staatsanwaltschaften an den Landgerichten der Provinzen Oberheffen, Starkenburg und Rheinhessen geführt werden soll, so wird diese Allerhöchste Entschließung hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 1. November 1884.
Grobherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. $in0er- , Dr. Lrnß.
Darmstadt, 29. November. Se. Königl. Hoheit der Großherzog em- psingen heute den Obermedicinalrath Dr. Köhler aus Offenbach, die Lanogerichts- räthe Wiener und Haller aus Gießen, den Kapellmeister Lux aus Mainz, Den Professor Schlösser aus London; zum Vortrag den Staatsminister Finger, den Ministerial-Präsidenten Weber, den Geheimerath Dr. Becker, den Oberstallmeister Freihrn. ö. Nordeck zur Rabenau, den Hofjägermeister v. Werner.
— Zur Feier des Höchsten Geburtssestes Se. Großh. Hoheit des Prinzen Heinrich fand gestern Nachmittag 5 Uhr im Großherzoglichen Neuen Palais Familientafel statt.
Darmstadt, 29. November. Se. Königl. Hoheit der Großherzog em- psingen heute Vormittag halb 10 Uhr das aus den Herren Kugler, Wolfskehl, Heinzerling und Arnold bestehende Bureau der Zweiten Kammer der Landstände behufs Entgegennahme der die Allerhöchste Thronrede beantwortenden Adrefle der Zweiten Kammer. Die Adresse lautet:
Allerdurchlauchtigster Großherzog! Allergnädigster Großherzog und Herr!
Eure Königl. Hoheit haben geruht, die Stände des Großherzogthums persönlich willkommen zu heißen und denselben, unter Zusicherung der steten Theil- nähme an den Arbeiten derselben und des Wohlwollens Ew. Königl. Hoheit, von den Aufgaben Kenntniß zu geben, welche derselben harren. Indem die Zweite Kammer für jene Beweise fürstlicher Huld und landesväterlichen Interesses ihren ehrerbietigsten Dank ausspricht, erkennt dieselbe mit Em. Königl. Hoheit die Wichtigkeit und die Schwierigkeiten der zu lösenden Aufgaben in vollem Maße an. Diese Aufgaben betreffen die mannigfachsten und dabei wichtigsten Gebiete und Interessen des staatlichen Lebens des Landes, und bilden zugleich den Beweis dafür, daß Ew. Königl. Hoheit und Allerhöchst deren Regierung angelegentlich darauf bedacht sind, den Wünschen und Bedürfnissen, welche in verschiedenen Richtungen in der Bevölkerung hervorgetreten waren, entgegenzukommen. Die Zweite Kammer wird bereitwilligst, in Anerkennung dieses Be- strebens, den zu erwartenden Vorlagen die größte Sorgfalt zuwenden, und giebt sich mit Ew. Königl. Hoheit gerne der Hoffnung hin, daß die Erledigung Der Vorlagen im Einvernehmen mit der Großh. Regierung zum Wohle und Segen des Landes gelingen werde. Mit dem aufrichtigen Wunsche unveränderter Fort- dauer des Allerhöchst bekundeten landesherrlichen Wohlwollens verharrt in
tiefer Ehrfurcht
Ew. Königliche Hoheit allerunterthänigste treugehorsamste Die Zweite Kammer der Stände.
Darmstadt, 29. November. sAus dem Staatsbudget.) Für die beiden Hochschulen des Landes sind verschiedene neue Einrichtungen und Verbesserungen beabsichtigt, bezw. bereits tn’8 L<ben getreten, von denen insbesondere folgende erwähuens- werth erscheinen:
Für die LandeSunivrrfttät zu Gießen: m r rr
1) Errichtung eines Lehrstuhls für Physiologie. Die Trennung der Prof-stur für Anatomie von derjenigen für Physiologie erscheint alS dringendes Bedürfmß. Auf keiner anderen Hochschule Deutschland« besteht eine solche Verbindung und ist die Trennung von der Landes-Universität wiederholt dringend beantragt worden. ES st daher die Besoldung für einen wetteren ordentlichen Professor mit 4000 ^jährlich m Ansatz gekommen. Da übrigens der Neubau einzelner Kliniken Vorausietzung für die Lösung des seitherigen Verhältnisses ist und dieser wohl die beiden ersten Jahre der Budgetperiode in Anspruch nehmen wird, so ist nur Va der Jahresbesoldung in den Voranschlag ausgenommen worden. — Die Stelle veS Profcfsors am anatomische» Institut war seither mit derjenigen deS Assistenten am physiologischen 3ns


