Drittes Blatt.
Sonntag den 18. Juni
Nr. 139
1882
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Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen
ButtAH : Schulstraße 8. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.
Betreffend: Landwirthschaftliche Landesausstellung zu Darmstadt 1882.
; F. Felfing^^W laufenden Meldungen sind einem der Mitglieder der zur regelmäßigen Besichtigung des Fasselviehs ernannten Commissionen zuzusenden, damit das arme* ^^MeMnsardv meldete Thier geprüft werde.
Diese Commisiionsmitglieder sind: 1. Kreis-Beterinärarzt Dr. Winckler dahier; 2. Agent Franz Gros dahier; 3. Oekonom Rehe in Lich; Mör und veM 4. Bürgermeister Wagenbach in Alt-Buseck; 5. Pachter Josef Güngerich in Groß-Buseck; 6. Oekonom Georgi dahier; 7. Bürgermeister Faul-
'2nd stich in Weitershain; 8. Bürgermeister Schillinger in Queckborn; 9. Oekonom Ernst Zimmer auf der Bingmühle bei Lauter; 10. Bürgermeister Köhler
Don Langsdorf; 11. Bürgermeister Bopp von Bellersheim; 12. Oekonom I. Wolf in Billingen.
Vorstehend genannte Herren wollen die Güte haben, das anaemeldete Vieh zu besichtigen und mir baldmöglichst mittheilen, ob dasselbe zur Aus-
worden:
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12.
Ein Bulle Vogelsberger Rasse des PH. Zimmermann in Lich.
Ein Bulle Berner Bastard der Gemeinde Steinbach.
Ein Bulle Vogelsberger Bastard und ein solcher Berner Bastard des Konrad Balser IV. in Albach.
Ein Bulle Berner Bastard des L. Schäfer III. in Annerod.
Ein Eber Landrasse des Gg. Häuser XIII. in Watzenborn.
Folgende Thiere sind mir bereits als preiswürdig bezeichnet Ein Bulle Vogelsberger Rasse in Alt-Buseck.
Ein desgleichen in Lang-Göns.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
„ /, von H. Christ in Grünberg.
Eine Kuh Vogelsberger Rasse des Ernst Zimmer zu Lauter.
Ein Vogelsberger Bulle des L. Euler in Grüningen.
Drei Bullen Berner Bastard der Gemeinde Holzheim.
Zwei Bullen Berner Bastard, sowie ein Eber englischer Bastard der fürstlichen Gutsvermaltung in Eberstadt.
Vorstehend genannte Herren wollen die Güte haben, das angemeldete Vieh zu besichtigen und mir baldmöglichst mittheilen, ob dasselbe zur Ausstellung empfohlen werden kann.
II. Antrag des Abg. Haas, nach Art. 1 des Gesetzentwurfs den folgenden Artikel einzuschieben:
„Art. la. Der Vornahme der Gewann- und Parcellen-Vermessung hat jedoch in den nach dem Ermessen des Kreisausschusses geeigneten Gemarkungen eine unabhängig von dem Antrag Betheiligter von Amtswegen zu veranlassende Abstimmung der Grundeigenthümer nach dem Gesetz vom 18. August 1871 über die Frage vorauszugehen, ob an Stelle der Vermessung nicht eine Consolidation stattfinden solle." „ t ,
HL Eoentual-Antrag des Abg. Heinzerling für den Fall der Nrchtannahme des Antrages des Abg. Haas: nnter der Voraussetzung des Zustandekommens des Gesetzes Großh. Regierung zu ersuchen, .
„stets, bevor die Parcellen-Vermessung in einer Gemarkung bejchlofien wird, Verhandlungen darüber einzuleiten, ob sich nicht eine Zusammenlegung der Grundstücke herbeiführen lasse und die Parcellen-Vermessung erst nach Feststellung der Unthunlichkeit anzuordnen." ,
iv. Antrag der Abgg. Freiherr von Nord eck zur Rabenau. Schade, Maurer, Franck und Grünewald, folgenden Zusatzarükel zu befdilleBen:
„In Verbindung m-t jeder Parcellen-Vermesiung hat die R-gul.rung, resp. Anlage von F'ur- und G-wannungen obligatorisch stattzustndm. Das erforderliche Gelände ist nothigen Falles durch s^ropriatron zu Lasten der G-sammtheit der Flurbesitzer nach Verhaltniß des Grundsteuerkapitals in der betreffenden Flur zu erwerben"
V. Antrag der Abgg. Heinzerling und Maurer, nach Art. 2 des Gesetzentwurfs folgende Artikel em zuschieb en:
„Art 2 a In den Gemarkungen, für welche die Parcellen-Vermessung beschlossen ist, hat die Feststellung der Eigenthumsgrenzen, soweit dies noch
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; em kleines Mansarden
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Art. 1. Die Vornahme der Gewann- und Pareellen-Vermessungen ist von einer Dorausgegangenen zustimmenden Erklärung der betheiliqten Gemeinden oder Besitzer Bflotuberer Gemarkungen nicht abhängig. Die noch im Rückstände befindlichen Arbeiten sind planmäßig nach Anordnung Unseres Ministeriums der Finanzen in Angriff zu *:en und zum Ende zu führen.
-- v $mr Anschluß an diesen, den wesentlichen Inhalt des Gesetzes bildenden Artikel find Nun folgende Anträge eingebracht:
I- Antrag des Abg. Schönberger, in dem Artikel 1 des Gesetzentwurfs in 0 lerten Zeile hinter dem Worte „abhängig" folgenden Zusatz einzufügen:
„und darf nur in Verbindung mit der gleichzeitigen Zusammenlegung der Grundstücke vorgenommen werden, wenn nicht die Mehrzahl der Grundbesitzer, welche Eigenthümer der Hälfte der zusammenzulegenden Grundfläche sind, diese Verbindung ablehnt."
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Da nach der vorstehenden Bekanntmachung zunächst, und zwar längstens bis 1. Juli l. I., das auszustellende Vieh rc. anzumelden ist, ersuche ich «tour ^ e, alsbald auf geeignete Weise in Ihren Gemeinden zu Anmeldungen aufzufordern. Ich bemerke dabei, daß sehr bedeutende Prämien ausgesetzt sind, so Mt ■ z. B. für einzelne vorzügliche Exemplare des Vogelsberger Rindviehschlags Preise bis zu 200 Mk. und für ganze Zuchten bis zu 400 Mk. Die ein-
lermiethen:
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Insoweit es sich im Vorbemerkten um Bullen der Gemeinden handelt, empfehle ich den Herrn Bürgermeistern, die Gemeinderäthe zu veranlassen sie die Ausstellung der Thiere genehmigen und mir die Gemeinderathsbeschlüsse beschleunigt vorzulegen. Anmeldeformularien werden Ihnen auf Wunsch Herrn Stadtverordneten Wortmann dahier zugesandt werden.
Schließlich spreche ich noch die Hoffnung and, daß Sie zum Gelingen der Landes-Ausstellung das Ihrige beitragen werden.
v Dr. Boekmann.
T56 3|lllt Gesetzentwurf, die Gewann- und Parcellen-Vermessung betr.
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meinem neuerbauten Hoch ;e) ist ein Laden mit M lmilienwohmingen, bestebcnl m, Küche und Zubehör, ethen.
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August Noll im Eleni. n'neuWriW ,Logii W unb MM, jff g. ietljtn. WorfW-R;
ln6’fN Nebenhause,
Darmstadt, 12. Juni.
Mao- Der^den Ständen von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf, die Gewann- und
e'N'gs, L "-nE-rm-siuvg betr., hat bekanntlich in den weitesten Kreisen lebhaftes Interesse «ttn »uff ’ L'und schon setzt eme ganze Reihe von Anträgen bei Mitgliedern der zweiten chNllllK .welche therls auf Aenderung und bezw. Ergänzung des Gesetzes,
..hen. 1 zusammenhängende Gegenstände und desfallsige Wünsche
- b W't der Sache und um eine bessere Uebersicht über die
Äi ^woglichen, hat das (Secretariat der zweiten Kammer eine !f?t,er,en drucken lassen, welche wir nachstehend geben, indem ftünlich's" v°ranstell-n^ 1 b<§ @nla,lltf§' ber ’um $erftänbni6 bd§ ®onaen er=
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Den Herren Interessenten wird hierdurch ergebenst zur Kenntniß gebracht:
I. daß die Anmeldeformulare zur Betheiligung bei der Ausstellung fertiggestellt sind und auf Verlangen sofort versendet werden: 1) von den Herren Bezirks Cornrnissärcrr, 2) von dem Burean des Central-Ansschusscs Darmstadt, Paradeplatz 4, 3) von dem Centralbureau der landwirthschaftlichen Consumvereine Darmstadt, Saalbaustratze 71,
II. daß die Anmeldungen bei den Herrn Bezirks-Commissären bezw. dem Central-Ausschuß einlaufen müssen a) bis zum 1. Juli d. I. von Zuchtthieren: Pferde, Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen, (Hunde), Forstwirthschaft, Jagd, Fischerei: exct. Fische (Krebse), Bienenzucht, Seidenrauperei, landw. technische Gewerbe, landw. Hilfsstoffe, landw. Maschinen, land- und hauswirthschaftliche Geräthe, landw. Bauwesen, Landescultur-Technik, landw. Unterrichtswesen, landw. Genossenschafts-, Versicherungs- und Versuchswesen, Statistik, Thierschutz, Beschreibung ganzer Wirthschaften, Literatur, b) bis ZUM 1. August d. I. Schlachtvieh, Producte des Pflanzenbaues, Geflügel und Fische (Krebse);
III. daß die Verwaltungen der verschiedenen Eisenbahnen in dankenswerther Weise die frachtfreie Rückbeförderung unverkauft gebliebener Ausstellungsgegenstände innerhalb des Zeitraumes von drei Wochen nach Schluß der Ausstellung zugestanden haben;
IV. daß für eine gute und billige Unterkunft für Viehbegleiter und Wärter von Seiten des Central-Ausschusses gesorgt werden wird. Darmstadt, den 12. Juni 1882.
Aer ßentrak-Msschuß der landwirthschaftlichen Landes-Ausstellung.
Haas, Präsident. Friedrich, Graf zu Solms-Laubach, Vicepräsident. E. Werntzer, Vicepräsident. Stimmet, Generalsekretär.
Gießen, den 15. Juni 1882.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen an die Herren Bürgermeister des Kreises.
Der landwirthschaftliche Bezirksverein hat in seiner Generalversammlung vom 3. Mai l. I. beschlossen, die in der Zeit vom 16. bis 24. September d. I. zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der landwirthschaftlichen Vereine in Aussicht genommene landwirthschaftliche Landesausstellung zu Darmstadt mit allen Kräften zu unterstützen und hat 200 Mk. bewilligt, um damit die Kosten des Transports der auszustellenden Gegenstände zu bestreiten, so daß die Aussteller keine oder nur geringe Opfer zu bringen haben. Wenn das ganze Land seine Produkte in Darmstadt ausstellt, ist es eine Ehrensache für den Kreis Gießen, nicht zu fehlen. Auch steht der Kreis, namentlich mit seiner Viehzucht, hinter den anderen Kreisen des Landes keineswegs zurück.
Indem ich Sie daher ersuche, auf jede Ihnen mögliche Weise dahin zu wirken, daß die Landes-Ausstellung, namentlich mit Vieh der Vogelsberger Rasse, möglichst beschickt wird, bemerke ich, daß zum Bezirkscommissär Herr Stadtverordneter Theodor Wortmann dahier ernannt ist, welcher jede iveiter gewünscht werdende Auskunft ertheilen wird.
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