Gießen, Bahnhofstraße.
Kleist Aiieigei richten sich an die Bevölkerung der engeren Heimat? Darum: Kleinanzeigen in die Heimatzeitung, den OliluirAMiiin
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veröffentliche Artikel: „Wird sich der Süden gegen len New Deal wenden?"
Spaniens Abschied von Botschafter von Mqlike. Madrid, 26. März. (DNB.) Die Ueberführung
-er Leiche des Botschafters von M o l t k e , dem auf Anordnung des spanischen Staatschefs die Ehren eines Kommandierenden Generalkapitäns erwiesen vurden, ging über Madrids Prachtftraße, die Ave-^ nifca del Generalisimo, zum Südbahnhof. lieber hun- erttausend Menschen umsäumten den Weg, an des- kn beiden Seiten Militär in Gala-Uniform Ehren- »aliier bildete. Alle öffentlichen Gebäude zeigten rauerschmuck. Als die Lafette an der San-Pascual- iallon-Kirche vorbeifuhr, läuteten die Glocken. Auf sm Platz Karl V. vor dem Südbahnhof marschierte ie Trauergemeinde grüßend an der Lafette vorbei, »ährend eine Batterie vom Botanischen Park den hrensalut abgab. Der Sonderzug traf am Freitag n der Grenzstation Hendaye ein. Hier hatten sich er Leiter der Personalabteilung des Auswärtigen lmtes, Ministerialdirektor Schröder, General Geyr on Schweppenburg, Generalkonsul Quiring, als Vertreter der Auslandsorganisation der NSDAP. >auptstellenloiter Graf Doenhoff eingefunden.
England
schont das eigene Blut.
Prag, 26. März. (Europapreß.) Die Nachricht, aß die englische Regierung Angehörige einer Reihe uropäischer Staaten, darunter auch der ehemaligen Tschechoslowakei, zum Wehr dien st einzieht, tat im Protektorat beträchtliches Aufsehen erregt. Vie tschechische Presse verurteilt diese Maßnahme ,nd stellt ihr das Verhalten Deutschlands gegenüber, das die Tschechen von jedem Wehrdienst befreit hat. „Ceske Slowo" schreibt: „Diese Maßnahme jer englischen Regierung hat nur einen Zweck: Das ii gen e Blut zu schonen und nach bewährtem Muster jie Angehörigen fremder Nationen auf den Schlacht- sildern für Englands Interessen verbluten zu lassen. Diese Maßnahmen ergreifen die Engländer ausge- lschnet zu einem Zeitpunkt, da sie verkünden, daß |e nicht an die Erfüllung des Versprechens denken, ras sie bei Kriegsbeginn den kleinen europäischen Staaten gegeben haben."
Kleine politische Nachrichten.
Das neue slowakische Wehrgesetz setzt die mili- tirische Dienstpflicht ab 19 Jahre fest. Die Dienst- >it beträgt zwei Jahre. Juden haben ihre Dienst- >sit in Zwangsarbeitslagern abzuleisten.
*
General Catroux, der gaullistische Oberkommlssar on Syrien, ist in Algier eingetroffen. Nach seinen Besprechungen mit Giraud und de Gaulle wird er a den Neuwahlen in Syrien nach Beirut zurück- chren. *
Der bisherige USA.-Gesandte in Australien, John- stn, wird auf seinem Posten bleiben, gab Außenminister Hüll bekannt, da Roosevelt die Berufung ^lynns rückgängig machen mußte, weil gegen diesen «us Kreisen des Kongresses schwere Beschuldigungen rrhoben wurden.
Quer durch Europa im Winter 1943.
Von unserem K.-Korrespondenten.
Helsinki, im März.
Ankara, die strahlende, lichtdurchflimmerte Stadt im Herzen Anatoliens, voll pastellener Farben und Tönungen, herbe, europäisch anmutend in vielem, in vielem anderen aber ganz orientalisch, fremdartig in vielem und in vielem daher unverstanden, entläßt uns mit der gleichen Mischung von Zurückhaltung und Freundlichkeit, die uns ein ganzes Jahr lang geboten wurde und die eine privatere Parallele zu der politischen Haltung dieser betont und bewußt politischen Stadt darstellt. Ohne jeden Vorbehalt hat aber die Stadt eines der schmucksten Gewänder ihres unerschöpflichen Kleiderschrankes uns zum Abschied angelegt, ein Kleid aus Millionen und aber Millionen glitzernder, schimmernder Eisund Schneekristalle, die auf den Häusern von Pe- nisehir und auf den Moscheen der Altstadt, auf den Villen und Gärten von Kavatlidere und Bahoeli Eoler und auf den hunderttausend Bäumen liegen, die eine neue Zeit in diese so lange baumlose Steppe gepflanzt hat; und der Burgberg und der „Tamer- lan", die Berge der Umgebung, der imponierende Dikmen und der Elmadag bieten sich wie die Phantasieschöpfungen eines begabten Zuckerbäckers. Die Abendsonne taucht das alles in Himbeer- und Erdbeerfarben, als uns der Anatolische Expreß zum vorerst letzten Male nach der Marmara und an den Bosporus fährt.
Auch das Istanbul des nächsten Morgens ist in Schnee gehüllt, in dem sich die unvergleichlichen Bauten der Märchenstadt am nun silbernen Goldenen Horn ganz eigenartig ausnehmen, ebenso wie die immergrünen Bäume der Gestade des Bosporus, Schauplatzes so vieler geschichtlicher Geschehnisse, Schauplatzes auch freundlicher Sommertage mit Baden und Fischen und dem reizvollen Spiel der klassischen Delphine. Auch im Schnee aber wirkt dies zauberhafte-lasterhafte Schanghai des Westens — wie es einmal genannt wurde — märchenhaft, und wir versuchen in diesen letzten Tagen noch einmal ein wenig von allem einzufangen, das uns etwas bedeutet hatte: von der Suleimanie- und der Beyazit-Moschee, von einer Ecke des Bazars, von der Gasse der Antiquariate, von der weltberühmten Konditorei Lebon oben in Pera und auch von einem Kebab, jenem wohlschmeckenden Nationalgericht am Spieße gerösteten Fleisches. Und die Köpri, die historische Brücke zwischen Galata und dem alten Stambul, bietet am Abend nach einmal ihren ganzen Zauber auf, um uns recht zu verabschieden, den Blick auf die rätselhafte, lockende Asia Minor, auf den Leanderturm und die alten, sagenhaften Stadtmauern Stambuls, die unser Zug nach Edirne fast streift, vollenden den Eindruck des oft unwirklichen Wunders dieser Stadt.
Der nächste Morgen findet uns schon an der Grenze, bei Edirne, dem Adrianopel von einst, dessen unvergleichliche Sinan-Moschee uns den legten Gruß des Orients schickt. Bei der ersten von dem guten Dutzend Grenzkontrollen unseres Europas erstarrt man in Staunen über die Buntheit unseres Passes und über das Reiseziel Finnland. Man wünscht uns ohne viel Formeln der Grenzabfertigung gute Fahrt und gibt uns Grüße an das tap
fere Finnland mit, das sich überall in der Welt großer Sympathie erfreut.
Der Bahnhof Soilengrad, schon auf bulgarischem Gebiet, durch die Kriegsumstäick)e zu einer ihm sonst kaum zustehenden internationalen Berühmtheit gelangt, bietet uns einen Sonnentag hindurch Gastfreundschaft; auf türkischem wie auf bulgarischem Boden verkehren die Züge in diesem Grenzgebiet nur des Nachts, und so genießt man mangels anderer Sensationen das Gackern bulgarisch-türkischer Grenzhühner, die für das Mittagsmahl wenigstens resvektable (Eier legen, viele Stunden lang bis zum Abend. Erst am nächsten Morgen sind wir in Sofia, das uns, ebenfalls im Sonnenschnee, schön, sauber, steundlich wie je für den vergangenen verlorenen Tag voll entschädigt. Von sympathischem Entgegenkommen sind alle Teile der Bevölkerung, Beamte, Polizei, Soldaten, Zivilisten, höflich und von zufriedenem Aeußern, die Städter nicht weniger als die romantisch gekleideten Bauern. Don revolutionären Umtrieben zu sprechen, von denen eine eifrige Agitation einige Polizeimaßnahmen und Vorkommnisse von geringer Bedeutung machen wollte, erscheint fast grotesk. Das zahlreiche Militär macht einen hervorragenden, disziplinierten Eindruck. Sofia bietet auch die letzten Visen, die im Paß noch fehlten, da einige kleinere Staaten in der Türkei keine konsularischen Vertretungen haben.
Der nächste Tag führt uns — mit dem Orient- Expreß, der zwischen Sofia und Berlin verkehrt — nach Belgrad, das naturgemäß noch Etappencharakter besitzt, aber, im Gegensatz zu der Zeit vor einem Jahr, schon wieder einen recht geordneten Eindruck macht und über ein normales ziviles Leben verfügt. Am nächsten Tage geht es weiter über kroatisches Gebiet in die P u ß t e n des U n - gar land es, die auch im Schnee ihren eigenartigen Reiz besitzen, mit Ziehbrunnen und Hürden und einsamen Gehöften und Baumgruppen. Die malerischen Uniformen der ungarischen Armee beherrschen das Bild des Budapester Westbahnhofes, und die Menschen sind höflich wie immer. Noch ein Stück fährt der Zug über ungarisches, ein kleines über slowakisches Gebiet, und bann naht die Grenze des Protektorats, das in rascher Fahrt passiert wird.
Am nächsten Morgen nimmt uns das von Leben und Arbeit pulfierenbe Berlin auf, angespannt, präzise, diszipliniert. Die Frau und der Jugendliche beherrschen hier, wie in den anderen Städten und auf dem Lande, das zivile Leben, da der Großteil der Männer Waffen trägt. Aber korrekt und airf die Minute pünktlich in allen Verrichtungen, wie es die Eigenschaft dieser herben Stadt von jeher war, spielt sich auch jetzt das Leben ab. Man kann dieser Stadt seine Bewunderung nicht versagen und auch nicht die Ueberzeugung von ihrem Willen, den harten Kampf dieses Jahres 1943 in Ehren zu bestehen.
Von Berlin aus führt uns der Weg gen Norden und am nächsten Abend begrüßt uns als eine „ville lumiere“ Stockholm, eine der wenigen Städte Europas, die sich der Ächter des Abends und der Nacht erfreuen können. Die schwedische Hauptstadt
Der Wehrmachibenchi.
DNB. Aus dem Führerhauptquartietz 26. März. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt:
An der gesamten O st f r o n t verlief der Tag ohne besondere Ereignisse. Die Angriffe des Feindes südlich des Ladogasees haben an Stoßkraft merklich nachgelassen.
Die Luftwaffe griff den Hafen Gelendshik an der Laukasusküste, Lisenbahnziele im feindlichen Hinterland und Industrieanlagen in Leningrad an. Sturzkampf- und Kampfflugzeuge versenkten dabei ein Handelsschiff mittlerer Gröhe, warfen zwei weitere in Brand und vernichteten mehrere Munitionszüge.
An der tunesischen Front scheiterten örtliche Vorstöße nordamerikanischer und englischer Verbände. Ein eigener Gegenangriff war erfolgreich. Die L u f t w a f f e zersprengte Panzeransammlungen und Kraftfahrzeugkolonnen. Deutsche Jäger schossen sechs feindliche Flugzeuge ab.
In einem kurzen Vachtgefecht zwischen einer feindlichen, von Nachtjägern geleiteten Schnellbootgruppe und eigenen Vorpostenstreitkrästen im Katt a l wurde ein britisches Schnellboot versenkt.
bietet in dieser abendlichen Beleuchtung, in Schnee gehüllt, einen fast unvorstellbar schönen und friedlich-freundlichen Eindruck. Das Gefühl des Friedens ist es auch, das wir bei dem Aufenthalt in dieser schönen Stadt mit ihren gepflegten Menschen und hübschen Straßen empfinden. Wieder ein paar Tage später, und nach einer Fahrt durch das schöne schwedische Land, dessen Einfamkeit durch die auf Wäldern, Seen und Bergen liegende dichte Schneedecke noch augenscheinlicher wirkt, gelangen wir nach Helsinki. Der Eindruck von der Sauberkeit und Freundlichkeit des finnischen Landes nimmt uns gefangen, und dieser Eindruck verstärkt sich, je näher wir der Hauptstadt kommen. Die Landschaft, herbe, verschlossen, einsam, hart, aber doch dem Gefühl viel Nahrung gebend, formte sich ihre Kinder, Menschen von hoher Gestalt und bäuerlichem Gesichts» schnitt, Menschen von bester Rasse. Wie in Berlin herrscht das Gesetz des Krieges in Helsinki; die Männer tragen zum großen Teil die ebenso praktische wie gut aussehende Winteruniform des finnischen Heeres, die Frauen und Mädchen, gut gewachsen, klaren Blicks, leisten die Arbeit, die ihre Männer, Söhne und Brüder fahren lassen mußten, um Pflugschar, Hammer und Feder mit dem Schwert zu vertauschen. Sauber, freundlich, höflich, herzlich oft ist dieses achtunggebietende Heine Volk auch in dem dritten Winter eines ungerechten und bitteren Krieges geblieben. Das Herz geht einem auf bei der fremMichen Ritterlichkeit, die einem auf Schritt und Tritt begegnet, bei der Vaterlandsliebe eines Volkes, das wie wenige andere Nattonen seinen Platz an der Sonne wahrlich verdient hat und täglich sich aufs neue verdient.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei Hauptschristleiters: Ernst Blumschein. BerantworUtch für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; lür Stadt Gießen, Provinz Wirtschaft nnd Sport: Ernst Blumschein.
Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange K. G. Berlagsletter: Dr.-Zng. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans Beck.
Anzeigenpretsliste Nr. 6
Polizeiverordnung.
Auf Grund des Artikels 129 b Ws. Il Ziffer 1 der Hess. Städte- I rcdrnmg vom 8. 7.1911 wird nach Anhörung der Ratsherrn und mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregie- ttng — vom 16. März 1943 zu Nr. IIIG 23 66 folgende Polizeiverord- । rung erlassen:
Das Lokal-Regleuient, betteffend den Berkaus des nicht ladenretnen, ner noch genießbaren Fleisches in der Provinztalhauptstadt Gießen vom il. März 1891 wird mit Wirkung vom 1. April 1943 aufgehoben.
Gießen, den 27.März 1943. 992D
Der Oberbürgermeister. I. B.: Nicolaus.
SreiHflaloröanng für Den SlaMeis Netzen.
Auf Grund deS § 57 der AuLführungsbestimmungen A zum Fleisch- k:schaugesetz in der Fassung der Verordnung vom 1. November 1940 : NetchsministerialLI. S. 289) wird gemäß § 3 der Deutschen Gemeinde, rbnung vom 30.1.1935 nach Maßgabe des Artikels 108 der Hess. H Gemeindeordnung vom 10. 7.1931 (Reg.-Bl. S. 115) in der Fassung k r I. Hess. Durchführungsverordnung zur deutschen Gemeindeordnung b?m 1.4.1935 (Reg.-Bl. S. 59) nach Beratung mit den Ratsherren fctb mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landes- ii vgierung — vom 16. März 1943 zu Nr. IIIG 2366 für den Stadtkreis j Ließen folgendes angeordnet:
8 1. Für den Stadtkreis Gießen wird eine Freibank eingerichtet. | kttnerhalb dieses Bezirks (des Freibankbezirks) darf Fleisch der in § 2 Lös. 1 und 2 bezeichneten Art nur auf der Freibank fellgehalten oder
Erkauft werden.
8 2. (1) Der Freibank wird alles zum Feilhalten oder zum Berkaus bsttmmte Fleisch überwiesen, das innerhalb des Freibankbezirks der i -geschriebenen amllichen Untersuchung unterlegen hat mid hierbei c3 bedingt tauglich oder zwar als tauglich zum Genuß für Menschen, c et in seinem Nahrungs- und Genußwert erheblich herabgesetzt — "inderwertig — erklärt worden ist (§§ 8 und 9 und 10 des Fleischbeschau- s-fetzes). Dasselbe gilt für Fleisch gleicher Art, das außerhalb des Frei- bmkbezirks amllich untersucht worden ist und in diesem Bezirk zum krilhalten oder zum Verkauf eingeführt wird.
(2) Die Zulassung von auswärts beanstandetem Fleisch zur Frewanr bnf nur im Einzelfall verweigert werden, wenn das Fleisch nicht ab- GW werden kann. m .
(3) Nicht beanstandetes Fleisch (taugliches Fleisch) ist vom Belauf cl? der Freibank ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen der Erlaubmö ht Ortspolizeibehörde. ...
(4) Für den Berkaus von Pferde- oder anderem Einhuferfleisch alten auch hier die Vorschriften des § 18 Ws. 4 des Fleischbeschau- gletzes. Wo besondere Räume nicht vorhanden sind oder beschafft werden formen, genügt es, wenn der Verkauf des Einhuferfleisches zettllch Ktrennt von dem Verkauf des Fleisches anderer Tiere erfolgt.
§ 3. (1) Die Freibank befindet sich in einem Gebäude des stadt. (ichlachthofcs, Schlachlhofittaße 2.
Ihre Verlegung bedarf der Zustimmung der AufilckMehorde.
(2) Zweigstellen dürfen nur mit Erlaubnis der Auffichtsbehörde 2 eiigerichtet, verlegt oder wieder eingezogen werden.
(3) Tie Freibank und etwaige Zweigstellen werden über dem ttiigang deullich lesbar als solche bezeichnet. Ter Ort, in demi fie ich bffinden, ihre Eröffnung, Verlegung und Einziehung werden ortsüblich
8 1 (1) «Die Freibank wird von der Stadt Gießen eingerichtet und l&fcteBen. m k .
(2) Die Stadt Gießen übernimmt nameullich die Verwertung des <t!f der Freibank zum Verkauf gelangenden Fleisches und zahlt den LLüs nach Wzug der Gebühren (§ 11) und etwaiger sonstiger Unkosten cr die Eigentümer des Fleisches aus. , .
(3) Dem Eigentümer des Fleisches bleibt unbenommen, bet dem ästiauf de» Fleisches zugegen zu sein. . h
8 5. (1) Das zum Verkauf gestellte Fleisch wird ft, zwei Güt^ imd Milanen geschieden und in solchen getrennt zum Berkaus angeboten.
(2) Der zweiten Klasse wird alles Fleisch überwtesen, das nach 8 36 Al. A. als bedingt tauglich anzusehen und in gekochtem Zustand ao- sieben ist, sowie das wegen Wässerigkeit, vollständiger Wmage^ng, tote Geschmacks- und Geruchsabweichungen im Smne des §37 ab. a. üMstandete Fleisch; alles fonsttge Fleisch gehört in die erste Klaste.
(3) Im Verkaufsraum ist durch Anschlag deullich erkennbar zu machen, ob das der Freibank überwiesene Fleisch wh oder verneinendenfalls in welchem zubereiteten Zustand eS zum Verkauf gelangt, aus weichem Gmnde die Bemrstandung erfolgt ist (welcher Preisllasse es zugehört) und zu welchem Preis eS angeboten wird.
§ 6. (1) Die Freibank steht unter der Verwaltung des städt. Schlachthofes, dem auch nach" Anhören des Eigentümers die Einreihung des Fleisches in die Preisklasse (8*5), sowie die Festsetzung des Preises, zu dem das Fleisch angeboten werden soll, im Benehmen mit dem Fleisch- beschautterarzt, der die letzte Entscheidung über die Genußfähigkeit des Fleisches geftoffen hat, obliegt.
(2) Gegen die Entscheidung der Schlachthofverwalftmg steht dem Eigentümer die Beschwerde an den Oberbürgermeister zu.
8 7. (1) Tie Freibank ist geöffnet am Freitag unb Samstagvormittag.
(2) Die Verkaufszeiten werden in den Tage^eitungen bekannt- gemacht.
(3) Nach jedesmaligem Gebrauch sind der Bettaufsraum und die benutzten Geräte gründlich zu reinigen.
8 8. Unverkauft gebliebenes Fleisch ist, bevor eS wieder zum Verkauf gestellt wird, von neuem auf seine Genußtauglichkeit, und sonsllge Beschafteuheit zu prüfen. Gegebenenfalls ist die Preisllasse sowie der Preis anderweillg festzusetzen. Genußuntauglich befundenes Fleisch ist unschädlich zu beseittgen.
§ 9. (i) Das auf der Freibank fellgehaltene Fleisch darf nur in Stücken von höchstens 3 Kilogramm Gewicht und an demselben Tage für denselben Haushalt nur bis zur Höchstmenge von 5 Kllogramm abgegeben werden. Der Verkauf darf nur zum Verbrauch im eigenen Haushalt des Erwerbers ober nach $ 9 Ws. 2 des Fleischbeschaugesetzes mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörde an Anstaltsbetriebe erfolgen, in denen Personen verpflegt werden. Derarttges Fleisch kann aber auch ganz oder teilweise mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörde dem Besitzer des Fleisches zur Verwendung im eigenen Haushalt überlassen werden, fofem er nicht Fleischer ist ober sich mit dem Vertrieb von Fleisch ober Fleischwaren befaßt. Fleischern, Fleischhänblern, Gast-, Schank- unb Speisewirten ist bet Vertrieb unb bte Berwenbung von Freibankfleisch verbotkn.
(2) Da« Herstellen, Borrätighalten, Fellhalten unb Verkaufen von Hackfleisch, Schabefleisch und zubereitetem Hackfleisch in Freibänken ober freibankahnlichen Einrichtungen ist verboten (§ 2 Abs. 1 ber Hackfleisch- verorbnung vom 24. Juli 1936 — RGBl, l, S. 570).
§ 10. Die Uebertragung des Betriebes ber Freibank au einen Unternehmer ist nur mit Erlaubnis der AufiichtSbehörde zulässig.
8 IL Für bie Benutzung ber Freibank unb ihrer Nebeneinrichtungen werden an Gebühren 15% des durch den Verkauf des Fleisches erhielten Erlöses in Wzug gebracht. (Hat ber Eigentümer bas Fleisch nach W- schluß der Fleischbeschau selbst nach der Freibank geschafft, so ermäßigt sich diese Gebühr auf 13%.
§ 12. Zuwiderhandlungen gegen die Besllmmungen dieser Freibank- ordnung werden nach tz 27 Nr. 4 des Fleischbeschaugesetzes mit Geldstrafen bis zu RM. 150,— oder mit Haft bestraft.
§ 13. Diese Freibankordnung tritt am 1. Aprll 1943 in Kraft.
Gießen, den 27.März 1943. 9930
Ter Oberbürgermeister. I. B.: Nicolaus.__________
" Bekanntmachung.
Sctr.: Ausgabe ver Aujatz-, Zulage- und Wochenkarten f. d. 48.Bersorgungsab?chuitt.
Aus Zimmer 16 des Ernährungsamtes werden bie Zusatzkarten für Schwer- unb Schwerstarbeitcr, die Zulagekarten für Lang- und Nacht- arbeiter, sowie die Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter nach folgendem Plan ausgegeben:
Für Betriebe mit den Anfangsbuchstaben A—G am Montag, 29. März 1943
H—A am Dienstag, 30. März 1943
L—L am Mittwoch, 31. Mär, 1943
R, 6, Sch. 5t am Donnerstag, L April 1943
T—3 am Freitag, 2. Avril 1943.
Ausgabezeit: von 8 bis 12.30 und von 14.30 bis 17 Uhr.
Die im 47. Bersorgungsabschnitt nicht verausgabten Karten sind zurückzrrgeben. 1004D
Gießen, den 27.März 1943.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gie-e« — Sruährimgramt. Abt. B»
Bekanntmachung
Betr.r Ausgabe der Lebensmittelkarten für den 48. Bersorgungsabschnitt.
I. Die Ausgabetage werden wie folgt festgesetzt:
1. Ausgabetag: Montag, 29. März 1943
2. Ausgabetag: Dienstag, 30. März 1943
3. Ausgabetag: Mittwoch, 31. März 1943
4. Ausgabetag: Donnerstag, 1. April 1943
5. Ausgabetag: Freitag, 2. April 1943.
Ausgabezeit: von 8—13 unb von 14.30—17 Uhr.
Es liegt im eigenen Interesse der Wholer, die frühen Atorgen- stunden zu nutzen, damit eine reibungslose Abfertigung ohne langes Warten gewährleistet wird.
Welcher Ausgabetag für die Bezugsberechtigten in Frage kommt, ist aus dem grauen Personalausweis ersichtlich.
Die Karten werden nur on Erwachsene ausgehändigt. Im Interesse einer restlosen Erfassung des Wtpapiers müssen sämlliche Reste ber Starten des 46. Bersorgungsabschnittes zurückgegeben werden.
II. Sofort bei Entgegennahme sind alle Karten auf Zahl und Richtigkeit der Allersstufen nachzuprüfen. Spätere Beanstandungen find zwecklos.
HL Tie Bestellscheine der Eier-, Fett- und Marmeladekarten und der Bezugsausweise für entrahmte Frischmilch müssen bis spätestens Samstag, den 3. Aprll 1943, bei den Warenvertellern eingereicht werden, da sonst nicht mit einer Belieferung der entsprechenden Wschnitte gerechnet werden kann. Bei verspäteter Wliefemng tritt eine Kürzung der auf den Bestellschein zu liefernden Warenmenge ein.
Die Bestellabschnitte 49 ber Kartoffelbezugsausweise sind bis spätestens 2. Aprll 1943 den Kleinvertellern einzureichen.
IV. Lebensmittelkarten ohne deutlichen Eintrag von Name und Wohnung des Inhabers sind ungültig und dürfen nicht beliefert werden.
V. Es wird nachdrücklich darauf hingewirsen, daß Verlorene Lebensmittelkarten nicht ersetzt werden; dähingehende 2lnträge sind zwecklos.
VI. Die Warenverteiler werden wiederholt darauf hingewiesen, vaß alle Lebensmittelkartenabschnitte nur während der aufaebrudten Gültigkeitsbauer beliefert werben bürfen; bie Warenabgabe vor Fälligkeit unb nach Verfall ber Wschnitte ist unzulässig.
VII. Währenb ber Ausgabetage werben Anträge auf Bezugscheine für Spinnstoffwaren unb Schuhe nicht angenommen. 1005V
Gießen, ben 27. März 1943.
2er Oberbürgermeister der Stadt Gießen — Eruährungsamt, Abt.8.
Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdiuge», Friedberg, Gießen nnd Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Betr.: Eierverteiluug.
Auf Verfügung des Herrn Reichsministers für Ernährung unb Lcmbwirtschaft werben für bie Zeit vom 8. März bis 4. Aprll 1943 auf ben gültigen Bestellschein Nr. 47 der Reichseierkarte weitere
2 Eier für jeden BersorgungSberechtigten auSgegebe», und zwar auf den Abschnitt d.
Die Belieferung erfolgt im Laufe der 47. Zutellungsperiode.
Soweit die Verbraucher die Eier dftett Beim Erzeuger beziehen, erfolgt die Zuteilung zusammen mit ber Zuteilung des 48. Bersorgungs- abschnitts. 995D
Gießen, den 24.März 1943.
Für bie Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Oberbürgermeister ber Stabt Gießen Der Landrat des Landkreises Gießen. Dr. Lotz.
Bekanntmachung. ,
Betr.r Stenographie- und Stenothpisten-
Prüfungen, Frühjahr 1943.
B«i der unterzeichneten Gauwirtschaftskammer toerben aut
Sonntag, dem 9. Mai 1943
nachstehende Prüfungen durchgeführt:
1. Anfängerprüfung in Stenographie (120 Silben);
3. Stenog;aphieprüfimg (Geschästsstenographenprüsung, 150 Silben und mehr);
3. Anfänger-Stenotypistenprüfung (Stenographie, 120 Silben, in . Verbindung mit Maschineschreiben); ,
4. Stenotypistenprüfung (Stenographie, 150 Silben und mehr, in Verbindung mit Maschineschreiben);
5. Stenographieprüfung im Rahmen der Kaufmarmsgehllfenprüfimg (5 Minuten 100 Silben).
Bürogehilfinnen, die im Herbst 1943 zur Anlernabschlußprüfimg gemeldet werden müssen, können die als Dell dieser Prüfung zu bestehende Anfänger-Stenotypistenprüfung schon an obigem Termitt ablegen.
Anmeldungen zu biefett Prüfungen werden in der Zeit vom L bk-i 15. April 1943 bei unserer Dienststelle, Gießen, Lonystraße 7, entgegen - genommen. Anmeldevordrucke sind bei uns erhälllich. 1000Ö
Gauwirtschaftskammer Rhein Main, Aammerbezirk Gießen.
Lttebv Svende att dev ttaiuv durch Bermühlev-Nüchevk


