Ausgabe 
4.12.1881 Drittes Blatt
 
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Str. 28S. Drittes Blatt. Sonntag den 4. December 1881,

Kichener "Anreißer

Avjkige- unb Amtsblatt für btn Kreis Gieße».

Bureau r C-chulsiratze B. 18.

Erscheint täglich mit Aufnahme del Montags.

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Amtlicher Hheil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Bezeichnung deS Raumgehaltes der Schankgefäße.

Mit dem 1. Januar 1884 tritt daS Reich-gesetz vom 20. Juli 1881, die Bezeichnung des RaumgehalteS der Schankgefäße betreffend, wonach die Verwendung von Schankgefäßen, welche nicht den in dt.sem Gesetz getroffenen Bestimmungen entsprechen, strafbar erfcheint, m Kraft. Wir sehen un- veranlaßt, nachstehend da- genannte Gesetz zur öffentl'chen Kinntmß zu bringen und den Jntereffenten schon jetzt aus das Angelegentlichste zu empfehlen, bet Neubkschaffung von Scharkgtfäßen nur solche in Gebrauch zu nehmen, deren Beschaffenheit den künftigen gesetzlichen Porschrtsten entspricht.

Gießen, den 30. November 1881 Grohherzogliche Polizewenvaltung Gießen.

Fresenius.

(Nr. 1442.) Gesetz, betreffend die Bezeichnung des Raumgehalte- der Schankgefäße. Vom 20. Juli 1881.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen k.

verordnen im Namen de- Reichs, nach eifolgter Zustimmung drs BundeSraths und des RtichStagS, waS folgt:

Schankgefäße (Gläser, Krüge, Flaschen k.) , welche zur Verabreichung von Wein, Obstwein, Most oder Bier tn Gast- und Lchankwmhschasten dienen, müffen mir einem bei der Aufstellung deS Gesäßes aus einer hor.zontalen Ebe, e den Sollinhcilt begrenzenden Strich (Füllstrich) und in der Nähe des Slrtchs mit der Bezeichnung des Sollinhalts nach Luermaaß versehen (ein. Der Bezeichnung des Solliuhalts bedarf es nicht, wenn derselbe ein Liter oder ein halbes Liter beträgt. , m .

Der Strich und die Bezeichi ung müffen durch Schnitt, schliff, Brand oder Aetzung äußerlich und in leicht erkennbarer Weise angebracht sein.

Zugelaffen sind nur Schankgeiäße, deren Sollinhalt einem Liter oder einer Maaßgtüße entspricht, welche vom L.ter auswärts durch Stufen von 1/ ^tttr, vom Liter abwärtS durch Stufen von Zehntheilen des Liters gebildet wird. Außerdem sind -ugelaffen Gesäße, deren Sollinhalt 1/i Liter beträgt.

S 2.

Der Abstand deS FüllstrtchS von dem oberen Rande dec Schal kgesähe muß a) bei Gefäßen mit verengtem Halse, auf dem letzteren angebracht, zwischen 2 und 6 Centimerer,

b) bei anderen Gesäßen zwischen 1 und 3 Zentimeter

bd,ai1^tc $?a$itnal6ctrafl btises Äbstands fann durch ble zustLndtgr hüheie SB<r»altur9«btlörbe bivsichtlich solcher Schankgefäße, tu welchen eine ihrrr

Natur nach stark schäumenbe Flüssigkeit verabreicht wirb, über bte vorstehend bezeichneten Grenzen hinaus sestgestellt werden.

S 3.

Der durch den Füllstrich begrenzte Raumgehalt eines Schankgesäßes darf a) bei Gesäßen mir verengtem Halse höchstens Vso, b) bei anderen Gesäßen höchstens Vso geringer sein al- der Sollinhalt.

§ 4-

Gast- u d Schankwirthe haben gehörig gestempelte F üsstgkeitsmaaße von einem zur P üfung ihrer Schankgefäße geeigneten Einzel- oder Gesammtinhalt bereit zu halten.

§ 5.

Gast- und Schankwirthe, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider­handeln, werden mit Geldstrafe bi- zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. Gleichzeitig ist aus Einziehung der vorschriftswidrig lx sundenen Schankgefäße zu erkennen, auch kann tu Vernichtung derselben aus­gesprochen werden.

§ 6.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf festverschloffene (versiegelte, verkapselte, festoerkorkte v. s. w.) Flaschen und Krüge, sowie aus Schankgefäße von V20 Liter oder weniger nicht Anwendung.

S 7.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1884 in Kraft.

Urkundlich unter unserer Höchsteigenhändigen Unterschrist und beigedrucktem Kaiserlichen Jnfiegel.

Gegeben Bad Gastein, den 20. Juli 1881.

(L. S.) W i l l m.

v. D 0 etticher.

Darmstadt, 29. November. Dem bereu! mitgetheilten Antrag der Abag. Kualer und Mhm in Betreff der Fortsetzung d.r Main-Regul rang im Baubeznk Offenbach ist fvlgkvbe Begtünbung belgeg.lxn: .Vor Erbauung btt Eisenbahnen legi« man btn Wasserstraßen al« billigstem Lerlehrsmiltel für ben Güierirai Sport einen hoben wuthschastlichen Werth be, ui b w ent eie des- halb sür ßontction ber gabn.itnen in btn Flüffe» große Summen aus. «us dtm cleicht» Motive haben auch bie an ben Main gren,,nben Staaten schon >n den 30tt Jahren einen glaatbeinng abg.schloff-n, um b.t izahrwaffeilits« les Main«, Vie sür eine geregelte Schifffahrt schoii bamal« als ungeeuzeib erkannt uorb.n st, Lurch S°rrecl,-n».ilrb-it-n aus 90 Ser.I,meter MiNiM-lit.se ,u bringen. Nachbem bann bie mittlerweile angelegten Eisenbabnen in leb- hafte &>rcumn8 mit ben Wasserstraße» g-lr-ten fmb hat man m Deut ch. lanb lang« Zeit b-m Flußveikehr geringeren Wrrtd beig legt unb namentlich die Capitalen der b.utschen Staaten luber zu bind z,n->razenben Etsenbab- n.n -IS ,u Fluß-oriectioiien verwenbet, bit nur einen rnvireclen Nutzen durch Hebung bes Wohlstanbes unb ber Sleuerkiast bis L-nbes erzielen formten. Schon seit einet Rech, von Jahren hat man aber doch wieder den htheien Werih bet Wafferstraß.n sür btn Maffeutransport erfa.nt, unb eS wird aegenl ärtig in Deutjchland im Ällgem-tnen den Slußcorrectivnen wieder große Lusmerkjamkeit »ugeaenbet. So bat auch bie königlich bayerische R-g-etung ihre Eorrtclivns Arbeiten in b m Main« fortgesetzt unb, wie uns von bay.r. scheu «iußbautechmkern versichert wird, eirerseit- für die Strecke von Wut,bürg abwärts bis »ui bayerischen Grenze («ah!) lie Fahrrinne aus 90 C<n,im.ter Minimum verliest, andererstits auch von Würzburg b s zum Donau Mam- C-nal- eine angemeffene Fahrwafftriiese herg,stellt. Dagegen ist auf bet besstsch preußische» Strecke (»en Kahl bi« zum Nh-tn) in bient Richtung sehr wenig geschehen, so baß daselbst nur aus eine Fghrwafferliefe ron -v bis 60 Ltniimeter ,u rechnen ist. Die Mawschiffsahrt ist dadurch großentheilS mcht mehr im Stande gewesen, mit ben Eisenbahnen zu convuirirtn und ist ,UM Schabe» des ganzen MaingaucS unb zum Ruin« bis fruber bebtutenben SchifferstanbkS seit Jahren mehr utb mehr zmückgegangen. Sie broht ganz- lich in Beifall zu qerathen, wenn ihr nicht baib aufgeholfen wirb. Eines bet wesentlichsten Mittel, um ben Wafferoerkehr auf bem Main wieder «neunen;, fähig zu machen, ist unstreitig Du Herstellung bet staatlich vereinbarten Fahr-

wafferiiefe ton 90 Eentimeter Minimum, welche ben Schiffern ermöglicht, während des aanzen JahreS auch mit Ihren größeren Schiffen in voller Ladung iu fahnn. Für du Strecke von Frankfurt bt- in den Rhein ist nun von der königlich preußischen Regierm g die Eanalisation des MawS auf 200 Centimeter Fahrtiefe tn Aussicht genommen. Dagegen ist für Durchführung des Staats- verrrags bezüglich Herstellung der Fahrtiefe zwischer Frankfurt und der bave- riscken Grenze sehr aenig peichehen. So lange aber dieses Mittelglied zwi- lckrn der künftigen Eanaistrecke und der bayerischen Strecke deS MainS nicht mindestens auf d,e vereinbar'e Tiefe von 90 Eentimeter gebracht ist, bleibt der ga'ze Klußoerkehr für den Obermain in gleicher Weise gehemmt unb concur» renzunfähig w«e seither. Es ist deshalb für den ganzen Maingau von hoher Bedeutung, daß diese Lorrections-Arbeiten am Main möglichst rasch unb min­dester s vor Vollendung der Eanalisation der untersten Mainstrecke fertig ge- stellt werden. Nach urÄ von Technikern geworbenen Mittheilungen würben Viele CorrectionS-Arbeiten im Baubezirk Offenbach sür jtbtn der angrenzenben beibrn Staaten beiläufig je 150,000 JL kosten. Die königlich preußische Re­gierung hat dennoch leider für das nächstjährige Budget nur 15,000 JL sür diese Arbeiten eingestellt, die großh. hessische Regierung sogar nur je 10,000 für die drei nächsten Jahre. Es wäre deshalb im Jntereffe der Bewohner des MüngaueS sehr tu wünschen, daß eine Verständigung zwischen der hessi­schen und pie-ßischen Regierung wegen b2lviger Vollendung dieser Corrections- Arbe'ten n ch gemeinschaftlich festzuftellendem $rane stattfände und die nöthigen Miltel zur Aus'ührung deffelben in längstens 4 b'.S 5 Jahren von beiden Seiten aufrewendel würden, also für die nächllen drei Jahre mindestens die Hälfte der oben genannten Summe für jeden Staat.

m Darmstadt, 1. December. Irr dem neuen Etat FmcmzminißertumS fine für bie laufende Unterhaltung der sammtliLen StaatSsrraßen jährlrch 765,08" JL voraeicben (qeqen das veriee Budget mehr 38.575 J4), für Unterhaltung der Fahrbahn der Brücke über den Main z-lschen Hanau und Klein Lreinheim 1500 (4- 1500 JL), ffit die Gebalte der Srraßenmnßtt unb Bauausseher, sowie für bie GraSnußungsentschadigung der letzteren 53,876 X und für Utbn}ug6fcften der Straßenmeister und Bauaufseh» 1200 JL. g?r die bnden letzkgenanmen Posten zusammen enchalt die Anforderung ein Weniger von 26 753 v* -regen das Staatsbudget für 1879-82. Es betrug bei letzterem die Gesammt- hnat der Staatsüraßen 1819^r/Km wovon 626,2479 Km. auf die Provinz Starkenburg, 660 03-r Km. auf die Provinz Tb erheben und 533,11:6 Km. auf die Provinz Rhnnheffen entfielen, während bet durchschnittliche Aufwand für das Kilometer Straßenlänge fick zu jähr-