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Nr. 3 27. Drittes Blatt. Sonntag den 4. Juni 1SS9
Gießener Anzeiger
Aints- und Anzcigcblatt für dm Kreis Gießen.
»WNAMX Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.
Pr-i» °ier«<ki«hrlich 2 3Ut! 20 $f. mit *cing«Mn.
Durch dre Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
§ 2. Die Diphtherie- und Scharlach-Kranken sind von den übrigen Bewohnern des Hauses zu separiren, resp. in einem besonderen Zimmer unter- zubrmgen. Ergeben sich bei der Ausführung dieser Maßregel Schwierigkeiten, so ift von dem Arzte oder dessen Vertreter dem Kreisgesundheitsamte alsbald Mittheilung zu machen.
§ ii Jeder Arzt sowie Jeder, der die Behandlung eines Kranken über- mmmt, ist verpflichtet, von jedem in seiner Praxis vorkommenden Falle von Scharlach und Diphtherie dem Kreisgesundheitsamte binnen 24 Stunden schriftlich Anzeige zu machen.
leidet, ist der Besuch der Schulen und ähnlicher Anstalten sämmtlichen Kindern untersagt.
. 8 6. Leichen an Diphtherie und Scharlach Verstorbener dürfen Nichten
der Wohnung verbleiben, sondern müssen längstens 12 Stunden nach erfolgtem ^ode ln em Leichenhaus, wo ein solches vorhanden ist, verbracht werden An Orten, wo kein Leichenhaus vorhanden ist, muß für thunlichste Jsolirung und baldmoglichste Beerdigung Sorge getragen werden.
Bei der Beerdigung ist die Begleitung der Leiche durch nicht im Hause Wohnende nur von der Straße aus gestattet. Die Oeffnung des.Sarges bei dieser Gelegenheit ist untersagt. .
8 7 Jeder Arzt sowie das ärztliche Pflegepersonal ist verpflichtet- sich vor Verlassen der Krankenwohnung vorschriftsmäßig zu desinficiren.
™ l8* .Die Krankenzimmer sowie sämmtliche in denselben befindlichen
Gegenstände smd nach Ablauf der Krankheit vorschriftsmäßig zu desinficiren
, 8 9- Uebertretungen der in Vorstehendem enthaltenen Vorschriften werden nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Art. 349, 350, 352 des Polizei- strafgesetzes bestraft. v 3
Dre Lage m Kairo.
Die egyptischen Angelegenheiten beherrschen gegenwärtta die allaemeine ™ feoge in einer Weise, daß hieraegcn all- anderen politischen Tagesfraaen selb^ mcht ausgenommen, in den Hinte, gi und treten und es eiirfipint hni «ia 4r Qnö umgängliche Noihwendrgke't, den Ereign ssen am Nll von Be Mu Kell ttne ehmf^nhirp Betrachtung zu w dmen. Indessen ist es fast unmöglich"^ in^allen^Tbe len Cituaiionsbild von den Vorgängen in der egypnschkn Hauptstadt zu zeichnen eMfacb deswegen, weil d efeken jcben Tag eine andere Gestalt annebmen mnü'IkJ
biefem Grunde j-desmal nur den jüngsten Coulissenwechsel in der maßen volllllcken ÄlC"tl?b!e' roeId)e in Kairo Zwischen der arabischen oder nat-onalen Partei den Weltmächten und der Pforte sp-elt. fester in's Auge fassen. - ÄAÄL 2 fturo zur Stunde stehen, läßt sich schwer sagen, welchen Ausaana dieselben Mrden, das Eine aber kann man aus dembortiflen SSt S
^tabi Pascha, das Haupt der nationalen, nach der o?lliaen Un
abhängigkeit des Landes strebenden Partei in Egypten, das Heft völlia wrebe^in W und daß er sowohl dem schwachen Khedioe Tewsik Pascha als mtrh k-ü
Weltmächten gegenüber schroffer und rücksichtsloser auftritt als je Bereichn?^ rnü
den Einfluß Arabi Pascha's ift der Umstand, daß sich Tewsik Pascha imH a btt ®enuffion seines Cabinels genöihigt sah, denselben in sein Amt nia
Diefea e.nzusetzen, wenn er es nicht riskiren wollte daß biefer^mtnL,ter wamkenden vrceköniglichen Throne den lebten Stoß aab Arabi ^m
fiotten, daß die Armee, die Notabelnkammer böberenG^Ä^^ Ket iU zese hensten Kaufleute einstimmig sein Bleiben an der Spitze des -""i) ,dke an- forb erten Wahrscheinlich handelt aber Arabi Pascha Zft
leimen Winken der türmen Regierung Sennmit lefeterer foLL bfr nQ?
mtirifter in lebhafter geheimer Verbindung stehen und es ist ÄÄW{||fe IKtKIn, ba6 bte gäben aU' der JnkrlgL-v Tf. we,K ÄMl™ in
Betreffend: Maßregeln zur Verhütung der Weiterverbreitung von Scharlach und Diphtherie im Kreis Gießen.
Bekanntmachung.
©eneO'nigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 2G. vM^ nachstehendes P°ü>ireglemeM!rl^ffmKreisausschuffes und mit
b-s EinfüMHAZAA' LkD»SÄ MÄÄ7u,wei ÄW "" «e^ütung
_________d.es^Berletzung em Mensch von dcr ansteckenden Krankheit ergriffen worden, so'tritt Gefängnißstrafe non d?e/Monaten bis zu dr'ei Jahren ein
Betreffend: Wie oben. ------------------------------
Bekanntmachung.
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Ad s r A L"ut 4procentiger Carbolsäure vorzunehmen.
dmch hohe Lttzearade" m ticsinficirm9transportable Gegenstände, die in den Krankenzimmern sich befanden, sind, wenn möglich in einer Anstalt * - •**“ - “**'
^le^en, am 1. Ium 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
■ii—------------- Dr. Boekmann.
Konstantinopel zusammenlaufen. Mau muß es aber auch der türkischen Diplomatie lassrn, daß fte äußerst geschickt oper nt und es verstanden hat. die Türket als die einzige Diacht hliizustellen die im Stande sei, wieder Ordnung in das egyptische Ehaos zu bringen. Es ist nicht zu verkennen, daß Frankreich und England mit ihrer egyptischen Pot tik kläglich auf dem Sande sitzen, ihre Panzerflotte hat den Egyptern nicht den ge'.ingsten JCefpect eingeflößt und so ift denn der große Moment herangenaht, in welchem die Pforte als die eigentlich dominirende Macht in Egypten wieder auftritt. Schon liegt ein türkisches Panzergeschwader zum Auslaufen nach den egyptischen Gewässern in Konstantinopel bereit, welches vielleicht auch gleich türkische Landungstruppen mit an Bord nimmt und der letzte Act im egyptischen Drama kann nun in Scene gehen. Ob aber die eventuelle türkische Intervention den Thron Tewsik Pascha's stützen soll, ist mehr als zweifelhaft. Die Pforte hat ja in Halim Pascha, dem jüngsten Bruder des abgesetzten Vieekönigs Ismail Pascha, ihren Strohmann für den egyptischen Thron bereits in der Hand; wie lange sich derselbe jedoch, vorbehältlich der Zustimmung der Mächte, gegen Arabi Pascha würde halten können, ist noch eine offene Frage.
Berlin, 1. Juni. Die Commission des Reichstags zur Vorberathung der Gesetzentwürfe, betr. die Krankenversicherung und die Unfallversicherung der Arbeiter, hat heute Nachmittag 1 Uhr ihre Arbeiten wieder ausgenommen und in Gegenwart der Vertreter des Reichsamts des Innern Staatsminister v. Bötticher und der Geh. Regierungsräthe Bosse, Lohmann und Bödicker die Berathung des Gesetzentwurfs über die Krankenversicherung der Arbeiter begonnen. Zu diesem Gesetzentwürfe lag ein Antrag des Abg. Lohren vor, welcher der Commission die Annahme eines Gesetzentwurfes in Vorschlag brachte. Dieser Entwurf läßt die Bestimmungen der Regierungsvorlage in Bezug auf den Versicherungszwang (§§ 1, 2 und 3) unverändert bestehen, setzt aber an Stelle des in 8 4 des Regierungsentwurfs acceptirten Princips der
8 3. In Fällen, in denen die Jsolirung im eigenen Hause absolut unthunlich ist und in Folge des im Hause obwaltenden allgemeinen Verkehrs Nachthelle für das öffentliche Wohl zu erwarten sind, kann das Kreisamt auf Antrag des Kreisgesundheitsamtes Sperre des fraglichen Locales anordnen, msoweit dieselbe erforderlich erscheint.
§ 4- Die Benutzung öffentlicher Fuhrwerke zum Transport von Scharlach- und Diphtherie-Kranken ift untersagt.
§ 5- Aus Familien, in welchen Jemand an Diphtherie oder Scharlach
Gießen, den l. Juni 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.


