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Das wär so was für Kohlcnklau: Selber heizen. Da würde in alle Öfen eingekachelt, was Platz hat, und wenn's draußen 12 Grad Wärme sind! Die Ofentür bliebe natürlich dauernd sperrangelweit offen, damit die ganze Wärme zum Schornstein hinausfliegt, statt die Stube zu heizen! Aber -nein, das Heizen besorgen wir ohne Kohlenklau! Und zwar heizen wir nur einen Ofen in der Wohnung (auchZentralbeheizte rücken eben ein bißchen zusammen und drehen die überflüssigen Heiz­körper ab). Gelüftet wird kurz und kräftig. Lieber zwei­mal 5 Minuten das Fenster ganz auf, als einmal 20 Minuten halb. Frische Luft erwärmt sich rascher. So schlagen wir du und ich und wir alle dem Kohlenklau ein Schnipp­chen und sparen eine Masse Kohlen.

Hier ist für ihn nichts mehr zu machen,* Paß auf, jetzt sucht er andre Sachenl

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1. Die LoHnsteuerkarten 1942 gelten auch für das Kalenderjahr 1943. Der Arbeitgeber hat deshalb die Lohnsteuerkarten 1942 der Arbeit­nehmer, die bei ihm über den 31. Dezember 1942 hinaus in einem Arbeitsverhältnis stehen, zunächst nicht dem Finanzamt einzusenden, sondern sie auch während der Tauer bes Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr 1943 auszubewahren.

Ein Arbeitnehmer, der am 31. Dezember 1942 nicht in einem Arbeits­verhältnis steht und sich deshalb im Besitz seiner Lohnsteuertarte 1942 befindet, hat diese Lohnsteuertarte nicht dem Finanzamt einzusenden, sondern sie auch im Kalenderjahr 194.3 aufzubewahren. Er hat tue Lohnsteuertarte 1942 im Fall des Antritts eines neuen Arbeitsverhält- nisses im Kalenderjahr 1943 dem Arbeitgeber vorzulegen.

Ist für einen Arbeitnehmer ausnahmsweise eine Lohnsteuertarte 1943 ausgeschrieben worden,, weil die Lohnsteuertarte 1942 infolge nachträg­licher Ergänzungen mrübersichtlich geworden war, so ist die Lohnsteuer­tarte 1942 unverzüglich an das Finanzamt einzusenden, das auf der ersten Seite der Lohnsteuertarte 1942 bezeichnet ist. Die Verpflichtung zur Einsendung der Lohnsteuertarte 1942 obliegt in diesem Falle dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber, wenn sie sich im Besitz dieser Lohnsteuertarte befinden.

2. Der Reichsminister der Finanzen hat zur Entlastung der Arbeit­geber und zur weiteren Vereinfachung der Verwaltung auf die Aus­schreibung der Lohnsteuer- und Bürgersteuerbescheinigungen auf der zweiten Seite der Lohnsteuertarte 1942 und auf die Ausschreibung der Sammel-Bürgersteuer-Bescheinigungen für ausländische Arbeit­nehmer und für Wehrmachtangehörige usw. für das Kalenderjahr 1912 verzichtet.

Der Verzicht auf die Ausschreibung von Lohnsteuer Beia^s.ugungen beziebt sich nur auf die Lohnsteuer-Bescheinigungen für das Kalender­jahr 1942. Die Lohnsteuer-Bescheinigungen für das Kalenderjahr 1943 müffett wieder ausgeschrieben werden. Der Arbeitgeber muß für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr 1943 vor dem 31. Dezember 1943 endet, die Lohnsteuer-Bescheinigung aus der zweiten Seite der Lohnsteuertarte schon bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausschreiben. Für die Ausschreibung der Lohnsteuer-Bescheinigung für das Kalenderjahr 1943 ist der Vordruck für die Lohnsteuer-Bescheinigung für daS Kalenderjahr 1942 auf der zweiten Seite der Lohnsteuertarte 1942 ; zu verwenden. Der Teil des Vordrucks der Lohnsteuer-Bescheinigung, ' der sich auf die Bürgersleuer bezieht, bleibt unausgefiUlt.

g. Der Arbeitgeber hat § 48 der Lohnsteuer-Durchführungsbestim-

Dekannlmachung

Lohnsteuerkarten,Lohnsteuerbescheinigungen und Lohnzettel für das Kalenderjahr 1942.

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»* Polizeiliche Vorladungen im Kriege. Wie der Reichsführer-und Chef der deutschen Polizei in einem Erlaß an die Polizei­behörden feststellt, ist auch bei den polizeilichen Vorladungen auf die Tatsache Rücksicht zu neh­men, daß die Kriegsverhältnisse die Ausnutzung jeder Arbeitsstunde dringend erforderlich machen. Der Erlaß ordnet daher an, daß die Termine der polizeilichen Vorladungen möglichst so festzusetzen sind daß sie nicht in die Arbeitszeit der Vorzuladen­den fallen. Ebenso sind Feststellungen und Ver­nehmungen von Gefolgschaftsmitgliedern am Be­triebsart zu den Zeiten des Schichtwechsels oder kurz vorher zu erledigen. Ausgenommen von diesen Be­stimmungen sind die Fälle z. B. Kapitalverbre­chen die wegen ihrer Dringlichkeit keine Ver­zögerung in der Bearbeitung zulassen. .

und leider! oft nicht sorgsam genug ausbe-, wahrt. Da sind leichtsinnigerweise unverdünnte Lo­sungen in harmlos scheinende Limonaden- und Bier­flaschen ab gefüllt, so daß sogar Erwachsene durch einen Fehlgriff in schwerste Lebensgefahr kommep können. Abgesehen von dem schon jahrelang be­stehenden staatlichen Verbot einer derartigen Auf­bewahrung, sollte man sich um seiner und seiner Familie Gesundheit willen hüten, Giftstoffe gewohn­heitsmäßig weiterhin so aufzuheben. Der richtige Ort für solche Sachen ist ein verschlossener Schrank, überdies das vorgeschriebene Gefäß, ausschließlich gerippte Giftflaschen! Dasselbe gilt natürlich auch für weniger gefährlich erscheinende Dinge, rote Ben­zin, Salmiakgeist und manch andere Putzmittel. Aber auch Arzneimittel, flüssige und pulvrige forme tablettenartige, gehören vor und nach Gebrauch im­mer fest eingeschlossen. Ebenso wie jede besorgte Mutter den vorwitzigen Kinderhänden Zündhölzer, Messer, Nadeln und alles Spitze und Scharfe aus dem Gesichtskreis räumt, darf auch keine schädliche Flüssigkeit irgendwo frei zugänglich sein! Damit auch kein Erwachsener einen nie wieder gutAi- machenden Mißgriff tut, sind auf jede Flasche, jede Schachtel überdies noch Etiketten mit der deutlichen

var Am 12. Dezember 1942 fiel unser lieber, |6iSm prächtiger, einziger Junge, Bruder,

Schwager, Onkel und Neffe

Hans Buchinger

Leutnant in einem mot. Gren.-Regt. getreu seinem Fahneneid, beim Einbruch in die feindliche Stellung an der Spitze seines Zuges in der Kalmückensteppe, im Alter von 21 Jahren. jn tiefer Trauer:

Dr. Hans Buchinger und Frau Sophie, geb. Friedel Gisela Wörner, geb. Buchinger

Marianne Höver, geb. Buchinger

Oberarzt Dr. Ernst Höver, z.Z. im Felde, Gießen (Liebigstraße 31), im Januar 1948. Von Beileidsbesuchen bitten wir höflichst Ab-

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TS7 Den Heldentod starb am 10. Dezember [ra» in den schweren Ostkämpfen unser lieber Sohn und guter Bruder, unser ältester Enkel und Neffe

Kriegsfreiwilliger Heinz Nicolaus Gefreiter und O.-A. in einem Art.-Regt. Abiturient des Kemptener Gymnasiums

im Alter von 19% Jahren. Immer hat er uns nur Freude bereitet, sein Verlust bringt uns x iel Leid. Heinrich Nicolaus und Frau Annl,geb. Jung Margrit und Fritz Nicolaus Fritz Jung und Frau Minni, geb. Cunz Emst Schmidt und Frau Marie, geb. Nicolaus Dr. Wilhelm Nicolaus.

Günzach (Allgäu), Gießen, den 8. Januar 1943-

Moior-Ltmstellung in der Landwirtschaft.

Die aus Kriegsarunden notwendige allgemeine Einsparung von flüssigen Kraftstoffen muß auch vvn der Landwirtschaft mit allen Mitteln unterstützt werden. Ackerschlepper und ortsfeste und ortsbeweg. liche Motoren für die landwirtschaftliche Erzeugung sind daher beschleunigt auf die Verwendung von Ausweichskraftstoffen und sonstige Antriebsenergien (Elektrizität) umzustellen.

In den soeben dazu herausgekommenen Durchfüh­rungsbestimmungen wird mitgeteilt, daß die Lan­desernährungsämter im einzelnen zur Umstellung der Schlepper und Motoren aufrufen. Es ist für den landwirtschaftlichen Betriebs sichrer außerordent­lich wichtig, den Aufrufen der Landesernahrungs- ämter pünktlich nachzukommen, denn wer in der vorgesehenen Frist die Umstellung nicht vornimmt, fällt für den weiteren Bezug von Kraftstoffen aus. Für die Umstellungsaktion kommen im allgemeinen diejenigen Schlepper und Motoren in Frage, die bisher aus dem der Landwirtschaft zur Verfügung stehenden Kontingent an flüssigen Kraftstoffen ver­sorgt wurden. Die Umstellung erfolgt bei Acker­schleppern in der Regel auf Generatorgas, dann m der Landwirtschaft Holz und Torf aus der Eigen­versorgung bereitstehen und darüber hinaus weite­res Betriebsmaterial über die Tankstellen der Generatorkrast-AG. sowie Braunkohlenbriketts ver­fügbar sind. Rur in Einzelfällen wird für die Land­wirtschaft die Umstellung der Schlepper aus Treib« gas (Propan-Butan) in Betracht kommen.

Die Landesernährungsämter werden ebenfalls zur Umstellung derjenigen ortsfesten und ortsbeweg­lichen Motoren aufrufen, die im Jahre 1941 einen Kraftstoffverbrauch von mehr als 400 kg Diesel­kraftstoff bzw. 500 Liter Vergaserkraftstoff hallen. Unter diese Motorenart fallen z. B. Motoren von Höhenförderern, Kartoffelsortiermaschienen, Hack­maschinen, Motormähern, Feldbahnlokomotiven usw. Diese Motoren werden umgestellt auf elektro­motorischen Antrieb oder Generatorgas oder auf Dampf-, Wind- oder Wasserkraft oder auch auf Stadtgas und ähnliche Treibgase. Auch hier ist die Innehaltung der von den Landesernährungsämtern! gesetzten Frist außerordentlich wichtig, da sonst in­folge der nicht mehr erteilten Genehmigung zum Bezug von flüssigen Kraftstoffen schwerwiegende Betriebsstörungen unvermeidbar sind.

Die Umstellungsaktion wird durch Beihilfen in Form von Krediten oder auch verlorenen Zuschüssen unterstützt. Will ein landwirtschaftlicher Betriebs­führer außerhalb der aufgerufenen und erfaßten Schlepper und Motoren eine weitere freiwillige Um­stellung vornehmen, so bedarf es dazu vorher der Genehmigung des zuständigen Landesernährungs­amtes.

Vorsicht Gist!

W-mel Unglück ist schon durch Unachtsamkeit entstanden, wie viele Menschenleben sind durch Nach- la s stakest in Gefahr gekommen und sogar vernichtet worden! Meist sind es Kinder, die m ihrem jugend­lichenForschungsdrang", der sie alles auszupro­bieren und alles zu versuchen veranlaßt, irgend­welchen achtlos umherstehenden Giften zum Opfer fallen Gerade im bäuerlichen Haushalt sind die fahrenquellen sehr groß: scharfe Aetzmittel, Sauren

diesen Münzfernsprechern aus schnell Hilfe herber- zurufen. Es ist daher Pflicht aller Volksgenossen, mitzuhelfen, Beschädigungen an Münzfernsprechern zu verhindern, verdächtige Wahrnehmungen unver­züglich der Polizei oder den Postdienststellen anzu­zeigen, auf frischer Tat betroffene Personen fest- nehmen zu lassen und Täter namhaft z umachen. Gewaltsame Beschädigungen der Münzfernsprecher werden nach der Verordnung zum Schutze der Wehrkraft des deutschen Volkes und, wenn die Straftaten unter Ausnutzung der Verdunkelung be­gangen werden, zugleich nach der Verordnung gegen Dalksschädlmge verfolgt. Die Tater können mit Zuchthaus, in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft werden.

dreijährige hausroirtschaftliche Berufsschule mit Er­folg besucht haben, können sich ebenfalls zur Prü­fung melden, ferner in Zukunft alle Hausge­hilfinnen, die mindestens fünf Fahre im Haushalt gearbeitet und an einem genehmigten Lehrgang, der an e.ner hauswirtschaftlichen Schule abgenom­men wurde, teilgenommen haben. Meldungen zur Prüfung sind bis zum 5. Februar an das Deutsche Frauenwerk, Kreisstelle Gießen, Frankfurter Straße 1, zu richten, wo auch nähere Auskünfte ein geholt werden können. gfs-

Die Zulassung zur Reifeprüfung für INchtschüler.

Ein Schüler der achten Klasse einer Oberschule, der Ende Oktober v. I. wegen charakterlicher Mängel ck von der Schule verwiesen wurde, beantragte für Ostern 1943 die Zulassung zur Reifeprüfung sur Richtschüler. Jn den Bestimmungen über die Schu­lerauslese ist angeordnet, daß an Nichtschüler, die sich zur Reifeprüfung melden, dieselben Anforde­rungen auf körperlichem, charakterlichem und geisti­gem Gebiet zu stellen sind, wie an die Schüler. Die Zulassung wurde deshalb in diesem Falle abgelehnh Der Reichserziehungsminister hat in einem Erlaß dieser Auffassung zugestimmt und erklärt, daß nur nach Bewährung im Berufsleben bzw. vor dem Feinde entsprechende Anträge in besonderen Fallen Berücksichtigung finden können.

Es kann unter Umständen den Kopf kosten!

Nach der 2. Lohnabzugsoerordnung sind in der Invaliden Versicherung vom 29. Juni 1942 ab und in der Angestelltenversicherung vom 1. Juli 1942 ab für oersicherungspslichtige Gefolgschaftsmitglieder feine Beitragsmarken mehr zu verwenden. Da­für hat der Arbeitgeber, da für die spatere Fest­stellung der Rentenleistung die Beschaftigungszeiten und die Höhe der bezahlten Beitrage nachgewiesen werden müssen, eine Bescheinigung auszu­stellen. Jn diese sind nach Beendigung des Bssthas- tigunasverhältnisses, spätestens aber nach Ablauf des Kalenderjahres einzutragen; die Zeit, m der der Arbeitgeber den Versicherten beschäftigt hat un3 der gesamte Entgelt, den der Versicherte m dieser Zeit von dem Arbeitgeber erhalten hat. Alle Arbeit­geber haben daher nach dem 31. Dezember 1942 diese Eintragungen vorzunehmen. Die Bescheinigun­gen haben, soweit nicht bereits neue Karten ausge­stellt sind, auf besonderen Einla g e z e t - teln zu erfolgen, die bei den Polizeideho^en, Krankenkassen usw. erhältlich sind. Die alten Kar­ten dürfen vor Ablauf von drei Jahren erst vm- getauscht werden, wenn auf dem Einlagezettel für Eintragungen kein Raum mehr ist.

Die Eintragungen haben sich auf die Beschafti­gungszeiten und Entgelte vom 29. 6.1942 ab m der Invalidenversicherung und vom 1.7.1942 ab m der Angestelltenversicherung zu beschränken, well für die Zeiten vorher die Beiträge noch durch Verwendung von Marken entrichtet sind. Unterbrechungen der Beschäftigung sind nur einzutragen, wenn kein Ent­gelt gezahlt' wurde (Krankheiten, unbezahlter Ur-

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Die Münzfernsprecher in den Fernsprechhauschen werden in letzter Zeit in zunehmendem Maße durch gewaltsame Beschädigungen oder Entwendung ein­zelner Telle unbenutzbar gemacht. Dadurch tritt il U. eine schwere Gefahr für die Allgemeinheit em, weil es dann in Schadensfällen nicht möglich ist, von schnell Hilfe herbet-

laub) und wenn mindestens eine Kalenderwoche bei gen betragen haben, eo ist in die Quittungskarte einer Hausgehilfin, die von Montag, 23.11. bis Sonntag, den 6.12. 1942 erkrankt war als Be- schäsiigungszeit einzutragen: 29.6. bis 22.11.1942 7 12 bis 31.12.1942. Handelt es sich um einen Angestellten, so hat die Bescheinigung zu lauten: 1. 7 dis 31.12.1942.

Als Entgelt ist die Summe aller Bar- und Sach­bezüge aufzuführen, die als Gegenleistung für die geleistete Arbeit gegeben wurden und beitragspflich­tiger Entgelt sind. Dazu gehören auch die Fami- lienzuschläge, Gewinnanteile, Weihnachtszuwendun­gen die Äusfallvergütungen, der Wert für freie Station, Wohnung oder Kost sowie Ueberstunden- vergütungen, jedoch ohne die MehrarLeitszuschlage Für die Sachbezüge ist der amtlich festgesetzte Wert einzusetzen. Eiserne Sparbetrage sind nicht abzu­setzen. Für eine Hausgehilfin mit einem Barlohn Don 48 RM. und mit freier Station im amtlich fest­gesetzten Wert von 42 RM. monatlich, die von ihrem Monatslohn 13 RM. eisern spart, rst der Eintragung der volle Entgelt von 90 RM. monat­lich zugrunde zu legen, also für die Zeit vom 29^6. bis 31.12.1942 ein Arbeitsverdienst von 540 RM. einzutragen. .. , ri , .

Die Eintragungen sind möglichst umgehend am Jahresbeginn vorzunehmen, damit den Versicherten keine Nachteile entstehen.

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mungen gemäß ohne besondere Aufforderung für jeden Arbeitnehmer, dessen Arbeitslohn im Kalenderjahr 1942 8400 RM. überstiegen hat, einen Lohnzettel auszuschreiben und spätestens am 31. Januar 1943 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) hat. War ein Arbeitnehmer nur während eines Teils des Kalenderjahres 1942 beim Arbeitgeber be­schäftigt, so ist für die Frage, ob der Arbeitslohn 8400 RM. im Kalender­jahr 1942 überstiegen hat, der Arbeitslohn aus einen vollen Jahresbetrag umzurechnen. Vordrucke zu den Lohnzetteln werden den Arbeitgebenr auf Antrag vom Finanzamt kostenlos geliefert.

4. Ter Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer, für den er keinen Lohn­zettel auszuschreiben hat, der aber für das Kalenderjahr 1942 eine Steuererklärung abzugebcn hat, auf Antrag eine Lohnsteuer-Bescheini­gung auszuschreiben, die die folgenden Angaben enthalten muß:

a) Name, Stand und Wohnung des Arbeitnehmers,

b) die Dauer der Beschäftigung im Kalenderjahr 1942,

c) den Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Arbeitslohns einschließlich der Sachbezüge, den der Arbeitnehmer während der Beschäftigungszeir tm Kalenderjahr 1942 bezogen hat. Ter Betrag des Arbeitslohns ist dabei stets einschließlich des Betrags anzugeben, der im Kalender­jahr 1942 eisern gespart worden ist,

d) den Gesamtbetrag der Lohnsteuer einschließlich des Kriegszn- schlags zur Lohnsteuer und der Sozialausgleichsabgabe (Lohnausgleichs­abgabe),

e) den Betrag, der im Kalenderjahr 1942 eisern gespart worden ist.

Ter Arbeitnehmer hat die Lohnsteuer-Bescheinigung seiner Steuer­erklärung für das Kalenderjahr 1942 beizufügen. 126D

Zugleich für die Finanzämter Alsfeld, Büdingen, Friedberg (Hessen), Grünberg (Hessen), Hungen, Lauterbach, Äidda und Schotten.

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Im Jahre 1942 find in unseren Nahverkehrs­mitteln wiederum Gegenstände, wie:

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Tiefe Gegenstände sind von den Eigentümern spätestens bis ziun 31. Januar 1943 aus der Ver­waltung, Hanrmstraße 35, Zimmer Nr. 1, in Empfang zu nehmen, andernfalls über dieselben anderweitig verfugt wird. [issA

Gießen, den 12. Januar 1943.

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