AmtzverlündigungMalt für die provinzialdirektion Oberhessen und für dar Kreisamt Gießen.
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Nr. 123 30. August Ii»!i0
JnhaltL'Ucbcrsicht: Rechnung der Provinzialkasse. - Oeffentliche Bewirtschaftung der Frühkartoffeln. - Bekanntmachung über aushilfsweise ständigkeit von Dersicherungs-und Oberversicherungsämtern. - Erhebung von Deckgeld. - Auslandszucker für Einmachzwecke. - Viehseuchen. - Dienstnachrichten. - Feldschuh in Klein-Linden. - Feldbereinigung Röthges.
Betr.: Die Rechnung der Prooinzialkaffe für 1916 Rj.
Auszug
aus der von der Oberrechnungskammer geprüften Rechnung der Provin. zialkaffe der Provinz Oberheffen für das Rechnungsjahr 1916.
Einnahme
Jt
119 971 54
7 783 37
24 442 79
308 410 77
893 82
81 511 84
6 464 44
30 80
1 333 60
480 600 -
Bezeichnung der Rubriken Ausgabe
1. Rest aus früheren Fahren . . .
3. Allgemeine Verwaltung .... 30913
4. Kreisstraßen........ 347 241
5. Unterricht, Wissenschaft und Kunst 1 950
6. Gesundheitspflege...... 396 295
7. Landwirtschaft, Gewerbe u. Verkehr 1 193
8. Soziale Fürsorge ..:... 148 577
9. Kapitalzinsen........ 214
10. Agiogewinn, Zinsvergütung und Reichsstempelsteuer...... -
11. Iurückempfangene u. ausgeliehene Kapitalien......... 1 400
12. Aufgenommene und zurückbezahlte Kapitalien........ —
13. UneinbringlichePostenundRachläffe 61
14. Reservefonds........ -
15. Betriebskapital.......
a) bar.......... -
bj Belastungsposten -
16. Beiträge und Zuschüße ....
13
89
82
82
59
42
1 031 442
97
Summe 927 847
67
Die
Die
Abschluß: Einnahme beträgt . Ausgabe beträgt ....
1 031 442.97 Jt
927 847.67 „
verglichen, bleibt Rest . . . und dieser besteht:
1. in barem Vorrat ....
2. in Vorlagen......
3. in Ausständen.....
103 595.30 J4 X
103 395.30 Jt
200.- „
Summe wie oben
103 595.30 .Ä
Gießen, den 18. März 1918.
Der Provinzialkafferechner. gez. Kautz.
Revidiert, ohne daß sich für den Abschluß eine Aenderung ergeben hat.
Darmstadt, den 6. Februar 1920.
Oberrechnungskammer, gez. Süffert.
Wird gemäß Art. 79 und 43 der kreis- und Provinzialordnung veröffentlicht.
Gießen, den 24. August 1920.
Der Vorsitzende des Prooinzialausschusses der Provinz Oberheffen.
_________________Dr. Usinger._______________________
Bekanntmachung
betreffend die öffentliche Bewirtschaftung der Frühkartoffeln aus oer Ernte 1920 und deren Höchstpreise. Vom 25. August 1920.
Auf Weisung der Neichskartosfelstelle und mit Zustimmung des Rcichsminisleriums für Ernährung und Landwirtschaft ist mit Wirkung vom 23. August 1920 der Erzeugerhöchstpreis für Frühkartoffeln auf 25 Mk- je Zentner festgesetzt "worden. Unsere Bekanntmachung vom 12. August d. I. (Tarmstädter Zeitung Nr. 188 vom z13. August 1920) wird infolgedessen dahin abgeändert, daß vom 23. August bis 31. August d. I. der Höchstpreis für Frühkartoffeln aus der Ernte 1920 nur noch 25 Mk. für den Zentner beträgt.
Tie weiteren Bestimmungen unserer obengenannten Bekannt machung bleiben unverändert.
Tarmstadt, den 25. August 1920.
Landeskartoffel st ellc. I. V.: (gez.) Becker.
Betr.: Wie oben.
Tem Ober-Bürgermeister zu Gießen und den Bürgermeisterei der Landgemeinden ocs Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen.
Gießen, den 26. August 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert.
Bekanntmachung
über aushilfsweise Zuständigkeit von Versichcrungs- und Oberversicherungsämtern. Vom 9. August 1920.
Auf Grund des § 7 der Verordnung über aushilfsweise Zuständigkeit von Trägern und Behörden der Rcichsver sichern ug vom 16. Februar 1920 t Reichs-Gesetzblatt Seite 239, Amtliche Nachrichten des NVA. Seite 263) wird folgendes bestimmt:
I. Ist das nach § 1637 oder 8 1638 der Reichsvcrsicherungs- ordnung zuständige Versichcrungsamt oder das nach 1676, 1677 Absatz 1 und 1678 a. a. O. zuständige Oberversicherungsamt infolge der Abtretung von Reichsgebiet nach dem Friedensvertrage ausgeschiedcn und hat der Versicherte seinen Wohn- oder BcschäftigungSort im Zn lande, so ist dasjenige Versick)erungsamt oder ObcrversicherungSami zuständig, in dessen Bezirke der erste Wohn- oder Beschäfrrgungsort nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrages liegt.
Hat der Versicherte keinen Wohn- 4>ber Besckiäftigungsort im Inlande oder ist er gestorben oder verschollen, so sind zuständig die a) Versicherungsämter:
Königsberg i. Pr. Stadtkreis an Stelle der früheren Versicherungs- ämtcr Memel Gemeinde und Kreis,
Tilsit Stadtkreis an Stelle der früheren Versicherungsämter Heyde- krug und Niederung,
Elbing Stadtlreis an Stelle der zum Bezirke des früheren Ober Versicherungsamts Danzig gehörigen Versicherungsämler, Marienwerder an Stelle der durch Abtretung an Polen weg gefallenen Versicherungsämler des Bezirks des Oberversiche rungsamts Marienwerder,
Fraustadt an Stelle der früheren Versicherungsämter Adelnau, Gvstyn, Iarotschin, Kempen, Koschmin, Kosten, Krotoschin, Lissa, Obvrnik, Oslvomo, Pleschen, Rawitsch, Schildberg, Schmiegel und Schrimm,
Meseritz an Stelle der früheren Versicherungsämler Birnbaum, Grätz, Neuwmischel, Posen Stadtkreis, Posen (Ost) Landkreis, Posen (West) Landkreis, Samter, Schroda und Wrcschcn, Schneidemühl an Stelle der zum Bezirke des früheren Oberoer sickerungsamts Brvmberg gehörigen Versicherungsämter,
Karlsruhe an Stelle der zum Bezirke des früheren Oberversicherungsamts Straßburg i. E. gehörigen Versick^crungsämter, Freiburg i. B. an Stelle der zum Bezirke des früheren Oberversiche- rungsamts Mülhausen i. E. gehörigen Bersicherungsämtcr, Trier Stadtkreis an Stelle der zum Bezirke des früheren Ober- versicherungsamts Metz gehörigen Bersicherungsämtcr:
b) Oberversicherungsämter:
Königsberg an Stelle des früheren Oberversicherungsamts Danzig, Schneidcmühl an Stelle der früheren Oberversicherungsämter $o sen und Bvomberg, _ _
Karlsruhe an Stelle des früheren Oberversicherungsamts vstratz- burg i. E.,
Freiburg i. Br. an Stelle des früheren ObeLveriicherungsamts Mülhausen i. E., ■
Trier an Stelle des früheren Obervcrsichcrungsamts Metz.
II. Liegt der nach § 1638 Absatz 1 der Reichsversichcrungs- ordnung maßgebende letzte inländisck>e Wohn- oder Beschäftigungsort der Versicherten oder der nach Absatz 2 a. a. O. maßgebende Sitz des Betriebs, in dem er zuletzt beschäftigt war, in einem nach dem Friedensoercrage abgetretenen Teile des Bezirks eines noch bestehenden deutschen Versicherungsamts oder Oberversicherungsamts, so ist dieses Versicherungsamt oder Oberversicherungsamt zuständig.
III. Verfügungen des Reichsversicherungsamts, durch welare auf Grund der Verordnung bereits Versicherungsämler oder Oberversicherungsämter in einzelnen Fällen für zuständig erklärt worden sind, bleiben in Kraft.
Berlin, den 9. August 1920.
________Tas Reichsversicherungsamt. Dr. Bassengc.________
Bekanntmachung
betreffend die Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß vom Beginn der Teckzeit 1920 an das Deckgeld für Bedecken von Stuten durch Hengste des Landgestüts auf 400 Mark für jede Stute festgesetzt worden ist. _
Die in Hessen wohnenden Stutenbesitzer haben nach Schluß der Deckzeit zunächst nur einen Teilbetrag von 100 Mark zu entrichten. Der Restbetrag von 300 Mark wird ihnen gestundet bis zum Ab-
giryen die Konterrevolution gewandt. Hohle Schlagworte, mit denen die radikale Presse wie der Tintenfisch Trübungen erzeugt, wenn ßie nicht mehr weiter weiß. In Wahrheit han- äS E in Fürstenwalde wie in Kiel um mefelbe unverantwortliche Eigenmächtigkeit, »iw der Hauptbetriebsrat der Eisenbahner ^gte, als er entgegen den klaren Vorstel- umgen der Behörden alle Waffentransportel -verbotDas ist eben nichts anderes als ^ebenregicrung. Das ist der Staat im Staate, ^öer Kamps in der inneren Politik des kranken -eutichen Reiches muß ausgetragen werden, L"'nJt lft.das Ende die Auflösung. Militärische Md polizeiliche Kräfte hat die deutsche Regie- 'wg nicht genug, um diesen Kampf mit Gb- maltdurchzuführen. Bleibt nur die Aufklä- nu n g. Es muß den Betriebsräten und Ar- Dnicrausschüssen klar gemacht werden, daß die l^'ene Auflehnung und Sabotierung gegenüber dem Versailler Vertrag zu einer furcht- Katastrophe führen muß, bei der die -rvnterjchast nicht der am wenigsten leidende Ä? i oBevölkerung wäre. Es gibt einen mir • ar des Friedensvertrages, um den im Augenblick so wenig herumkommen wie w w viele andere schier unerträgliche Bestim- MiJorL11 Darnach müssen Motore genau so "-«^o^^lapparate ausgeliefert oder zerstört -"TX1' ganz wie die Entente es wünscht. Wer ]■ in Versailles so schnell für die rrm9r^l<^uu-n9^ .®er hat denn unterschrie- WnrL'j11 tr,ter die Vertreter derjenigen
T1' « den „proletarischen" Kampf Nu die „kapitalistische" Entente aufnehmen nrouen E- ist em ungleicher Kampf. Er stürzt t - Ä? Volk ins liesst- Unglück. Wollen lc6tcr ®tünbe
Die Lage in Oberschlesien.
Ein Dementi.
Berlin, 30. Aug. (Wolff.) Tie interalliierte Abstimmungskommission Oberschtesicns dementiert die ZeitungsMeldung, daß die Kommission vom Obersten Rate die Anweisung zur Festsetzung des Abstimmungstermins erhalten habe.
Beuthen, 30. Aug. (WTB.) Aus Jndustrie- kreisen wird uns mitgeteilt: Die Ausstands- bewegung ist wie mit einem ScUage verschwunden. Tas innere und das äußere Leben wickelt sich wieder normal ab. Tie Arbeit ist durckstveg im Gange. Welchen materiellen Schaden die Augustereignisse, abgesehen von sonstigen Weiterungen, in Oberschlesien angerichtet haben, ist noch nicht zu übersehen. Tort wird man mit außerordentlich hohen Zahlen rechnen müssen. Fordern doch die Polen für ihren Schaden in Kattowitz von der Stadt allein 6 Millionen Mark. Taß die Kohlenförderung außerordentlich beeinträchtigt wurde, liegt bei dec Dauer des Streiks und den Gewalttaten gegen die Arbeitswilligen auf ixr Hand. Bei AuÄruch des Streiks am 19. August betrug der Hauptvecsarü) 112 000 Tonnen täglich. Diese Ziffer war am 20. August auf 75 Proz., am 21. auf 38, am 23. auf 25, am 24. und 25. August auf 23 rPoz. gesunken. Vom 26. August ab fing sie wieder langsam an zu steigen. Der Ausfall vom 20. bis 26. August beträgt rund 400 000 Tonnen. Tic Wirkung dürste in erster Linie die Eisenbahn treffen, weiterhin die Industrie, Gas-, Elektrizitätswerke, vor allem aber die Zuckerindustrie, die bis zum Ende September zweidrittel ihres gesamten Kampagne- bedarfs gedeckt haben muß.
Kattowitz, 30. Aug. (Wolff.) In der Nacht zum Sonntag und am Sonntag nachmittag nahmen französische Besatzungstruppen im Verein mit italienischen Truppen eine Durchsuchung des Polizeipräsidiums vor. Tie Italiener beschränk sich auf die Durch-
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2 Tote und 7 Verwundete. Infolge dieser Zwischenfälle wurde in der ganzen Stadt der a l l - gemeine Proteststreik pwllamiert. In Mailand wurde ebenfalls nach einer solchen Versammlung ein Zug veranstaltet, wobei es zwischen den Teilnehmern und Mitgliedern der patriotischen Vereinigung „AS io" und Heimkehrern zu Zusammenstößen kam. Diese arteten in Prügeleien aus, wobei mehrere Personen verletzt worden sind.
Die Unterbrechung
der Waffenstillstandsverhandlungen.
K o p e n h a g e n, 30. Aug. (Wolff.) Nach einem Telegramm aus Warschau vom 30. August heißt es in einer Note despolnische u Ministeriums des Aeußern: „Die polnische Friedensdelegation lehnte am 27. August die russischen Friedensbedingungen ab, weil sie gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und gegen die von Rußland bereits anerkannte Souveränität Polens sprechen und eine Einmischung in die innere Politik Polens darstellen."
Paris, 30. Aug. (Wolff.) Havas meldet aus Warschau: Aus oen letzten Nachrichten, die die polnische Regierung aus Minsk) erhielt, ist ersichtlich, daß die Arbeit in Minsk vollständig unmöglich ist, da der Mast der drahtlosen Station zerbrach. Es könne deshalb keine Verständigung mit Warschau erzielt werden. Die polnische Regierung protestierte bei der Sowjetregierung gegen die Schwierigkeit der Verbindung und bat, die Verhandlungen inRiga weiterzuführen. Der Chef der polnischen Delegation begab sich mit der gesamten polnischen Delegation nach Breft-Litowsk. Es sei sehr wahrscheinlich, daß die polnische Delegation nickt mehr nach Minsk gehen werde, sondern mit Sapieha nach Warschau zurückkehren werde.
Dienstag, 31. August 1920 Annahme van Anzeigen für die Tagesnummer bis ▲ zum Rackmilinq v
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M ■ Anzeigen v. 34mm Dreite
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Hauptschriftleiter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz: für den übrigen Teil: Dr. Remhold Ienz: für den Anzeigenteil: $. D«ck, Zchulstraht 7. sämtlich in Gießen.
Englische Berichte über die rufstschen Zustände, otterdam, 30. Aug. WB? AitS dem Erlichen Bericht der Arbeilerdelegarion, die h in Rußland weilte, ist nodj hervorzu- daß die Gerüchte betreffend läufiges mmtn von Verbrechen, Unordnung, Ver- m, Verwendung chinesischer Truppen tind onalisierung der Frau ols n 11 - c bezeichnet werden. Obwohl eine voll gesellschastlichc Gleichstellung bei weitem ni .! worden sei, beständen in der V e r m ö - Verteilung keine schreienden Ansätze mehr. Tie Kommiffion hebt die «t. Bemühungen l?ervor, die unternommen rt, um die wirtschaft!, und sozialen Zustände ssern. LÜegen des Mangels an Trausport- n infolge der Blockade itnix infolge jdes Krieges st viel Hunger, auch unter den mindern, für erster Linie gesorgt -verde. Tic Kinder cmp- aber nur Zweidrfttel der nötigen Nahrung, lrznermitleln herrsche il’Qtinocl Die Dele- . spricht zum Schluß die Ansicht aus, daß ngriffe auf Rußland vmn Westen ber zur :eimng des Bolschewismus in Persien und en führen werden.
o n d o n, 30. Aug. (WTB.) Die englische riterabordnung, die kürzlich aus Ruß? znrückgekehrt ist, veröffentlichte den Schluß- ires Berichtes über die russischen ände. In dem Bericht beißt es, daß die duelle Freiheit, die Freiheit der Diebe und ropaganda streng eingeschränkt sind, wo sie sefahr für das Sowjetregime bilden. Die Ar- t auf Grund sehr strenger Disziplin organi- Ten russffchen Bauer hat man aber für den lismus nicht gewonnen.
Aus Liessen.
suchung und Beschlagnahme der Akten >essifchen Schutz- und MrtschastSbundcs.
riedberg, 30. Aug. Gestern vormittag hier im „Hessischen Schutz- und Wirtschafts- und im Geschäftszimmer des „Hesstschen nhundes" durch Friedberger Statt Polizisten Haussuchung gehalten. Ti»' Polizisten kerne schriftlichen Vollmachten, gaben aber höherem Auftrag zu handeln. Ter „Hessische und Mrtschaflsbund" hat daraufhin W i telegraphischen Protest abgesandt:
An den Minister des Innern Herrn Dr. Fulda, Darmstadt.
'eute vormittag wurden die Mten des „Hessi- Schutz- und Wrtschaftsbundes" durch die * Polizei beschlagnahmt.
a keinerlei Rechtstitel zu dieser Beschlag- rng vorliegen, erhebe ich Protest gegen diesen iff in meine persönliche Freiheit und bitte fertige telegraphische Aufhebung der Polizei- Maßregel.
Emil Schäfer, Bezirksleiter.
eber den Zweck des „Hessischen Schutz- und baftsburrdes" äußert sich die „Neue Friett- Tageszeitung" wie folgt:
Zas ist der „Hessische Schutz- und Wirtschafts- . Im Frühsommer, als die Felddiebstähle, weien unb Plünderungen überhand nahmen, asicherheit in Stadt und Land sich ungeheuer •tc, Generalsri^iksg-lüste immer bedrohlichere en annahmen, regte sich im Bürger nno ■rttum das Verlangen, durch eigene Organisa- chl gegen weitere Vergewaltigur^enKu schützen, urbe der „Hessische Schutz- und Wirtschaus- vuno" ins Leben gerufen, der in erster Linie die Sammlung des Bürgertums in seiner N/irtschrl:- schaftlicken CrgiTtifation bezwecken sollte. Man wollte und will den Gewerkschaften einen gleichen wirtschaftlichen Machtsaktor entgegensetzen, um leinen Willen im Kämpfe ~ber Weltanschauungen behaupten zu können, vor allem aber um sich selbst behaupten zu können. Schutz der Verfassung unb der durch sie jedem Teutsck>en garantierten Rechte war und ist der oberste Grundsatz Aus diel em Boden alle ordmmgsliebenden und staatserhaltenden Elemente, einerlei ob Arbeiter oder Minister, zu sammeln, Zweck und Ziel. Daneben stellte sich besonders aus dem Lande die Notwendigkeit heraus, einen O r ts sch u tz ins Leben zu rufen, um den Tiebstichlen wirksam begegnen zu können. Angeregt durch einen m Dortelweil von sämtlichen Bewohnern, selbst unabhängigen, gebildeten Ortsschutz, der sick aus 70—80 Perfonen zusammensetzte und besonders bei Nacht Patrouillen und Wachen stellte, hat Herr Schäfer von sich aus ähnliche Ortsschutzvereine in den Dörfern Oberhessens ins ticben gerufen. Waffen hat der „Hessische Sck-utz- und Wirtschaftsbund"' nie besessen. Daß die Organisation im weiteren sich zu einem Kreis- bzw. Landschutz zusammenschließen mußte, war eine Folge der bestehenden Verhältnisse. Tenn die örtliche Unsicherheit hatte auch die Gefahr ht greifbare Nähe gerückt, daß sich größere Banden bilden würden, die dann in größerem Stil Aaubzüge im Land vermrstalten konnten. 3irr Abwehr solcher drohender Gefahren unb zur gegenseitigen Hilfsleistung war also ein roeilgeben» der Ausbau geboten. Vorfälle, wie sie sich in Klein-Karben ereigneten, Schießereien nachts in den Gemarkungen lieferten den Beweis, wie dringend ein Selbstschutz geworden war. Tie Regierung hat bis heute noch nicht diesem Untoefen steuern können. Und roeitn der Bauer unb Bürger, der noch etwas besitzt, sich diesen Besitz erhalten! will, so muß er sich zur Abwehr unb zum Schutz zusammenschließen. Das hat er im Rahmen der Verfassung unb auf Grund ber Koalitwnsfrerheit getan.


