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14.5.1882 Drittes Blatt
 
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Sonntag den 14. Mai

1882

Drittes Blatt

Rk. 112

E-r'rfieint täglich mit Ausnahme des Montags.

DurttiK

der

Preis vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit Rringerlohr. Durch die Post dejvge» vierteljährlich 2 M»rk 50 Pf.

Dieses Recht soll bestehen:

1. In der dauernden B-sugniß des Wölfersheimer Consortiums, beziebungs- roeife des demselben elgenlhümlichen Areals, das aus der projectirten Wölfers­heimer Leitung kommende Wasser in bie dermaligc durch Flur XIII. der Gemarkung Wohndach führende Leitung einsühren zu dürfen. Servitus patiendi.

2. In dem dauernden Anspruch daraus, daß die Wohndacher LeUung steis in gutem Stande erhalten werde. Servitus faciendi.

Diese dingliche Dienstbarkeit in ihrem ersten Theile enthält gleichzeitig die Pflicht Passivbetheiligien, zu dulden, daß die Wohnbacher Leitung in ihrem oberen Ende

Oesfentliche Sitzungen des Provinzial-Ausschusses der Provinz Ober­hessen vom 21. und 22. April. hForisetzung.)

In Betreff des Recurses der Gemeinde Wohnbach und des Johs. Bommersheim I. von da und Consorten wegen Entwässerung der Fluren VI, vn. und vnl. der Gemarkung Wölfersheim fand zur Feststellung des Thatbestandes, sowie der in hohem Grade interessanten technischen Fragen eine längere münbl'dje Verhanblung statt, an welcher sich bie Parteien, ber Wiesenbau- techniker Hahn unb ber Proomzwlingenieur Gnauth beiheiligtcn. Letzterer erstattete ein ausführliches Gutachten in Betreff aller in Bell acht kommenden technischen Fragen. Der Provinzialausschuß erkannte,

daß die von b.r Gemeinde Wohnbach unb Eonsorien gegen ben Eni- wässerungsplan, wie berselbe in bem Culturplan bes Wicsenbautcchnikers Hahn vom 30. November 1880 näher ausgesührt ist, erhobenen Em- wenbungen als begrünbct erscheinen unb die Gemeinbe Wölfersheim in die Kosten bes Veifahrcns, sowie zur Zahlung eines Aversionaldetrages von 40 M. in die Pivvinzialkasse zu verurlheilen sei.

Das Sachveihällniß ergibt sich aus solgenden Entscheidungsgründen.

Auf Antrag des Oitsvorstandes von Wölfeisheim wurde zum Zwecke der Ent­wässerung der in rubro bezeichneten Grundstücke ein Project audgearbeitel, nach welchem von den Grundbesitzern der Flur XIII der Gemarkung Wohnbach als Passivbetherligten im Sinne der Art. 1, 10 unb 23 bes Gesetzes vom 2. Januar 1858, bie Entwässerung der Grundstücke betreffend, die Einräumung einesdinglichen Servttutrechtes" auferlegt werden soll.

in der Länge von 20 m unb 40 cm tiefer gelegt unb mit dem Ausfluß der Wölfers­heimer Leitung verbunden werbe."

Gegen bie Ausführung bieses Projectes erhoben innerhalb bes gesetzlichen Ver­fahrens ber Orisvorstarrb von Wohnbach, sowie bie in rubro benannten Grunbbesitzer Etnwenbungen Im Wesentlichen grünben sich bieselden aus nachstehenbe Behauptungen.

1. Dre bisherige Erfahrung habe gezeigt, baß bie Leitung ber Gemeinde Wohnbach nicht jederzeit zur Aufnahme des eigenen Wassers ausgereicht habe, unb sei gerabe mit Rücksicht hierauf eine noihw.ndig geworbene neue Röhrenleitung nicht in bem jetzt von ber Gemeinde Wölfersheim in Anspruch genommenen Hauptstrang eingeführt worben, obgleich bies bei der unmittelbaren Nähe beider Leitungen technisch recht wohl möglich gewesen unb ber Gemeinbe Wohnbach große Kosten erspart haben würde.

2. Die weiter projeetirte Drainage östlich der Provinzialstraße führe zum Nach­theil ber Gemeinde Wohnbach weiteres Wasser zu.

Da bie auf Grunb bes Art. 26 bes allegirten Gesetzes von Gr. Kreisamte Friebberg geführten Perhanblunaen keinen Erfolg hatien, so würbe in Gemäßheit bes Art. 27 eine Commission bestellt. Dieselbe schloß sich unterm 14. April v. I. einem Gutachten bes Wiesenbautechnikers Hahn zu Melbach an, welches folgenber- maßen lautet:

Was ben Einwanb resp. Schabeneisatzanspruch ber Reclamanten anlangt, so ist hiergegen nach wissenschafilichen unb praktischen Grunbsätzen Folgenbes zu erwibern:

1. Nach wissenschaftlichen Grundsätzen reicht ein Rohr von 125 mm Lichtweiie, wie bas in ber Wohnbacher Leitung vorhanbene, bei einem Gefälle von 11 auf 1000 zur vollstänbigen Entwässerung von 17 Heetar aus unb kann man sogar bei einem Gefälle von 5 und mehr auf 1000, 300 m Länge um 100200 m unb selbst das Doppelte Übeischreiten. Da wir bei rubr. Anlage ein Gefälle von 11 auf 1000 zur Verfügung haben, so wäre die Möglichkeit vorhanden, bie Anlage in bem vorhanbenen Veihältniß ohne Gefahr ber Beiheiligten fast um das Doppelte auszudehnen, umsomehr noch, da die Anlage nur eine partielle ju nennen ist, wobei das Wasser dem Rohr nur langsam unb in geringem Maße zugeführt wirb.

2. Nach praktischen Ersahrungen führt ein Rohr von 125 mm Lichtweiie bei einer pa>stellen Entwässerung, wie bie hier fragliche, bas Wasser von 3540 Heetar ab, ohne bas Rohr zu überfüllen.

Gemäß btesen Grunbsätzen unb Erfahrungen erachte ich die Einrebe ber Reela- manien unb bereu Schadenersatzanspruch für unbegründet, dieselben hiernach abzuweisen unb die Anlage dem Projekte gemäß auszuführen.

Was nun noch bie jenseitige Behauptung anlangt, man führe der Wohnbacher Leitung durch Ausführung des neuen Projectes resp. Ausbesserung der diesseitig vor­handenen Drainleitung mehr Wasser zu wie seither, ist infofern unrichtig unb nur bas Gegentheil zu erbringen, als burch richtige Jnstanbsetzung ber Drainleitung unb einer grünblichen Entwässerung ber Fläche auf eine Tiefe von 1,151,25 m bie Verbunstungs- fläche für bas von atmosphärischen Nieberschlägen herrührmbe Wasser um bie Tiefe ber Entwässerung unb bie hierburch erzielte größere Wärmeerzeugung größer wirb, als seither unb in Folge dessen der Leitung nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Wasser zugeführt wird."

Da die Parteien sich über dieses Gutachten nicht verständigen konnten, so legte Gr. Kreisamt Friedberg die Acten bem Provinzialausschusse zur Entscheibung vor, dessen Competenz durch Art. 32 des allegirten Gesetzes unb Art. 98 pos. f. ber Kreis- orbmmg begrünbet wirb.

Als für bie Entscheidung relevante Fragen erweisen sich nur folgende:

I. Ist die Auferlegung einer Serviiut in der oben dargelegten Ausdehnung gesetzlich zulässig?E. , .

II Sind die Einwendungen g eg en die Zweckm aßigkeit de s v or - gelegten Projectes begründet? .

Ad I. Nach Art. 1 des allegirten Gesetzes kann, wenn zum Zwecke der Ver­besserung von Grunbelgenthum mittelst Entwässerung die Belastung von Privat- eigenthum mit Dienstbarkeiten nothw endig erscheint, ein Zwang gegen Leistung voller Entschädigung stattfinbeu.

Als eine solche Dienstbarkeit kann wohl bie oben unter pos. I. aufgeführte Be­lastung ber Grundstücke in der Wohnbacher Gemarkung, das aus ber Leitung in ber Wölfersheimer Gemarkung kommenbe Wasser in bie eigene Leitung ausnehmen zu müssen, aus gesetzlichen Gründen nicht beanstandet werden, da hier die Gründe des servitus aquae ductus Anwendung finden.

von Wening Ingenheim Pandecten 1837 B. I § 150 Anmerkung t. und u.

Puchta Pandecten 1856 pag. 287.

Windscheid 1875 670 ANM- 6

Die weitere Belastung der Wohnbacher Grundstücke soll nach pos. 2 bestehen in dem dauernden Anspruch darauf, daß die Wohnbacher Leitung stets

Darmstadt, 8. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Bei- lrge Nr. 9) enthält:

1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen Thal:

Se. ftönigl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, dem Känigl. Preuß. Major und Ingenieur - Officier vom Platz, Leopold Eckert zu Mainz, aus Anlaß der von demselben mit eigener Lebensgefahr am 5. Februar l Js. vollzogenen Rettung eines unbekannt gebliebenen 14< bis 16jährigen jungen Mannes voin Tode des Ertrinkens das Allgemeine Ehrenzeichen mit der In­schrift:Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen.

2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Erweiterung der Station Nierstein der Hessischen Ludivigs-Eisenbahn betreffend.

3. Uebersicht der für das Jahr 1882 von Großh. Ministerium des In­nern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal- Bedürsnissen in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Oppenheim.

4. Uebersicht der für das Etatsjahr 1882/83 von Großh. Ministerium des Junern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Com- munal-Bedürsnissen in den Gemeinden des Kreises Gießen.

5. Nainensveränderungen:

Am 13. April wurde dein Karl Louis Reitz zu Flensungen gestattet, künftig statt feiner bisherigen die NamenGustav Karl Louis Bräuning" zu führen.

6. Dienstnachrichten:

Am 2. April ivurde dem Schulamtsaspiranten Konrad Dirlam aus Röth- gos, Kr. Gießen, die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nieder-Moos, Kr. Lauterbach, übertragen; am 4. April wurde dem Jacob Nohl aus Bessun- gsn das Patent als Geoineter 2. Klasse für den Kreis Darmstadt ertheilt; am 13. April wurde dem Schulamtsaspiranten Wilhelm Jung aus Wöllstein, Kr. Alzey, die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Salz, Kr. Lauterbach, übertragen; an bem). Tage wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Rieder-Erlenbach, Kr. Friedberg, Johann Linn von der ihm übertragenen Leh­rerstelle an der Gemeindeschule zu Rumpenheim, Kr. Offenbach, auf sein Nach- suchen enthoben und auf seiner seitherigen Stelle belassen; an dems. Tage wurden dem Schullehrer Philipp Fried zu Massenheim, Kr. Friedberg, die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rumpenheim, Kr. Offenbach, dem Schul­lehrer Ehr. Maurer zu Flensungen, Kr. Alsfeld, die Lehrerstelle an der Gemeinde­schule zu Heuchelheim, Kr. Büdingen, dem Schulamtsaspiranten Franz Joseph Bernd aus Gaulsheim, Kr. Bingen, eine erledigte Lehrerstelle an der kath. Schule zu Herbstein, Kr. Lauterbach, dem Schulamtsaspiranten Heinrich Mann aus Uffhofen, Kr. Alzey, die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Metzlos, Kr. Lauterbach, übertragen; an dems. Tage wurden dem Ph. Adam aus Weinheim und deni PH. Eller aus Wonsheim Patente als Geometer 2. Klaffe für den Kreis Alzey ertheilt; am 15. April wurde dem SchulaiutL- ajpiranten Heinrich Jung aus Vendersheim, Kr. Oppenheim, die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Gunzenau, Kr. Lauterbach, am 16. April wurde dem Schulamtsaspiranten Georg Weber aus Groß-Zimmern, Kr. Dieburg, die Leh­rerstelle an der evang. Schule zu Dieburg, am 19. April wurde dem Schul­amtsaspiranten Jacob Metzler aus Hackenheim die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wöllstein, Kr. Alzey, übertragen.

7. Charakterertheilungeu.

8. Dienstentlassungen:

Am 20. März wurde der Bahnwärter Heinrich Crößmann zu Wixhausen, am 25. März wurde der Schullehrer an der Gemeindefchule zu Rieder-Ohmen Kr. Alsfeld, Johannes Greb, am 1. April wurde der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Groß-Umstadt Johannes Müssig auf sein Nachsuchen am 2. April wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Egelsbach, Kr. Offen­bach, Philipp Meiß, ihres Dienstes entlassen.

9. Dienstenthebung:

Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 29. März den Ministerial-Registrator, Zollinspector Friedrich Eckhardt von der ihm übertragenen Nebenstelle eines Secretärs und Registrators bei dem Münz­amte mit Wirkung vom 1. April d. Js. an zu entheben.

10. Ruhestandsversetzungen.

11. Concurrenzeröffnungen:

Erledigt sind: Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle am * 1 11 GEindeschule zu Steinbach, Kr. Erbach, mit einem jährl. Gehalt von ^' 0 m oem ®etrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht ;m. Eme Lehrerstelle an der evang. Schule zu Gundersheim, Kr. Worms mit ammlviSa7A^m Dienstalter des betr. Lehrers sich bemessenden jährl. Gehalt von J«>0 dis 1000 M.; mit ber Stelle ist Organijtendienst verbunden.

12. Sterbesälle:

Gestorben finb: Am 5. Decbr. 1881 ber Oberförster i. P, August Eck- iimn zu Darmstabt; am 8. Decbr. der Schullehrer Georg Weimar zu Drei- rarm 27' Januar 1882 der Couuuerzienrath und Hanbelsrichter Karl S."in 28. Januar ber Schullehrer Jacob Germann zu Offen« i Steuerrath i. P. Theodor Jungk zu Auerbach; am

" tfet)ar der Schullehrer Kaspar Zinser zu Ellenbach; am 9. Februar der iwang. Pfarrer Wilhelm Becker zu Bruchenbrücken. Ö

Meßmer An zeig er

Amts- und Anzeigtblatt für den Kreis Gießen.