Ausgabe 
22.10.1882 Drittes Blatt
 
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Hilfe des neuen Weggesetzes. (_.. , . z

ihr, wie den übrigen Gemeinden, zugerviesenen Verpflichtungen auch noch Kosteri der Planiz mit rund 1200 Mk. ganz zu vergüten.

Die Neubaukosten sind rund zu 4800 Mk. veranschlagt, wovon auf

I. Hrüningen-Larrggöns.

Die Gemeinde Grüningen ermangelt der directen Zufahrt zu ben beiden ihr naheliegenden Bahnen, indem sie sowohl zur Oberhesstschen Bahn den Umweg über Dorfgill, als zur Main-Weser-Bahn derr Umweg von 3 Km. über Holzheim (bei einer directen Entfernung von 4,8 Km.) zu fahren hat. Nach dem Project des Kreisingenieurs läßt sich bei Benützung einer größeren Strecke der Langgöns-Holzheimer Kreisstraße und mit Rücksicht darauf, daß Grüningen schon ea. 1 Km. des directen Weges aus eigenen Mitteln gebaut hat, der Ausbau bei einer Länge desselben von rund 1700 Mr. mit dem relativ geringen Aufwand von insgesammt 14,400 Mk. ausführen. Während die Gemeinden Grüningen und Lang-Göns zur Uebernahme der ihnen gesetzlich zufallenden Verpflichtungen gerne bereit sind, hat die Gemeinde Holzheim, deren Markwald auf ca. 600 Mr. Länge durchschnitten wird, und welche dort das Gelände zu stellen hat, hiergegen vrotestirt und gewünscht, dre neue Straße möchte aus diesem Wald hinaus und so gelegt werden, daß em ca. 600 Mr. langes Stück derselben als Theil einer später etwa anszn- bauenden directen Straße von Holzheim über die Höfe Ludwigshöhe und 'Neuhof nach Leihgestern mitbenützt werden könnte. Da jedoch hierdurch die ungleich wichtigere Verbindung von Grüningen nach Langgöns weiter, in den Steigungen ungünstiger und in der Bausumme theurer ausfallen würde, so empfehlen wir Ihnen in Uebereinstimmung mit dem Kreisingenieur, dem Großh. Kreisbauamt Gießen und den am Verkehr direct betheiligten beiden Gemeinden die Ausführung der geraden Straßenrichtung.

Der hierbei auf den Kreis entfallende Kostenbeitrag beläuft sich auf 4236 Mk. und kommt vorzugsweise der Gemeinde Grüningen zu Gute, welche bei einem Communalsteuer-Ausschlag von 52 Pf. auf den Gulden Normal- steuerkapital einer solchen Beihilfe wohl bedarf. Der durchschnittliche Com- lnunalsteuerausschlag der sänuntlichen Gemeinden des Kreises beträgt 42 Pf.

II. Lorrdorf-Mertshausen.

Brückenbau.

Die Vicinalstraße von Londorf nach Allertshausen entbehrt zur Zeit noch einer fahrbaren Brücke über die Lumda bei Londorf, was bei den rasch eintretenden Hochwassern der Lumda als empfindlicher Uebelstand zu Tage tritt.

Der Kreisausschuß hat darum auch seinerzeit die Erbauung einer solchen Brücke zur Bedingung der Uebernahme jener Strecke als Kreisstraße gemacht, worauf die Gemeinde die Wohlthat ches neuen Gesetzes angerufen und fich verbindlich gemacht hat, die zu maximal 1800 Mk. veranschlagte sonstige Instandsetzung der Straße zum Uebergang an 'den Kreis ganz aus eigenen Mitteln zu leisten. Desgleichen ist die Gemeinde Allertshausen bereit, die ihr zugewiesenen Verpflichtungen zu übernehmen. Eine Erklärung der Frei­herrn v. Nordeck zur Rabenauischen Oberförsterei wegen Abgabe des Eigen- thums an der kurzen Strecke, in der die ausgebaute Straße den District Köppernhölle durchschneidet, steht zur Zeit noch aus.

Ad Rubrik 31: Zuschuß in andere Kassen.

Der Antrag des Kreisausschusses lautet:

Art. 15 des Gesetzes vom 27. April 1881, den Bau und die Unter­haltung der Kunststraben im Großherzogthum betr., lautet im Wesentlichen:

VI. HarvenLeich-Waherrvorn.

Die große Gemeinde Watzenborn mit Steinberg entbehrt der fahrbaren Verbindung mit der Oberhessischen Bahn, speciell mit Garbenteich, indem der fragliche Weg nur in Gemarkung Watzenborn ausgebaut ist.

Die Gemeinde Garbenteich war bereit, in ihrer Gemarkung in diesem Jahre die Planiz herzustellen, und bittet nun behufs rascher und zweck­entsprechender Ausführung des ganzen kunstmäßigen Ausbaues um die Bei­hilfe des neuen Weggesetzes. Sie hat sich dabei bereit erklärt, außer den ü formen (Steineinhen . umemieiene.n Vervstickrtunaen auch noch die

Kreis 750 Mk. entfallen würden.

Garbenteich hat einen Communalsteuerausschlag von 63 Pf.

Nach obiger Erläuterung der sänuntlichen Projecte haben wir noch zuführen, daß die gewählte Reihenfolge von uns in Berücksichtigung aller Verhältnisse aufgestellt wurde, um dem Kreistag einen Maßstab zu geben für den Werth, welchen wir den einzelnen Projecten unter einander beilegen."

Den sämmtlichen Anträgen des Kreisausschusies wurde entsprochen, und wurde ad 11 Londorf-Allertshausen, dem Anträge des Vorsitzenden gemäß, beschlossen, daß auf der Bedingung der Abgabe des Eigenthums von Seiten des Freiherrn v. Nordeck zur Rabenau mit Rücksicht auf den Umstand abgesehen werden solle, daß es sich um eine nur geringe Strecke handelt, daß die Frage der Uebertragung des Eigenthums an den Kreis voraussichtlich doch in der Kürze durch ein Gesetz geregelt werden wird und durch die aus der weiteren Verhandlung erwachsende Verzögerung die so wünschenswerthe alsbaldige Stellung Antrags bei dem Provinzialtag unmöglich gemacht werben würde.

c>n Erwägung, daß das Bcdürfniß der Brücke an sich unzweifelhaft ist daß die Kosten gerade für Erstellung solcher Uebergänge die einzelne Gemeinde meist außer Verhältniß zu ihrem allgemeinen Nutzen für einen qrötaen Komplex von Gemeinden belasten, und daß die Gemeinde Londorf jetzt schon mit 58 Pf., Allertshausen gar mit 83 Pf. Communaljteuer auf 1 fl. Normalsteuercapital belastet sind, haben wir das Project einer solchen Brücke durch den Kreisingenieur aufstellen lasten und die bezüglichen Ver­handlungen eingeleitet. .

Die Brücke ist bei einer Weite von 13,5 Mtr., einer Breite von 4 Mtr., in Eisencoustructioii mit eichenem Dielbelag zu rund 3200 Mk. ver­anschlagt, wovon auf den Kreis 800 Mk. entfallen würden.

III. Neiskirchen-Kattenrod.

Die Gemeinde Hattenrod ermangelt der directen Zufahrt zur Ooer- hessischen Bahn nach Reiskirchen, indem sie bei einer directen Entfernung von 3 Km. gezwungen ist, den 5 Km. langen, in den Steigungen ungünstigeren Weg über Burkhardsfelden zu fahren. In der gleichen Lage befindet fich naturgemäß der sonstige Verkehr zwischen dem Wetterthal (Lich) und dem Busecker Thal (Reiskirchen).

Die Gemeinde Reiskirchen hat im laufenden Jahr auf Ansinnen des Kreisamtes und nach Verurtheilung durch den Kreisausschuh einen größeren Theil der Straße planirt; soll der Ausbau (die Chaussirung) m Balde ge­sichert fein, so kann dies nur auf dem Weg der Beihilfe durch das Weggesetz erreicht werden, da auf eine rasche selbstthätige Förderung des Ausbaues i Seitens der Gemeinde nicht zu rechnen ist. Die Kosten des Neubaues sind zu 3600 Mk. veranschlagt, wovon auf den Kreis (da die Gemeinde Lmden- struth von der Straße wohl in ihrer Gemarkung, nicht aber in ihrem Ort berührt wird) 950 Mk. entfallen. , . , r. ,r

Die beim Neubau betheiligten Gemeinden Reiskirchen und Lindenstruth haben Communalsteuerausschläge von resp. 65 und 71 Pf.; diese sowohl als die Gemeinde Hattenrod, deren Weg schon gebaut ist, sind bereit, die ihnen zugewiesenen Verpflichtungen zu übernehmen.

IV. Ktemtinden-AutzeLinden. ;

Der Verkehr von dem preußischen Lützellinden und dem benachbarten Schöffengrund" (die beiden Rechtenbach rc.) nach ihrem Handelsmittelpunkt I Gießen vollzieht sich über Kleintiiiden. Während nun speciell in Gemarkung Lützellinden die Straße bereits vor Jahren im Vertrauen auf einen diesseitigen Weiterbau mit einem Aufwand von rund 21,000 Mk. kunstmüßig ausgebaut worden ist, bedarf dieselbe im größeren Theil der Gemarkung Klemlinden noch der Chaussirung. ' .

Bei einem Communalsteuerausschlag von 102 Pf. (dem höchsten des ganzen Kreises) ist es aber der Gemeinde Kleinlinden kaum zuzumuthen, aus ihren Mitteln den Verpflichtungen gegen das Nachbarland und die Nachbar­orte gerecht zu werden, weshalb hier die Beihilfe des neuen Gesetzes dringen,, geboten erscheint.

Die Neubaukosten sind veranschlagt zu rund 4400 Mk., wovon 1100 Mi. aus den Kreis entfallen würden.

Die Gemeinde Kleinlinden ist bereit, die ihr zugewiesenen Verpflichtungen

zu übernehmen.

V. WeiLershain-Lumda.

Zur Vermeidung des großen Umweges von Weitershain über die Staatsstraße (Bernsfeld-Lehnhcim) nach Grünberg hat Weitershain gemein- sain mit der Großh. Oberförsterei Nieder-Ohrnen und der Gemeinde Lumda den Bau einer directen Straße Weitershain-Lumda begonnen, welcher auch bis auf deii Abschluß der Chaussirung in ersterer Gemarkung vollendet ist. Zu genannter Arbeit, die zu rund 5600 Mk. verschlagt ist, hat Weitershain die Hilfe des neuen Gesetzes in Anspruch genommen. Bei einein^ Commu­nalsteuerausschlag von 58 Pf. und den großen Opfern, welche Weitershain schon für Straßenbauten gebracht hat, iväre der Gemeinde hier eine Bei­hilfe, welche für den Kreis 1400 Mk. betragen würde, wohl zu gönnen.

Während eine Erklärung der Großh. Oberförsterei Nieder-Ohrnen wegen Abtretung des Eigenthums an der in der Domanialgemarkung liegenden ausgebauten Straßenstrecke zur Zeit nicht vorliegt, haben sich die beiden be­theiligten Gemeiiiden Lumda und Weitershain bereit erklärt, die ihilen zu^ gewiesenen Verpflichtungen zu übernchmen.

n die Gemeinden, deren Orte von der Straße berührt werden, haben . ein Viertheil der in ihrer Gemarkung außerhalb des Ortes ent­stehenden Baukosten und außerdem die sämmtlichen Kosten der Drtä«

2) !o?dem^Rest^er°Baükosten trägt die eine Hälfte der Kreis, die Jn°AussMung°des Art°°12 sind der Provinz Oberhcssen pro 1882/83 rund 21,300 Mk. zur Verfügung gestellt und damit der Bau von Kreis- straffen im Gesammtbetrag von 85,200 Mk. ermöglicht. .

$ Nachdem die Kreise Büdingen, Lauterbach und Schotten bereits einen, tt,eilweise sehr großen, Anspruch an obige Sununen geltend gemacht haben, hat n-/ «^taa in seiner Sitzung vom 15. März d. I. beschlossen, daß zunächst die drei Projecte Grüningen-Langgöns, Großbuseck-Trohe-Wleseck und Lollar- Daubringen ausgearbeitet und zur Beschlutzfajjung vorgelegt werden sollen. Pro 1882/83 legen wir nunmehr die folgenden ProMe vor.

I. Grüningen-Langgöns

II. Londorf-Allertshausen (Brückenbau)

III- Reiskirchen-Hattenrod

IV. Kleinlinden-Lützellinden

V. Weitershain-Lnmda

VI. Garbenteich-Watzenborn. *

Bezüglich dieser Projecte lagen ausdrückliche Gesuche betheiligter Ge- meinden und für UI-VI theilweise fertige Pläne und Voranschläge vor, während bezüglich der Projecte Großbuseck-Wieseck und Lollar - Daubringen keine ähnliche Bereitwilligkeit der sämmtlichen betheiligten Gemeinden vorlag, auch außer den Projecten I u. II die umfassenden neuen Plane Seitens des Kreisingenicurs nicht so rasch gefertigt werden konnten. , . .

pudern wir uns vorbehalten, den Zweck und die Berechtigung der einzelnen Projecte bei einem jeden derselben getrennt darzulegen, bemerken wir noch, daß es uns angezeigt erschien, für alle vom Kreis als Neubauten von Kreisstraßen im Sinne des Gesetzes zu erftellenven Straßen princlpiell | 511 klangen,ber Straßen sammt allen lllutzuiigen ganz an den

Kreis übergeht (Art. 11), und zwar auch^dann, wenn einzelne Theile der fraglichen Straßen schon früher seitens der betheiligten Gemeinden oder Geinarkungsinhaber gebaut wurden,

2) daß der Aufwand für die Instandsetzung der früher schon Seitens der Gemeinden kunstmäßig angelegten und nur theilweste zu schmalen, oder wieder verwahrlosten Theilstrecken ganz von den betreffenden Gemeinden getragen werde. . .

Die Bestimmung ad 1 schien uns geboten, um den mißlichen Zustand, wonach der Kreis Straßen zu unterhalten hat, deren EigenthÜmer und Nutz­nießer er nicht ist, nicht auch noch auf solche Straßen auszudehnen, denen der Kreis die Wohlthat seiner Beihülse zum Neubau oder Ausbau zu ^hcil iverden läßt

Die Bestimmung ad 2 schien uns durch die Mcksicht auf die große Zahl derjenigen Gemeinden des Kreises geboten, welche auf 1. April d. I. ihre ausgebauten Straßen auch auf eigene Rechnung in übernahmsfahigen Stand versetzt haben.

Uebergehend zu den einzelnen Projecten haben wir zu bemerken: