Einzelbild herunterladen

dingte Vertrauen zur Staatsführung habe, baß jedem Volksgenossen Recht und Gerechtigkeit wider­fahre. Hier liege die größte Aufgabe der Rechts­pflege. Das Schwergewicht der gesetzgeberischen Arbeiten wahrend des Krieges werde in der 9leu> geftaltung des Derfahrensrechtes und der Stellung des Richters liegen, während die Arbeiten am deut­schen Dolksgesetzbuch und am neuen Strafgesetzbuch erst nach Beendigung des Krieges zu Ende geführt wurden.

Wie der Minister mitteilt, wird das Dolksgesetz- buch auch das Arbeitsrecht mit umfassen, denn ohne eine Regelung der Arbeit als des wichtigsten völ- kischen Grundwertes dürfte das Dolksgesetzbuch jedenfalls diesen Namen nicht verdienen. An der Neugestaltung des Derfahrensrechtes und der Stel­lung des deutschen Richters wird mit äußerster Spannung weitergearbeitet werden, damit das deutsche Dolk unter Sprengung überalterter Rechts- formen ein artgemäßes Recht erhält. Die Aufgabe soll aber in wichtigen Teilen nicht zu Ende geführt werden, ohne daß unsere im Felde befindlichen Rechtswahrer Gelegenheit haben, ihren Teil dazu beizutrogen. Die Arbeiten des Ausschusses für Pa- tentrecht werden in der nächsten Zeit mit dem Ziele einer Vereinfachung des Patentverfahrens einge- leitet werden, eine Arbeitsgemeinschaft für die Rechtsschulung der Jugend" im Iugendrechtsaus- schuß soll zur Vorbereitung einer großzügigen Rechtsschulung der Jugend nach Beendigung des Krieges eineRechtsfibel" m Angriff nehmen.

OerReichölustschutzbuni) imjaf)rl942

91S®. Der Reichsluftschutzbund hatte im dritten Kriegsjahr seine Leistungsfähigkeit und Schlagkraft besonders zu beweisen. Seine Amtsträger und Amtsträgerinnen sahen sich in den von britischen Terrorangriffen betroffenen Orten vor größere Auf­gaben gestellt. Im Gaubereich wurden ausge­bildet: ^rund 150 000 Selbstschutzkräfte, etwa 20 000 Angehörige des Erweiterten Selbstschutzes und ebenso viele Amtsträger. Eine große Anzahl Luft­schutzraumbauten, Tausende von Brandmauerdurch­brüchen und Splitterschutzvorrichtungen sowie die Beschaffung und Bereitstellung von Selbstschutz- geraten uüd Löschmitteln haben zweifellos manchem Volksgenossen bei Luftangriffen das Leben gerettet und größere Schäden verhütet. Nicht zuletzt ist es auf die Luftschutzaufklärung des RLB. zurückzufüh- ren, daß eine bislang noch vielfach feststellbare Gleichgültigkeit besonders auf dem Lande der Erkenntnis über die Notwendigkeit angeordneter Luftschutzmaßnahmen immer mehr Platz gemacht hat. Ueber sein eigentliches Aufgabengebiet hinaus hat sich der RLB. mit seinen fast ausschließlich ehrenamtlichen Amtsträgern und Amtsträgerinnen auch für die Altpapier- und Rattenbekämpfungs- aktivn zur Verfügung gestellt. Daneben brachte die vom Reichsluftschutzbund durchgeführte 5. Reichs­straßensammlung für das Kriegs-Winterhilfswert auch im Gau Hessen-Nassau einen vollen Erfolg.

Kunst und Wissenschaft,

hochschulnachrlchten.

In diesen Tagen vollendete der Ordinarius für Zoologie an der Universität München, Professor Dr. Hubert Erhard, sein 60. Lebensjahr. 1883 in München geboren, studierte er in München und Jena und promovierte 1909 in München. 1913 habilitierte er sich in Münster, kam später nach Gießen, wurde dort Extraordinarius und folgte 1928 einem Ruf als Ordinarius nach Freiburg (Schweiz). Seit 1937 wirkt er in München. Seine Spezialgebiete sind Zellforschung, Dierphysiologie und Tiergeo­graphie. In seinen Schriften befaßte er sich be­sonders mit der Tierwelt der Alpen. Der außer­planmäßige Professor an der Universität Jena, Dr. Karl G l e u, wurde zum beamteten außerordent­lichen Professor für anorganische Chemie an der Universität Frankfurt ernannt. 1901 in Schiene!- bein (Pommern) geboren, studierte er in Greifs­wald und Frankfurt, promovierte 1924 in Frank­furt und habilitierte sich 1932 in Jena. Er war 1941 Preisträger der Karl-Duisberg-Stiftung. Er hat die Reihe von Persäuren der Elemente Titan, Zirkon, Vanadin, Tantal, Chrom, Molybdän und Wolfram lückenlos dargestellt. Der Dozent für Archäologie an der Universität Berlin, Dr. Max Wegner, ist zum o. Professor für Archäologie an der Universität Münster ernannt worden. Der Direktor der Uni­versitäts-Augenklinik in Marburg, Prof. Dr. Wil- belm G r ü t e r, wurde zum korrespondierenden Mitglied der Königlich Spanischen Akademie der Medizin und zum Ehrenmitglied der Sociedad Ostalmplogica Hispano-Americana ernannt. Zu Ehrenmitgliedern der Deutschen Chemischen Gesellschaft wurden ernannt: Prof. Dr. phil., Dr. phil. h. c., Dr. med. h. c. Hans von Euler- ^Chelpin, Stockholm, Prof. Dr. Pasuhiko Asahina, -Tokio, Prof. Dr. P. Rondoni, Mailand und Pros.

Dr. W. Kossel, Danzig.

Theater der Universitätsstadt Gießen.

Emil Gött: »Der Schwarzkünstler^.

Ans der Stadt Gießen.

Von kleinen Dingen.

In Kriegszeiten verändern nicht nur die großen, sondern auch die kleinen Dinge ihr Gesicht. Wem z. B. wäre es noch nicht aufgesallen, wie sehr etwa Der Spazierstock wieder zu Ehren gekommen ist, eines jenerkostümlichen Attribute" also, die in den letzten Jahren heftig in den Hintergrund ge­drängt worden waren? Wir benutzen ihn heute weniger als Wahrzeichen männlicher Eleganz, son­dern ganz einfach aus praktischen Gründen: er unterstützt unsere Tastversuche bei notwendigen Gängen in der Verdunkelung, er ist eine willkom­mene Hilfe beim Aus und Ab von Straße und Bürgersteig, und das mehr ober minder energische Klappern feiner Metallspitze hat uns schon manches Mal vor Zusammenstößen und Prellungen bewahrt.

Auch die Pfeife ist wieder Mode geworden und mit ihr die ursprüngliche Form des Tabakgenusses; längst sind die Zeiten vorbei, wo uns im Kabarett ein diskret naserümpfender Kellner glaubte ersuchen zu müssen, nicht unsere Pfeifen zu rauchen,da Das in diesem Etablissement nicht üblich sei ... Jeder raucht halt, was ihm schmeckt, vielleicht auch was er gerade kriegt aber es geht ja nicyt darum, lediglich aus der Not eine Tugend zu machen, sondern an solcher Tugend auch Geschmack zu gewinnen!

Oder: unsere Hausabende sind länger geworden, d. h. öfter als sonst wohl liegen nun einige Stunden vor uns, in denen wir all das nachholen können, was vielleicht versäumt wurde. Briefe sind zu be­antworten, die schon längst hätten geschrieben wer­den müssen, der Schreibtisch dürfte auch wieder einmal aufgeräumt werden, Photos und Brief­marken sind einzukleben, und unser Freund im Felde bekommt rechtzeitig das Zeitschriftenpaket, das wir ihm versprochen hatten. Bastler können sich besonders beliebt machen, eine geschickte Hand ver­mag mancherlei zu richten und zu reparieren. Die vielgeplagte Hausfrau weiß solch findigen Mann zu schützen; er hat, wie man zu sagen pflegt, bei ihr einen Stein im Brett... und wer von uns hätte das nicht gern.

Andere wieder verstehen sich glänzend darauf, Gäste zu bewirten: mit kleinen Mitteln, aber einem großen Programm. Sie sind ausgezeichnete Er­zähler ober unterhaltsame Plauberer; manche auch haben vorher ein gutes Buch aus dem Schrank ge­sucht, daraus wird vorgelesen, wie denn überhaupt der schöne Brauch und die fast vergessene Kunst des Vorlesens heute wieder mehr und mehr zu Ehren und Ansehen gelangt. Man muß es nur versuchen.

A.E.

Nur noch halbe Steuer für unbebaute Grundstücke.

Der Reichssincmzminister hat gemeinsam mit dem Reichsinnenminister eine Ergänzung der Grund­steuer-Billigkeitsrichtlinien verfügt. Darin wird zu­nächst klargestellt, daß die Beseitigung der Haus- zinssteuer auf die Grundsteuer ohne Einfluß bleibt. Für die Grundsteuer gilt die Bestimmung, daß Be­lastungserhöhungen erlassen werden können. Bei der dafür notwendigen Rentabilitätsberechnung war die Hauszinssteuer als Ausgabe einzusetzen. Der Wegfall der Hauszinssteuer könnte unter Umstanden für den Hausbesitzer den Wegfall des Grundsteuer­erlasses zur Folge haben. Es ist aber grundsätzlich bestimmt worben, baß der Wegfall der Hauszins­steuer für den Hausbesitzer auf anderen steuerlichen Gebieten keine Schlechterstellung bringen darf. Des­halb wird durch die neuen Richtlinien klargestellt, daß der Wegfall der Hanszinssteuer für die Grund­steuererlasse unbeachtet bleibt, so daß sich für den Hausbesitzer an seiner Grundsteuer nichts ändert.

Eine wichtige Neuerung bringt der Erlaß für das Bauland, für das bisher grundsätzlich kein Steuer­erlaß gewährt wurde, soweit nicht die Gemeinden aus Billigkeitsgründen dem Grundstücksbesitzer ent« gegenkamen. Unbebaute Grundstücke verursachen in der Regel nur Unkosten. Wegen der kriegsbedingten Bauschwierigkeiten kann der Grundsatz der vollen Steuerpflicht gegenwärtig nicht voll aufrechterhalten werben. Es wirb beshalb bestimmt, daß die Gemein­den für alle unbebauten Grundstücke bis auf weiteres die Hälfte der veranlagten Steuer zu erlassen haben, und zwar auch dann, wenn mit der Errichtung von Gebäuden begonnen worden ist. Der Erlaß wird ohne besondere Prüfung von Amts wegen ausge­sprochen. Die Frage, ob darüber hinaus weiteres Entgegenkommen zu gewähren ist, haben die Ge­meinden nach den bisherigen Weisungen zu entschei­den, die unter den Kriegsverhältnissen erhöhte Be­deutung haben. Während die Hauszinssteuerregelung ab sofort gilt, tritt die Erleichterung für Bauland ab 1. April in Kraft.

Das dreiaktige LustspielDer Schwarzkünstler" ist das erfolgreichste Stück des 1908 verstorbenen badischen Dramatikers Emil Gött; es hat anfangs mehrere andere Namen gehabt und behandelt einen alten, in den verschiedensten Literaturen be­liebten Schwankstoff, von dem man Bearbeitungen bei Cervantes und bei Hans Sachs finden kann. Bei Gött spielt die Handlung um die Mitte des 16. Jahrhunderts im Hause eines französischen Land­ebelmannes in der Champagne; die Geschichte könnte sich auch, wie manche Zuschauer finden wer­den, bei Boccaccio erreichen, der für solche Abenteuer eine Vorliebe hatte. Im übrigen sind die Ereignisse an keine Zeit und keine Nation gebun­den; dergleichen hat es stets und überall gegeben, ohne allerdings immer so harmlos und friedlich ab= zulaufen, wie es in den drei schmalen Akten bei Gött geschieht.

*

Der Herr Gautier de Grommelavd muß sich eines Tages auf Reifen begeben, was ihm nicht leicht fällt, weil er eine hübsche, junge Frau hat, die er daheim lasse nmuß, und weil er sehr von der Eifer­sucht geplagt wird. Frau und Zofe dagegen sind hocherfreut über die auswärtigen Geschäfte des grimmig Polternden und beschließen, sich derweil einen vergnügten Abend zu machen; jede von ihnen hat sich einen Kavalier zu Gast geloben. Aber sie kommen um die erhoffte Lustbarkeit, weil noch vor den Herren ein dritter, allerdings ungebetener Gast ins Haus schneit: Robert, ein fahrender Schüler, der um ein Obdach bittet. Die Dame Alison, die seiner Beredsamkeit nicht widerstehen kann, enga­giert ihn kurzerhand als Pagen, der bei Tisch auf- warten soll. Er tut es, entlarvt aber auch mit witzi­gen Worten und keckem Degen die mehr als frag­würdigen Kavaliere. Als Älifon sie schon verab­schieden will, pocht zum Schrecken aller der eines Nadbruches wegen vorzeittg heimkehrende Haus­herr ans Tor. Die Kavaliere werden eilig im Ka­mm versteckt, und Robert, der sich als Nachfahren des berühmten Berthold Schwarz und Magier aus-

Jn den Straßen der Stadt wird es einem Fuß­gänger kaum einfallen, auf dem Fahrdamm zu lau­fen, wenn er nicht gerade die Straße überqueren will. Wie ift es aber bei Landstraßen? Soweit neben den Landstraßen Gehsteige vorhanden sind, ist die Lage klar. Der Fußgänger darf hier nur die Gehsteige benutzen. Wo aber Gehsteige fehlen, muß dem Fußgänger erlaubt fein, die Fahrbahn zu be­nutzen. Es ist selbstverständlich, daß dann erhöhte Aufmerksamkeit auf den Verkehr vom Straßen­benutzer verlangt werden muß. Auf keinen Fall darf der Fußgänger auf dem Fahrdamm zu einem Ver­kehrshindernis für die Fahrzeuge werden, für die zu allererst der Fahrdamm bestimmt ist.

Als Max vom Besuch eines Freundes zurückkam, mußte er, um nach Hause zu gelangen, eine Zeitlang die Landstraße benutzen. Zu beiden Seiten der Straße waren Gehsteige, die aber durch den Schnee­fall mit einer etwa 30 cm hohen Schneeschicht be­deckt waren. Dagegen war der ungefähr 10 m breite Fahrdamm in der Mitte annähernd schneefrei. Max ging nun auf der rechten Seite der Fahrdammitte in Richtung feiner Wohnung. Es herrschte leichter Schneefall,'der Himmel war bewölkt, die Sicht war dadurch schlecht. Ein Personenkraftwagen, der in gleicher Richtung ankam, fuhr Max an und verletzte ihn schwer. Max beschuldigte den Kraftfahrer, der Kraftfahrer verteidigte sich damit, daß Max einen der Gehsteige hätte benützen müssen, er hätte nicht auf dem Fahrdamm gehen dürfen.

Die Straßenverkehrsordnung enthält die zwin­gende Vorschrift, daß Fußgänger die Gehsteige zu benutzen haben. Dieser Satz darf aber ebensowenig starr und ausnahmslos angewandt werden wie andere Vorschriften der Verkehrsordnung. Es darf von dieser Regel abgewichen werden, wenn die Ab­weichung genügend gerechtfertigt ist.

Im vorliegenden Fall waren die Gehwege so ver­schneit, daß einem Fußgänger nicht zugemutet wer­den konnte, den ganzen Weg auf so beschwerliche Art zurückzulegen. Die Schneedecke bildete für das Vorwärtskommen ein solches Hindernis, daß Max zugestanden werden mußte, auf dem fast schneefreien Fahrdamm entlangzugehen. Sicher ist dabei zu be­merken, daß durch die Verdunkelungsmaßnahmen die Straße fast ohne Beleuchtung war. Aber die Verdunkelung muß sowohl dem Fußgänger als auch

gibt, besänftigt den Zorn des Edelmanns, erteilt Frau Alison eine Lehre und versöhnt am Ende die Ehegatten, während die Kavaliere aus dem Kamin gezoaen und mit Schimpf und Schande aus dem Hause gejagt werden.

Die Aufführung, von Herrn C. M. Seppen« feld in Szene gesetzt und nach dem Stil der Ko« stüme ins Barock verlegt, verfehlte ihre oft erprobte Wirkung auch diesmal nicht und erzielte einen heite­ren Erfolg. Die Regie nahm die Dinge nicht ernster, als sie gemeint sind, und hielt sich an die handgreif­lichen Pointen, die sich zwanglos aus der Fabel ergeben. Eine ernsthafte Gefährdung der Ehe schien nach dem Aufzuge, in welchem der von Frau Alison geladene Kapitän erschien, ohnehin von vornherein äußerst unwahrscheinlich, wiewohl Herr Löffler das Zimmer, der Regieanweisung entsprechend, mit allerlei Gehörn weidmännisch und anzüglich ausge« stattet hatte.

*

Herr C. B. Schmidt war der Schwarzkünstler Robert, ein lockerer Vogel, beweglich und geschmei­dig, mit Worten und Werken alles zum Besten kehrend, dem Eulenspiegel offenbar nicht minder verwandt als dem Erfinder des Schießpulvers. Re­nate F r e i h e n als Frau Alison erwies sich als eine verführerisch hübsche und kokette Dame, in ihrem Vergnügen wie in ihren Aengsten gleicher­maßen erfreulich anzusehen. Herr Fuhrmann war der eifersüchtig knurrende und polternde, im Grunde gutmütige und leichtgläubige Gautier. Herr Fischer hatte den Kapitän als einen feisten und hasenherzigen, rotnasigen und glatzköpfigen Falstaff und Bramarbas ausgestattet, während Herr Sauerland den Jules als blonden, schmächtigen und dümmlichen Junker Bleichenwang jpielte. Käte Jaenicke war das appetttliche und schnippische Zöschen, Lia Zimmer die beflissen geschwätzige als Crache, Herr Seitz das Muster eines geistes­gegenwärtigen Dieners. Die Besucher dankten mit freundlichem Beifall. Hans Thyriot

dem Fahrzeuglenker zugerechnet werden. Ebensogut kann darauf hingewiesen werden, daß der Kraft- wagenverkehr in der Kriegszeit so nachgelassen hat, daß nur noch selten Fahrzeuge auf der fraglichen Straße entlangfuhren. Max handelte nicht dadurch schuldhaft, daß er den Gehsteig verließ und auf dem Fahrdamm nach Hause ging. Er hatte zwar ohne Zweifel durch sein Verhalten die Verkehrsregel ver­letzt, aber die Verletzung kann ihm nicht als Schuld angerechnet werden.

Zweckmäßig ist es, bei Benutzung von Land­straßen statt rechts links zu gehen. Denn so kann ein Fußgänger ein folgendes Fahrzeug nicht hin* dem, und außerdem hat er klare Uebersicht über die ihm entgegenkommenden Fahrzeuge. Diese Regel ist oft schon von der Polizei ausgesprochen worden. Aber dieser Vorschlag ist noch keine Verkehrs­regel, und seine Nichtbeachtung kann demnach nicht dem Fußgänger zur Last gelegt werden.

Bei der Beurteilung des Beispiels kommt es also nicht mehr darauf an, daß Max die Fahrdammitte auf der rechten Seite benutzt hat, sondern einzig und allein darauf, ob in seinem weiteren Verhalten ein Verschulden an dem Unfall zu finden ist. Fuhr der Kraftwagen trotz schlechter Sicht mit hoher Ge­schwindigkeit, dann trifft den Kraftfahrer die Schuld am Unglück. Hat dagegen der Kraftfahrer Signal gegeben und Max es nicht beachtet, dann hat er den Unfall verschuldet und kann keine Ansprüche gegen den Kraftfahrer stellen. Dr.Tw.

Lockerung bei Fleischwaren.

Die Hauptvereinigung der Deutschen Diehwirb schäft hat zum grundsätzlichen Verbot der Herstel­lung von Fleisch-Dauerwaren eine neue Sammel­anordnung herausgegeben. Die Verbotsbestimmun­gen sind im wesentlichen unverändert geblieben. Jegliche Dauerwurstherstellung, mit Ausnahme der frischen Mettwurst nach Braunschweiger Art, ist im Zivilsektor verboten. Das Herstellungsverbot umfaßt auch die Pökel- und Rauchfleischwaren. Bisher war Bauch- und Rückenspeck davon ausgenommen, ebenso nachgesalzener Bacon.

Neu ist, daß nunmehr auch gepökelte Rinderbrust mit und ohne Knochen sowie gepökelte und gekochte Rinderbrust ohne Knochen hergestellt und abgesetzt werden dürfen. Gepökelte und gepökelte gekochte Rin*

Der Fußgänger auf dem Fahrdamm.

Oie Rechtslage bei einem Unfall.

AUF MÖNCKEBERG ist delTeufel los.

t ROMAN VON OLAF BOUTERWECK

3 Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)

Was ich glaube oder nicht glaube, gehört nicht ierher!" erklärte Raucheisen gereizt.Hier in die- m Hause ist ein Mensch erschossen worden! Meine Pflicht ist es, nach dem Täter zu suchen, und ich bin nun dabei und werbe ihn finden verlassen Sie sich darauf!"

Ich würde es nur begrüßen, wenn Sie den Schurken recht schnell erwischten, Herr Kommissar! Leider befinden Sie sich augenblicklich auf einer alschen Spur, denn allem Anschein nach halten Sie in erster Linie mich für verdächtig! Warum aber nur um alles in der Welt?"

Die Polizei hat das Recht und die Pflicht, alle und jeden zu verdächtigen, solange sie sich nicht inwandfrei von der Unschuld der Betreffenden iberzeugt hat. Und dazu gaben Sie mir bisher ei der noch keine Gelegenheit."

Wenn es weiter nichts ist!" rief Axel Holm (in wenig verwundert. Ich will Sie gern von leiner Schuldlosigkeit überzeugen, Herr Kommis­ar! Was kann ich dabei tun?"

Meine Fragen wahrheitsgemäß beantworten, )err Holm!" antwortete Raucheisen schnell.

Axel schüttelte energisch den Kopf.

Fragen Sie, was Sie wollen, Kerr Kommissar. Iber Ihre Frage, wo ich mich in der vergangenen ' lacht aufgehalten habe, muß ich leider unbeant- »ortet lassen!"

Zu welchem Zweck fuhren Sie denn gestern bend überhaupt nach Berlin?"

Ich suchte Anregung und wollte einige Studien Nachen." . M

»Und dazu nehmen Sie Ihre Pistole mit?: ..

Gewiß nicht", Axel lächelte unbefangen.Die Pistole nahm ich nur aus Vorsicht mit, wie ich es immer tue, wenn ich abends in meinem Wagen fortfahre."

Es handelt sich um eine Selbstladepistole?"

Ganz recht! Genauer ausgedrückt: um eine Mauserpistole Kaliber sieben Komma fünfundsech- 3ig."

Wissen Sie, daß Ihr Onkel mit einer Selbst­ladepistole dieses Kalibers erschossen wurde?" fragte Rauche rsen ernst.

Arel blickte betroffen auf.

Nein das wußte ich nicht! Aber andererseits geht auch nicht viel daraus hervor, denn die auto­matische Pistole sieben Komma fünfundsech.zig ist in Deutschland eine der gebräuchlichsten und meist- benutztcn Schußwaffen. Selbst die Polizei benutzt ja im Dienst diese Waffe."

Sie sind gut unterrichtet, Herr Holm!"

Danke! Das bringt mein Beruf mit sich. Ich schreibe ja auch Kriminalromane."

ftann ich Ihre Waffe einmal sehen, Herr Holm?"

Selbstverständlich! Leider habe ich sie nicht bei mir. Sie befindet sich draußen in meinem Auto."

Raucheisen wandte sich nach dem Hilfskommissar um.Stobbe, gehen Sie, bitte, zu Herrn Holms Wagen und holen Sie die Pistole!"

Axel erhob sich und holte aus der Tasche seines Mantels einen Schlüsselbund hervor.

Ditte, hier sind die Schlüssel! Der kleine hier ist der für den Wagenschlag. Die Pistole befindet sich in dem Koffer, der hinten im Wagen liegt. Ich wäre Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie den gan­zen Koffer hierherbringen würden, well sich auch mein Anzug darin befindet!"

Stobbe nickte und entfernte sich eilig.

Inzwischen setzte Raucheisen das Verhör fort:

Sie waren bisher in wirtschaftlicher Hinsicht von Ihrem Onkel abhängig, Herr Holm?"

> tfSReml"

Nein? Ja, Sie bekamen doch aber von Ihrem Onkel einen regelmäßigen Zuschuß!"

Stimmt! Doch war ich keineswegs auf diesen Zuschuß angewiesen, weil ich von dem Honorar meiner schriftstellerischen Arbeiten ganz anständig leben kann! Allerdings gestattet mir dieser Zuschuß einen gewissen bescheidenen Luxus, den ich mir sonst vielleicht nicht hätte leisten können wie zum Beispiel das Halten eines Autos und eines Dieners!"

Wie groß ist eigentlich das von Ihrem Onkel hinterlassene Vermögen?"

Das weiß ich selbst nicht genau. Ich weiß nur, daß der mir regelmäßig überwiesene Monatszu­schuß ledigleich einen Teil der jeweils fälligen Zin­sen ausmachte. Mein Onkel selbst bezog aus seinen wissenschaftlichen Arbeiten ein größeres Einkom­men, als er bei seinen bescheidenen Ansprüchen benötigte. Dabei war er durchaus nicht geizig; er stand auf dem Standpunkt, daß es unsinnig sei, wenn ich mir als sein zukünftiger Erbe vorerst irgendwelche Entbehrungen auferlegen müsse."

Sind Sie der alleinige Erbe?"

Mein Onkel äußerte sich stets in diesem Sinne."

Und wie hoch war der erwähnte Zuschuß, den Sie allmonatlich erhielten?"

Ursprünglich dreihundert Mark. Aber da ich selbst ein gutes Einkommen habe und kein Ver­schwender bin, wurde dieser Zuschuß vor etwa einem Jahr auf meinen eigenen Wunsch auf die Hälfte ermäßigt."

Trotzdem sollen aber zwischen Ihnen und Ihrem Onkel gewisse Meinungsverschiedenheiten bestanden haben!"

Du lieber Himmel!" rief Axel unwillig.Wo gäbe es die nicht!? Wenn wir alle einer Meinung wären, müßte es auf dieser Erde zum Sterben langweilig fein! Meinungsverschiedenheiten gehören zum Leben wie das tägliche Brot; sie erzeugen Spannungskräfte, geben uns Anregung und reizen Lum Nachdenken. Jeder Fortschritt und damtt unsere.

gesamte Kultur ist aus der Meinungsverschiedenheit geboren! Ein Mensch, der mit anderen stets und in allen Dingen gleicher Meinung ist, ist entweder ein Trottel ober ein verachtungswürdiger Dumm­kopf!"

Sie haben mich mißverstanden, Herr Holm!" Jetzt lächelte Raucheifen.Meine Frage bezog sich auf ganz bestimmte Meinungsverschiedenheiten von sozusagen weltanschaulicher Art, die allmählich zu einer gewissen Entfremdung zwischen Ihnen und Ihrem Onkel führten! So verhielt es sich doch, nicht wahr?"

Axel verzog den Mund zu einem spöttischen Lächeln:

Ach so! Sie meinen wahrscheinlich die Sach« mit Fräulein Sigrid von Mönckeberg ..."

Raucheisen horchte überrascht auf. Er hörte die­sen Namen zum ersten Male in seinem Leben und hatte nicht die geringste Ahnung, welche Bewandt­nis es mit dieser Dame haben konnte. Aber von Berufs wegen daran gewöhnt, sich nie überraschen zu lassen und sich augenblicklich in jeder Lage zu­rechtzufinden, erklärte er mit unbewegtem Gesicht:

Ganz recht: diese Sache meinte ich."

Und Axels Temperament ließ ihn ahnungslos in die ihm gestellte Falle rennen:

Nun ja, ich gebe zu, daß diese Dame der An­laß war, daß zwischen meinem Onkel und mir eine gewisse Entfremdung eintrat. Mein Onkel lernte sie vor etwa fünf Monaten kennen, als er einen Teil der Mönckebergschen Bibliothek erwarb. Die junge Dame machte bei dieser Gelegenheit einen derartig tiefen Eindruck auf ihn, daß er behauptete, Sigrid von Mönckeberg sei die einzige Frau, die für mich in Frage komme. Er wünschte alsbald, daß ich sie heiraten solle. Er war in diesen Gedanken geradezu verliebt und lag mir so lange in den Ohren damit, bis ich das angepriefene Geschöpf ge­radezu zu hassen begann uiw ich die Nähe meines Onkels mied."

(Fortsetzung folgt)